Positive Rechtsprechung zur Russlandverschleppung im Januar 1945

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Fabritius (Moderator)
schrieb am 03.04.2013, 15:35 Uhr (am 03.04.2013, 15:37 Uhr geändert).
Durch zwei am 7.3.2013 übermittelte Entscheidungen hat das zuständige Berufungsgericht in Rumänien (Curtea de Apel) erneut die Verschleppung von Zivilpersonen deutscher Volkszugehörigkeit aus Siebenbürgen zur Zwangsarbeit nach Russland als politische Verfolgung durch den rumänischen Staat anerkannt und vorher ergangene negative Entscheidungen der Vorinstanz aufgehoben.

Gleich zwei unterschiedliche Kammern des Berufungsgerichtes haben sich in den Entscheidungen (Aktenzeichen Curtea de Apel Bucuresti, Nr. 52244/3/2011 (1250/2012) und Nr. 12047/3/2011 (1926/2011)) ausführlich mit der bisherigen Rechtsprechung und den im "Recurs" vorgetragenen Gründen auseinandergesetzt.

Es wurde festgestellt, dass "Vertreter des rumänischen Staates" durch die Anordnung des rumänischen Innenministeriums 31137 vom 31.12.1944 und Nr. 32475 S der Generaldirektion der rumänischen Polizei die Verschleppungshandlungen begangen haben. Dieses sei zwar nach einer "Initiative" des Allierten Kontrollrates erfolgt, was aber die Verantwortung des rumänischen Staates für die Maßnahmen seiner eigenen Polizei und des rumänischen Innenministeriums nicht aufhebe.

Auch hat sich das Gericht der Auffassung im Recursverfahren vorgetragenen Argumentation ausdrücklich angeschlossen, wonach selbst Maßnahmen vor dem Stichtag März 1945 in den Anwendungsbereich des Gesetzes 221/2009 einbezogen werden müssen, weil dieses Gesetz auf das Dekret 118/1990 ausdrücklich Bezug nimmt und dort in Art. 1 Abs. 2 die Fälle einer Verschleppung ins Ausland nach August 1944 ausdrücklich als Verfolgungsmaßnahme in die Entschädigungsregelung einbezogen wurden.

Beide Urteile sind als "Recursentscheidungen" hinsichtlich der Feststellung des Verfolgungscharakters rechtskräftig.

Kämpfen führt also trotz uneinheitlicher Rechtsprechung manchmal auch zum Erfolg. Durch diese Information soll denjenigen Betroffenen Mut gemacht werden, die sich eine Ablehnung nicht bieten lassen und die sich gegen Ablehnungen daher wehren.

Die Aktenzeichen können in anderen Verfahren zur Begründung benannt werden.
TAFKA"P_C"
schrieb am 03.04.2013, 21:10 Uhr (am 03.04.2013, 21:13 Uhr geändert).
Dieses sei zwar nach einer "Initiative" des Allierten Kontrollrates erfolgt, was aber die Verantwortung des rumänischen Staates für die Maßnahmen seiner eigenen Polizei und des rumänischen Innenministeriums nicht aufhebe.
Das Gericht bestätigt meine Meinung. Die rumänische Regierung hätte 1944 auch NEIN sagen können und Stalin hätte dann, ohne das Zutun der rumänischen Armee, NIE UND NIMMER vor den Amis Berlin erreicht. Und dieses Faustpfand haben sie leichtfertig aus der Hand gegeben.
lori
schrieb am 06.04.2013, 21:24 Uhr
Hallo Allerseits,

Verehrter Herr Dr. Fabritius,

mittlerweile ist es schon lächerlich wie die Gerichte entscheiden. Ich würde sagen willkürlich und nach Gutdünken. Wenn ich mich nicht täusche können Sie, einen EINZIGEN, ausserhalb Rumäniens lebenden Siebenbürger Sachsen, vorzeigen, dem eine Entschädigung zugesprochen wurde. Ich weiss es nicht, bin mir aber ziemlich sicher, dass er/sie keine Zahlung erhalten hat. Dann frage ich mich: wozu das Ganze?" Bloch äs bloch..." den Rest kennen Sie wahrscheinlich, mag vielleicht ein Vorurteil sein,aber es ist ein Spruch der in diesem Fall eine gute Schutzfunktion hatte.
Angesichts der Vorfälle in Kronstadt, der "Russlandprozesse"erlaube ich mir die Frage ob Sie ihre laxe Rumänienpolitik fortsetzen wollen? Welchen rumänischen Politiker, der uns wie die Jahre vorher warme Worthülsen auftischt, laden Sie diesmal zum Heimattag ein?

Hattert,

Die Russen, wären wohl mit Gewalt durch Rumänien marschiert. Faustpfand? Eher nicht. Ich glaube die deutsche verschleppte Bevölkerung war die Reparationszahlung an die Sowjetunion. Wer will das aber zugeben?

TAFKA"P_C"
schrieb am 07.04.2013, 00:21 Uhr
Lori,

du hast mich nicht verstanden. Unter Faustpfand meinte ich die rumänische Armee, die gar nicht so klein war, und die Stalins ankommen vor den Amis in Berlin begünstigt hat.
Brodelavend
schrieb am 08.04.2013, 00:59 Uhr
Genau! viel zu lax!

Ich kenne mich zwar gar nicht aus, habe keine Ahnung von der Rumänienpolitik oder von Politik allgemein. - aber ich meine es wie Lori: es ist viel zu lax!

Lori, gibst uns mal ein paar Tips, was man konkret machen soll, dass es mal mit diesem Laxen aufhört? Ich mach sofort mit.
Fabritius (Moderator)
schrieb am 08.04.2013, 16:45 Uhr
orbo
schrieb am 08.04.2013, 17:23 Uhr
Glückwunsch!
Für die erfolgreiche Arbeit und für all diejenigen, die davon einen moralischen und einen etwas finanziellen Nutzen haben.
gerri
schrieb am 08.04.2013, 17:47 Uhr
@ Hoffentlich erleben sie die Auszahlungen....
Struwwelpeter
schrieb am 08.04.2013, 19:37 Uhr
Wenn auch die Entschädigungen nur noch einen kleinen Teil der ehemaligen Russlanddeportierten
erreichen und wenn auch kein moralischer Schlussstrich gezogen werden kann,
hat die Entschädigungsdebatte gezeigt, dass durch juristischen und politischen Druck
letztendlich doch was bewegt werden kann.
Glückwunsch, Herr Fabritius!
getkiss
schrieb am 09.04.2013, 03:16 Uhr
Glückwunsch, Herr Fabritius!
Auch wenn es noch nicht parlamentarisch "durch", ist es ein Erfolg.

PS
Im Text wird Justizministerin Mona Pivniceru als Unterzeichnerin erwähnt. War Sie am 28.03, bzw. 03.04 noch im Amt?
lucky_271065
schrieb am 09.04.2013, 07:42 Uhr
Glückwunsch an Herrn Fabritius und die Verbandsleitung für diesen Erfolg einer konstruktiven, aber auch konsequenten Haltung gegenüber der Rumänischen Regierung.

Bezeichnend erscheint mir auch diese Passage:

Nach Annahme des Gesetzes durch das Parlament in Bukarest, in dem die Regierungskoalition über eine satte Mehrheit verfügt, wird eine monatliche Entschädigungsrente an alle Opfer der Verschleppung und, nach deren Tod, an die nicht wieder verheirateten Ehepartner unabhängig von der aktuellen Staatsangehörigkeit (also auch nach einem Verzicht auf die Staatsangehörigkeit) ausgezahlt.

Also an alle Opfer der Verschleppung - unabhängig davon, wo sie heute leben und welche Staatsangehörigkeit sie besitzen - und in gleicher Höhe. Ich denke, dass ist die einzige gerechte Entscheidung, die in dieser Sache denkbar war.

Marius
schrieb am 09.04.2013, 16:22 Uhr (am 09.04.2013, 16:32 Uhr geändert).
Wer soll noch Entschädigung bekommen?

Die Generation der Russlanddeportierten ist ausgestorben,es gibt sie nicht mehr.

Das Menschenleben ist siebzig Jahre, wenn es hoch kommt achtzig,wenn es drüber geht muss es köstlich gewessen sein.
Schreiber
schrieb am 09.04.2013, 20:49 Uhr
Todgesagte leben bekanntlich besonders lang ;-))
getkiss
schrieb am 09.04.2013, 22:34 Uhr
Ich denke, dass ist die einzige gerechte Entscheidung, die in dieser Sache denkbar war.

Gerecht wäre gewesen, den Schadenersatz zu Lebzeiten aus zu zahlen!
scumpa
schrieb am 10.04.2013, 10:24 Uhr
Gerecht wäre gewesen, den Schadenersatz zu Lebzeiten aus zu zahlen!

Stimme getkiss absolut zu.
Meine Oma hat den Antrag bereits 2007 gestellt....immer wurden sie sowie alle anderen Betroffenen "cu zăhărelul geführt", bis sie leider letztes Jahr von uns ging

Es ist meines Erachtens eine Taktik, von wem auch immer, Zeit zu schinden um sich von der Auszahlung der Entschädigung an die Betroffenen zu drücken.

Sollte es dem so nicht sein und ich mich täusche, was ich mir aber schwer vorstellen kann, wäre es wünschenswert wenn der rum. Staat an die Hinterbliebenen ( Kinder) der Opfer, vom Zeitpunkt der Antragstellung bis zu deren Tode, eine Entschädigung auszahlen würden.

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