Positive Rechtsprechung zur Russlandverschleppung im Januar 1945

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Shimon
schrieb am 15.04.2013, 14:46 Uhr
...Und außerdem ein Schaumschläger und Wichtigtuer!
WER ist das nicht?
Harald815
schrieb am 15.04.2013, 17:12 Uhr
Auch Gott?
Spirel
schrieb am 16.04.2013, 17:37 Uhr (am 16.04.2013, 17:41 Uhr geändert).
Aktenzeichen Curtea de Apel Bucuresti Nr. 52244/3/2011

"Solutia pe scurt: Admite recursul. Modifică în parte sentinţa recurată în sensul că admite capătul de cerere privind constatarea caracterului politic. Constată caracterul politic al măsurii administrative a deportării reclamantei în perioada ianuarie 1945-25 octombrie 1949. Menţine dispoziţia sentinţei privind respingerea capătului de cerere referitor la acordarea de despăgubiri. Irevocabilă."

http://portal.just.ro/2/SitePages/Dosar.aspx?id_dosar=200000000288711&id_inst=2
Spirel
schrieb am 16.04.2013, 17:40 Uhr
Aktenzeichen Curtea de Apel Bucuresti Nr. 12047/3/2011

"Solutia pe scurt: Admite recursul.Modifică în tot sentinţa în sensul că: Admite în parte acţiunea. Constată caracterul politic al măsurii deportării în URSS. Respinge ca nefondat capătul de cerere având ca obiect acordarea daunelor. Irevocabilă."

http://portal.just.ro/2/SitePages/Dosar.aspx?id_dosar=200000000273240&id_inst=2
Mame1007
schrieb am 02.05.2013, 11:18 Uhr
Hallo Herr Fabritius,

dies sind, sofern tatsächlich Zahlungen erfolgen, positive Nachrichten.
Ich gehe davon aus, dass dies auch bzw. vor allem für die monatliche Entschädigung nach Dekret 118/1990 gilt.
Wir hatten den Antrag bereits Anfang 2012 gestellt, dieser wurde jedoch abgelehnt, da wir die rumänische Staatsangehörigkeit nicht nachweisen konnten, v.a., weil das rumänische Konsulat unsere Anträge hierzu gar nicht angenommen hat. Bei einem 85-jährigem pflegebedürftigem Antragssteller waren unsere Möglichkeiten erschöpft.
Nachdem es nun auf den Nachweis der rumänischen Staatsangehörigkeit nicht mehr ankommt, meine Frage:

Können die bisherigen Antragsvordrucke bei erneuter Antragsstellung benutzt werden oder sind geänderte Vordrucke nötig.
Können die Anträge bereits jetzt gestellt werden oder ist noch die Entscheidung des rumänischen Parlaments abzuwarten.

Vielen Dank!
Erhard Graeff (Moderator)
schrieb am 03.05.2013, 20:40 Uhr
Bei alter (unveränderter) Gesetzeslage kann Ihnen die rumänische Sozialbehörde auch einen erneuten Antrag nur negativ bescheiden. Warten Sie also mit dem Antrag, bis die Siebenbürgische Zeitung von der Verabschiedung des Gesetzes berichtet und auch Hinweise zur Antragstellung gibt.
Grüße
E. Graeff
Mame1007
schrieb am 20.06.2013, 11:47 Uhr
Hallo Herr Graeff,

nachdem die notwendigen politischen Voraussetzungen nun erfüllt scheinen, steht einer erneuten Antragsstellung wohl nichts mehr im Wege.
Können die bekannten Vordrucke zur Antragsstellung benutzt werden oder gibt es bzgl. des Antragsverfahrens Besonderheiten zu beachten?

Vielen Dank!
Fabritius (Moderator)
schrieb am 20.06.2013, 22:58 Uhr (am 20.06.2013, 23:01 Uhr geändert).
Hallo. Die Änderung der Rechtslage betrifft nicht die in diesem Thread angesprochene Rechtsprechung zum Gesetz 221/2009 (Einmalentschädigung in Gerichtsverfahren), sondern die Zahlung der monatlichen Entschädigungsrente durch die örtlichen Behörden nach Dekret 118/1990. Dort konnte tatsächlich das Erfordernis der rumänischen Staatsangehörigkeit beseitigt werden.

Anträge können jederzeit gestellt werden, Hinweise und auch Vordrucke zum Ausdrucken und verwenden finden Sie z.B. auf www.fabritius.de im Download-Bereich.

Viele Grüße
lori
schrieb am 29.06.2013, 20:59 Uhr
Verehrter Herr Dr. Fabritius,

könnten Sie uns eventuell mitteilen wieviele Downloads es innert etwa 2-3 Monaten geben wird?

MfG
lori
schinal
schrieb am 01.09.2013, 21:36 Uhr
meine Mutter ist seit 1990 tot.Sie war kaum 18 Jahre alt und aus Sathmar/Schinal nach Russland für 3 und halb Jahre depportiert.
Leider sind schon viele, die mit der grausamen Ungerechtigkeit ins Grab gekommen sind. Und deren Ansprüche nicht mit Geld meiner Meinung nach wieder gutzumachen sind -sie haben eine Achtung höchsten Grades verdient!-von uns, von allen, die die Zeiten "danach" genießen können- es ist Schande, dass der Akt damals nicht verhindern werden konnte, und NIEMAND hat sich für die "Minderheit","Anderen","wehrlosen" einsetzt.
Jetzt schreien sie immernoch nach GERECHTIGKEIT

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