Entschädiungszahlungen für Verschleppung und Deportation auf Nachkommen aus

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Heinz 1957
schrieb am 03.09.2020, 09:09 Uhr
Ich rate direkt bei der AJPIS anrufen und nachfragen, bevor die Unterlagen geschickt werden.
Die Kopien der Urkunden hatten auf der Rückseite " timbre fiscale " und den Stempel des Bürgermeisteramtes, waren also " legalisierte Kopien " - conform cu originalul.
In diesem Fall müssten ( sollten ) diese Kopien gültig sein, aber......
Adresse und Rufnummer der AJPIS findest du im Internet unter
www.mmanpis.ro/despre-anpis/agentii-teritoriale
Sophia_M
schrieb am 03.09.2020, 18:46 Uhr
Vielen herzlichen Dank für die Information. Ja, ich erinnere mich da war was mit "timbre fiscale". Von der AJPIS hat man mir geschrieben dass alle Unterlagen beglaubigt brauchen. Aber auf die Frage ob die Beglaubigungen vom Bürgeramt gültig sind, hat man mir nicht geantwortet. Werde es telefonisch versuchen und berichten.
Heinz 1957
schrieb am 04.09.2020, 06:22 Uhr
Die AJPIS " arbeitet " nur noch online ( wg. Corona )Neue Formulare sind online abrufbar
Im Netz unter ajpis/informatii utile pentru cetateni/informatii DL 118 -1990 / model cerere si declaratie. Sie verlangen für die Kinder von Deportierten : cerere model anexa, acte de stare civila ( Geburt, Heirat , PA, - steht nicht ob Original, Kopie, begl. Kopie, EU Urkunde.....) Du kannst mal bei Anwalt Fabritius anrufen und nachfragen unter : fabritius.de
Robert (Administrator)
schrieb am 04.09.2020, 08:23 Uhr
Fallbeispiel: deportiertes Elternteil ist in der Verschleppung verstorben. Geburts-/Sterbeurkunden existieren nicht.
Welche Unterlagen können stattdessen als Nachweis vorgelegt werden?

Kinder, deren Elternteil noch in der Verschleppung verstorben ist, haben einen eigenen Anspruch auf monatlich 500 Lei (etwa 104 Euro).
War das Kind während der Verfolgung der Eltern minderjährig, bekommt es die gleiche Leistung, die der Elternteil bekommen hätte (700 Lei monatlich für jedes Jahr der Verfolgung).
Heinz 1957
schrieb am 04.09.2020, 15:21 Uhr
Die Standesämter stellen sogenannte ANEXA 9 la metodologie aus ( eine Art Ersatzgeburtsurkunde ( für verstorbene Personen ).
Du musst eine " cerere " an das Bürgermeisteramt stellen und die bescheinigen, dass auf Anfrage von dir bestätigt wird, dass Herr / Frau ......." va comunicam ca in registrele de stare civila ale comunei....a fost inregistrata nasterea ( casatoria , decesul ) numitului......la actul nr....din.....Datum.....fiica / fiul lui.( Name der Eltern ). Möglich, dass diese Unterlagen ( nach Ablauf von 100 Jahren ) mittlerweile in den Arhivele Nationale sind, da die Standesämter diese nach Ablauf von 100 Jahren abgeben müssen.
Vielleicht hilft dir diese Info weiter. In der Regel wurden auch Todesurkunden nach 1949 ausgestellt, da die Hinterbliebenen den Tod id UdSSR im Rathaus der Geburtsgemeinde ( oder Heiratsgemeinde )meldeten. Mal im Rathaus nachfragen. Möglich, dass die Akten des CNSAS Bukarest diese Daten aufliegen haben.Beim Antrag an die CNSAS ein ? bei der Rubrik : data eliberare und bei mentiuni schreiben : decedat in URSS - nu detin cert. de deces
Peter Otto Wolff
schrieb am 26.09.2020, 14:42 Uhr
Muss als Betroffener(im Lager geboren)Wasser in den Wein schenken! So eindeutig ist das nicht, schön wäre es!Es bleibt die "shoparla", die Eltern hätten zu Lebzeiten bereits einen Antrag gestellt haben, eine "decizie" erhalten haben. Nun sind die Meisten jener Generation verstorben, so war das auch gedacht. Außerdem waren lange Jahre nur rum. Staatsbürger antragsberechtigt.So in etwa agiert auch unsere Deutsche Bundesregierung i.S.Rückabwicklung der schändlichen 40%-Rentenkürzungen von 1996!! Die Moral ist: Antrag stellen, abwarten was geschieht!
Peter Otto Wolff
schrieb am 26.09.2020, 14:50 Uhr (am 26.09.2020, 14:54 Uhr geändert).
Auskunft stimmt leider nicht. Für Verstorbene gibt es keine Ersatzgeburtsurkunden! Allerdings gibt es eine "decizie" dass die angerufene Behörde diese Information auf dem internen Verwaltungsweg beantragen kann. Ob die sich die Mühe machen, ist zu bezweifeln. Vieleicht hilft es, sie auf den Gesetzestext hinzuweisen:cf. prevederilor legilor RO, art. 69, alin. 1., Legea 119/1991.
Heinz 1957
schrieb am 29.09.2020, 14:13 Uhr
Natürlich gibt es " Ersatzurkunde " tip anexa 9 ( Auszug ad Geburtenregister / Heiratsregister der Gemeinde )in der bescheinigt wird... siehe meine Antwort vom 04.09.
Habe sie selbst für verstorbene Personen beantragt und erhalten - hat denselben Stellenwert wie eine EU Geburtsurkunde bei den RO behörden ( CNSAS , AJPIS....).
Kann dir mal eine Kopie schicken, falls Zweifel bei dir aufkommen. Bitte Mail Adresse.
Heinz 1957
schrieb am 29.09.2020, 14:18 Uhr
Glaube kaum, dass sich eine RO Behörde darum kümmert, wäre ratsam sich selbst darum zu bemühen - ist auf alle Fälle sicherer.
Die RO Behörden sind momentan überlastet aufgrund der Flut von Anträgen G 130 / 2020 und bitten um Geduld ( CNSAS ), die AJPIS stellt kaum einen Bescheid aus, da die " norme de aplicare " nicht im Amtsblatt erschienen sind - Ende 2020 wird ein neues Parlament gewählt .... momentan sind die Mitglieder des Parlaments " anderweitig " beschäftigt - am Sonntag waren hier Kommunalwahlen......
Peter Otto Wolff
schrieb am 29.09.2020, 14:54 Uhr
Die Behörde verlangt lediglich leserliche Kopien der Dok. (wohl in rum. Sprache), nicht mal beglaubigte. Das sollte auf jeden Fall bei Antragstellung (ggf. per Email Anhang mit scans) genügen, um eine AntragsNr. zu ergattern. Danach muss man per Post die papierenen Dok. nachliefern, nicht ohne vorher eine Kopie anzufertigen! Ich erhielt nach 15 Tagen eine (negative) Decizie! Vorgang bez. Wohnort Kronstadt.
Doris Hutter (Moderator)
schrieb am 30.09.2020, 00:48 Uhr
Kopien der Dokumente reichen nicht. Kein Wunder also, dass eine Absage kam.
Es müssen die beglaubigten Urkunden geschickt werden.
Roemi
schrieb am 30.09.2020, 08:14 Uhr
Anträge und Unterlagen kann man auch nicht per E-Mail schicken.
Rainer Lehni (Moderator)
schrieb am 30.09.2020, 08:51 Uhr
Anträge können nur per Post gesendet oder vor Ort direkt abgegeben werden.
Noasbich
schrieb am 01.10.2020, 11:10 Uhr
Postweg (Einschreiben International mit Rückschein) zum Empfänger (in meinem Fall AJPIS Brasov) dauert ca. 8-10 Tage. Man sollte aber gleichzeitig die Unterlagen (als PDF) auch per Email verschicken. Umgehend kriegt man eine Bearbeitungsnummer (bei mir noch am selben Tag). Von AJPIS Brasov gibt es schon positive, aber auch negative (mit der Begründung, dass der Elternteil vor dem Gesetz 118/1990 verstorben ist) Beschlüsse (Decizie).
Peter Otto Wolff
schrieb am 01.10.2020, 14:56 Uhr (am 01.10.2020, 15:09 Uhr geändert).
Sag ich's doch, ich habe von der gleichen Behörde bereits mit Datum 18.08.20 eine negative Decizie erhalten! Kann nur sein, dass die Sache regional unterschiedlich behandelt wird. Selbstredend habe ich umgehend einen Widerspruch per Email verschickt. Hatte die Unterlagen auch als scan verschickt, und umgehend eine Bearbeitungs-Nr. erhalten. Absage ist keineswegs mit fehlenden Dokumenten begründet, sondern sachlich, mit Hinweis auf rechtliche Bestimmungen der vorherigen Gesetze, die einen Antrag seitens des direkt Betroffenen voraussetzen, was bei den Meisten Aussiedlern eben nicht erfolgt ist. Nur dann hätten Nachkommen Ansprüche nach dem neuen Gesetz 130/2020! So ist zumindest derzeit die "Interprätation".

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