Entschädiungszahlungen für Verschleppung und Deportation auf Nachkommen aus

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Roemi
schrieb am 18.11.2020, 19:28 Uhr
Hallo Herr Wolff,

weder mein Vater im Jahre 2013 (bei der Erstantragstellung) als auch meine Mutter im Jahre 2016 (nach dem Ableben meines Vaters) noch ich als Kind haben bei der Antragstellung bei der AJPIS die Beglaubigung der Unterschrift auf dem Antrag benötigt (auf dem Formblatt das Herr Fabritius zur Verfügung stellt ist diesbezüglich auch nichts vermerkt).
Wie gesagt - nur auf dem Antrag an die CJP muss die Unterschrift des Antragstellers von einer zuständigen Behörde oder einem Notar bestätigt werden.
Auf der Lebensbescheinigung ist die Echtheit der Unterschrift schon bescheinigt.
Peter Otto Wolff
schrieb am 19.11.2020, 09:02 Uhr
Hallo, mir solls egal sein, auf dem Formular AJPIS Fabritius gibt es ein Datum und Unterschriftsfeld, wenn man das ausgefüllte Formular nicht selbst in RO überreicht und dort unterschreibt, ist es logisch, dass die Echtheit der Unterschrift beglaubigt wird.
Anja01
schrieb am 19.11.2020, 09:06 Uhr
Jetzt ist mir bei den Formularen von Herrn Fabritius auch aufgefallen, dass ein Feld zur Unterschriftsbeglaubigung nur auf dem 2.Formular, also auf dem Antrag CJP zu finden ist. Insofern gehe ich davon aus, dass dies bei dem Antrag AJPIS wohl nicht notwendig ist und lasse dies weg.

Viele Grüße

Anja
Peter Otto Wolff
schrieb am 21.11.2020, 11:48 Uhr
Roemi,
Argument: anderes Formular, andere Behörde, warum soll die von der Echtheit dieser Unterschrift ausgehen?

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