Bescheid der AJPIS Kronstadt

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Peter Otto Wolff
schrieb am 19.02.2021, 19:30 Uhr (am 19.02.2021, 19:40 Uhr geändert).
Hallo Hedwig, mein Rat: lasse den Registrierschein übersetzen/ beglaubigen. Sende ihn per E-Mail und dann per Post. Aus verwaltungstechnischen Gründen ist es sinnvoll, auch das ordentlich ausgefüllte und beglaubigte Formular der CJP an die AJPIS zu senden, per E-mail und danach per Post. Auch das Formular (neu) Lebensbescheinigung, logisch erst notwendig für die CJP, die Zahlungserklärung, eine Kopie eines Konto-Auszugs, würde ich dem AJPIS senden, meinetwegen mit Kopie an die CJP, anschließend per Post an die AJPIS. Die leiten sowieso den "dosar" lt. Gesetz, binnen 10 Tagen nach Genehmigung, an die CJP. Sonst kriegt letztere Unterlagen, und hat dazu keinen Vorgang, keine Bearbeitungs-Nr. Ist eigentlich ein logischer Ablauf, der so gewollt ist und auch funktioniert. Lass dich nicht kirre machen von selbsternannten "Experten" in Verhinderung der Logik.
Roemi
schrieb am 19.02.2021, 23:34 Uhr (am 19.02.2021, 23:39 Uhr geändert).
Ich muss sagen, ich verstehe die Welt nicht mehr.
Gibt es die Entschädigungszahlung lt. DL 118/1990 bzw. Gesetz 232/05.11.2020 nur für Kinder die jemals den Wohnsitz in Rumänien hatten? Was ist mit denen deren Eltern nach der Deportation in Deutschland, Österreich, Russland etc. verblieben sind? Haben deren Nachkommen kein Anspruch darauf?
Wozu die: "Declaratie cu ultimul domiciliu in Romania"?
Peter Otto Wolff
schrieb am 20.02.2021, 06:48 Uhr
Hallo Roemi, Vielleicht ist die Frage falsch interpretiert. Sie meint wohl die letzte Adresse zum Zeitpunkt der Deportation, also der Eltern. Dies ist notwendig, um die Bearbeitung des Antrags einem Judet zuzuordnen. Was ich nicht in den Gesetzen finde, ist ein Ausschluss von Nachkommen, die z.B. in DE, AU, zur Welt kamen. Kenne sogar so einen Fall, Mutter 1947 aus Russland in die deutsche Sowjetzone verbracht, dort wieder in Lager gearbeitet, 1952 von dort Flucht in die BRD gelungen. Kind in DE geboren, zu RO keinen Bezug, keine Sprachkenntnisse. Als letzte Adresse wurde jene der Mutter in RO eingetragen, zuständig AJPIS Sibiu. Der Antrag ist in Arbeit, hängt aus anderen Gründen, Nachweis der Jahre ab Verbringung in in den Raum Zschopau, bis zur Flucht in die BRD. Dies ist nur eine logische Betrachtung, kein Wissen.
Roemi
schrieb am 20.02.2021, 09:30 Uhr (am 20.02.2021, 09:39 Uhr geändert).
Nein Herr Wolff,
ich habe schon richtig verstanden, siehe: https://sibiu.mmanpis.ro/procedura-de-depunere-decret-lege-118-1990/
Ist das eine neue Masche um die Rauszögerung der Bearbeitung der Anträge zu rechtfertigen, oder nur um neue Stolpersteine auf den langen Weg der Antragstellung zu setzten?
Wieso brauchen dann nur die von der AJPIS Hermannstadt diese Unterlagen und das erst seit Kurzem?
Auf den Nachweisen betreffend die Deportation (Aushebungsort, Geburtsort etc.) steht meist der Geburtsort mit drauf.
Peter Otto Wolff
schrieb am 20.02.2021, 10:24 Uhr (am 20.02.2021, 10:30 Uhr geändert).
Hallo Roemi, Du hast recht, das ist insofern ein klarer Fall, den nur Dr. Fabritius klären kann. Dass die AJPIS regional sehr "kreativ" sind, ist aufgefallen. Ob das mit der Arbeitsvisite der neuen Arbeitsministerin in Hermannstadt und den danach entstandenen "Irritationen" zusammenhängt? Uns wurde versichert, nicht wir wären gemeint gewesen, die die Arbeit der Behörde blockieren! In dieselbe Kategorie fällt die Praxis der CMPensii Bukarest, die nach positiver decizie AMPIS noch eine Regelanfrage an den CNSAS verschickt, ob der Nachkomme oder Deportierte etwa Mitglied einer faschistischen Vereinigung gewesen ist?! So meiner 84-jährigen Cousine passiert. Merkwürdig auch, dass die AJPIS-Sibiu ein eigenes Formular anbietet, nicht das biligve des Dr.Fabritius, das übrigens auch nicht up to date ist, da der Bezug zum neuesten Gesetz 232/2020 nicht existiert. Und das enthält ja wesentliche Klarstellungen. Würde sagen, die Moderatoren sollten walten.
Hedwig
schrieb am 04.07.2021, 09:36 Uhr
Hallo, zusammen!
Musste im Februar einen Beweis mit "ultimul domiciliu" nachsenden. Habe eine "Adeverinta" mit "timbru fiscal" und meiner damaligen Anschrift (brauchte die damals für die Passherausgabe) vom Notar beglaubigen lassen hingeschickt.
Und es hat geklappt!!! Vor einigen Tagen habe ich die 1. Decizie erhalten. Ein Wermutstropfen ist leider auch dabei: es werden nur die Russlandjahre anerkannt, jene aus der DDR nicht.
MfG, Hedwig
Peter Otto Wolff
schrieb am 05.07.2021, 12:19 Uhr (am 05.07.2021, 12:19 Uhr geändert).
Hallo Hedwig, bin zwar nicht direkt betroffen, aber finde es beschämend, dass sich niemand um das rechtlich eindeutige Thema der in die DDR-Verschleppten kümmert. Die waren eindeutig, völkerrechtlich, VERTRIEBENE i.S. des Gesetzes 118/1990, bis zur wie auch immer geglückten Heimkehr nach Hause, oder von dort, der gelungenen Flucht in den Westen. Das müsste Herr Graeff genau so sehen, das ist eindeutig! Leider will oder darf er sich dazu nicht äußern. Und die Behörden, die STASI-Behörde, die Archive der ehemaligen DDR, die rum. Botschaft, verstecken sich hinter der Fichte, obwohl es absurd ist anzunehmen, dass rum. Staatsbürger, was die Vertriebenen weiterhin waren, in der ehem. Sowjetzone, seit 1949 DDR, auf fremdem Territorium hätten arbeiten können, unerkannt, unregistriet!!!
Fuchs
schrieb am 05.07.2021, 19:12 Uhr
Hallo Hedwig,waren es zwei getrennte Bestätigungen jeweils eine für die Zeit aus Russland und eine für die Zeit aus der SBZ Ost Deutschland spätere DDR? und welche Institution und wann wurde diese ausgestellt,vom Arbeitsministerium oder CNSAS ? wie hatte die AJPIS diese Entscheidung begründet ?
Das Ende der Deportation ist der Zeitpunkt der Rückkehr in die Heimat.

MfG
Hedwig
schrieb am 06.07.2021, 09:57 Uhr
Genau, ich hatte 2"adeverinte" vom "Ministerul Muncii" aus Bukarest, ausgestellt 1970. 1945-1947 "pe baza datelor comunicate de Min. Asig.Soc. al URSS Ucrainiene"; die andere "pe baza arhivei USLG" 1947-1949, Wobei eine Zeitlücke von knapp 2Monaten(!) zwischen den beiden ist...
Begründung gibt es keine, es steht einfach da "se acorda ... pentru timpul 1945 -1947".
MfG
Fuchs
schrieb am 06.07.2021, 12:59 Uhr
Hallo Hedwig, meine Mutter war auch bis 1947 in Russland, anschließend bis 1949 in der SBZ Ost Deutschland.
Für die Zeit aus Russland hat meine Mutter 1970 eine Bestätigung vom Arbeitsministerium Bukarest erhalten.Allerdings habe ich für die Zeit aus der SBZ Ost Deutschland keine Bestätigung, nach intensiver Suche fühlt sich keins der 3 Länder zuständig um diese Zeit aus der Deportation zu bestätigen.Wo befindet sich das USLG Archiv ? ich suche weiter nach Dokumenten für die Zeit aus der SBZ Ost Deutschland.Meine Mutter hat während der Zeit der Deportation in Ost Deutschland in der Landwirtschaft gearbeitet, wissen Sie vielleicht wo Ihre Mutter/ Vater in der SBZ Ost Deutschland beschäftigt war und an welchem Ort? Wenn Sie die Beweise haben hat die AJPIS keinen triftigen Grund diese Zeit aus der SBZ Ost Deutschland nicht anzuerkennen.Es zählt der Zeitpunkt der Rückkehr aus der Deportation in die Heimat und nicht eine" unfreiwillige Zwischenstation" wo unsere Eltern noch Jahre bis zur Entlassung in die Heimat arbeiten mussten .

MfG
williderwill
schrieb am 15.01.2022, 15:40 Uhr
Bezüglich; „Masche… der Verzögerung“ von „Roemi“ geschrieben, möchte ich auch meine Meinung abgeben, obwohl ich mir mal geschworen habe, keine Beiträge oder Kommentare mehr, in dies Foren reinzusetzen…
Jedem muss eigentlich bewusst sein, dass keine Institution / Behörde, ein gewisses Geld gerne zahlen möchte… auch wenn es angeblich, laut Decret, einigen zugesprochen wird…
Daher verstehe ich den Frust einiger hier, und stelle entgegen dieser Frage: hätten unsere Obrigkeiten bei so vielen „Emigranten“ welche ohne Dokumente hier „reingelassen“ wurden und werden, nicht ebenfalls so akkurat vorgehen sollen, bevor man unsere Sozialkassen schmälert?
Bei meiner Flucht vor 32 Jahren, als ich bei Rosenheim/Piding festgenommen wurde, stellte ich der Grenzpolizei mein „Livret Militar“ vor – darin war meine Deutsche Nationalität eingetragen… und trotzdem wurde mein Bruder, mit seinen zwei Freunden, wegen „Beihilfe zu illegalem Grenzüberschreiten“ bestraft, weil sie mir von Rosenheim nach Nürnberg fahren wollten…
Bin deswegen nicht nachträglich, da ich glücklicherweise Gesund im „Westen“ ankam… jedoch kam, nach der Grenzöffnung zu Rumänien, dass verschiedene Rumänen, in Zirndorf, mich aufforderten von einer Stadt zur anderen mit ihnen zu fahren, denn sie würden überall ein gewisses „Begrüßungsgeld“ erhalten… da kommt mir ein bitterer Nachgeschmack auf, da mich die Einreise, als Deutscher, knapp 900 DM gekostet hatte… und Rumänische Staatsbürger…?!

Peter Otto Wolff
schrieb am 15.01.2022, 16:11 Uhr
Hallo Hedwig, Du würdest vielen helfen, wenn Du unserer Gemeinschaft diese "pe baza arhivei USLG" 1947-1949 irgendwie zukommen lassen könntest. Dann könnte man erforschen, was heißt USLG, gab es dieses Archiv, wenn ja, welche Institution versteckt sie so gut, dass weder die CNSAS, noch die Siebenbürger Zeitung sich traut, diese öffentlich zu machen?
Schicke mir bitte das Dokument zu treuen Händen an meine private E-Mail-Adresse, wolffpeterotto@yahoo.de, damit ich den Behörden auf den Zahn fühle!!
MfG,
POW
Peter Otto Wolff
schrieb am 16.01.2022, 10:33 Uhr
Hallo Hedwig, noch einmal ich mit der Frage: wenn Du eine adeverința vom Ministerul Muncii hast, auf der steht "eliberata pe baza arhivei USLG", ist das doch ein bombensicherer Nachweis, den Du nur hättest beglaubigt übersetzen lassen müssen. Hast Du das probiert? Ich habe heute das "Ministerul Muncii" über "contact" online angeschrieben, mit der Bitte, mir mitzuteilen, was mit "arhiva USLG" gemeint ist, wer derzeit dieses Archiv verwaltet, mit Angabe der Adresse dieser Institution. Sobald ich eine Antwort erhalte, werde ich diese im Forum bekannt geben!

Gruß,

POW
Henri_54
schrieb am 16.01.2022, 18:53 Uhr
https://youtu.be/6BsHU23AxUU?list=PLxO8-C91Lp93GAZZv18tJcKb34yzFJ6iv

Hallo zusammen,
schaut Euch das Video unter dem o.g. Link an, wie in RO über den Jahrestag der Deportation berichtet wird. Mir wird jetzt einiges klar, warum das ganze Entschädigungsverfahren so lang hinausgezögert wird.
joachimroehl
schrieb am 16.01.2022, 19:07 Uhr (am 16.01.2022, 19:18 Uhr geändert).
Das die rumänische Regierung von Brüssel geschmiert deportierte Opfer zu Tätern macht, ist nicht verwunderlich. In der Geschichte der Siebenbürger gab es bis ins kleinste Dorf ein gutes Auskommen von Rumänen, Deutschen und Zigeunern. Leider wird jetzt vieles ideologisch aufgeladen und ein gutes Auskommen aller verhindert. Hoffen wir die Zeiten ändern sich.

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