Restitution/Europaeischer Gerichtshof fuer Menschenrechte

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getkiss
schrieb am 12.05.2008, 23:00 Uhr
Fragen an den Rechtsanwalt:
1.Ist es jetzt noch möglich die Rückgabe verstaatlichter Wohnungen zu beantragen, oder sind alle Fristen abgelaufen?
2.Im Falle das ein Erblasser diese Wohnungen (in Rumänien)durch Testament seinen Kindern hintzerlässt, ist es nötig einen deutschen Erbschein zu beantragen und wie ist dabei der (unbekannte) Zeitwert zu beziffern? (Bekanntlich wird ja davon abhängig sein, wie die Gebühren gestaltet werden.)
3. Reicht es (falls Restitution noch möglich) das Testament in Rumänien übersetzen und notariell beglaubigen zu lassen?
getkiss
getkiss
schrieb am 19.05.2008, 12:15 Uhr (am 19.05.2008, 12:16 Uhr geändert).
getkiss schrieb: Fragen an den Rechtsanwalt:
1.Ist es jetzt noch möglich die Rückgabe verstaatlichter Wohnungen zu beantragen, oder sind alle Fristen abgelaufen?
2.Im Falle das ein Erblasser diese Wohnungen (in Rumänien)durch Testament seinen Kindern hinterlässt, ist es nötig einen deutschen Erbschein zu beantragen und wie ist dabei der (unbekannte) Zeitwert zu beziffern? (Bekanntlich wird ja davon abhängig sein, wie die Gebühren gestaltet werden.)
3. Reicht es (falls Restitution noch möglich) das Testament in Rumänien übersetzen und notariell beglaubigen zu lassen?
getkiss

tschik
schrieb am 09.06.2008, 10:03 Uhr
getkiss schrieb: getkiss schrieb: Fragen an den Rechtsanwalt:
1.Ist es jetzt noch möglich die Rückgabe verstaatlichter Wohnungen zu beantragen, oder sind alle Fristen abgelaufen?
2.Im Falle das ein Erblasser diese Wohnungen (in Rumänien)durch Testament seinen Kindern hinterlässt, ist es nötig einen deutschen Erbschein zu beantragen und wie ist dabei der (unbekannte) Zeitwert zu beziffern? (Bekanntlich wird ja davon abhängig sein, wie die Gebühren gestaltet werden.)
3. Reicht es (falls Restitution noch möglich) das Testament in Rumänien übersetzen und notariell beglaubigen zu lassen?
getkiss


Hallo getkiss,
Restitution ist ein lukratives Geschäft für "Rechtskundige",
sowol in RO als auch in D und so ist guter Rat teuer. Dass sieht man an den Reaktionen auf deine Fragen.
Wenn du aber eine Variante eines Bändertanzes oder ein "Micirezept" suchst, bist du hier gut aufgehoben.

Schönen Tag noch.
getkiss
schrieb am 09.06.2008, 10:25 Uhr (am 09.06.2008, 10:27 Uhr geändert).
[q=4475|tschik...
Hallo getkiss,
Restitution ist ein lukratives Geschäft für "Rechtskundige",
sowol in RO als auch in D und so ist guter Rat teuer. Dass sieht man an den Reaktionen auf deine Fragen.
Wenn du aber eine Variante eines Bändertanzes oder ein "Micirezept" suchst, bist du hier gut aufgehoben.

Schönen Tag noch.

Vielen Dank für die "mici".
Auf die andere Lösung hatte ich ja gehofft, aber in diesem Bezug hast Du recht. Ich hätte aber wenigstens erwartet das sich so ein "Rechtskundiger" wenigstens meldet, denn "schwarze Schafe" aus der Branche brauche ich nicht..., ich würde dem ehemaligen Verlust nur noch einen aktuellen zugeben...
getkiss
Erhard Graeff (Moderator)
schrieb am 09.06.2008, 15:33 Uhr
Hallo Getkiss,
eigentlich sollte der Verein, der sich zum Zweck der Information zur Restitution gegründet hat, helfen können.

http://www.resro.eu/
Normale, in Deutschland zugelassenen Anwälte können i.d. Regel keine Auskünfte zur rumänischen Gesetzeslage geben.
Viel Erfolg!
getkiss
schrieb am 10.06.2008, 12:19 Uhr (am 10.06.2008, 12:19 Uhr geändert).
Erhard Graeff schrieb: Hallo Getkiss,
eigentlich sollte der Verein, der sich zum Zweck der Information zur Restitution gegründet hat, helfen können.

http://www.resro.eu/
Normale, in Deutschland zugelassenen Anwälte können i.d. Regel keine Auskünfte zur rumänischen Gesetzeslage geben.
Viel Erfolg!

Danke, Herr Graef.
Der Verein ist mir bekannt.
Wenn ich so auf dessen Homepage klicke, finde ich nur Wehklagen und so genannte Hilfe wird nur den Mitgliedern gewährt. Außer dem Lehrreichen Beitrag von Herrn Fabritius, nix dabei.
Denke, der Hauptgrund für die Gründung des Vereins ist das Sammeln von Mitgliedsbeiträgen....und bleibe skeptisch, ob ich mein gutes Geld dem verlorenen nachwerfen sollte....
getkiss
Fabritius (Moderator)
schrieb am 10.06.2008, 21:11 Uhr
Die paar Tips in dem Merkblatt dort sind hier zu lang, daher wiederhole ich die wichtigsten Tips daraus:

Fragen zu Restitution nach rumänischem Recht stellt man am Besten ausschließlich dort an einen dortigen Anwalt. Weil die ganzen Verfahren sowohl vom materiellen Recht als auch vom prozessualen Recht ausschließlich nach rumänischem Recht abgewickelt werden, ist jede Frage an einen deutschen Anwalt (oder an einen chinesischen oder englischen) völlig fehl am Platz. Ich versteh eigentlich nicht, warum das so schwer zu verstehen ist. Es hat absolut nichts mit schlechtem Willen zu tun.

Das könnt ihr mir wirklich glauben. Und das begründe ich mit dem Argument, welches hier immer zum Vorwurf gemacht wird: ein Verfahren zur Restitution in Rumänien hat einige 10.000 bis einige 100.000 € Streitwert. Da leckt sich jede Anwaltskanzlei die Finger danach. Ich mit meinen Rentenfällen, wo es um 50 oder 100 oder auch mal 200 € mehr geht, kann da gebührenrechtlich nur davon träumen. Aber: weder kann ich noch darf ich solche Verfahren betreuen, auch wenn ich gerne wollte.

Auch ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte kann ein deutscher Anwalt in diesen Fällen nur in einigen Konstelationen ernsthaft betreiben. Das liegt daran, dass dort nur die Verletzung Europäischer Menschenrechte geprüft wird. Ausdrücklich nicht geprüft wird dort eine Verletzung "nur" rumänischen Rechtes, z.B. des Prozessrechtes dort. Dieses ist den rumänischen Instanzen vorbehalten und dort kann auch nur jemand vertreten, der das dortige Recht mit der für den Anwaltsberuf erforderlichen Genauigkeit kennt. Viele Verfahren in Straßburg enden mit der Entscheidung, es sei kein Europäisches Menschenrecht (sondern nur rumänisches nationales Recht) verletzt worden.

In den ca. 5-10 Telefonaten pro Woche zu diesem Thema gebe ich immer den gleichen Rat: Betroffene kommen nicht drum herum, sich in Rumänien einen Anwalt zu suchen. Empfehlungen dazu erfragt man am Besten auch in Rumänien, bei unseren Landleuten dort. Sowohl das Landeskonsitorium als auch die Ortsforen (DFDS) haben selbst viele Prozesse geführt und können meist sagen, mit welchem Anwalt sie gute Erfahrungen gemacht haben. Die Kontaktdaten zu diesen Stellen (Forum oder LAndeskonsistorium) kann in unserer Geschäftsstelle erfragt werden (Tel. 089-2366090). Und ich warne eindringlich vor rumänischen Anwälten, die feste Prozente haben und das Haus auch gleich verwerten wollen. Wenn ein Anwalt dort eine notarielle Vollmacht will, ist größte Vorsicht geboten, die braucht er nämlich für den Prozess gar nicht, sondern nur wenn er das Haus verwerten will, was NICHT SEINE AUFGABE IST. Meist verkauft er es zu einem Bruchteil des Wertes an seine Cousine oder Nichte oder... Also: unbedingt trennen! Anwaltsvollmacht für den Prozess an den rumänischen Anwalt, aber auf keinen Fall ihn auch verwerten lassen. Wenn das Haus einmal Ihnen gehört, entscheiden Sie selbst was damit passiert oder beauftragen Sie einen anderen als den Anwalt mit dem Verkauf.

Mehr an Info zu diesem Thema aus Deutschland für die individuelle Prozessführung in Rumänien ist nicht möglich.

Uns als Verband bleibt nur übrig, auf politischer Ebene das Thema immer und immer wieder anzusprechen, bis es in Rumänien unbequem wird und die Exekutive eine andere Praxis umsetzt.

Mit Vertretern des Vereines ResRO besteht Kontakt, es gab eine gemeinsame Besprechung, auch mit einem diesem Verein nahe stehenden Rechtsanwalt in Rumänien. Mit ihm wurde vereinbart, dass er sich meldet, sobald er Bedarf an politischer Intervention erkennt (wenn also in Rumänien im Gesetzgebungsverfahren "irgend etwas im Busch ist" oder nachweisbare Fälle von fortgesetztem Exekutivmissbrauch auftauchen).

Wir werden versuchen, einen Anwalt aus Rumänien einmal nach Deutschland zu bekommen, damit dieser eine telefonische Sprechstunde für unsere Mitglieder einen ganzen Tag lang durchführt. Wenn wir einen gefunden haben, der dazu bereit ist, werden wir den Termin in der SbZ und dem Verein ResRO mitteilen.

Viele Grüße
Fabritius
Gustavo
schrieb am 11.06.2008, 10:27 Uhr
@Fabritius
Ich mit meinen Rentenfällen, wo es um 50 oder 100 oder auch mal 200 € mehr geht, kann da gebührenrechtlich nur davon träumen.


naja
als zukünftiger Landtagsabgeordneter wird sich Dein Einkommen doch hoffentlich ein wenig ändern.Vielleicht noch einen kleinen Aufsichtsratposten dazu?Müßte doch irgendwie zu schaffen sein.


getkiss
schrieb am 11.06.2008, 21:16 Uhr
Hallo Fabritius,
vielen Dank für die Antwort und viel Spaß bei weiterem Dolomito-Karpaten biken.
Grüe,
getkiss
getkiss
schrieb am 17.09.2008, 09:18 Uhr
Die Entschädigungszahlungen für Häuser, etc. sollten in großem Umfang aus dem Fond "Proprietatea" geleistet werden.
Bis jetzt kaum etwas. Jetzt kommt die Meldung, dass den Angestellten dieses Fonds im letzten Jahr die Gehälter verdoppelt wurden, wobei der Fonds kaum mehr Erlöse an der Börse realisierte...
<http://www.ziare.com/Salariile_la_Fondul_Proprietatea_se_dubleaza_anual-414421.html>
getkiss
getkiss
schrieb am 15.10.2008, 08:31 Uhr
"Neues" Gesetz
siehe:
<http://www.ziare.com/Legea_Voiculescu__restauratie_mafiota-431232.html>
ein Beitrag von Ioana Ene betitelt:
"Das Voiculescu-Gesetz - eine mafiöse Restauration"
Das rumänische Parlament hat mit diesem Gesetz fast alle vorherige Regelungen über den Haufen geworfen und die bisherige gesetzlose Praxis zum Gesetz erhoben.
Demnach, soll die Restitution in Natura der verstaatlichten Immobilien aufgehoben und nun soll nur mehr mit dem aktuellen Immobilienwert entschädigt werden. Die vom Staat nachträglich an die Mieter verkauften Immobilien sollen diesen Mieter auch so entschädigen, wobei die Mieter weiterhin in den Wohnungen bleiben können.
Von wo das Geld kommen soll steht in den Sternen auf der Himmeldecke des Parlamentshauses.
Das Gesetz wurde bis jetzt noch nicht vom Präsidenten unterzeichnet. Ich bin gespannt, ob das passiert.
Mal sehen, wie der EUG diese Sache sieht?
Karl
schrieb am 15.10.2008, 18:17 Uhr
In Rumänien scheint es, daß das Gesetz nur die Stärkeren schützt.
Voiculescu hat Staatsgelder in hohem Ausmaß nach 1989 gestohlen, aber hat immer noch Gesetzesmacht.
Wilhelm
schrieb am 15.10.2008, 21:00 Uhr
Hallo Karl,
das Gesetz -Gerichte, Imobiliengutachter und auch die Autoritatea N. pt. restit. Propr. hat mich sehr korekt behandelt. Habe soeben den Bescheid von der ANRP
erhalten, wo anerkannt wird,wieviel der rumänische Staat mir schuldet.
Wann ich das Geld bekommen werde, steht allerdings in den Sternen. Aber ich habe Erben!
Der Rechtsanwalt hat wenig gekostet, der Prozess nichts,
musste nicht an ´stärkere apellieren´.
getkiss
schrieb am 10.12.2008, 14:16 Uhr (am 10.12.2008, 14:25 Uhr geändert).
Der rumänische Verfassungsgerichtshof hat heute entschieden, das die Änderungen die am 08.10.08 vom Parlament beschlossen und von der PDL und PNL reklamiert wurden, verfassungsgemäß sind.
So werden ab jetzt die Eigentümer, deren Häuser vom kommunistischen Regime enteignet wurden, nicht mehr in natura ihr Eigentum antreten können, sondern nur durch Entschädigung zum Marktpreis, wenn deren Immobilien von anderen gutgläubig erworben wurden.
Der Beschluss soll "endgültig und unumkehrbar" sein.

Wie der "Marktpreis" ermittelt wird, entzieht sich meiner Kenntniss.
Da die PDS, die Nachfolgerin der PCR, jetzt wieder in die Regierung kommen soll, wird wohl die neue Nationalisierung nicht zum Vorteil der Alteigentümern erfolgen...
Siehe auch:
www.ziare.com/CCR__Modificarile_aduse_Legii_caselor_nationalizate_sunt_constitutionale-532893.html
von heute.
Armin_Maurer
schrieb am 02.01.2009, 15:40 Uhr
Sehr geehrter Herr getkiss,

es liegt mir fern, jemandem seine Vorurteile nehmen zu wollen, sind sie doch ein fester Bestandteil der jeweiligen Persönlichkeit und oft auch nötig, um eine fundierte Beurteilung zu entwickeln.

Lassen Sie mich zunächst Ihre Behauptung bezüglich des Restitutionsvereins ResRo ( http://www.resro.eu ) zitieren: "Denke, der Hauptgrund für die Gründung des Vereins ist das Sammeln von Mitgliedsbeiträgen ... und bleibe skeptisch, ob ich mein gutes Geld dem verlorenen nachwerfen sollte ..."

Was im Zusammenhang mit Ihrer Einschätzung der Interessenvertretung RESTITUTION in Rumaenien e.V. - kurz ResRo - verdeutlicht zu werden verdient sind die folgenden Aspekte:

[1]  Der Mitgliedsbeitrag von 40 EUR jährlich wird benötigt, damit wir die Aufwände für unsere ehrenamtlichen Aufgaben zumindest dämpfen und überhaupt handlungsfähig sein können.

[2]  Jedes Mitglied darf sich gerne im Vorstand engagieren und wird bald feststellen, dass von einer Bereicherung nur im Sinne der wachsenden Erfahrung im Umgang mit den rumänischen Institutionen die Rede sein kann.

[3]  Juristische Beratung dürfen wir als Verein leider nicht erteilen. Wir werden aber unsererseits von fachkompetenten Rechtsanwälten beraten und informieren unsere Mitglieder regelmäßig über die Entwicklung bezüglich der Restitution in Rumänien.

[4] Der Vereinsvorstand achtet sehr darauf, dass es bei der sensiblen Interessenlage rund um die Restitution von enteigneten Besitztümern in Rumänien zu keinerlei Ausnützung der ResRo Vereinsmitglieder kommt und verfolgt ausschließlich das Ziel, die Opfer der Zwangsenteignungen in Rumänien und ihre Nachkommen möglichst bald wieder in den Besitz ihres Eigentums zu bringen, oder, im Falle sie dieses nicht wünschen, oder bedauerlicherweise eine Rückgabe nicht mehr möglich ist, ihnen eine Entschädigung zu ermöglichen.

Falls Sie, lieber Herr getkiss, einen erfolgsversprechenderen Weg als den unseres Restitutionsvereins beschritten haben, der Ihnen sogar einen Mitgliedsbeitrag von jährlich 40 Euro erspart, so möchte ich Ihnen aufrichtig gratulieren.

Für die meisten Enteignungsopfer wird es jedoch das Beste sein, sich in organisierter Form und mit viel ehrenamtlichem Engagement für die Restitution in Rumänien einzusetzen.

Desgleichen würde ich Sie zu gerne zu einer unserer nächsten Informationsveranstaltungen einladen, welche regelmäßig auf unserer Homepage http://www.resro.eu angekündigt werden, damit Sie sich ein fundierteres Urteil über die Aktivitäten und die Seriosität unseres ResRo-Vereins bilden.

Freundliche Grüße,

Armin Maurer

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ResRo
Interessenvertretung RESTITUTION in Rumaenien e.V.

Armin Maurer
Referent fuer digitale Medien

E-Mail: a.maurer@resro.eu
http://www.resro.eu
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