hrrmt5 schrieb am 23.09.2011, 16:16 Uhr
Musterman Musterman
Musterstrasse 1111
11111 Musterstadt. D
An den Europäischen Gerichtshof
für Menschenrechte
Quai Ernest Bevin,
67000 Strasbourg, F
Musterman Musterman c/ Romania
Beschwerdenummer 1111111/111
Betreff: Schreiben DRA2/ 1111111/05.09.2011 Cod unic: 1x1x1x1x1x vom rumänischen Präsident, Herr TRAIAN BĂSESCU, bzw. sein Consilier, Herr Gabriel-Cristian Piscoiu vom 05.09.2011, Postzustellung 17.09.2011.
Sehr geehrte Damen und Herren
hiermit komme ich meiner Verpflichtung nach, jede Veränderung betreffend meines Falls dem EGMR bekannt zu machen.
Am 17.09.2011 wurde mir das Schreiben vom rumänischen Präsident, Herr TRAIAN BĂSESCU bzw. sein Consilier, Herr Gabriel-Cristian Piscoiu, vom 05.09.2011 zugestellt.
Es ist leider dasselbe wie schon im zwei vorherigen Schreiben vom rumänischen Präsident, Herr TRAIAN BĂSESCU bzw. sein Consilier der Staat, Herr Gabriel-Cristian Piscociu vom 01.06.2011, Postzustellung 16.06.2011 sowie, in dem Schreiben zuvor des rumänischen Präsidenten, Herr TRAIAN BĂSESCU, bzw. sein Consilier, Herr Gabriel-Cristian Piscoiu, vom 04.08.2011 und am 24.08.2011zugestellt, die Benachrichtigung das das mein Restitutionsfall (Petitia) diesmal, an Präfekt von Kreis Musterstadt, RO. ( Prefectul Judetului Musterstadt, RO)
weiter gereicht wurde und, man würden mich sowie Herr Präsident, TRAIAN BĂSESCU unter gesetzlicher Fristsetzung über ihre „Restitutionslösung“ ( Solutia adoptata) informieren.
Mit grossen Bedauern stelle ich erneut fest, das weniger wie fünf Monate vor Ablauf der EGMR Frist zum 12.04.2012, 24:00 Uhr, Rumänien und rumänischen Präsident, Herr TRAIAN BĂSESCU „dem absurden Theater „ wir tun nur so als, würden wir restituiren, ( Ne facem ca restituim)“ weiterhin wie in den, seit ca. zehn Gerichtsjahren für die Restitution durchziehen wollen und, überhaupt nicht vorhaben entsprechend EGMR Pilot Urteil vom 12.10.2010 und, meines EGMR Restitutionsfall Musterman Musterman c/Romania Beschwerdenummer 1111111/111 meinem vom nationalkommunistischen Rumänien enteigneten Eigentum zu Restituieren und zu Entschädigen.
Leider ist auch diesmal kein Scheck mit der Schadenersatzgesamtsumme von 111111111 Euro, erst am Tag der EGMR Beschwerdestellung am 20.09.2009 berechnet, zusätzlich Schmerzensgeld nach ermessen des Gerichtes eingetroffen, und mir wurden auch nicht all meine kostenlosen Eigentümer / Besitzurkunden und Unterlagen in diesen Schreiben vom rumänischen Präsident, Herr TRAIAN BĂSESCU, bzw. sein Consilier, Herr Gabriel-Cristian Piscoiu, und nicht mal die Anordnung an Präfekt von Kreis Musterstadt, RO. ( Prefectul Judetului Musterstadt, RO) meinem vom nationalkommunistischen Rumänien enteigneten Eigentum, entsprechend meines EGMR Restitutionsfall Musterman Musterman c/Romania Beschwerdenummer 1111111/111 und EGMR Pilot Urteil vom 12.10.2010, zu Restituieren und zu Entschädigen.
Ohne die des EGMR Pilot Urteil vom 12.10.2010 angeforderte Grundgesetzänderung betreffend der Restitution von nationalkommunistischen Rumänien enteigneten Eigentum, das die Regierung von rumänischen Präsident, Herr TRAIAN BĂSESCU in EGMR Fristsetzung von 18 Monaten erschaffen sollten, aber bis heute 19.09.2011 weniger wie fünf Monate vor Ablauf diese Fristsetzung, immer noch nicht geschehen ist?
Was soll/kann der Präfekt von Kreis Musterstadt, RO. ( Prefectul Judetului Musterstadt, RO) in meinen Restitutionsfall machen, zumal auch das Gericht in seiner Zuständigkeit auch, in den Gerichtsurteil Nr.11111 (Sentinta Nr.11111) des Gericht Musterstadt RO. (Tribunalul Musterstadt), vom 29.06.2011 / 02.08.2011 Postzustellung wie, seit ca. zehn Gerichtsjahren, weiterhin die Restitution und Entschädigung meines Eigentum erneut verweigert hat und, unrechtmäßig ihre Teil-Restituion aus den illegalen Gerichtsurteil 11111 von 28.06.2004 (Sentinta Civila Nr.11111), erneut für rechtmäßig erklärt hat?
Und dazu noch ihre unverschämte, illegalen rumänischem Interpretation des EGMR Pilot Urteil vom 12.10.2010, wonach Rumänien die Freiheit hätte in jeden Restitutionsfall selber zu Entscheiden, ob der Enteignete sein Eigentum zurück erhält, oder Ersatzeigentum oder Teil-Entschädigung, sogar in ihre Begründung niedergeschrieben hat?
Soviel rumänischer juristischer/staatlicher, gänzlich fehlendes Rechtsbewusstsein wie in Herta Müllers „Atemschukel“ ähnlich, verschlägt einem die Sprache , trotztdem fällt mir dazu noch das ein;
Weit verfremdet kann man, trotzdem, durchaus zum Hannah Arendts weltweit umstrittene "Banalität des Bösen" wo, Sie das unbegreifliche "Böse" versuchte uns "nicht philosophisch" zu erklären ( großartig, meiner Meinung nach!) , zu meinem/unseren Restitutionsleidensweg Zusammenhänge sehen, (wer das nicht einsehen kann/will, der/sie tun mir aber leid!). Zumal, auch neulich in ARTE Doku Beitrag über die Verbrecher des Vichy Regime sowie, auf http://peterkamber.de/files/baz/110295.html, über die Verhaftung und Auslieferung vielen französischen Juden darunter "ca. 11.000 Kinder, und die allerwenigsten von ihnen kehrten zurück. Von den 4000 beispielsweise, die am 16./17. Juli 1942 mit oder, ohne ihre Eltern von der französischen Polizei gefangengenommen, und anschliessend den Nazis ausgeliefert wurden, überlebte kein einziges" ABER, die Täter ("das Böse") wie "Serge Klarsfeld, Vichy Regime, Bousquet Polizeichef der Vichyregierung (1941-43) … und Mitterrand" hab(t)en dafür überhaupt keine Schuldgefühle und schon gar keine Reue, sondern nur leere, sinnlose Rechtfertigungen und, sogar bis in die Regierung Mitterrand, Frankreichs Politik mitgestaltet haben.
Erkenntnis:
Das Böse, ist eben Böse und stirbt auch Böse!
Es steht aber fest:
Offensichtlich weigert sich der rumänischen Präsident, Herr TRAIAN BĂSESCU, bzw. sein Consilier der Staat, Herr Gabriel-Cristian Piscociu weiterhin, mir meinem vom nationalkommunistischen Rumänien enteigneten Eigentum, entsprechend meines EGMR Restitutionsfall Musterman Musterman c/Romania Beschwerdenummer 1111111/111 und, EGMR Pilot Urteil vom 12.10.2010, zu Restituieren und zu Entschädigen.
Aber der rumänischen Präsident, Herr TRAIAN BĂSESCU ist schon gewarnt worden, sollte bis zum Ablauf der EGMR Frist zum 12.04.2012, 24:00 Uhr, mein vom nationalkommunistischen Rumänien enteignete Eigentum, entsprechend EGMR Pilot Urteil vom 12.10.2010 meines EGMR Restitutionsfall Musterman Musterman c/ Romania Beschwerdenummer 1111111/111 und EGMR Pilot Urteil vom 12.10.2010, nicht restituiert und entschädigt werden, wird ein EGMR Urteil in meinen Fall mit aktualisierten Schadenersatz, erfolgen.
Fazit:
Rumänien und die Regierung von Präsident Herr TRAIAN BĂSESCU, weigert sich meinen sowie allen Anderen mir bekannten Enteigneten, meinem/unseren vom nationalkommunistischen Rumänien enteignete Eigentum, entsprechend EGMR Pilot Urteil vom 12.10.2010 und, meinen EGMR Restitutionsfall Musterman Musterman c/ Romania Beschwerdenummer 1111111/111 zu Restitutieren und zu Entschädigen.
Rumänien als EU.Mitglied, verstösst dadurch absichtlich und systematisch gegen die Menschenrechtskonvention Artikel 1 des 1. Zusatzprotokolls ‐ Schutz des Eigentums, das Recht Eigentum zu besitzen und von deinen Besitztümern Gebrauch zu machen!
Es steht für mich fest, das ohne das EGMR und den EU-Ministerrat, Rumänien meinen/unseren vom nationalkommunistischen Rumänien enteignete Eigentum nie restituiren und entschädigen wird.
Aktueller Stand in meinen Fall:
Mein Eigentum ist heute, den 22.09.2011 leider immer noch nicht restitutiert, und es ist auch kein Schadenersatz vom rumänischen Staat erfolgt.
Seien Sie versichert, das sobald eine Änderung in unseren Fall eintritt, ich gemäß meiner Verpflichtungen, den EGMR sofort darüber informieren werde.
Weiterhin bitte ich das EGMR um Zusendung von weiteren Klebestreifen, mit meiner EGMR Beschwerdenummer, um einen ordnungsgemäßen Schriftverkehr zu gewährleisten.
Mit freundlichen Grüssen Aachen, den 22.09.2011
P.S. Dieses Schreiben, sowie die Anlagen werden an den rumänischen Präsident, Herr TRAIAN BĂSESCU zur Kenntnisnahme gesendet.
1 Anlage
1. 1 Kopie vom Schreiben DRA2/ 1111111/05.09.2011 Cod unic: 1x1x1x1x1x vom rumänischen Präsident, Herr TRAIAN BĂSESCU, bzw. sein Consilier, Herr Gabriel-Cristian Piscoiu vom 05.09.2011, Postzustellung 17.09.2011.
2. 1 Kopie vom Schreiben an runänischem Präsident TRAIAN BĂSESCU von 22.09.2011.
hrrmt5 schrieb am 12.12.2011, 16:00 Uhr
Musterman Musterman
MusterStr.111
11111 Musterstadt, D.
An den Europäischen Gerichtshof
für Menschenrechte
Quai Ernest Bevin,
67000 Strassburg, F
Musterman Musterman c/ Romania
Beschwerdenummer 11111/11
Betreff: Schreiben der rumänischen Regierung, von Rumänischen Präsident Herr TRAIAN BĂSESCU, die nationale Institution für die Wiedergabe von enteigneten Eigentum (Rumänisch: Autoritatea Nationala pentru Restituirea Prppietatilor) Direktion für Koordination von Applikation des Gesetz 10/2001 (Rumänisch: Directia pentru coordonarea aplicarii Legii 10/2001), Nr. XX 111111/11195/L 11/11.11.2011 bzw. sein Director, Herr/Frau Ana Maria Valica vom 11.11.2011, Postzustellung 05.12.2011.
Sehr geehrte Damen und Herren
hiermit komme ich meiner Verpflichtung nach, jede Veränderung betreffend meines Falls dem EGMR bekannt zu machen.
Am 05.12.2011 wurde mir, genaugenommen meinen seit knapp vier Jahren am 11.11.2008 verstorbenen Vater Mustermam Mustermam per Post, das Schreiben vom rumänischen Präsident, Herr TRAIAN BĂSESCU, bzw. die nationale Institution für die Wiedergabe von enteignete Eigentum (Rumänisch: Autoritatea Nationala pentru Restituirea Prppietatilor) Direktion für Koordination von Applikation des Gesetz 10/2001 (Rumänisch: Directia pentru coordonarea aplicarii Legii 10/2001), Nr. XX 111111/11195/L 11/11.11.2011 bzw. sein Director, Herr/Frau Ana Maria Valica vom 11.11.2011 zugestellt, mit der Benachrichtigung das mein Restitutionsfall durch die Disposition Nr. 111/2011 (dispozitia Nr. 111/2011) abgewiesen wurde und, mein Restitutionsfall abgeschlossen ist, und ich wurde daran erinnert, das ich dagegen in 30 Tage gerichtlich Klage einreichen hätte müssen.
Es ist öffentlich allgemein bekannt, das die rumänische Justiz auch angebliche gerichtliche Nichteinhaltung von Fristen illegal benutzt, sowie viele andere Justizschikanen, um Restitutionskläger wie mich, vor der Restitution unseres enteigneten Eigentum abzuhalten.
Das hat der rumänischen Präsident, Herr TRAIAN BĂSESCU aus dem EGMR Pilot Urteil vom 12.10.2010, gegen Rumänien verstanden?
Das hat der rumänischen Präsident, Herr TRAIAN BĂSESCU aus dem EGMR Bestätigungsschreiben, vom Head of division C.Kaufman vom 29.10.2010 über die Wiedergabe und Entschädigung entsprechend EGMR Restitutionsfall Musterman Musterman c/ Romania Beschwerdenummer 11111/11, meines von nationalkommunistischen Rumänien enteigneten Eigentum verstanden?
Rumänische, staatliche Ignoranz?
Sollte der rumänischen Präsident, Herr TRAIAN BĂSESCU und seine Justiz, nach knapp vier Jahren bekannt sein, das am 11.11.2008 mein Vater Mustermam Mustermam verstorben ist, schliesslich habe ich sie sofort danach, durch meine ehemalige Anwältin Frau Musterman Musterman MusterStr. Nr.111, 111111 Musterstadt, RO. gerichtlich darüber informiert und, seinen Totenschein und mein Erbnachweis legalisiert eingereicht, und in allen folgenden gerichtlichen Verfahren in Rumänien bis zu höchsten Gericht (Inalta Curte...), auch beim EGMR seit, den Tod meines Vaters als Klägerin angetreten bin?
Sollte der rumänischen Präsident, Herr TRAIAN BĂSESCU und seine Justiz wissen das ich gegen die erwähnten Disposition Nr. 111/2011 (dispozitia Nr. 111/2011) geklagt habe und, das Gericht Musterstadt in Gerichtsurteil Nr.11111 (Sentinta Nr.11111) diese Disposition Nr. 111/2011 für unrechtmäßig aufgehoben hat, und weiterhin angeordnet hat, das der rumänische Staat vertreten durch Primarul Munsterstadt, Musterstadt, Romania, eine neue Entscheidung (dispozitia) entsprechend das RO. rechtskräftige Gerichtsurteil Nr. 1111 ,vom 11.11.2004 mit, der Teilentschädigung erlassen muss, aber bis heute 08.12.11 nicht einmal das, geschehen ist?
Genauso-wenig bis heute 08.12.11 der von der rumänischen Präsident, Herr TRAIAN BĂSESCU am 05.09.2011 angekündigte Perfekt von Kreis Musterstadt, RO.(Prefectul Judetului Musterstadt, RO.) totale Fehlanzeige und, in meinem Restitutionsfall auch nichts geschehen ist!
Sollte der rumänischen Präsident, Herr TRAIAN BĂSESCU und seine Justiz wissen, das sein Vertreter Primarul Munsterstadt, Musterstadt, Romania auch in diesen gerichtlichen Verfahren, sich der Falschaussage, Urkundenfälschung, Korruption schuldig gemacht hat, aber die rumänischen Justiz ihn dafür nicht verfolgt noch verurteilt hat, obwohl Rumänien mehrmals von der europäischen Gemeinschaft, wegen nicht Bekämpfung von Korruption besonders in der Justiz, gerügt wurde?
Alle diesen Ereignisse habe ich doch nach Absprache mit den EGMR, auch den rumänischen Präsident, Herr TRAIAN BĂSESCU zur Kenntnisnahme gesendet, trotzdem will der rumänische Präsident, Herr TRAIAN BĂSESCU und seine Justiz von der Restitution meines Eigentums und Entschädigung, nichts wissen!
Wie kann, und wofür wohl, behauptet der rumänischen Präsident, Herr TRAIAN BĂSESCU diesen Lügengeschichten in seinen heutigen Schreiben?
Offensichtlich wollen, ca. drei Monate vor Ablauf de 18 monatigen EGMR Frist zum 12.04.2012 um 24.00 Uhr, der rumänischen Präsident, Herr TRAIAN BĂSESCU und seine Justiz ihr grausames, psychologisches Trauerspiel mit der Restitution und Entschädigung meines vom nationalkommunistischen Rumänien enteigneten Eigentum immer weiter, ewig weiter treiben!
Soviel Unvernunft und Uneinsicht obwohl, Rumänien durch das EGMR Pilot Urteil vom 12.10.2010 verurteilt worden ist, kann niemanden verstehen. Zumal kein anderer der EX kommunistischen, heutigen EU Mitgliedstaaten wie Rumänien, eigenen Mitbürger wie, wir die Siebenbürger Sachsen, Juden oder anderen Volkszugehörigkeiten auch, durch Enteignungen ausgeraubt haben und, wie Vieh an BRD, Israel oder anderen Herrenländer verkauft haben, und auch als heutiges EU-Mitglied die Regierung von rumänischen Präsident, Herr TRAIAN BĂSESCU sich weigert die mitunterzeichneten Menschenrechte zu achten, und dafür Wiedergutmachung zu leisten.
Rumänien mit der Regierung von Präsident, Herr TRAIAN BĂSESCU hat sich dafür nie entschuldigt, und schon gar keine Wiedergutmachung geleistet!
Rumänien mit der Regierung von Präsident, Herr TRAIAN BĂSESCU hat sich für die Enteignungen durch das nationalkommunistische Rumänien meines/unsres Eigentums nie entschuldigt, und schon gar keine Wiedergutmachung geleistet! Das sogenannte Wiedergabegesetz 10/2001 hat nur die die Korruption in der rumänischen Justiz, und an den höchsten Stellen in der Regierung reich gemacht, aber die Wiedergabe meines/unsres Eigentums wird nach 12 Gerichtsjahren immer noch verweigert!
Rumänien mit der Regierung von Präsident, Herr TRAIAN BĂSESCU hat sich für die fünf Jahre Zwangsverschleppung meinen Eltern, für den Weideraubau nach Russland nicht entschuldigt, und schon gar keine Wiedergutmachung geleistet! Ein nicht nennenswertes Wiedergutmachungsgesetz hat die Regierung von Präsident, Herr TRAIAN BĂSESCU erlassen, und kurz danach außer kraft gesetzt.
Aber rumänische Gerichte wollen zum X-mal nachgewiesen haben, ob Beispielweise Susanne dieselbe Russland Zwangsverschleppte Susana sei aber, Geld oder irgendeine Art von Wiedergutmachung haben meine Eltern, wie alle andern mir bekannten Russlandverschleppten nie erhalten, und werden wahrscheinlich auch nie kriegen, da sie in hohen Alter und schon sehr krank, oder längst schon verstorben sind. Darauf hat Rumänien mit der Regierung von Präsident, Herr TRAIAN BĂSESCU doch gesetzt, da mein Vater schon verstorben ist und, ich laut RO. Gesetz keinen Anspruch darauf habe, so streicht mal wieder Präsident, Herr TRAIAN BĂSESCU das ein und, nennt das auch noch Wiedergutmachung?
Rumänien mit der Regierung von Präsident, Herr TRAIAN BĂSESCU hat sich für die illegale Entziehung meiner rumänischen Staatsangehörigkeit, sowie die meiner Familie durch das nationalkommunistische Rumänien, nicht entschuldigt und, schon gar keine Wiedergutmachung geleistet!
Aber Umoralisch und rechtlich Illegal Rumänien mit der Regierung von Präsident, Herr TRAIAN BĂSESCU benutzt auch, meine/unsre fehlende rumänischen Staatsangehörigkeit um, die Wiedergabe meine/unsre von nationalkommunistischem Rumänien enteignete Eigentum zu verweigern.
Antrag
Aus diesen Gründen stelle ich Antrag, sollte bis 12.04.2012 um 24.00 Uhr mein vom nationalkommunistischen Rumänien enteignete Eigentum immer noch nicht restituiert und entschädigt werden, angesichts das ich für die Restitution gerichtlich schon ca. 12 Jahre vorhergehe und, meine EGMR Beschwerde auch schon ca. 3 Jahre bei Ihnen vorliegt, erbitte ich ein bald möglichen Verhandlungstermin meines Restitutionsfall Musterman Musterman c/ Romania Beschwerdenummer 11111/11 zu erteilen.
Ich beantrage die sofortige Rückgabe meinen enteigneten Eigentun, in Munsterstadt 1111, Grundgucheintrag CF 11111, Musterstadt, RO. in Besen-reine Übergabe zustand, wie 1987 bei der Enteignung auch, und der Rumänischen Staat für alle, auch spätere eventuelle Schäden an meinen Eigentum als, voll schadensersatzpflichtig, zu verurteilen.
Ich beantrage die Aktualisierung meines beantragten Schadenersatz, mit den selben Umrechnungsfaktor, am 12.04.2012 um 24.00 für ca. 22 Jahren und 11 Monate, die Schadenersatz Gesamtsumme von 111.111.111 Euro ergibt, und zuzüglich des üblichen Zinssatz und Steuern für ca. 22 Jahren und 11 Monate Enteignung, zu beschließen.
Ich beantrage weiterhin Schadenersatz für ca. 12 Gerichts-jahrelangen zugefügten seelischen Leiden, vor allen das die Regierung des rumänischen Präsident, Herr TRAIAN BĂSESCU durch ihre seit ca. 12 Jahren andauernden Restitutionsverweigerung,
mein Vater seine geliebte Erde von unseren Vorfahren und, das Haus das er selber 1986 neugebaut hatte, nicht noch einmal sehen durfte, sowie für all diese illegalen, unverschämten rumänischen, juristischen Schikanen wie in diesen heutigen Schreiben, beantrage ich dafür, den höchst möglichen Schadensersatz, nach ermessen des Gerichts.
Ich beantrage für jeden angefangenen Tag, von nicht Erfüllung des EGMR Urteil, bis einschließlich zum tatsächlichen, faktischen Rückgabetag und Stunde, saftigen Tagesgeldstrafen, zu beschließen.
Dadurch sollte die Regierung des rumänischen Präsident, Herr TRAIAN BĂSESCU faktisch erneut abgemahnt werden, das die Mitunterschreibung von Menschenrechten am 20 Juni 1994 und EU Verträge keineswegs von symbolischer Art sind, und die Missachtung von Menschenrechte ernsthafte Konsequenzen für Rumänien, die Regierung des rumänischen Präsident, Herr TRAIAN BĂSESCU und das rumänische Volk haben.
Schließlich musste die Regierung des rumänischen Präsident, Herr TRAIAN BĂSESCU die Menschenrechte, in rumänischer Sprache, auch durch die höchsten Zahlen am EGMR Urteilen gegen Rumänien, bis zum EGMR Pilot Urteil vom 12.10.2010 verstanden haben?
Fakt ist:
Mein Eigentum ist heute, den 08.12.2011 leider immer noch nicht restitutiert, und es ist auch kein Schadenersatz vom rumänischen Staat erfolgt.
Seien Sie versichert, das sobald eine Änderung in unseren Fall eintritt, ich gemäß meiner Verpflichtungen, den EGMR sofort darüber informieren werde.
Weiterhin bitte ich das EGMR um Zusendung von weiteren Klebestreifen, mit meiner EGMR Beschwerdenummer, um einen ordnungsgemäßen Schriftverkehr zu gewährleisten.
Mit freundlichen Grüssen Musterstadt, den 08.12.2011
P.S. Dieses Schreiben, sowie die Anlagen werden an den rumänischen Präsident, Herr TRAIAN BĂSESCU zur Kenntnisnahme gesendet.
1 Anlage
1. 1 Kopie vom Schreiben der rumänischen Regierung, von rumänischen Präsident Herr TRAIAN BĂSESCU, die nationale Institution für die Wiedergabe von enteignete Eigentum (Rumänisch: Autoritatea Nationala pentru Restituirea Prppietatilor) Direktion für Koordination von Applikation des Gesetz 10/2001 (Rumänisch: Directia pentru coordonarea aplicarii Legii 10/2001, Nr. XX 111111/11195/L 11/11.11.2011bzw. sein Director, Herr/Frau Ana Maria Valica vom 11.11.2011, Postzustellung 05.12.2011.
hrrmt5 schrieb am 02.04.2012, 17:00 Uhr
Musterman Musterman
MusterStr.111
11111111 Musterstadt D. Israel
An den Europäischen Gerichtshof
für Menschenrechte
Quai Ernest Bevin,
67000 Strasbourg, F
Musterman Musterman c/ Romania
Beschwerdenummer 1111111/09
Betreff: Schreiben des rumänischen Bürgermeister von Musterstadt, RO. bzw. sein doppelten Dispozitia Nr. 11/11.11.2012 und, der doppelten Referat Nr. 1111/11.11.2012 und, der doppelten Einigungsvorvertrag (rumänisch: „Proces Verbal“) vom 11.11.2012, Postzustellung 11.11.2012.
Sehr geehrte Damen und Herren
hiermit komme ich meiner Verpflichtung nach, jede Veränderung betreffend meines Falls dem EGMR bekannt zu machen.
Am 11.11.2012 wurde mir das Schreiben des rumänischen Bürgermeister von Musterstadt, RO. bzw. seinen doppelten Dispozitia Nr. 11/11.11.2012 und, der doppelten Referat Nr. 1111/11.11.2012 und, der doppelten Einigungsvorvertrag (rümänisch: „Proces Verbal“) vom 11.11.2012 Postzustellung 11.11.2012 zugestellt.
Durch die Disposition Nr. 11/11.11.2012 vom 11.11.2012, Postzustellung 11.11.2012 wurde mir mitgeteilt, das 111.111.111m² von 111.111.111m² meines „ohne Entschädigung“ (rumänisch: fara despagubiri) enteigneten Eigentum, landwirtschaftliche Fläche, Grundbucheintrag CF Nr. 1111111 Musterstadt, alten Grundbucheintrag CF 111111 nach Gesetz 10/2001 und rumänischen Justizbegriff „in natura“ restituiert wird.
Betreffend der Entschädigung durch „Ersatz“, weil nach Meinung von Bürgermeister von Musterstadt, RO. /Rumänische Justiz/Staat nicht nach Gesetz 10/2001 und, rumänischen Justizbegriff „in natura“ restituiert werden kann, und für die ohne Entschädigung 111111m² Hausgrundstück und, mit „Entschädigung“ enteigneten Haus von meinen enteigneten Eigentum, Grundbucheintrag CF Nr. 1111111 Musterstadt, alten Grundbucheintrag CF 111111, soll ich Ihnen die Kopie meines gültigen Ausweises zusenden.
Ich soll den doppelten Einigungsvorvertrag (rümänisch: „Proces Verbal“) zwischen den rumänischen Bürgermeister, Musterman Musterman von Musterstadt, RO. und mir unterschreiben, und Ihnen zusammen mit der doppelten Disposition Nr. 11/11.11.2012 zurücksenden.
Aber in dem doppelten Einigungsvorvertrag (rümänisch: „Proces Verbal“) steht, das ich (soll) die Wiedergabe von 111.111m² ohne Altlasten und, in welchen Zustand es sich auch gerade befindet, bestätige und akzeptiere. Außerdem müsste ich auch alle Wiederinbesitznahme Gebühren/Kosten, für diese Teilentschädigung, die nicht einmal realistisch ist, auch noch bezahlen!
Aber Rumänien hat auch unrechtmäßig fast 30 Jahre, meinen angeblich hier „restitutierte“ landwirtschaftliche Fläche 111.111m² von 111.111.111m² benutzt! Und dafür ist Rumänien, als EU- Mitglied und, durch das Mitunterschreiben der Menschenrechtskonvention,
auch Schadensersatzpflichtig!
Ungeheuerlich das Rumänien trotzdem von mir erwartet, das ich ihnen auch noch diese Unverschämtheit unterschreibe. Zumal das RO. Wiedergabegesetz 10/2001, das diesen Name nicht einmal verdient, überhaupt keinen Schadenersatz beinhaltet.
Was für eine Unverschämtheit!
Ich hätte noch das Recht, gegen Disposition Nr. 11/11.11.2012, bei Gericht Musterstadt, RO. zu klagen.
Anmerkung
1. „Grundbucheintrag CF Nr.1111111 Musterstadt, alten Grundbucheintrag CF 111111“.
Meinen vom nationalkommunistischen Rumänien enteigneten Eigentum hat der liebe GOTT nicht von dieser Erde bewegt, noch vertilgt und, hatte schon ewig durch unsere Vorfahren immer den Grundbucheintrag CF 111111. Deswegen ist der in Disposition Nr. 11/11.11.2012 erwähnte, als „aktuellen“ Grundbucheintrag CF Nr. 1111111 Musterstadt, als möglicher weiterer rumänischen Betrugsversuch anzusehen.
Feststeht der rumänischen Bürgermeister von Musterstadt, RO. in Disposition Nr. 11/11.11.2012, restitutirt „angeblich“ 111.111m² von 111.111.111m² in Grundbucheintrag CF Nr. 1111111 Musterstadt, und nicht meinen von nationalkommunistischen Rumänien enteignete Eigentum, Grundbucheintrag CF 111111.
Beweis:
1. Kopie von Grundbucheintrag CF 111111 von 29.04.1111.
2. Kopie von Grundbucheintrag CF 111111 von 28.6.2004
2. Der rumänische Justizbegriff „in natura“ bedeutet nach Erklärung von einen von mir mit der Restitution beauftragten Anwalt, das jeder Bürgermeister als Repräsentant des rumänischen Staat, oder jedes Gericht entscheidet wie er/es lustig ist, das bedeutet Tür und Tor für Korruption sind offen. Und entsprechend selten wird eigenes enteigneten Eigentum restituiert, des öfteren erhält man, irgendwas, irgendwo, eine „Teilentschädigung“, bzw. gar nichts.
So erklären viele Bürgermeister, in vielen mir bekannten Restitutionsfällen so, wie in meinen Fall das, die „angeblich“ restituierte landwirtschaftliche Fläche 111.111m² von 111.111.111m², im rumänischen Justizbegriff „in natura“, nicht restituiert werden kann, weil sie schon vergeben ist.
Restitution, auf rumänisch! Trotz Menschenrechtskonvention, und als EU-Mitglied?
Der Bürgermeister von Musterstadt, RO./ als Vertreter des rumänischen Staates, erwähnt in seiner Disposition Nr. 11/11.11.2012 mit keiner Silbe, das er durch das Gericht Musterstadt, das schon vor ihrem Gerichtsurteil Nr.111111 (Sentinta Nr.111111) vom 11.11.2004, das aufgeklärt haben wollte und, auch alle Kopien hat/hatte. Von allem meine Checks der rumänischen, staatlichen Sparkasse CEC, die seit der Enteignung 1111 als, Protest gegen die Enteignung bis, heute unangetastet sind. Diese schmutzigen (Ceaucescus angebliche „Entschädigung“) 35.000 Lei, die mein
am 11.11.2008 verstorbener Vater, Musterman Musterman auch, als Standardsumme für sein enteignetes Haus, wie alle anderen in die BRD, Israel oder anderen Herrenländer ausreisewilligen auch, annehmen musste.
Der Bürgermeister von Musterstadt, RO./ Rumänische Justiz/Staat wissen auch, das uns genauso wie allen anderen, das Ceaucescus nationalkommunistische Rumänien die Ausfuhr dieses schmutzigen Geldes (Entschädigung), auch verboten hat.
Ich habe den rumänischen Gericht Musterstadt RO. /Staat angeboten, Ceaucescus schmutziges Geld, bei der Restitution zurückgeben zu wollen.
Beweis: 2 Kopien von meinen vier Checks bei der rumänischen, staatlichen Sparkasse CEC die seit der Enteignung 1111, als Protest gegen die Enteignung bis heute unangetastet liegen, diese schmutzigen (Ceaucescus angebliche Entschädigung)
Anmerkung
Alle anderen in die BRD, Israel oder anderen Herrenländer aus Ceaucescus nationalkommunistischen Rumänien ausreisewilligen, womöglich anerkannten Vertriebenen wie ich, die keine Hoffnung mehr hatten, jemals wieder die „Heimat“/Geburtsland, noch unser/ihr enteignetes Eigentum nochmal wieder zu sehen, noch restituiert zu bekommen, und Ceaucescus schmutziges Geld über so viele Jahre leider nicht, wie ich bei der rumänischen, staatlichen Sparkasse CEC verständlicherweise mehr haben. Aber es ist höchst unmoralisch und, illegal das Rumänien uns allen Enteigneten, wie in der heutigen Dispozitia Nr. 11/11.11.2012 sowie, auch in Gerichtsurteilen, das immer noch das als Entschädigung (runänisch: despagubiri) vorwerfen, als wären wir alle Enteigneten selbst schuld daran gewesen, das man uns enteignet hat. Aber dadurch verstößt Rumänien gegen die Menschenrechtskonvention und, das ist für ein EU-Mitglied, unwürdig!
Beweis: Frau Anwältin, Musterman Musterman MusterStr. Nr.111 Musterstadt, RO.
Es steht fest, der rumänische Bürgermeister von Musterstadt, RO./das Gericht Musterstadt und der rumänische Staat ziehen, bis heute 11.11.2012, ca. zwei Wochen, vor Ablauf der 18- monatigen Frist aus den EGMR Pilot Urteil vom 12.10.2010, es immer noch vor, die Rechte von Hausbesetzer, die kurz nach der Enteignung, in unseren Eigentum eingebrochen sind, vor der Menschenrechtskonvention vorzuziehen.
Vom Bürgermeister von Musterstadt, RO. wurden die Hausbesetzer toleriert, weil der neue, „Eigentümer“ als Traktorfahrer bei Kolchose C.A.P. Musterstadt, ihn zu Dienste war. Gleichwohl er kurz danach, besoffen mit seinen Traktor in mein Haus reingeknallt ist, das eine Ecke meines Hauses dadurch zerstört wurde. Als meinen Vater durch die Nachbarn davon erfahren hat, was mit seinem vor ca. 2 Jahre geliebtem, fertiggestelltem Haus, passiert war, das er bis zu seinen Tod wegen Rumäniens Restitutionsweigerung, nicht noch einmal wiedersehen durfte, war er am Boden zerstört.
Aber der Bürgermeister von Musterstadt, RO. hat noch als Dankeschön, ein paar Tage vor Inkraftsetzung von „Wiedergabegesetz“ 10/2001 noch, den Hausbesetzer, Familie Musterman einen gefälschten Kaufvertrag Nr.11 von 11.11.1999 (rumänisch: Contract de vinzare-cumparare) von meinen enteignete Haus für ca. 70 Euro Kaufpreis ausgestellt hat. Gleichwohl bis Ende 2004 die Kaufsumme immer noch nicht bezahlt wurde, und der rumänische Staat, immer noch als Besitzer in meinen Grundbuch CF 111111 von 11.11.2004 eingetragen war, noch Jahre nach dem Ablauf von rumänischen gesetzlicher Fristsetzung, für Annullierung von solchen „Verträge“ abgelaufen war, so hat er ein Grund nach Gesetz 10/2001,für Rumänien Restitutionsweigerung geschafften, das bis heute 11,11.2012 auch, in der heutigen Disposition Nr. 11/11.11.2012 unrechtmäßig, weiterhin, aufrecht gehalten wird.
Beweis: Kopie von gefälschten Kaufvertrag Nr.11 von 11.11.1999 (rumänisch: Contract de vinzare-cumparare) von meinen enteignete Haus für ca. 70 Euro an Familie Musterman.
Beweis: Kopie von Illegalen Erburkunde Nr.1 (rumänisch: Certificat de mostenitor)für das Nachkommen von neuen „Eigentümer“ Familie Musterman.
Beweis: Kopie von Grundbuch von meinen enteigneten Eigentum CF 111111 von 11.11.2004
Einen von unseren drei mit der Restitution beauftragten Anwälte fand noch heraus, das der „neue Eigentümer“ Familie Musterman mich mit dem Bürgermeister von Musterstadt, RO. betrogen haben, weil auch nach rumänischer Rechtsprechung , nur langjährige zahlende Mieter dazu berechtigt waren.
Beweis: Frau Anwältin, Musterman Musterman MusterStr. Nr.111 Musterstadt, RO.
Das sind nachgewiesene Straftaten die, die rumänische Justiz/Staat seit ca. 12 Jahren nicht verfolgt, noch bestraft hat, obwohl Sie wegen Nicht- Bekämpfung der Korruption, mehrmals von der EU gerügt wurde.
Offensichtlich möchte Rumänien und, die Regierung von Präsident Traian Basescu mit der heutige Disposition Nr. 11/11.11.2012 von Bürgermeister von Musterstadt, RO, ca. zwei Wochen vor Ablauf der 18- monatigen Frist aus, den EGMR Pilot Urteil gegen Rumänien vom 12.10.2010, den Eindruck erwecken, Sie würde die Menschenrechtskonvention (die bekanntlich Enteigneten Eigentümer alles restitutirt und entschädigt, wobei ganz egal wie-viele illegal enteignete Eigentum gekauft haben, gehen alle leer aus), betreffend der Restitution, meines vom nationalkommunistischen Rumänien enteignetem Eigentum, endlich nachkommen.
Tatsächlich wird aber weiterhin praktiziert wie, rumänische Politiker auch öffentlich propagieren, nach dem Motto; das Gesetz 10/2001 restituiert enteignetes Eigentum, tatsächlich wird aber, weiterhin nur „teilweise“ oder, gar nichts restituirt.
Zur Erinnerung für das EGMR, der Bürgermeister von Musterstadt, RO. erlässt endlich die heutige Dispozitia Nr. 11/11.11.2012, weil er und der rumänische Staat, von den Gerichtsurteil Nr.1111 (Sentinta Nr.1111) des Gericht Musterstadt RO. (Tribunalul Musterstadt), vom 11.11.2011 Postzustellung 11.11.2011, auch dazu verurteilt wurde:
1. Als Gesetzwidrig erklärt wurde, die Dispozitia Nr.111/11.11.2011 von Bürgermeister von Musterstadt, RO. (Dispozitia Primarului Musterstadt, RO...) in der er mich, nach ca. 9 Gerichtsjahren, bei drei Gerichten, bis zu „Inlalta Curte“ Bukarest, RO. am 21.03.2011 das Restitutionsklägerrecht und, das Erbberechtigten-recht abspricht, und sich noch einen amtlichen Meineid leistete, indem er leugnete den legalisierten Sterbeschein von meinen Vater, und meinen Erbnachweis, durch das Gericht erhalten zu haben.
2. Der Beklagte, der rumänische Staat soll eine neue Dispozitie wie, (ihrer Meinung nach) das rechtskräftige Gerichtsurteil Nr. 111111 ,vom 11.11.2004 des Gericht Musterstadt, mit den ihrem „Teilentschädigung“ vorgesehen hat/vorsieht, erlassen.
3.Ich werde von der rumänischen Justiz, als Restitutionskläger/Berechtigte wieder anerkannt.
usw.
Aber das Gericht Musterstadt,RO. ignorierte vollkommen das ich gegen dieses Gerichtsurteil Nr. 111111 vom 11.11.2004 des Gericht Musterstadt, bis zum EGMR Pilot Urteil vom 12.10.2010, geklagt und gewonnen habe!
Das Gericht Musterstadt, ignorierte auch vollkommen, meinen EGMR Bestätigungschreiben von Head of division C.Kaufman vom 29.10.2010, das beweist das mein Restitutionsfall Beschwerdenummer 1111111/09 in das EGMR Pilot Urteil gegen Rumänien vom 12.10.2010 dazugehört!
Offensichtlich muss Rumänien und die Regierung von Präsident Traian Basescu daran erinnert werden, das man als EU-Mitglied und Mitunterzeichner von Menschenrechtskonvention, seinen Verpflichtungen auch nachkommen muss.
Zur Erinnerung für das EGMR, auch am Schreiben der rumänischen Regierung, vom rumänischen Präsident Herr TRAIAN BĂSESCU, die nationale Institution für die Wiedergabe von enteigneten Eigentum (Rumänisch: Autoritatea Nationala pentru Restituirea Prppietatilor) Direktion für Koordination von Applikation des Gesetz 10/2001 (Rumänisch: Directia pentru coordonarea aplicarii Legii 10/2001), Nr. Rg 11111/11111/L 111/111.11.2011bzw. sein Director, Herr/Frau Ana Maria Valica vom 11.11.2011, Postzustellung 11.11.2011.
Hier wurde mein, seit knapp vier Jahren am 11.11.2008 verstorbener Vater, Musterman Musterman und, ich als seine Vertreterin, wurde fälschlicherweise angeschrieben und, irrtümlich oder, absichtlich auch noch unwarheitsgemäß benachrichtigt, das mein Restitutionsfall durch die Disposition Nr. 111/2011 (dispozitia Nr. 111/2011) (das wie erwähnt, von den Gerichtsurteil Nr.1111 (Sentinta Nr.1111) des Gericht Musterstadt RO. (Tribunalul Musterstadt), vom 11.11.2011 Postzustellung 02.08.2011 als, gesetzwidrig erklärt wurde) abgewiesen wurde, und mein Restitutionsfall abgeschlossen ist. Und ich wurde daran noch erinnert, das ich dagegen in 30 Tagen gerichtlich Klage einreichen hätte müssen.
Rumänien und die Regierung von Präsident Traian Basescu, hat sich auch für diese Lügengeschichte nicht entschuldigt!
Wie menschenunwürdig und beschämend für die Menschenrechtskonvention ist die heutige Dispozitia Nr. 11/11.11.2012 des rumänischen Bürgermeister von Musterstadt, RO. anzusehen, wenn für die „angebliche“ Teilentschädigung durch Ersatz, für die ohne Entschädigung 111111m² Hausgrundstück, und, mit „Entschädigung“ enteigneten Haus, keine Ersatz 111111m² Hausgrundstück und, kein Ersatz-Restwert Haus-Geld noch, ein Termin dafür besteht , weil Rumänien gar nicht vor hat, nicht mal die Teilentschädigung aus Salomoische, Gerichtsurteil Nr. 111111 von rumänische Gericht Musterstadt von 11.11.2004 noch, ihrem irgendwas zu restituieren! Weil man immer wieder eine neue Ausrede glaubt gefunden zu haben, wie das hier:
Zitat: „Guvernul intenţionează să suspende pentru şase luni emiterea titlurilor de despăgubire pentru proprietăţile naţionalizate de regimul comunist, invocând lipsa de fonduri, au declarat surse oficiale pentru Mediafax.“
Auf http://www.adevarul.ro/actualitate/politica/sedinta_de_guvern-titluri_de_despagubire-case_nationalizate-suspendate-guvern_0_662933796.html
Es steht fest, die Dispozitia Nr. 11/11.11.2012 des rumänischen Bürgermeister von Musterstadt, RO., auch wenn es sich tatsächlich um 111.111m² von 111.111.111m² von meinem „ohne Entschädigung“ (rumänisch: fara despagubiri) enteigneten Eigentum, landwirtschaftlicher Fläche, Grundbucheintrag CF 111111 handelt, muss ich ablehnen weil, Rumänien das als Schuldanerkenntnis und, als abgeschlossenen Restitutionsfall, juristisch abwerten wurde.
Anmerkung
Ich wurde Richter, die sich so gerne mit den biblischen König Salomo ansehen oder, es so gerne Ihn gleichmachen wollen, aber null Ahnung von meine Restitutionsfall wie, das rumänische Gericht Musterstadt mit, ihrem Salomoische, Gerichtsurteil Nr. 111111 ,vom 11.11.2004 hatten, sagen;
Wie verblendet muss wohl ein Richter sein, wenn er wie mir, beispielsweise meinen „ohne Entschädigung“ (rumänisch: fara despagubiri) enteigneten Eigentum 111.111m² von 111.111.111m² landwirtschaftliche Fläche zurückgibt, das nur über den ca. 5 m breiten Hauseingang zu erreichen ist, aber wegen Ceuacescus „Entschädigung“ angeblich der Richter nicht zurück, in „natura“ restituiren kann?
Wie verblödet pervers und/oder korrupt muss wohl so ein Richter sein, der so ein Gerichtsurteil erlässt, ohne nachzuvollziehen, wie ich es wohl weder ertragen könnte, noch damit leben könnte, das in dem Haus das mein Vater auf den Grund und Boden unserer Vorfahren gebaut hat, jetzt der neue “Eigentümer“ für ca. 70 Euro haust? Die mir und der Richterin im Gerichtsall in Musterstadt, RO. schrie: Es ist mein Haus! Es ist mein Haus! Es ist mein Haus!...?
Bilden sie sich tatsächlich diesen verblödet, pervers und/oder, korrupte Richter ein, den biblischen König Salomo Bessermacher/Nachmacher, es würde mir gefallen, jedes mal um Erlaubnis bitten zu müssen, für das Betreten über meinen ca. 5 m enteigneten Eigentum, Hauseingang um zu meiner „angeblich“ in heutigen Dispozitia Nr. 11/11.11.2012 restitutierten landwirtschaftlichen Fläche gelangen zu können?
Diesen vorbestrafte Nachkommen von Hausbesetzer, des verstorbenen Kolchose CAP Musterstadt Traktorfahrer, und heutige neue „Eigentümer“ dafür bitten zu müssen? Die noch durch illegale Eintragung in meinen Grundbuch CF 111111, als „Eigentümer“ mit Erburkunde Nr.1 (rumänisch: Certificat de mostenitor) wodurch illegal die Enteignung zum X-mal Mal und nochmal rumänisch Legalisiert wurde, ausgerechnet durch den ansässigen Notar erstellt, dessen 5.000 Dollar Bestechungsgeld für meine Restitution kurz vorher, in seinen Haus, abgelehnt habe, weil mein verstorbener Vater und ich nicht die Korruption in Rumänien unterstützen wollten/ will. Und das auch noch mit selbstverständlicher Schützenhilfe, vom rumänischen Bürgermeister von Musterstadt, RO. obwohl, auch nach rumänischer Rechtsprechung meine Grundbucheintrag CF 111111 nicht mehr verändert werden durfte, weil Rumänien bekannt war das, ich schon damals mehr wie vier Jahre für die Restitution, gerichtlich vorgegangen war.
Und mit diesen neuen „Eigentümer“ von meinen enteignete Eigentum mit, dem kein Bewohner zu tun haben will, und vor denen wir gewarnt wurden, sollte nach kranken Vorstellungen des biblischen König Salomo Bessermacher/Nachmacher, rumänischen Wiedergutmachung und, Verbrüderung mit die Verbrecher die mich bis heute 27.03.2012 enteignet haben, werden?
Das lehne ich kategorisch ab, weil ich so einen Schmutz vor ca. 30 Jahren in Rumänien zurückgelassen habe, und in meinen Leben nicht existiert. Und das ist eigentlich einer der Gründe die bis heute die Menschen dazu bewegt, ihre Heimat/Geburtsort Rumänien zu verlassen.
Offensichtlich liegt noch sehr viel Arbeit vor Rumänien, und den in Dispozitia Nr. 11/11.11.2012 erwähnten, Amt von „Prefectul“ von Kreis Musterstadt, Rumänien, um die Korruption in meinen Restitutionsfall zu beseitigen, und die Menschenrechtskonvention anzuwenden.
Ich freue mich, das bald das EGMR in meinen Restitutionsfall Urteilen wird und, der rumänische Bürgermeister von Musterstadt, RO, das Gericht Musterstadt, die Regierung, des rumänischen Präsident Herr TRAIAN BĂSESCU, und sonstigen die gleich oder/und besser sein wollen wie, der biblische König Salomo oder, sich dafür halten, dadurch mal wieder erfahren werden, das die Menschenrechtskonvention auch in Musterstadt und Rumänien seine Gültigkeit hat.
Aber natürlich hat Rumänien und, die Regierung des rumänischen Präsident Herr TRAIAN BĂSESCU bis zum 12.04.2012, 24.00 Uhr noch ca. zwei Wochen Zeit um meinen von nationalkommunistischen Rumänien enteignetem Eigentum zu restituieren, und den aktualisierten Schadenersatz zu zahlen.
Aktueller Stand in unseren Fall:
Mein Eigentum ist heute, den 11,11.2012 leider immer noch nicht restitutiert und, es ist auch kein Schadenersatz vom rumänischen Staat erfolgt.
Seien Sie versichert das sobald eine Änderung in meinen von nationalkommunistischen Rumänien enteignetem Eigentum, Restitutiosfall, eintritt, werde ich gemäß meiner Verpflichtung dem EGMR, das sofort bekannt machen.
Vorsorglich, aufgrund das, der rumänischen Staat wie den heutigen Schreiben des rumänischen Bürgermeister von Musterstadt, RO., mir seit ca. 12 Gerichtsjahren für die Restitution ständig weitere Kosten verursacht, sowie ordnungsgemäß reiche ich hiermit, den zu Ende der 18- monatigen EGMR Frist für Rumänien am 12.04.2012, 24.00 Uhr den aktualisierten Schadenersatzantrag ein.
Antrag
Aus diesen Gründen stelle ich Antrag, sollte bis 12.04.2012 um 24.00 Uhr mein vom nationalkommunistischen Rumänien enteignetes Eigentum immer noch nicht restituiert und entschädigt werden, angesichts das ich für die Restitution gerichtlich schon ca. 12 Jahre vorhergehe und, meine EGMR Beschwerde auch schon ca. 3 Jahre bei Ihnen vorliegt, erbitte ich ein bald möglichen Verhandlungstermin meines Restitutionsfall Musterman Musterman c/ Romania Beschwerdenummer 1111111/09 zu erteilen.
Ich beantrage die sofortige Rückgabe meines enteigneten Eigentum, Haus und Garten in Musterstadt 111, Musterstadt, Ro. Grundgucheintrag CF 111111, in Besen-reine Übergabezustand wie, bei der Enteignung 1111 auch, und den rumänischen Staat für alle, auch spätere eventuelle Schäden an meinem Eigentum, als voll schadensersatzpflichtig zu verurteilen.
Ich beantrage die Aktualisierung meines beantragten Schadenersatz, mit den selben Umrechnungsfaktor, am 12.04.2012 um 24.00 für ca. 11 Jahren und 111 Monate = 1111 Monate Enteignung, die Schadenersatz Gesamtsumme von 111.111.111 Euro ergibt, zusätzlich Schmerzensgeld nach ermessen des Gericht, zuzüglich des üblichen Zinssatz und Steuern, zu beschließen.
Einzelanträge die , Gesamtsumme von 111.111.111 Euro ergeben:
Ich beantrage den Beklagen, den rumänischen Staat Schadensersatzpflichtig zu verurteilen, zu Wiederherstellungskosten meines Grundbucheintrag CF 111111 sowie, aller Eigentümer/Besitzer Dokumenten wie, bei der Enteignung 1111 auch, und wie jeder anderen rumänische Eigentümer, gleichgestellt, bis auf die Änderung; Anstelle meines am 11.11.2008 verstorbenen Vater, werde ich als seine Erbin eingetragen.
Ich beantrage den Beklagten, den rumänischen Staat zu verurteilen, Wiederaufbaukosten meines Hauses in Höhe von 111.111 Euro, da es heute total heruntergewirtschaftet ist, zu zahlen.
Beweis: Kopie zwei Fotos unseres Hauses mit meinen Eltern bei der Enteignung von 1111, und Kopie von zwei Fotos von meinen heruntergewirtschafteten Eigentum, das beim Gericht Musterstadt, Gerichtsurteil Nr. 111111 vom 11.11.2004, eingereicht wurden.
Ich beantrage den Beklagten, den rumänischen Staat kostenpflichtig zu verurteilen, die Kosten für vier Anwälte, ca. 9 Jahre bei drei Gerichten in Rumänien, plus Gerichtskosten, obwohl es laut Gesetz Nr.10 kostenlos sein sollte, für ca. 111.111 Euro, zu zahlen.
Beweis: Kopien von Quittungen/Rechnungen soweit die Herren und Damen rumänische Anwälten, mir sie ausgestellt haben, liegen vor.
Ich beantrage den Beklagten, den rumänischen Staat zu verurteilen, die Kosten für Fahrten, zu Gerichtsverhandlungen nach Rumänien, gerichtlich vorgeladen wurde 11* 4000 Km = 24.000 Km*11.111 Euro Liter Benzin, bei 111 Liter verbrauch = 111.111 Euro + Hotel und Lebensunterhalt wochenlang, öfter zwischen zwei Gerichtsterminen, für ca. 111.111 Euro = 111.111 Euro, zu zahlen.
Beweis: Kopie von Gerichtsterminen und, Tankbelege über ca. 9 Jahre liegen den EGMR teilweise vor und, können auch mit Zeugen nachweisen werden.
Ich beantrage den Beklagten, den rumänischen Staat zu verurteilen, Schadensersatz für entfallene Ernte, für ca.111.111.111m² Garten/landwirtschaftliche Fläche, zum 12.04.2012 um 24 Uhr, für 111 Jahren und, 111 Monate = 1111 Monate Enteignung = 111.111 Euro, zu zahlen.
Beweis: Mit Zeugen kann ich nachweisen, das heute noch mehr wie 111.111 im Jahr, in Musterstadt, Rumänien erwirtschaftet wird.
Ich beantrage den Beklagten, den rumänischen Staat zu verurteilen Schadenersatz für entfallene Miete für 111.111 qm für Hausgrundstück, und plus Hauswohnung, 1 Monatsmiete = 11111 Euro zum 12.04.2012 um 24 Uhr, für 111 Jahren und 111 Monate = 1111 Monate Enteignung = 111.111 Euro, zu zahlen.
Beweis: Der Mietspiegel zeigt an, das mehr wie 1.111 in Monat erzielt werden.
Ich beantrage den Beklagten, den rumänischen Staat zu verurteilen, Schadenersatz für Post und Telekommunikation, zum 12.04.2012 um 24 Uhr, für 11 Jahren und 111 Monate = 1111 Monate Enteignung, Pauschalkosten von 111.111 Euro, zu zahlen.
Kopiebelege liegen den EGMR vor, sowie weitere Kopien seit meine EGMR Beschwerde/Klage, für ca. drei Jahren, sende ich Ihnen hiermit zu.
Ich beantrage weiterhin Schadenersatz für ca. 12 Gerichtsjahre zugefügten seelischen Leiden, vor allem das durch die Regierung des rumänischen Präsident, Herr TRAIAN BĂSESCU und, ihrer seit 12 Jahren andauernden Restitutionsverweigerung, mein Vater seinen geliebte Grund und Boden unserer Vorfahren, und das Haus das er selber 1986 neu gebaut hatte, nicht noch einmal sehen durfte. Sowie für all diese illegalen, unverschämten, rumänischen, juristischen Schikanen wie in diesen heutigen Schreiben, beantrage ich dafür, den höchst möglichen Schadensersatz, nach ermessen des Gerichts.
Ich beantrage für jeden angefangenen Tag, von nicht Erfüllung des EGMR Urteil, bis einschließlich zum tatsächlichen, faktischen Rückgabetag, und Stunde, saftigen Tagesgeldstrafen, zu beschließen.
Gesamtsumme: 111.111.111 Euro zusätzlich Schmerzensgeld nach ermessen des Gericht, zuzüglich des üblichen Zinssatz und Steuern.
Ich beantrage die Aktualisierung von Schadenersatz Gesamtsumme: 111.111.111 Euro, mit den selben Umrechnungsfaktor, bis einschließlich zum tatsächlichen, faktischen Wiedergabetag und, von Schadenersatz Überweisungseingangtag, und Stunde.
Dadurch sollte die Regierung des rumänischen Präsident, Herr TRAIAN BĂSESCU faktisch erneut abgemahnt werden, das die Mitunterschreibung von Menschenrechten am 20 Juni 1994 und EU Verträge keineswegs von symbolischer Art sind, und die Missachtung von Menschenrechte ernsthafte Konsequenzen für Rumänien, die Regierung des rumänischen Präsident, Herr TRAIAN BĂSESCU und das rumänische Volk haben.
Schließlich müsste die Regierung des rumänischen Präsident, Herr TRAIAN BĂSESCU die Menschenrechte, in rumänischer Sprache, auch durch die höchsten Zahlen am EGMR Urteilen gegen Rumänien, bis zum EGMR Pilot Urteil vom 12.10.2010 verstanden haben?
Mit freundlichen Grüssen Aachen, den 11.11.2012
21 Anlagen:
1. 5 Kopie vom Schreiben des rumänischen Bürgermeister von Musterstadt, RO., Dispozitia Nr. 11/11.11.2012 vom 11.11.2012, Postzustellung 11.11.2012.
2. 2 Kopien vom doppelten Referat Nr. 1111/11.11.2012 vom 11.11.2012,
Postzustellung 11.11.2012.
3. 1 Kopie vom doppelten Einigungsvorvertrag (rümänisch: „Proces Verbal“) vom 11.11.2012, Postzustellung 11.11.2012.
4. 1 Kopie von Briefumschlag/Posteingang (Schreiben, Dispozitia Nr. 11/11.11.2012 vom 11.11.2012, Postzustellung 11.11.2012)
5. 1 Kopie von meinen vier Checks bei der rumänischen, staatlichen Sparkasse CEC die seit der Enteignung 1111, als Protest gegen die Enteignung bis heute unangetastet liegen, diese schmutzigen (Ceaucescus angebliche Entschädigung) 35.000 Lei.
6. 1. Kopie von Grundbucheintrag CF 111111 von 11.11.1900.
7. 1. Kopie von Grundbucheintrag CF 111111 von 11.11.2004.
8. 1. Kopie von gefälschten Kaufvertrag Nr.11 von 11.11.1999 (rumänisch: Contract de vinzare-cumparare) von meinen enteignete Haus für ca. 70 Euro an Familie Musterman.
9. 1. Kopie von illegalen Erburkunde Nr.1 (rumänisch: Certificat de mostenitor)nochmalige rumänischen Legalisierung meinen Enteignung.
10.2 Kopien von Quittungen, für Post und Telekommunikation für ca. drei Jahren EGMR Beschwerde.
11. 1. Kopie von rumänische Salomoische, Gerichtsurteil Nr. 111111 Gericht Musterstadt ,vom 11.11.2004 („Teilentschädigung“)
12. 2 Kopien von Post Telekommunikation, Einschreiben Quittungen.
13. 1 Kopie von Trauerblatt von meine am 11.112012 verstorbene Mutter Musterman Musterman geb. Musterman
14. 1 Kopie von Schreiben an rumänische Präsident TRAIAN BĂSESCU von 11.11.2012
P.S. Dieses Schreiben, sowie die Anlagen werden an den rumänischen Präsident, Herr TRAIAN BĂSESCU zur Kenntnisnahme gesendet.
Nachtrag zu meinen Beitrag: "die fünf Jahre Zwangsverschleppung meiner Mutter, nach den zweiten WK für den Weideraubau nach Russland" in meine EGMR Schreiben von 11.11.2011:
"Rumänien mit der Regierung von Präsident, Herr TRAIAN BĂSESCU hat sich für die fünf Jahre Zwangsverschleppung meiner Mutter, für den Weideraubau in Russland nicht entschuldigt, und schon gar keine Wiedergutmachung geleistet! Ein nicht nennenswertes Wiedergutmachungsgesetz hat die Regierung von Präsident, Herr TRAIAN BĂSESCU erlassen, und kurz danach außer Kraft gesetzt.
Aber rumänische Gerichte wollen zum X-mal nachgewiesen haben, ob meine Mutter Musterman dieselbe Russland Zwangsverschleppte Musterman sei ! Aber, Geld oder irgendeine Art von Wiedergutmachung hat meine Mutter, wie alle anderen mir bekannten Russlandverschleppten nie erhalten, und wird wahrscheinlich auch nie kriegen, da sie im hohen Alter und schon sehr krank ist. Darauf hat Rumänien mit der Regierung von Präsident, Herr TRAIAN BĂSESCU doch gesetzt, da mein Vater schon verstorben ist, und ich laut RO. Gesetz keinen Anspruch darauf habe, so streicht mal wieder Präsident, Herr TRAIAN BĂSESCU das ein, und nennt das auch noch Wiedergutmachung?"
Meine Mutter Musterman Musterman geb. Musterman ist am 11.112012 in einem Krankenhaus verstorben wie mein, am 11.11.2008 verstorbener Vater, wegen Rumänien Restitutionsweigerung, seit ca. 12 Gerichtsjahren auch, ohne den geliebten Grund und Boden unsrer Vorfahren und das Haus, das mein Vater selber neu gebaut hat, nochmal wieder gesehen zu haben.
Wie befürchtet, ist meine Mutter verstorben, ohne eine Entschuldigung und, schon gar keine Wiedergutmachung, für die fünf Jahre Zwangsverschleppung, nach den zweiten WK, für den Weideraubau in Russland, von Rumänien mit der Regierung von Präsident, Herr TRAIAN BĂSESCU erhalten zu haben, obwohl der Vorsitzender von Verband der Siebenbürger Sachsen in Deutschland e.V. ^ Karlstraße 100 · 80335 München · Telefon: 089/236609-0 Fax: 089/236609-15 · E-Mail Dr. Bernd B. FABRITIUS Öffentlich auf: http://www.siebenbuerger.de/forum/integration/1058-entschaedigung-fuer-russlandverschleppte/seite9.html, behauptet hat, Zitat; „Zahlungen dafür wurden bereits 1990 durch Dekret 118 eingeführt, die zuerst nur in Rumänien erfolgten. Seit 2006 sind solche Zahlungen aber auch nach Deutschland möglich und seit 2008 fließen sie ohne Probleme“ genauso-wenig wie, alle andern mir bekannten Russlandverschleppten, so lebt kein einziger, der/die je eine Entschädigung von Rumänien, nach rumänischen Rechtsprechung von Regierung von Präsident, Herr TRAIAN BĂSESCU je erhalten könnten.
Aber, hey! (sarkastisch gemeint)
Inzwischen haben die rumänische Gerichte meine Mutter Musterman als dieselbe Russland Zwangsverschleppte Musterman anerkannt, aber Rumänien mit der Regierung von Präsident, Herr TRAIAN BĂSESCU, haben ihr nicht nennenswertes Wiedergutmachungsgesetz, außer Kraft gesetzt.
Wie erwähnt Zitat: „Guvernul intenţionează să suspende pentru şase luni emiterea titlurilor de despăgubire pentru proprietăţile naţionalizate de regimul comunist, invocând lipsa de fonduri, au declarat surse oficiale pentru Mediafax.“
Auf http://www.adevarul.ro/actualitate/politica/sedinta_de_guvern-titluri_de_despagubire-case_nationalizate-suspendate-guvern_0_662933796.html
Aber mit dem nationalen Verdienstorden Rumäniens und, die Benennung für den Vorsitzenden von Verband der Siebenbürger Sachsen in Deutschland, Dr. Bernd B. FABRITIUS, möchte gerne wer, vielleicht nach französische Ex-Staatspräsiden Francois Mitterands Vorbild, Versöhnung durch Verschweigung, Verleumdung,Verdrängung und, versteckte Amnestie für die Verbrecher des Vichy-Regierung, sollen die SBS oder, wer immer als ,,Brückenbauer " Zitat: „ für ein zusammenwachsendes Europa ... die Siebenbürger Sachsen und Rumänien“, sollte ich was?
OHNE
1. Anerkennung der Schuld.
2. Glaubwürdige offizielle staatliche, sowie persönliche Entschuldigung.
3. Sofortige Wiedergutmachung.
OHNE MICH!
Aber Rumänien und die Regierung von Präsident, Herr TRAIAN BĂSESCU, erwartet ausserdem von mir das ich für die Rückgabe meiner mir unrechtmäßig, entzogene/gestohlene, rumänische Staatsangehörigkeit, auch noch bitten und bezahlen soll.
Soll das mal wieder von Rumänien mit der Regierung von Präsident, Herr TRAIAN BĂSESCU eine rumänische Wiedergutmachung sein?
Was für eine Unverschämtheit!
Da können sie, aber Laaaaange darauf warten!
Wie vorausgesehen, hat mal wieder Rumänien mit Regierung von Präsident, Herr TRAIAN BĂSESCU die Wiedergutmachung, für die fünf Jahre Zwangsverschleppung, nach den zweiten WK, für den Weideraubau in Russland, für meine am 11.11.2012 verstorbene Mutter Musterman Musterman geb. Musterman eingestrichen, und nennt das auch noch Wiedergutmachung?