Allgemeine Versicherungsbank Transsylvania AG (Feuer-Versicherungspolice)

Allgemeine Versicherungsbank Transsylvania AG
BrancheVersicherungen
GesellschaftAllgemeine Versicherungsbank Transsylvania AG
WertpapierartFeuer-Versicherungspolice - 1.280.000 LEI
AusgabeortHermannstadt
Ausgabedatum02.04.1943
DruckereiKrafft & Drotleff
Abmessungen340 x 285

Einen Knick in der geschäftlichen Entwicklung brachten die Jahre der Weltwirtschaftskrise und das neue, 1934 verkündete rumänische Umschuldungsgesetz, wodurch erhebliche Verluste aus der Umschuldungsaktion durch die Versicherungsgesellschaft selbst getragen werden mußten.

Trotz dieser schwierigen Lage engagierte sich die Versicherung und die ganze Belegschaft auch auf sozialem und humanitärem Gebiet. Ein Winter-Hilfswerk zur Unterstützung Hilfsbedürftiger wurde ins Leben gerufen und half in zahlreichen Fällen bitterste Not zu lindern.

Eine der Persönlichkeiten, die diese Versicherungs-AG als Direktor entscheidend mitgeprägt hat, war der bekannte siebenbürgische Volkskunstforscher, Journalist und Kunstsammler Emil Sigerus, aus dessen Feder auch "Ein Rückblick" - die Festschrift zum 70-jährigen Jubiläum der Versicherungs-Aktiengesellschaft - stammt.

Eine "Feuervericherungs-Polizze" dieser Gesellschaft aus dem Jahre 1943 enthält den Hinweis:

"Das Schildchen der Gesellschaft ist an auffallender Stelle anzubringen."

Wer heute durch Siebenbürgen reist und aufmerksam ältere Gebäude betrachtet, wird diese Schildchen in unterschiedlichster Ausführung noch sehr häufig wiederfinden !

Der über eine Dauer von 10 Jahren abgeschlossene Versicherungsvertrag weist einen Dauer-Rabatt in Höhe von 40 % der regulären Prämie aus. Ist es vorstellbar, daß eine Versicherungsgesellschaft in Deutschland heute einem einfachen Versicherungsnehmer einen Dauer-Rabatt in dieser Höhe gewährt ?

Natürlich gab es auch damals schon Allgemeine Versicherungsbedingungen, deren Lektüre heute zumindest in einigen Punkten sehr kurios erscheint. Aufräumungs- und Abbruchkosten nach Eintritt eines Schadenfalls waren automatisch und prämienfrei eingeschlossen. Ein Schadenfall mußte binnen einer Frist von 3 Tagen schriftlich, unter genauer Angabe der Umstände und Ursachen der Gesellschaft angezeigt werden ! Der Versicherungsgesellschaft stand es frei, die Entschädigungssumme bar zu bezahlen, die versicherten Gegenstände wiederherzustellen oder Ersatz in natura zu leisten. Der Geschädigte mußte sich vor Auszahlung der Entschädigungssumme von einer nicht näher bezeichneten Behörde ein "Schuldlosigkeitszeugnis" ausstellen lassen und der Versicherungsgesellschaft vorlegen.

Die "Transsylvania" war auch Eigentümerin zahlreicher Immobilien in verschiedenen Städten Rumäniens. Die kommunistischen Verstaatlichungsgesetze des Jahres 1948 führten auch in diesem Fall zur entschädigungslosen Enteignung der Aktionäre und zur Beschlagnahmung sämtlicher mobilen und immobilen Vermögenswerte.

An Stelle der "Transsylvania" trat später das staatliche Versicherungsunternehmen ADAS.