Argumentationshilfen
Deutschland und seine Aussiedler
Situationsbeschreibung und Argumentationshilfen,
erstellt am Beispiel der Siebenbürger Sachsen
Erarbeitet von Horst Göbbel und Hannes Schuster unter Berücksichtigung von Änderungsvorschlägen und Ergänzungen von Prof. Dr. Axel Azzola, Otto Depner, Volker Dürr, Dr. Konrad Gündisch, Dr. Michael Kroner, Frieder Latzina, Dr. Hans-Richard Lienert, Alfred Müller-Fleischer, Dr. Johann Schmidt, Karin Servatius-Speck
- Einleitung
- Herkunft und geschichtliche Eckdaten
- Benachteiligungen der letzten Jahre
- Zusammenfassende Feststellungen zur Problematik
- Fazit
- Siebenbürger Sachsen fordern von der Politik
- Anhang 1 - Aussiedler und Umsiedler (aus der DDR) 1950-1997
- Anhang 2 - Aussiedler - ein Gewinn für die staatlichen Kassen
Einleitung
Die Siebenbürger Sachsen in der Bundesrepublik sind deutsche Aussiedler bzw. Spätaussiedler aus Siebenbürgen in Rumänien. Als Deutsche (Art. 116 GG) sind sie - wie Bayern, Franken, Pommern oder Schlesier - Teil des Ganzen. Als Teil des Ganzen beanspruchen sie Gleichstellung und Gleichbehandlung mit allen Deutschen aus Ost und West.
Herkunft und geschichtliche Eckdaten
Im 12. Jahrhundert folgten deutsche Siedler dem Ruf des ungarischen Königs Geisa II. (1141-1162) in den Karpatenbogen. Dort fanden sie Heimstätte und schufen eine spezifische Kulturlandschaft. In Siebenbürgen, das sie gegen den Ansturm äußerer Eindringlinge - Tataren, Türken - mitverteidigten, bauten sie nicht nur wehrhafte Kirchenburgen sondern auch ein Gemeinwesen auf, das in Teilen schon sehr früh auch auf demokratischen Prinzipien fußte. Die Vermittlung entwickelter Agrartechnik und deutschen Zunftwesens, der geschlossene Übertritt zur Reformation Luthers, das friedliche Zusammenleben mit den übrigen in Siebenbürgen lebenden Völkerschaften (Rumänen, Ungarn, Seklern, Juden, Zigeunern, u.a.) unter weitgehender Beachtung des Toleranzgebots kennzeichneten ihr fruchtbares Wirken.
Die Enteignung, Entrechtung, Deportation und Verfolgung im Gefolge der Kriege und Wirren des 20. Jahrhunderts, Angriffe auf ihre Sprache und deutsche Identität haben die Siebenbürger Sachsen nach 1945 ihrer Heimat entfremdet und den Drang nach Rückkehr in die deutsche Urheimat als Ausweg aus der Unfreiheit verstärkt. Die Aussiedlung der letzten Jahrzehnte hat sie vor der unausweichlichen Romanisierung und damit vor ihrem Niedergang als siebenbürgisch-sächsische Gemeinschaft, als Teil des deutschen Volkes und der deutschen Kultur gerettet.
Weil sie Deutsche waren, wurden zunächst im Januar 1945 alle arbeitsfähigen Männer und Frauen (ca. 30.000) in die Sowjetunion zu mehrjähriger Zwangsarbeit deportiert, wo etwa 3000 umkamen. Gleichzeitig wurden die Siebenbürger Sachsen wie alle Rumäniendeutschen vollständig enteignet und zeitweilig sämtlicher staatsbürgerlicher Rechte beraubt. Hinzu kam später der wachsende politische Terror zur Zeit der Ceausescu-Diktatur. Dies alles führte zu radikaler Entfremdung der Heimat. Die Aussiedlung nach Deutschland empfand die große Mehrheit der Siebenbürger Sachsen als einzigen Ausweg aus Unterdrückung und Rechtlosstellung.
Die Bundesrepublik Deutschland hat dabei als Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches jahrzehntelang ihre Verpflichtung, auch die Siebenbürger Sachsen als späte Opfer des Zweiten Weltkrieges aufzunehmen, zu beiderseitigem Vorteil wahrgenommen. Heute leben in der Bundesrepublik rund 250.000 Siebenbürger Sachsen, im ursprünglichen Siedlungsgebiet nur noch etwa 17.000.
Benachteiligungen der letzten Jahre
Der steile Anstieg der Aussiedlerzahlen und der Zahl der Asylbewerber nach 1988 war Anlaß heftiger politischer Diskussionen um die weitere "Privilegierung der deutschen Zuwanderer". Diese Diskussionen führten 1996 zu teilweise scharfen Äußerungen gegen die weitere Aufnahme von Aussiedlern aus Osteuropa. Auch prominente Politiker machten die Aussiedler während der Wahlkämpfe in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und in Schleswig-Holstein 1996 verantwortlich für die derzeitige Rentenmisere und die hohe Arbeitslosigkeit und zogen daraus den für uns nicht akzeptablen Schluß, das Fremdrentengesetz für Aussiedler müsse geändert und ihr Zuzug nach Deutschland deutlich eingeschränkt werden.
Am 13. September 1996 wurde mit der Kanzlermehrheit im Deutschen Bundestag durch das sogenannte Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz eine drastische Rentenkürzung für Aussiedler um insgesamt 40% für Beitragszeiten im Herkunftsgebiet und für Neuankömmlinge eine Rentenbegrenzung auf 1.150,00 DM bei Einzelpersonen bzw. 1.700,00 DM bei Ehepaaren beschlossen. Diese Kürzungen haben inzwischen zahlreiche Aussiedler zu Sozialhilfeempfängern gemacht. Es muß befürchtet werden, daß sich dieser Prozeß fortsetzt.
Der Grad der Toleranz und Akzeptanz bei der einheimischen deutschen Bevölkerung nähert sich bedrohlichen Tiefstwerten. Die Wohlstandsgesellschaft tut sich schwer mit Solidarität, Individualismus blüht, Neid, Mißgunst und Ausgrenzung sind an der Tagesordnung.
Demgegenüber muß hervorgehoben werden:
In einer Zeit der zunehmenden Vergreisung der Bevölkerung, der ungesunden Altersstruktur, der Abnahme der Zahl Auszubildender, der geringeren Einzahlungen in die Sozialkassen, des relativen Sinkens des Binnenkonsums in Deutschland - all dies nicht bei Aussiedlern - ist festzustellen:
Aussiedler sind eher genügsam, fleißig, demokratie- und freiheitsliebend und auf jeden Fall ein mittel- und langfristiger Gewinn für unser Land. Aus all diesen Gründen ist festzuhalten:
Die Ungerechtigkeiten der letzten Jahre im Bereich der Aussiedlerrentenregelungen und damit der Eingliederung der Aussiedler sowie die mögliche Einbeziehung der Aussiedlerproblematik in den Wahlkampf 1998 sind nicht hinnehmbar.
Zusammenfassende Feststellungen zur Problematik
Gestern (1950-1990)
Aussiedler waren in Deutschland willkommen: für die Wirtschaft, für die Politik und als Bereicherung der Kulturlandschaft.
Aussiedler waren integrationsbereit und in besonderem Maße integrationsfähig. Ihre Eingliederung in der Bundesrepublik hat bis 1990 kaum Probleme bereitet: finanziell nicht und gesellschaftlich kaum. In die Schlagzeilen geraten sind die Aussiedler erst Ende der 80er Jahre, als die Zahl der Asylsuchenden und Ausländer während einiger Jahre stark zugenommen hatte und das Thema Arbeitslosigkeit akut wurde. Bund, Länder und Kommunen haben in den ersten Jahrzehnten genügend Geld und eine durch die Bevölkerungsentwicklung meist nicht ausgelastete Infrastruktur zur Verfügung gehabt, um die Integration von Aussiedlern optimal zu fördern (vom Lastenausgleich bis hin zu den Sprachkursen). Sehr verdienstvoll war im Bereich Integration auch die Tätigkeit der Wohlfahrtsverbände und ganz besonders die der Aussiedlerverbände.
Aussiedler waren für die Bundesrepublik Deutschland wirtschaftlich, kulturell und politisch ein Gewinn: als qualifizierte Arbeitnehmer mit günstiger Alters- und Familienstruktur, als Konsumenten mit großem Nachholbedarf ohne Transferleistungen ins Ausland, als Nettobeitragszahler in die Sozialversicherungssysteme, besonders in die Rentenversicherung, als politisch zuverlässige Bürger, ohne extremistische oder fundamentalistische Tendenzen, mit Toleranzerfahrung ausgestattet und die kulturelle Vielfalt der Bundesrepublik bereichernd.
Heute (1990-2000)
Aussiedler werden in Deutschland seit 1990 nicht mehr willkommen geheißen. Die Aussage der Politik, daß das "Tor nach Deutschland nach wie vor offen sei (und bleibe)", deckt sich nicht mehr mit der gesellschaftlichen Wirklichkeit. Die Politik hat zunehmend Ein- und Beschränkungen beschlossen: durch das Aussiedleraufnahmegesetz vom 28. Juni 1990, das Kriegsfolgenbereinigungsgesetz vom 21. Dezember 1992, durch zahlreiche Leistungskürzungen in vielen Bereichen und zuletzt mit der drastischen Kürzung der Fremdrenten durch das sogenannte Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz vom 13. Sept. 1996. In Asyldebatten und Stammtischdiskussionen, in denen keine Unterscheidung gemacht wird zwischen Asylsuchenden, Ausländern und Spätaussiedlern, werden letztere als Eindringlinge und Schmarotzer diffamiert.
Aussiedler sind demgegenüber auch nach 1990 immer noch integrationsbereit und tragen weiterhin aktiv zur Festigung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung bei. Allerdings ergaben und ergeben die geringen bis fehlenden deutschen Sprachkenntnisse bei der Masse der Spätaussiedler, die ab 1991 aus den GUS-Staaten kamen, erhöht Probleme auf dem Arbeits- und auf dem Wohnungsmarkt. Bund, Länder und Kommunen stellen erheblich weniger Geld zur Verfügung, die notwendige Infrastruktur zur weiteren Integration ist massiv abgebaut worden (von Zuschüssen zu kulturellen Tätigkeiten im Sinne des § 96 Bundesvertriebenengesetz bis hin zu den stark reduzierten Sprachkursen in einer Zeit, wo sie notwendiger denn je sind).
Spätaussiedler sind trotzdem auch nach 1990 für die Bundesrepublik Deutschland wirtschaftlich, kulturell, politisch, ja sogar finanziell ein Gewinn - auch wenn dies z.T. längerfristig beurteilt werden muß. Zunächst: Abgesehen von der Mißachtung des verfassungsmäßig verankerten Gleichheitsgrundsatzes und des Vertrauensschutzes durch das Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz fallen sie der deutschen Rentenversicherung dank einer günstigen Altersstruktur (nur 7 Prozent der Aussiedler sind heute älter als 65 Jahre alt, der Anteil der über Sechszigjährigen ist bei ihnen nur halb so hoch wie bei der einheimischen Bevölkerung, hingegen derjenige der unter Zwanzigjährigen doppelt so hoch) nicht zur Last, weil im Rahmen des Generationenvertrags die erwerbstätigen Aussiedler nicht nur die eigenen Aussiedlerrenten finanzieren, sondern darüber hinaus in die Rentenkassen mehr einzahlen, als ihre Angehörigen an Renten beziehen, auf diese Weise also die Renten der einheimischen Deutschen mitfinanzieren. Die Aussiedler bilden die einzige Bevölkerungsgruppe, die durch ihre Kinder eine vorweggenommene Alterssicherung aus ihren Herkunftsländern mitbringen, und sind die einzige Bevölkerungsgruppe von Nettoeinzahlern in die Rentenkassen der Bundesrepublik. Im übrigen machen die bei den Renten erwarteten Einsparungen im Aussiedlerbereich - insgesamt gesehen - einen relativ geringen Betrag aus, dafür aber treffen sie den einzelnen Aussiedler besonders hart. Viele Spätaussiedler werden unter Verstoß gegen verfassungsrechtliche Prinzipien, indem nämlich das Maß der Gleichheit der Lebensverhältnisse mißachtet wird, zu Sozialhilfeempfängern.
Mit ihrem Anteil von 40% an unter Zwanzigjährigen wirken die Aussiedler der negativen demographischen Entwicklung in der Bundesrepublik entgegen, wo derzeit nur etwa 20% der Bevölkerung im Alter von unter 20 Jahren sind.
Auch sonst ist der Aussiedlerzuzug eine weitaus geringere gesellschaftliche Belastung, als ihm nachgesagt wird. So etwa, wenn behauptet wird, er erhöhe die in Deutschland ohnehin besorgniserregend ansteigende Arbeitslosenquote. In Wahrheit liegt diese Quote in der Gruppe der Spätaussiedler bei 9 Prozent im Vergleich zu den etwa 12 Prozent bei der Gesamtbevölkerung. Die Stammtischparole, Aussiedler nähmen den Einheimischen die Arbeitsplätze weg, ist ebenfalls unwahr: Erwiesenermaßen sind Spätaussiedler nach dem Zuzug sofort bereit, Arbeitsstellen anzunehmen, die von "einheimischen" Arbeitslosen längst nicht mehr besetzt werden wollen und die nicht selten unterbezahlt sind.
Die Gegenwart von Aussiedlern in der Bundesrepublik wirkt sich beim Brückenschlag zwischen Ost und West positiv aus. Aussiedler sind in ihrer überwiegenden Mehrheit Befürworter und praktische Beförderer der europäischen Integration.
Morgen (nach 2000)
Aussiedler werden in Deutschland künftig kaum willkommener sein und nur so lange aufgenommen werden, so lange mögliche neue politische Mehrheiten die gesamte Aussiedlergesetzgebung nicht vollständig kippen. Sollte sich die Wirtschaft in der gleichen Art entwickeln wie in den letzten Jahren, wird es schwierig sein, auch Aussiedlern Arbeitsplätze anzubieten. Weitere Beschränkungen des Zuzugs und Leistungskürzungen sind gleichwohl zu befürchten, obwohl die rückläufige Zahl der Aussiedler hierfür keinerlei Anlaß bietet.
Aussiedler werden auch nach 2000 integrationsbereit jedoch weniger integrationsfähig sein: Die Sprachkompetenz der Zuzügler aus den GUS-Staaten muß intensiv verbessert werden. Bund, Länder, Kommunen und Versicherungsträger müssen bereit sein, Mittel aufzuwenden, und die notwendige Infrastruktur entsprechend auszubauen. Auch die Möglichkeiten der Wohlfahrtsverbände und ganz besonders der Aussiedlerverbände, Neuankömmlingen beizustehen, muß verbessert werden.
Solange es Aussiedler als gesellschaftliche Gruppierung gibt, werden sie trotzdem auch nach 1998 für die Bundesrepublik Deutschland wirtschaftlich, kulturell, politisch, ja sogar finanziell ein erheblicher Gewinn - wegen der Überalterung der Bevölkerung sogar notwendig - sein, denn die oben angeführten Gründe dafür bestehen noch mindestens eine oder gar mehrere Generationen lang weiter.
Fazit
Die Bundesrepublik Deutschland ist verfassungsmäßig (GG Art. 116) und aufgrund ihrer Schutz- und Obhutspflicht gegenüber den Opfern des von deutschem Boden ausgegangenen Zweiten Weltkrieges zur Aufnahme von aussiedlungswilligen Deutschen weiterhin verpflichtet.
Aussiedler haben einen Rechtsanspruch auf Integration in die deutsche Gesellschaft.
Eine Vermengung oder sogar Gleichsetzung der deutschen Aussiedler mit anderen Zuwanderern ist sachwidrig sowie rechtlich anfechtbar und wird entschieden zurückgewiesen.
Von der Politik wird erwartet, ein Klima der Akzeptanz und der Solidarität gegenüber den Aussiedlern zu fördern.
Aussiedler bzw. Spätaussiedler sind Deutsche, die wegen ihrer günstigen Altersstruktur, ihres Arbeitswillens, ihrer Einsatzbereitschaft, ihres großen materiellen Nachholbedarfs und ihrer natürlichen inneren Bindung an Deutschland und an die deutsche Kultur mittel- und langfristig einen bedeutenden Gewinn für unser Land darstellen. Als Nettoeinzahler in die Rentenkassen tragen sie eindeutig zur Erfüllung des Generationenvertrags im sozialen Sicherungssystems bei, ohne es übermäßig zu belasten.
Aussiedler sind als Bürger dieses Landes bereit, notwendige Kürzungen im sozialen Bereich mitzutragen, lehnen jedoch eine übermäßige Belastung, wie es sie beispielsweise die drastische Kürzung der Fremdrentenansprüche für alle seit dem 1.10.1996 berenteten oder eingereisten Aussiedler aus Rumänien oder den Staaten der früheren UdSSR darstellt, entschieden ab.
Wir Siebenbürger Sachsen streben eine höchstrichterliche Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der Kürzungen im Bereich des Fremdrentenrechts an. Die Nichtberücksichtigung der vorweggenommenen Alterssicherung ist im Sinne des Eingliederungsprinzips grundgesetzwidrig.
Es ist rechtswidrig, daß insbesondere der Vertrauensschutz für rentennahe Jahrgänge bei den beschlossenen Kürzungen keine Berücksichtigung gefunden hat.
Es ist ungerecht, diejenigen zu diskriminieren, denen erst jetzt die Möglichkeit des Zuzugs in die Bundesrepublik offen steht.
In Sachen Renten haben wir seit 1999 einen großen Erfolg vorzuweisen. In einem Urteil vom 14.12.1999 hat das Bundessozialgericht die Fremdrentenkürzung von 1996 als verfassungswidrig eingeschätzt und das Bundesverfassungsgericht aufgefordert, die Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes zu prüfen.
Siebenbürger Sachsen fordern demnach von der Politik
der Schutz- und Obhutspflicht der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 116 Grundgesetz nachzukommen.
populistischen Parolen entgegenzutreten, die der Akzeptanz von Aussiedlern in der Bevölkerung Abbruch tun.
die Fortführung der Hilfen zu Selbsthilfe für ihre Landsleute im Herkunftsgebiet.
die Einhaltung der wiederholt öffentlich gemachten Versprechungen, alle Landsleute in der Bundesrepublik aufzunehmen, die sich auch heute noch zur Aussiedlung entschließen ("Das Tor bleibt offen!"). Ihre Aufnahme muß unter den gleichen Bedingungen erfolgen, wie bei den bisher Aufgenommenen.
die Unterstützung ihres verfassungsrechtlichen Vorgehens gegen benachteiligende Gesetze.
die weitere Förderung der Sicherung, Dokumentation, Pflege und Weiterentwicklung ihres Kulturerbes.
Anhang 1 - Aussiedler und Umsiedler (aus der DDR) 1950-1997
Jahr | Aussiedler und Umsiedler | davon rumänischer Bereich | Jahr | Aussiedler und Umsiedler | davon rumänischer Bereich |
---|---|---|---|---|---|
1950 | 245.285 | 13 | 1974 | 37.759 | 8.484 |
1951 | 190.413 | 1.031 | 1975 | 35.942 | 5.077 |
1952 | 195.762 | 26 | 1976 | 59.570 | 3.766 |
1953 | 346.800 | 15 | 1977 | 66.329 | 10.969 |
1954 | 199.622 | 8 | 1978 | 70.240 | 12.120 |
1955 | 268.658 | 44 | 1979 | 67.402 | 9.663 |
1956 | 310.554 | 176 | 1980 | 64.834 | 15.767 |
1957 | 375.568 | 384 | 1981 | 84.888 | 12.031 |
1958 | 336.320 | 1.383 | 1982 | 61.378 | 12.972 |
1959 | 172.367 | 374 | 1983 | 49.268 | 15.501 |
1960 | 218.357 | 2.124 | 1984 | 77.433 | 16.553 |
1961 | 224.187 | 3.303 | 1985 | 63.880 | 14.924 |
1962 | 37.771 | 1.675 | 1986 | 68.966 | 13.130 |
1963 | 58.115 | 1.321 | 1987 | 97.481 | 13.994 |
1964 | 62.718 | 818 | 1988 | 242.505 | 12.902 |
1965 | 53.894 | 2.715 | 1989 | 720.909 | 23.387 |
1966 | 52.324 | 609 | 1990 | 635.591 | 111.150 |
1967 | 46.048 | 440 | 1991 | 221.995 | 32.178 |
1968 | 39.433 | 614 | 1992 | 230.565 | 16.146 |
1969 | 47.014 | 2.675 | 1993 | 218.888 | 5.811 |
1970 | 36.963 | 6.519 | 1994 | 222.591 | 6.615 |
1971 | 51.045 | 2.848 | 1995 | 217.898 | 6.519 |
1972 | 41.059 | 4.374 | 1996 | 177.751 | 4.284 |
1973 | 38.252 | 7.577 | 1997 | 134.419 | 1.777 |
1998 | 103 080 | 1.005 | |||
1999 | 104 916 | 855 | |||
Summe | 7.784.987 | 428.666 |
Quelle: Bundesverwaltungsamt, Köln
Anhang 2: Aussiedler - ein Gewinn für die staatlichen Kassen
Die folgenden Statistiken aus einem Gutachten des "Instituts der Deutschen Wirtschaft" zeigen, daß die Aussiedler nicht nur menschlich einen Gewinn für Deutschland bedeuten, sondern auch dazu beitragen, die angeschlagenen Staatskassen zu sanieren.
I. Wirkung der Aussiedler-Zuwanderung auf die finanzielle Situation der Sozialversicherung in der Bundesrepublik bei einer maximalen Zuwanderung von 3,5 Millionen Menschen bis zum Jahr 2.000. Angaben in Milliarden DM.
Zeitraum | gesetzliche Renten- versicherung |
gesetzliche Kranken- versicherung |
Arbeitslosen- versicherung |
Summe |
---|---|---|---|---|
1989-1990 | -0,9 | -1,2 | -2,8 | -4,7 |
1991-1995 | +10,6 | +5,2 | -7,7 | +8,1 |
1996-2000 | +28,1 | +9,2 | +12,3 | +49,6 |
2001-2005 | +33,1 | +3,9 | +7,6 | +44,6 |
2006-2010 | +28,9 | -0,9 | +0,5 | +28,5 |
2011-2015 | +22,4 | - | - | +22,4 |
2016-2020 | +21,2 | - | - | +12,2 |
Summe | + 134,4 | + 16,2 | + 10,1 | + 160,7 |
II. Finanzielle Auswirkung der Aussiedler-Zuwanderung in den Jahren 1989-2000 auf die Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden. Angaben in Milliarden DM.
Jahr | 1989-1992 | 1993-1996 | 1997-2000 | Summe |
---|---|---|---|---|
Mehreinnahmen | 39,5 | 120,6 | 203,8 | 363,9 |
Mehrausgaben | 46,5 | 82,8 | 99,5 | 228,8 |
Finanzierungssaldo | - 7,0 | 37,8 | 104,4 | 135,1 |
Quelle: Institut der deutschen Wirtschaft, Köln