BGH-Entscheid zu Kuckuckskindern
Mütter müssen Namen des Vaters preisgeben
Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Männern gestärkt, denen ein Kind untergeschoben wurde: Eine Frau darf den Namen des wahren Erzeugers nicht verschweigen. Geklagt hatte ein 49-Jähriger, der Unterhalt für ein Baby zahlte, das nicht seines ist.
www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,796723,00.html
Ausserdem:
In Deutschland kommt jedes dritte Kind unehelich zur Welt, in Ostdeutschland sind es fast 60%. 219.000 Kinder waren das 2008. Doch wenn die Eltern keine Sorgerechtsvereinbarung getroffen haben, bekommt die Mutter automatisch das Sorgerecht. Und konnte bisher mit einem einfachen "Nein" verhindern, dass es zwischen Mutter und Vater geteilt wird, wie bei geschiedenen Paaren üblich. Diese Praxis widerspricht dem Grundgesetz, urteilte nun das Verfassungsgericht.
www.vaeter-zeit.de/verfassungsgericht-urteil-sorgerecht-unverheiratete-vaeter/sorgerecht-unverheiratete-vaeter.php