Deutschland aktuell

Um Beiträge zu verfassen, müssen Sie sich kostenlos registrieren bzw. einloggen.

Reblaus
schrieb am 02.02.2016, 10:58 Uhr
Der BGH hat diesen, aus Zeiten des Kalten Krieges stammenden Paragraphen konkretisiert:

"...und pflichtet ... darin bei, daß in der Bundesrepublik Deutschland der Schußwaffengebrauch gegen Menschen angesichts seiner unkontrollierbaren Gefährlichkeit (vgl. dazu BGHSt 35, 379, 386) auch im Grenzgebiet (§ 11 UZwG) auf die Verteidigung von Menschen beschränkt werden sollte (aaO S. 117), also auf Fälle, in denen von demjenigen, auf den geschossen wird, eine Gefährdung von Leib oder Leben anderer zu befürchten ist."

Nachdem das Fettgedruckte bei Flüchtlingen nicht gegeben ist, scheidet der § 11 aus.
Reblaus
schrieb am 02.02.2016, 11:28 Uhr
@Brombeer
Deine Fr. Petry sollte auch § 12 lesen, insbesondere Absatz 3:

(3) Gegen Personen, die sich dem äußeren Eindruck nach im Kindesalter befinden, dürfen Schußwaffen nicht gebraucht werden.

Nun stellt sich die Frage: würde sie die Eltern erschießen?
Brombeer
schrieb am 02.02.2016, 11:47 Uhr
Reblaus schrieb:

. . . Deine Fr. Petry sollte auch § 12 lesen, insbesondere Absatz 3:


Reblaus,

es ist für die Qualität eines Beitrags bezeichnend, wenn der/ die Verfasser/in persönlich werden. Ich werde deshalb nicht über Ihre mir hingehaltenen Stöckchen springen!
Nur so viel: Es ist in nicht der Grenzbeamte, sondern der Flüchtling selbst, der sich und womöglich sein Kind beim unerlaubten Grenzübertritt gefährdet. Der Rest ist bereits gesagt.
getkiss
schrieb am 02.02.2016, 12:37 Uhr
Es ist in nicht der Grenzbeamte, sondern der Flüchtling selbst, der sich und womöglich sein Kind beim unerlaubten Grenzübertritt gefährdet

Die gegenteilige falsche Argumentation wird auch in Sache Familienzusammenführung von Flüchtlingen gebraucht, wie z. Bsp.:
"Der Termin von 2 Jahren den Flüchtlinge bis zum Familiennachzug respektieren müssen ist menschenrechtswidrig. Wir dürfen das nicht tun."
Die Wahrheit ist, die Familie selbst wurde vom (meist männlichen) Flüchtling auseinandergerissen, nicht vom deutschen Staat. Der Flüchtling hat in diesem Fall eine "Rechnung auf Kosten Dritter", also auf Kosten des deutschen Staats aufgemacht. Nebenbei hat er seine Pflicht gegenüber seiner Familie verletzt; seine unmündigen Kinder können dafür nicht haften!
Wenn dem nicht die rechtliche Zurechtweisung des Staates folgt, dann macht der Flüchtling auch dies.
Ich selbst habe in Interviews von Flüchtlingen dies gemerkt. Aussagen wie "der deutsche Staat hat uns eine Wohnung/ein Haus versprochen", oder "ich muss ja meiner Familie zuhause helfen, darum brauche ich mangels Anderem das Diebesgut" deuten klar auf diese Einstellung.

Dazu kommt die eingeschränckte Einsatzfähigkeit der Polizei und die zögerliche und lasche Handhabung der Kleinkriminalität durch die Gerichte, nicht nur gegen kleinkriminelle Flüchtlinge, sondern generell.

Der deutsche Bürger wird mit verschiedenen, nicht einheitlichen Rechtsnormen und Verordnungen überhäuft. Wenn er dann die "verordnete" Nachlässigkeit gegenüber Flüchtlingen beobachtet, ist es ihm nicht übel zu nehmen, dass der Kragen Platzt. Da muss man schon manchmal an Marie-Antoinette denken: "Wenn Sie kein Brot haben, dann sollen sie doch Kuchen essen!"....
getkiss
schrieb am 02.02.2016, 12:44 Uhr
Und noch etwas zu §11/$12 von Oben.
Falls diese Texte Grundgesetzwidrig sind, sollte von den Kritikern Petry´s nicht der Verfassungschutz gegen sie eingefordert, sondern die ANNULIERUNG dieses Gesetzestextes gefordert werden. Um so mehr wenn dies vom Vizekanzler passiert.
Wie schon vermerkt, kennen wir nur zu gut diese Art von Schießbefehl gegen die eigenen Bürger und ich bin auch gegen das Schießen auf unbewaffnete, friedliche Menschen. Vor Allem, sind auch viele unter Ihnen, die Gesetze nicht kennen und ich zweifle, ob nicht viele überhaupt lesen können. Vom verstehen der verschwurbelten Rechtssprache mal ganz abgesehen..
gehage
schrieb am 02.02.2016, 12:52 Uhr (am 02.02.2016, 13:08 Uhr geändert).
mal schauen wie lange sich der mann noch halten kann bis man ihn ganz fertig macht. sowas, und das noch öffentlich, darf/kann man ja gar nicht sagen... das entspricht doch der wahrheit!

das audio der sendung. interessant ab ca. min. 27


Wolfgang Herles

wird denen, die das nicht wahrhaben wollten, nicht unbedingt "schmecken"... man kann es ja nun nimmer so als "pegidagequatsche" abtun, denn nun kommt es aus einem berufenen munde, von einem insider, der weiß von was er spricht und es selber beruflich erlebt hat.

nicht für ungut...
Brombeer
schrieb am 02.02.2016, 13:10 Uhr
Aktuell zum Thema „Lügenpresse“

Im Tagesthemen-Kommentar der ARD vom gestrigen 1. Februar 2016 setzt der Journalist Rainald Becker dem Gipfel der Unverschämtheit die Krone auf, in dem er bezüglich des Interviews mit Petry den Begriff „ Schusswaffengetöse “ der AfD verwendet.
Dies entspricht inhaltlich einer elenden und verabscheuungswürdigen Verzerrung.

Petry hat mehrfach und klar ausgesprochen, dass Waffeneinsatz vermieden werden muss.
Wörtlich sagte sie:

Ich habe das Wort Schießbefehl nicht benutzt. Kein Polizist will auf einen Flüchtling schießen. Ich will das auch nicht. Aber zur Ultima Ratio gehört der Einsatz von Waffengewalt. Entscheidend ist, dass wir es so weit nicht kommen lassen und über Abkommen mit Österreich und Kontrollen an EU-Außengrenzen den Flüchtlingszustrom bremsen.

Soviel zum Thema „ Schusswaffengetöse „
Brombeer
schrieb am 02.02.2016, 13:26 Uhr
Was ich vergaß und deshalb nachreiche:

Becker kommentierte seine Äußerungen zudem noch mit dem Appell: „Es ist Zeit für einen Aufstand der Anständigen“. Ob das dem Zusammenhalt unseres Volkes dienlich ist?

Ohne Worte! (ein Unanständiger)
gehage
schrieb am 02.02.2016, 13:52 Uhr
es ist für die Qualität eines Beitrags bezeichnend, wenn der/ die Verfasser/in persönlich werden.

brombeer, nicht wundern, das ist gutmenschentaktik. das machen die immer so! vor allem dann wenn ihnen die argumente ausgehen...

nichts für ungut...
bankban
schrieb am 02.02.2016, 17:10 Uhr
Ich kann gar nicht so viel essen, wie viel ich kotzen möchte.
Brombeer
schrieb am 02.02.2016, 18:16 Uhr
bankban schrieb:

Ich kann gar nicht so viel essen, wie viel ich kotzen möchte.


Werter bankban,

auch wenn dieses nicht mein Duktus ist (<>) stimme ich Ihnen voll zu.
bankban
schrieb am 02.02.2016, 18:21 Uhr
Sorry, Spruch ist ein Zitat,
ich glaube von Max Liebermann, Anfang der 1930er Jahre.
Reblaus
schrieb am 02.02.2016, 20:47 Uhr

Wolfgang Herles

wird denen, die das nicht wahrhaben wollten, nicht unbedingt "schmecken"...

andere sollten warten, bis das essen gar ist, ...
Die Aussage hat er zurück genommen...
Schöne Porpaganda, für sein Buch.
Los gehabe, kaufen, kaufen, kaufen (und lesen nicht vergessen).
gehage
schrieb am 02.02.2016, 21:36 Uhr (am 02.02.2016, 21:49 Uhr geändert).
Die Aussage hat er zurück genommen...

ja, die laus schon wieder. gutmenschen sind halt schlechte verlierer...

und das sie versuchen werden den herles fertig zu machen, ihn unter druck setzen, war zu erwarten und ich hatte es ja auch schon erwähnt...

die zimmermann hat doch ihre aussage auch zurückgenommen. wieso wohl? schon komisch, gell? hier eine kommentierung dazu:

Link

und nun zimmermann selber im einem interview nach ihrem rückzieher:

Link

Genau das ist ja der Punkt. Unausgesprochen haben sich fast alle Journalisten über Jahre einen Maulkorb auferlegt, so wie auch die Polizei und die Politik. Wir haben doch alle die Tatsachen verschwiegen, political correctness falsch verstanden.

Vor allem meine Passagen wurden in Deutschland hochgejazzt und durchgewrungen. Sehr schnell meldete sich mein Auftraggeber, der WDR. In Absprache mit mir hat der WDR eine Stellungnahme vorbereitet. (hervorhebung durch mich)

Ich weiß es nicht. Natürlich habe ich Angst, dass ich entlassen werde.

nichts für ungut...
Reblaus
schrieb am 02.02.2016, 21:45 Uhr
und die petry hat auch relativiert ... gell?

bleiben wir beim herles,
der hat keinen job zu verlieren,
warum also dessen rückzieher?
und warum berichtet die wahrheitspresse nicht über diesen rückzieher?

Thema ist geschlossen. Keine weiteren Antworten möglich.

Um Beiträge zu verfassen, müssen Sie sich kostenlos registrieren bzw. einloggen.