Deutschland aktuell

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charlie
schrieb am 29.03.2019, 08:42 Uhr
Ich kann mir viel selber ausenken. Aber das hier ist ein Forum.
gerri
schrieb am 29.03.2019, 09:05 Uhr

(=)Na und,in meinen fast 75 Jahren habe ich manches erlebt....
charlie
schrieb am 29.03.2019, 10:42 Uhr
gerri, das sind lauter Andeutungen ohne jede Aussage. Die ergeben in einem Forum überhaupt keinen Sinn. Das ist keine Kommunikation.
gerri
schrieb am 29.03.2019, 12:45 Uhr (am 29.03.2019, 12:58 Uhr geändert).
(=)Das haben schon manche versucht,ich lass mich nicht ausflascheln,von was ich nicht will.Und mich ändern ist eh zu spät,da bin ich "catâr".
charlie
schrieb am 29.03.2019, 14:02 Uhr
Das will ich auch gar nicht. Ich frage mich nur, wieso du hier kommentierst wenn du nichts aussagst.
gerri
schrieb am 29.03.2019, 14:30 Uhr (am 29.03.2019, 14:31 Uhr geändert).
(=)Ich bin nicht auf dieser Welt um Jemandem auf seinen Gefallen zu leben,sondern nur auf meinen.Hör auf zu belehren,machst Dich lächerlich Stickmuster.
charlie
schrieb am 29.03.2019, 14:53 Uhr
Auf der Welt nicht, aber in einem Forum. Das ist, wie wenn du regelmäßig in den Chor gehst, aber nicht singen willst.
gerri
schrieb am 29.03.2019, 19:28 Uhr

(=)Hauptsache man trifft sich,eine Stimme kann schummeln....
kokel
schrieb am 30.03.2019, 09:26 Uhr
Laut einem gestern veröffentlichten Gerichtsurteil müssen Veranstalter - in diesem Fall von Fußballspielen - für Polizeieinsätze aufkommen. Bleibt nur zu hoffen, dass sich dies auf alle Veranstaltungen - auch politischer Natur - ausdehnt, denn dann werden sich diejenigen, die diese organisieren, mehr um die Störenfriede kümmern und diese zur Kasse bitten.
gerri
schrieb am 30.03.2019, 12:12 Uhr

(=)Das ist richtig,denn bei Fußballspielen sollten solche Ausschreitungen gar nicht sein, sollte doch Spaß machen.
Diana -->
schrieb am 30.03.2019, 20:01 Uhr (am 30.03.2019, 20:03 Uhr geändert).
Kokel, bei politischen Demos sind oft verschiedene Gruppierungen beteiligt.
Wer von denen soll dann haften, die Guten oder die Bösen?
kokel
schrieb am 30.03.2019, 20:11 Uhr
Auch politische Demos haben m. W. Veranstalter, doch das kennst du ja bestimmt besser als ich... Wenn man die finanziell in die Verantwortung nimmt, könntest auch du betroffen sein...
Marius
schrieb am 31.03.2019, 14:47 Uhr
Herrenlose Immobilien

Hausbesitzer für null Euro - kein Problem in Deutschland

Einfach aufs Amt gehen, eine Unterschrift und schon sind Sie Hausbesitzer. Ohne einen Euro zu bezahlen. Das geht tatsächlich, denn in Deutschland gibt es viele Immobilien ohne nachgewiesenen Eigentümer.

https://www.stern.de/wirtschaft/immobilien/herrenlose-immobilien---haeuser-fuer-umsonst-7764404.html

gerri
schrieb am 31.03.2019, 19:21 Uhr

(=)Bei einer Volkszählung vor ungef.20 Jahren,stand ich auch als Mitwirkender,vor einem Reihenhaus einer Hauptstraße in unserer Stadt,das gar nicht erfasst war in den Unterlagen.Habe es bei der Stadt gemeldet,erfahren habe ich nie wie die Geschichte ausgegangen ist.
Shimon
schrieb am 03.04.2019, 13:37 Uhr
Schwerverbrecher, Terrorist und Arafats „General“
Udo Albrecht warb Kämpfer gegen Israel an, beriet die PLO und wird oft mit dem Oktoberfestanschlag 1980 in Verbindung gebracht. Dennoch müssen die Behörden jetzt die Fahndung nach dem Neonazi aufgeben.
Von Sven Felix Kellerhoff
Eine der längsten Fahndungen der deutschen Geschichte wird am 3. April ergebnislos eingestellt, wie der MDR berichtet. Auf den Tag genau 40 Jahre nach der letzten bekannten mutmaßlichen Straftat von Udo Albrecht streicht die Staatsanwaltschaft Dortmund den Namen von der Liste der gesuchten Personen. Falls Albrecht, der am 13. April 2019 seinen 79. Geburtstag begehen könnte, noch leben sollte, dürfte er sich nun stellen, ohne Sanktionen befürchten zu müssen.
Dabei war er ein Schwerverbrecher, der außer Mord und Völkermord kaum ein Kapitalverbrechen ausgelassen hat. Albrecht, in Thüringen geboren, aber 1955 mit seinem Vater in die Bundesrepublik geflüchtet, war schon mit 16 Jahren erstmals als Straftäter aktenkundig geworden. Die erste Untersuchungshaft folgte 1958, wegen Falschmünzerei. Nach der Haftentlassung 1960 beging er weitere Straftaten, wurde festgenommen und floh mehrfach aus dem Gefängnis.

Udo Albrecht war, was Strafrechtler in der Weimarer Republik einen „Berufsverbrecher“ nannten. Der Begriff allerdings wurde, wie so viele andere, von den Nationalsozialisten im Sinne ihrer völkischen Ideologie missbraucht und wurde deshalb nach 1945 nicht mehr offiziell verwendet.
Vom Antikommunismus kam er in den 60er-Jahren zum Rechtsextremismus. Er selbst schrieb seine politische Radikalisierung der Begegnung mit anderen Häftlingen zu, die wegen ihrer Überzeugung in der Bundesrepublik verfolgt worden seien – doch in Wirklichkeit dürfte es sich um NS-Straftäter gehandelt haben.

Jedenfalls fiel Albrecht Ende März 1968 zum ersten Mal bei einem Delikt mit rechtsextremistischem, genauer: antisemitischem Hintergrund auf: Die Polizei in Düren nahm den flüchtigen Straftäter fest und stellte in seinem Besitz eine Kartei von jungen Deutschen sicher, die gegen Israel kämpfen wollten. Unter den Bewerbern befanden sich viele Bundeswehrsoldaten.

Inzwischen war Udo Albrecht zum veritablen Rechtsterroristen geworden. der sich in der damals eng mit der NPD verbundenen Neonazi-Szene tummelte. Daneben unterhielt er enge Kontakte zu palästinensischen Terroristen – der gemeinsame Nenner war Juden- und damit Israel-Hass. 1970 konnte Albrecht erneut aus der Haft flüchten und tauchte in Jordanien unter.
...
Im August 1981 reiste Udo Albrecht mit einem falschen libyschen Pass über Ost-Berlins Flughafen Schönefeld nach Damaskus aus. Die DDR teilte dem nordrhein-westfälischen Generalstaatsanwalt mit, der Gesuchte sei „in ein Land seiner Wahl abgeschoben worden“. Seither wurde es, trotz intensivierter Fahndung, still um Udo Albrecht. 1994 hielt das Bundeskriminalamt fest, dass Albrecht möglicherweise in Beirut, seinem mutmaßlichen Wohnort, umgekommen sei.

Auf der Fahndungsliste blieb er trotzdem. Bis zum 3. April 2019. Denn an diesem Mittwoch jährt sich zum 40. Mal der Bankraub in Bochum, die letzte der Staatsanwaltschaft Dortmund bekannte Straftat Albrechts. Die Verjährungsfrist beträgt, wie eine Sprecherin der Behörde WELT auf Anfrage mitteilte, bei diesem Delikt grundsätzlich 20 Jahre – sofern nicht durch Ermittlungen eine Unterbrechung der Verjährung eintritt. Wird erfolglos nach dem mutmaßlichen Täter gefahndet, verdoppelt sich diese Frist. Aber nach 40 Jahren ist nun endgültig Schluss: Die absolute Verjährung greift.

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