Ungelöste Restitutionsanträge-Sammelaktion, Februar 2016

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Ike
schrieb am 11.08.2016, 21:51 Uhr
@brophis: EI, ei, ei... ist das etwa Latein?...Ich verstehe nicht, was das heißt? Bin halt nicht so helle, kann besser rumänisch zitieren! Gott sei Dank gibt es ja unter uns die Intellektuelleren, die das sofort ins Original übersetzen, auch für uns weniger Gebildete, damit wir alle verstehen, was damit gemeint ist! Nun haben wir wieder was gelernt!
Ike
schrieb am 11.08.2016, 22:07 Uhr
@Hr.Dr. Fabritius: "WIR" - das sind die, die Sie, inklusive derer, "auch aus sächsischen Kreisen" meinend;

Wer aber, sind die Anderen, die "Einige"?
Die Antwort dazu, erwarten Sie doch nicht ernsthaft von mir?!



brophis
schrieb am 12.08.2016, 04:45 Uhr
@ Ike:
Sic! ... bis auf "Ei,ei,ei"
azur
schrieb am 12.08.2016, 10:54 Uhr
Hallo Herr Dr. Fabritius,
danke für Ihre Rückmeldung. Den Rüffel habe ich verstanden. Hoffentlich fühlen Sie sich nicht bedrängt, sehen Sie es bitte als konstruktives Feedback (von der Basis ;-)) an. Angesichts der Tatsachen, wie es restitutionsmäßig läuft, ist angestaute Wut mehr als gerechtfertigt.
Hoffentlich wird das noch was, mit dem rumänischen Rechtsstaat.
Viele Grüße.
Ike
schrieb am 12.08.2016, 15:25 Uhr
...ei,ei,ei, betreiben wir etwa Schlaumeierei, @brophis? (Sic!)
azur
schrieb am 16.08.2016, 12:16 Uhr
Hallo Herr Dr. Fabritius,

ich komme auf Ihren Posting vom 11.08.2016 zurück. Sie schrieben bezüglich Arbeitsweise von Präsident Johannis folgenden Vermerk:

”Er hat - um ganz aktuell zu bleiben - ein Gesetz des Parlamentes zum Schutz verurteilter Bürgermeister (meist der PSD aber auch anderer Parteien) durch ein Veto und ein erfolgreiches Verfahren vor dem rumänischen Verfassungsgericht gestoppt. Ich könnte die Aufzählung weit fortsetzen, gibt's aber auch alles im Netz. “

Da bin ich gleicher Meinung, es war richtig von ihm, obiges Verfahren zu stoppen. Nur musste ich leider feststellen, dass Herr Präsident Johannis aber gleichzeitig auch zwei Gesetze des Parlaments unterschrieben hat, deren Anwendung bei den Instanzen im Falle von Restitutionsansprüchen und auch bei Klagen vor der Antikorruptionsbehörde sehr zum Nachteil der Betroffenen sind: Ein Gesetz durch das “Regeln beim Vorwurf des Amtsmissbrauchs gelockert werden” und ein zweites Gesetz welches Notaren weiträumige Befugnisse einräumt.
Dazu nachfolgender Link:
http://www.romaniacurata.ro/alta-belea-senatorii-acorda-imunitate-sporita-si-notarilor-acestia-vor-fi-exclusi-din-profesie-doar-la-condamnarea-cu-executare/

Sehr geehrter Herr Dr. Fabritius, da sich der Verband ja auch für eine gerechte Restitution einsetzt, würde es mich besonders interessieren, wie Sie zu diesen beiden Gesetzen stehen. Finden Sie es richtig, dass Präsident Johannis diese beiden Gesetze nicht auch gestoppt hat? Evtl. können Sie mir und anderen Betroffenen den Sinn dieser beiden Gesetze etwas genauer erklären? (Wie Sie sehen bin ich, in der Hoffnung mir eine neutrale Meinung zu bilden, um „Pro- und Kontra-Meinungen“ bemüht...)

azur
schrieb am 18.08.2016, 11:20 Uhr
Zur Info für alle, die sich für eine gerechte Restitution einsetzen:
EVZ.RO hat realistisch zusammengefasst, wie der aktuelle Stand bei der rumänischen Restitutionsbehörde ist:
http://www.evz.ro/jaful-secolului-xxi-continua-la-anrp-cu-sprijinul-instantelor-de-judecata-samsarii-imobiliari-jecmanesc-statul-si-pe-proprietari.html

Titel: Der Raubbau des 21. Jahrhunderts bei der ANRP (= rum. Restitutionsbehörde) setzt sich fort. Mit Unterstützung der Gerichts-Instanzen, bestehlen die „Immobilien-Samsari“ den Staat und die Enteigneten.

P.S. Ein guter Bericht, aus dem sich gerne auch seine Exzellenz, Herr Hurezeanu, ein Bild machen kann, wie es wirklich um die Restitutionen bestellt ist. Das nur, wenn er es wirklich ernst meint, mit seinen Bemühungen um gerechte Restitutionen.

Fabritius (Moderator)
schrieb am 22.08.2016, 11:41 Uhr (am 22.08.2016, 11:42 Uhr geändert).
Hallo Azur, die beiden Gesetze kenne ich nicht im Detail, der verlinkte Bericht ist für eine ernste Beurteilung der Für und Wider zu oberflächlich. Präsident Johannis kann nicht einfach so - etwa weil er ein Gesetz vielleicht nicht für günstig oder wünschenswert hält - ein Verfahren einleiten, sondern nur wenn dieses verfassungsrechtlich erforderlich ist. Er ist weder das "Überparlament", welches die Arbeit des Parlamentes bei Unzweckmäßigkeit ersetzen, noch die "Überregierung", die Fehler der Regierung einfach ändern könnte.

Zu den benannten Gesetzen werde ich mich erkundigen. Bisher sind keine Beschwerden sachlicher Art dazu eingegangen.

Viele Grüße
azur
schrieb am 23.08.2016, 10:32 Uhr
Hallo Herr Dr. Fabritius,
es tut gut zu lesen, dass Sie sich nach den betreffenden Gesetzen erkundigen werden. Bitte lassen Sie uns auch dem Ergebnis teilhaben. Ich weiß Ihre Mühe zu schätzen, vielen Dank.
Viele Grüße und alles Gute.
Ike
schrieb am 23.09.2016, 10:58 Uhr (am 23.09.2016, 11:00 Uhr geändert).
Ein halbes Jahr ist es her, seit der Aktion des Verbandes der Siebenbürger Sachsen, im Februar, in Sachen Restitution: Weiterleiten der Anfragen an die ANRP /Rumänien durch den Botschafter Hurezeanu... Sie erinnern sich...?
Gibt es erste Erfolge? Neuigkeiten, Resultate?... Erste Häuserrückgaben oder Entschädigungen? Lasst es uns auch wissen!
Übrigens: Auf meine Frage seinerzeit, wie nun vorgegangen wird bei der ANRP, in Sachen Auswahlkriterien der Anträge, ist bis dato keine Antwort gekommen seitens des Verbandes, der, nehme ich an, die Sache im Blick hat, die er angeschoben hat und in reger Verbindung stehen wird(?) mit dem Herrn Botschafter Hurezeanu? Anzunehmen ist ebenso, dass es nun auch zeitlich möglich war, sich zu der Sachlage zu informieren, um sich Kenntnis darüber zu verschaffen, wie ist die Vorgehensweise der ANRP, betreffend der Bearbeitungskriterien, etc., etc... und uns, die wir direkt betroffen sind, dann auch auf dem Laufenden zu halten mit den gewonnenen Neuigkeiten - wenigstens, von Zeit zu Zeit -v.a., wenn sich konkret was getan hat! Information und Transparenz beim Thema Restitution ist von immenser Wichtigkeit und sollte GANZ oben an der Tagesordnung beim Verband stehen! HANDELN IST HIER GEFRAGT - MIT NACHDRUCK!!! Reden haben wir zur Genüge gehört von allen Seiten - Paragraphen-Zitiererei von Gesetzen ist ENDGÜLTIG überholt und abgenützt - nach so vielen Jahren, wollen wir ENDLICH Ergebnisse SEHEN infolge der kontinuierlichen Bemühungen des Verbandes zur Restitution, in Form von RESTITUIERTEM Eigentum!




azur
schrieb am 23.09.2016, 13:13 Uhr (am 23.09.2016, 13:27 Uhr geändert).
Was @ Ike meint, kann ich nur bekräftigen. Es wäre dringend erforderlich, dass nach einer derartigen Aktion, die Betroffenen welche ihre Restitutionsfälle dem Verband anvertrauten, über den Stand der Dinge informiert würden. Unterlagen abgeben und nichts mehr davon hören ist nicht OK.

Meiner Ansicht nach, hat Rumänien außer leeren Versprechungen hochrangiger Politiker, bisher keine ernsthafte Absicht gezeigt, um das Unrecht wieder in Ordnung zu bringen. Dafür werden umso mehr die Restitutionsgesetze zwecks Ausraubung des Staates missbraucht.
Wie wäre es denn mit einer oder mehreren „subjektiven Klagehäufung/en“ beim EUGH gegen den rum. Staat? Würde auch der Verband eine derartige Klage unterstützen?
Erhard Graeff (Moderator)
schrieb am 28.09.2016, 11:00 Uhr
@Ike, @azur
Der Verband hat das Angebot des damaligen Außenministers, eine Aufstellung der unerledigten Fälle von Restitution und Entschädigung unserer Mitglieder (nicht „Unterlagen“) über den rumänischen Botschafter in Berlin einzureichen, angenommen, weil:
- der Aufwand für die Betroffenen und den Verband überschaubar war
- für den Verband wichtig war zu erfahren, von welcher Größenordnung (wie viele unerledigte Fälle gibt es?) er in den Verhandlungen ausgehen muss
- über die Anfrage Druck auf die Entschädigungsbehörde (ANRP) ausgeübt wurde und damit eine gewisse Beschleunigung in der Erledigung erreicht werden kann
- die Betroffenen über die eingehenden Antworten erfahren können, wo (bei welcher Behörde) der eigene Antrag noch unerledigt liegt und da entsprechendes Handeln notwendig ist.
In der Zwischenzeit hat ein kleiner Teil der Betroffenen bereits Antwort erhalten. Diese Auskünfte erhalten die Betroffenen direkt, nicht öffentlich hier im Forum ;-)
Wir erwarten gespannt, dass auch für die restlichen Fälle Erläuterungen eingehen.
Aus den bisherigen Antworten kann entnommen werden, dass die Behörde angesichts der Flut von Entschädigungsfällen total überfordert ist. Zu viele Antworten weisen auf eine (künftig) zu erwartende Bearbeitung hin.
Der Verband wird weiter auf eine zügige Bearbeitung und Erledigung der Fälle drängen. Dazu sind z.B. Gespräche mit dem Leiter der Restitutionsbehörde ANRP für Mitte Oktober vorgesehen.
E. Graeff
Ike
schrieb am 26.11.2016, 10:36 Uhr (am 26.11.2016, 10:39 Uhr geändert).
Hallo, Herr Graeff,
Auf meine wiederholte Nachfrage, vor allem gerichtet an Hr.Dr.Fabritius, wie es um die Bearbeitung der Anträge stehe, die NICHT innerhalb der Frist zur Legea 10/2001 gestellt wurden, sondern etwas später - in meinem Falle, i.J. 2005- habe ich leider, bis dato, noch keine konkrete, aufschlussreiche Antwort bekommen! Erklärungen "drumherum", Berichte in der SZ von Treffen mit allerlei wichtigen "Zuständigen" in Deutschland und in Rumänien, wo irgendwelche Vorhaben betr. die Restitution unseres gestohlenen Eigentums in Rumänien vom Ceausescu-Regime "erneut ins Auge" gefasst werden..., beantworten uns nicht die wichtigsten Fragen... den Teil, mit der allgemeinen Umschreibung der Sachlage, den Sie uns als neuestes Ereignis und weiteren Schritt nach vorne vorstellen, kennen wir in der Form seit mindestens 2001! OHNE ERKENNBARE POSITIVE, GREIFBAREN, UMSETZBAREN ERGEBNISSE, leider, für uns Betroffene.----------------
Vielleicht sagen Sie uns, ob die Aussage des ANRP nun stimmt, dass Anträge, die NACH der Frist von 2001/2002 gestellt wurden, von der ANRP erst GAR NICHT BEARBEITET WERDEN? (so die Aussage der ANRP zu meiner Anfrage dort -) damit wir endlich wissen, woran wir sind?! Bitte auf die konkrete Frage, eine konkrete Antwort!
Danke!



Erhard Graeff (Moderator)
schrieb am 28.11.2016, 16:41 Uhr
Hallo Ike,
grundsätzlich muss jeder Antrag beantwortet werden. Ein nach der gesetzlichen Frist gestellter Antrag müsste mit einem ablehnenden Bescheid zurückgewiesen werden.
Grüße
Stefan37
schrieb am 28.11.2016, 21:14 Uhr
Liebe Landsleute,
da so viele Klagen wegen Restituitions-Lösungen/Verweigerungen sind, möchte ich was dazu sagen.
Ich hatte zur rechten Zeit(war ja publiziert das Zeitfenster) mich um die nötigen Akten
mit Hilfe von einem rum. Anwalt gekümmert. Weil das Haus verkauft war, habe ich Geld verlangt. Der Primar schriftlich geantwortet, die Stadt Schäßburg hat das Geld nicht(der Preis war durch einen unabhängigen Fachmann berechnet worden). Dann weiter zum Gericht und Prefectur Mures, wurde mein Dosar für die Zuständigkeit des ANRP erklärt.
Mit dem Dosar war ich persönlich nach Bukarest zum ANRP.
Die rumänischen Beamten alle sehr freundlich und korrekt, ohne Bestechungen.
Meine Spesen waren, das Honorar des Advokaten(sehr wenig), aber seine Erfolgsprämie
10% das war/ist schon etwas Geld. Die staatlichen Bearbeitungen, + Gericht haben nichts gekostet. Und ich bekomme das Geld in 5 Raten!
Noch etwas, in Bukarest beim ANRP, war großes Gedränge, viel Volk. 2 Arten von
´Restituition´ wurden da bearbeitet. Eine Art -das zurückgeben des Hauses/Wohnung, andere Art die Entschädigung in Geld oder Aktien.
Interessant, 2 Tage war ich dort im Gedränge, aber kein einziger Sachse oder Schwabe habe
ich dort gesehen. Alles Rumänen, 2 Jüdinnen, ein Bulgare und ich.
Also liebe Landsleute, wo wart Ihr? Habt warscheinlich den Termin verschlafen? Und der Vorwurf von Täuschungsmanöver der rumänischen Behörden, den kann ich nicht nachvollziehen. Aber wenn Ihr nicht zur rechten Zeit Euch um die Sache gekümmert habt, so nicht gebt die Schuld anderen.

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