Entschädigungsrente

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sibisax
schrieb am 29.03.2022, 18:35 Uhr (am 29.03.2022, 18:45 Uhr geändert).
Hallo K.W.,wenn Sie alle Unterlagen zusammen haben,befolgen Sie was Hr PO Wolff sagt,der Mann weiß genau was zu tun ist.Die Unterlagen können Sie auch in einen Briefumschlag legen und an die AJPIS schicken,dafür brauchen Sie keinen RA und das Geld können Sie sich sparen.Der RA macht auch nichts anderes.Wenn Sie noch Fragen haben,Hr.Wolff hilft Ihnen bestimmt immer wieder weiter.
Regine ( Jini )
schrieb am 29.03.2022, 22:41 Uhr
Zu K.W.s Anfrage bezüglich der AJPIS-Zuständigkeit muß ich etwas anfügen (betrifft auch die Anmerkungen von romero und sibisax).
Lest doch bitte in fabritius.de die Informationen in Fragen-Antworten, Punkt 6). Dort geht es um die Örtliche Zuständigkeit für Antragsteller/Innen, die noch niemals in Rumänien gewohnt haben. Der Antrag muß von jemandem/über jemanden gestellt werden, der einen Wohnsitz in Rumänien hat: Privatperson oder Kanzlei vor Ort (hier z.B. Hermannstadt), mit einer Vollmacht des Antragstellers/der Antragstellerin.
D.h., dessen/deren Wohnsitz gilt im Antrag als ehemaliger/letzter Wohnsitz in Rumänien. Absurd, was????
M.E. wird K.W. Zeit verschwenden, wenn sie den Antrag selber "einfach so" losschickt, weil der u.U. nicht bearbeitet wird.
Herr Dr. Fabritius merkt an, daß die Kanzlei in solchen Fällen den Antrag nicht stellen kann, weil die Kanzlei keinen "Wohnsitz" in Rumänien hat.
Ich finde, daß dieser -wichtige- Punkt zu klären ist.
Möglicherweise hat jemand Erfahrung mit diesem Sonderfall!?
Peter Otto Wolff
schrieb am 30.03.2022, 08:46 Uhr (am 30.03.2022, 08:49 Uhr geändert).
Hallo Regine, Du sagst es, die angebliche rechtliche Auffassung, dass eine beauftragte Person für den Antragsteller die Formalie ersetzen/aushebeln kann, ist so absurd, wie sonst was. Es ist eine Schikane, von keinem der relevanten Gesetze abgedeckt. In dieser Situation sollte der gesunde Menschenverstand als Maßstab gelten. Die Ansprüche auf Entschädigung galten ursprünglich für die Erlebnisgeneration, die hatte ganz gewiss einen Wohnsitz in RO, der müsste herhalten. Das Gesetz 130 und 232/2020 übertrugen diesen Anspruch auf die Nachkommen, egal wo geboren oder gelebt.
Peter Otto Wolff
schrieb am 30.03.2022, 12:29 Uhr (am 30.03.2022, 12:34 Uhr geändert).
Hallo Regine, nochmal ich. Im Umkehrschluss sollte K.W. gar keinen Antrag stellen, da weder selbst, noch über Dr. Fabritius möglich?! In diesem Fall würde ich einen Rechtsstreit in Kauf nehmen, und denen zeigen, wo der Hammer hängt! Vor Gesetz muss die AJPIS nachweisen, auf welche Gesetze sie ihre negative Entscheidung basiert! Das könnte natürlich auch Dr. Fabritius tun, er hat seine akademischen Titel nicht im Lotto gewonnen! Allein, das macht administrativen Aufwand, NULL Kosten in RO, aber...warum, wenn man ohne Aufwand sowieso absahnt. Ich bin wohlbestallter Rentner, habe null Bedarf an Polemik, aber als im Lager Geborener, einen natürlichen Impetus, dass Gerechtigkeit geschieht! Wenn ohne mich, umso besser!
Regine ( Jini )
schrieb am 30.03.2022, 19:33 Uhr
Tja, dieser "Sonderfall" irritiert mich, deshalb auch meine vorsichtige Anregung zur Klärung dieses Punktes.
Peter, Du hattest bereits am 03.03 eine Diskussion mit tick und Günter 1957: Ja/nein, ja/nein...
Zugegeben, die Informationen auf der Homepage von Hr. Dr. Fabritius laufen unter Gesetz 118/1990; hätte sich da aber etwas geändert, hätte er die Texte erweitert, ergänzt, etc.
So gehe ich davon aus, daß die Vorlagen immer noch stimmen: Es geht nicht um eine ehemalige rumänische Staatsangehörigkeit oder Geburtsland Rumänien, sondern um den letzten Wohnsitz in Rumänien, der die Behörde für die Antragstellung bestimmt (wie wir ja wissen).
Gab/gibt es diesen Wohnsitz nicht, muß er künstlich erschaffen werden, als eine Art Briefkasten-Adresse (lach...).
So verstehe ich das.

K.W. (Karin) kann natürlich -mutig und auf gut Glück- ihren Antrag an den Wohnsitz ihrer Mutter losschicken; oder sie versucht, diese schwierige Frage vorab zu klären. Das liegt bei ihr.
Gaaaaaaaanz schlecht wäre, wenn sie kampflos aufgeben würde. Ich bin sicher, daß es eine Lösung gibt!!!!!!!
Ciao!
Nate2012
schrieb am 31.03.2022, 14:50 Uhr
Guten Tag, Herr Wolff!
Interessante Kommentare! Ich bin sicher, dass der Kreis Alba auch zu den Schlusslichtern gehört, was die Bearbeitungszeit der Entschädigungsdokumente betrifft. Dabei muss ich aber differenzieren. Die AJPIS Alba muss ich loben, sie hat meine Unterlagen innerhalb von 3,5 Monaten bearbeitet, Decizie POSITIV. Das Rentenamt Alba hingegen ist wirklich " SEHR LAHM." Seit der positiven Decizie im März 2021 passiert nichts, es ist zu keiner Auszahlung gekommen. Sie haben aber Recht! Ich bin auch der Meinung, dass der Verband , bzw. die Kanzlei Fabritius etwas mehr tun könnten, zumal viele Anträge unserer Landsleute über die Kanzlei gestellt wurden.( meiner auch,nicht kostenlos, versteht sich, jetzt tut es mir leid!).Aktion NULL( schön formuliert!).Jetzt reicht's mir aber, weil nach unendlichen Mails an die Kanzlei auch nichts passiert ist. Außer Bitten um Geduld, außer Infos, dass sie keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit hätten, außer ...dies und..jenes) passierte/ passiert nichts. Ich möchte selber an die Casa de Pensii Alba schreiben. Was raten Sie mir? Soll ich es probieren oder noch warten? Wie könnte ich das Schreiben am besten formulieren? Würden Sie mir bitte ein paar Ideen aufschreiben? Ich danke Ihnen im Voraus!
Peter Otto Wolff
schrieb am 31.03.2022, 15:25 Uhr
Hallo Nate, würde per E-Mail folgendes schreiben:

Betreff: Decizie executorie a AJPIS nr.xxxxxxxx din data de XX.XX.xxxx.in temeiul legilor 118/1990, 130 si 232/2020

Stimate doamne, stimati domni,
dupa ce am asteptat cu multa rabdare sa primesc o decizie a Casei de Pensii, imi permit sa va reamintesc termenele de solutionare stipulate explicit in textul legilor mentionate. Termenul este, chiar cu derogare ptr. anul 2020 datorita pandemiei CORONA, 90 (nouazeci) de zile.

Va rog sa actionati ca atare.

Cu stima,

XXXXXXXX
Peter Otto Wolff
schrieb am 31.03.2022, 19:35 Uhr
Hallo Regine, K.W. muss den Antrag nicht an den letzten Wohnsitz ihrer verstorbenen Mutter in RO schicken, sondern an die AJPIS zuständig für den letzten Wohnsitz der Mutter in RO,
Gruß,

POW
Nate2012
schrieb am 31.03.2022, 19:47 Uhr
Vielen Dank Herr Wolff für die promte Hilfe!
Regine ( Jini )
schrieb am 31.03.2022, 23:07 Uhr
Hallo Peter,
Du hast ja Recht, natürlich ist es die AJPIS des betreffenden Landkreises, also für K.W. Hermannstadt (Du schriebst, daß Mediasch und Bulkesch wohl zur AJPIS Sibiu gehören). Ich hatte mich ungenau ausgedrückt; das kann durchaus zu Mißverständnissen führen...

Für mich ist dieser "Sonderfall" ein totaler Irrsinn. Gestern Abend hatte ich die Assoziation zum Film:
"Asterix erobert Rom", Beschaffung des Passierscheines A38 im "Haus das Verrückte macht". Kennst Du bestimmt...
Asterix und Obelix überlisten die Behörde, indem sie sie mit deren eigenen Mitteln schlagen.
Nur: mir fällt keine List oder Trick ein, die/den K.W. und all´ die anderen Betroffenen anwenden könnten.
Also: mutig sein, Antrag/Anträge losschicken, und ggf. um den Erfolg kämpfen.
Plan B: "Strohmann/Strohfrau" suchen, Privatperson oder Kanzlei. Lt. Hr. Dr. Fabritius ein "erfolgreicher" Weg.
Ich wünsche K.W. und all´ den Anderen viel Erfolg!

Ciao!
Regine
Peter Otto Wolff
schrieb am 01.04.2022, 07:19 Uhr
Hallo Regine, ich glaube in Dir eine Seelenverwandte erkannt zu haben, unbekannter Weise. Auf Irrsinn muss man nicht mit Panik antworten, sondern dem Feind mit eigenen Mitteln Kontra geben! In diesem Fall sollte K.W. auf jeden Fall Antrag stellen, so tun, als ignoriere sie die unsinnige Falle. Dann hat man schon eine Bestätigung seines Anspruchs! Wenn die blöd kommen, klagen, es ist KOSTENLOS, und kein Hexenwerk. Es ist der dritte Fall, zu dem ich mich persönlich verpflichte, den Papierkram dazu zu erledigen. Einmal, in Mures, schon mit Erfolg!
Fabritius (Moderator)
schrieb am 02.04.2022, 10:33 Uhr (am 02.04.2022, 16:53 Uhr vom Moderator geändert).
Hallo zusammen. Da sich hier eine Vielzahl von Fragen gesammelt haben, schreibe ich mal meine Erfahrungen dazu auf:

1) es gibt leider keinen Hinweis, "wann" eine Zahlung erfolgt, die Angabe in der Decizie der CJP bezieht sich auf "ab wann". Das bedeutet den Beginn der Zahlung (also z.B. Leistung ab dem 1.4.2021), sagt aber leider nichts dazu aus, wann die Geldanweisung (ggf. rückwirkend) erfolgt. Das hängt von vielen Faktoren in Rumänien ab, die man nicht beeinflussen kann, manchmal dauert es Monate. Wichtig aber: Wenn man die Decizie CJP bekommen hat, kommt bestimmt auch das Geld nach einiger Zeit.

2) Bei dem "letzten Wohnsitz" kommt es NICHT auf den letzten Wohnsitz der verfolgten Person (also etwa der verstorbenen Mutter) an, sondern auf den letzten Wohnsitz des Antragstellers in Rumänien. Das führt zum komischen Ergebnis, dass bei dem gleichen Verfolgten zwei verschiedene Behörden zuständig sein können. Hat ein Kind in Hermannstadt gelebt, geht dessen Antrag an die AJPIS Hermannstadt, wenn der Bruder zuletzt aber in Schässburg gelebt hat, muss dessen Antrag nach Tg. Mures. Aus Hermannstadt gibt es eine positive Decizie (auch wenn es etwas dauert...), aus Tg- Mures eine Ablehnung (wenn hier z.B. der EKR-Nachweis nicht ausreicht). Das ist sehr sehr ärgerlich, liegt aber daran, dass jede Behörde selbst entscheidet, durch eine vor Ort gegründete Kommission aus mehreren Personen. Bei einem klappt es schneller, bei dem anderen muss man mehr streiten und argumentieren. So ist das leider!

Hatte der Antragsteller noch keinen Wohnsitz in Rumänien (z.B. weil er erst nach der Ausreise der Eltern geboren wurde), besteht trotz dem Anspruch. Die Zuständigkeit richtet sich dann aber nach dem Wohnsitz eines Bevollmächtigten in Rumänien. Das ist im Gesetz ausdrücklich so geregelt. Dieses kann jede natürliche Person sein, für die eine "Procura Speciala" ausgestellt wird.

Die meisten AJPIS sind dazu übergegangen, bereits bei Antragstellung einen Beleg des letzten Wohnsitzes zu fordern, ansonsten nicht über den Antrag zu entscheiden. Als Beleg reicht meist eine Kopie des Registrierscheines (mit Teilübersetzung) aus, in dem die Adresse vor der Ausreise genannt ist.

WICHTIG hier: Die AJPIS Hermannstadt ist der abstrusen Auffassung, dass dann auch die Zahlung (nur) an den Bevollmächtigten (nicht an den Berechtigten) erfolgt. Das teilt diese Behörde so mit, obwohl die mit der Zahlung überhaupt nichts zu tun hat. Ich würde Antragstellern ohne letzten Wohnsitz in Rumänien daher trotz dem raten, sich für den leichteren Weg der Benennung eines Bevollmächtigten dort zu entscheiden, und dann NACH dem Erhalt der Genehmigung seitens der AJPIS bei Übermittlung der "Declaratie de Transfer" an die CJP, dort trotz dem das eigene Konto in Deutschland mit den eigenen Daten einzutragen. Bisher akzeptieren die CJP das anstandslos und zahlen dann an den Berechtigten in Deutschland.

3) Einige AJPIS fordern in einigen Fällen auch eine Geburtsurkunde oder vergleichbaren Beleg des Verstorbenen. Das ist meist dann der Fall, wenn im Verschleppungsbeleg noch ein Geburtsname steht, in allen weiteren Papieren aber dann ein Name nach Eheschließung, oder wenn sonst die Personenkontinuität nicht klar ist (bei nachträglicher Eheschließung, Scheidung etc.). Auch wenn zur Identifikation der Personenidentität die Namen der Eltern des Verstorbenen nötig sind. Ist dieser in Rumänien verstorben, stehen die Namen der Eltern in der Sterbeurkunde. Bei Sterbeurkunden aus Deutschland aber leider nicht. Leider ist ein Streit mit der Behörde, ob nun die Geburtsurkunde nötig ist oder nicht, NICHT zielführend. Der AJPIS in Hermannstadt reicht z.B. nicht aus, wenn in der Sterbeurkunde der Frau Schuster drinnen steht "geborene Maier", wenn der Verschleppungsbeleg auf Frau Maier ausgestellt wurde und auch bei Antragsteller immer nur der Name Schuster - und nicht der aus dem Verschleppungsbeleg Maier - eingetragen ist. Dann wird der Geburtsnachweis gefordert. Wenn es im die Namen der Eltern des Verstorbenen geht, kann jedes Papier verwendet werden, aus dem diese ersichtlich sind. Evtl. stehen diese im Registrierschein, oder es wird vom Standesamt in Rumänien einfach ein Extras de Registru verlangt, den man ohne Probleme bekommt. Mir ist noch kein Fall untergekommen, wo wir das nicht hätten lösen können.

Zur Vermeidung von Missverständnisse: Nicht "die Mitarbeiter der Anwaltskanzlei" fordern das und "verzögern", sondern die AJPIS fordert, und die Kanzlei versucht zu erledigen. Wenn Anträge ohne die geforderten Unterlagen entschieden werden, gibt es leider eine Ablehnung, weil die Akte dann mit einem "Vot de respingere" von der Beamtin der AJPIS in die Kommission gehen. DAS wollen wir so gut es geht vermeiden. Nachher zum Gericht zu gehen, ist der kompliziertere und weitaus länger dauernde Weg.

Hektor
schrieb am 02.04.2022, 11:05 Uhr
Sehr geehrter Herr Fabritius nochmals vielen Dank für Ihren hervorragenden Einsatz seit 2000 um dieses Deportationsthema zu lösen. Ich habe eine Frage zu der Bearbeitungszeit bei der AJPIS Hermannstadt. Warum ist diese Bearbeitungszeit seit ca. 1 Jahr so langsam. Warte bei 2 Fällen seit über 10 Monate auf eine Antwort. Am Anfang waren die Bearbeitungszeit höchstens 6 Monate. Wäre schön wenn Sie etwas berichten wollen über die Bearbeitungszeit
Fuchs
schrieb am 02.04.2022, 11:57 Uhr
Vermisse wieder einmal das Anliegen derjenigen die über die SBZ gebracht sind und dort zum Teil noch jahrelang geschuftet haben bis zur Rückkehr in die Heimat, gibt es jemanden der sich auch für diese Menschen einsetzt, ich meine außer POW der hier bemerkenswerte Arbeit leistet.
Es ist höchste Zeit dass diese Zeit der Deportation auch anerkannt wird, die Kinder von den Deportierten sind schon alle um die 70 Jahre.
tick
schrieb am 02.04.2022, 13:04 Uhr
Sehr geehrter Herr Fabritius,

vielen Dank für Ihre Infos.

Unter 2) schreiben Sie, dass für die Vertretung eines in Deutschland geborenen eine "Procura Speciala" erforderlich ist. Gibt es einen Unterschied zwischen einer üblichen Vollmacht und einer Procura Speciala, wenn ja, was muß diese beinhalten?

Vielen Dank im Voraus

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