Gut und Böse auf der Welt

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Kurt Binder
schrieb am 13.03.2026, 08:28 Uhr
Die Akte Mittelfinger
Gewagte Hyperbel

Ein spektakulärer Justizfall hatte vor einiger Zeit in einer Stadt, die nicht genannt werden möchte die gesamte, sowohl pietätsgedoppte, als auch die leichterlebige, freizügige Welt erschüttert.
Ein hochrangiger Politiker hatte einen etwas niedriger rangierten Haderlumpen angeklagt, weil ihm dieser nach einer etwas stotternden Werbungsrhethorik auf dem Marktplatz respektlos – den Mittelfinger dicht vor der Nase herumgeschwenkt hatte!
Die unmittelbare Folge war, dass die eine Hälte der Gesellschaft sich schreiend kaputtlachend stundenlang im Straßenstaub gewälzt hatte, während die andere Hälfte sofort um die halbe Welt gereist war, um sämtliche illustren, moralpotenten Anwälte und den besten Richter für die Dauer des vermutlich länger andauernden Prozesses unter Vertrag zu nehmen.
Der Inkulpat wurde zunächst von allen Seiten vorn, hinten und diagonal von Psychiatern, Astrologen, Hebammen und Trennmüll-Experten durch-, ober- und untersucht. Da nichts diagnostiziert werden konnte, was einem Haderlumpen nicht definitionsrechtlich zugestanden hätte, kratzten sich die Anwälte und der Richter hörbar verlegen die Perücken, denn der Mittelfinger und der daran hängende Haderlump hatten sich somit durchaus im Rahmen der ihnen zugestandenen Persönlichkeit bewegt!
Doch urplötzlich nahm der Fall eine überraschende Wende.
Im Saal erhob sich eine junge, rothaarige Frau, marschierte forsch zum Richter hin – und flüsterte ihm mehrere Minuten lang offensichtlich amüsante Informationen in sein aufmerksam geneigtes Ohr. Durch das permanente Grinsen des Richters wurden die Zuhörer im Saal zumindest über das Wesen dieser vertraulichen Mitteilungen plastisch in Kenntnis gesetzt.
Und siehe da – unmittelbar nach dieser intimen Flüsterbeziehung ballerte der Richter den Holzhammer auf den Tisch - und verkündete den Freispruch des Inkulpaten, der hiermit sofort, also unverzüglich in die Freiheit entlassen wurde.
Was war geschehen?
Der Haderlump hatte der Prominenz den rechten Mittelfinger gezeigt. Seine rothaarige Nachbarin, die ihn jedoch, natürlich rein zufällig bei seiner druckbefreienden Amtshandlung über den niedrigen Kreuzzaun hinweg in den feindlichen Nachbarsgarten jeden Morgen beobachtet hatte, sagte unter Eid aus, dass er mit Sicherheit – Linkshänder sei!
Damit war sein rechter geschwenkter Mittelfinger von seiner handelsüblichen hinterlustigen Bedeutung entbunden, und wurde vom Richter bloß als eine Sympathie bekundende, liebenswerte Geste interpretiert.
Und was geschah weiter?
Nun, zunächst stand die Prominenz total verdattert da – und sie wurde immer verdatterter. Und als sie mit einem Blick auf den Kalender sah, dass heute ja – Freitag, der 13. war, nickte sie verstehend, schmierte sich ein Fettbrot, ging aif den Mars, und baute sich ein lebenslängliches Ferienhaus, mit Blick aufs Meer.
Der feindliche Nachbar riss den lächerlichen Kreuzzaun ab, und baute für alle Fälle eine Chinesische Mauer um sein Anwesen herum.
Die rothaarige Nachbarin, dank ihrer Beobachtungsgabe und fokusierten Wahrnemung nun restlos informiert ob der haderlumpischen anatomischen Vorzüge – gab ihm unter dem frenetischen Jubel der Zuschauer noch im Gerichtsssal ihr Ja-Wort.
Unter keinem Jubel der Anwälte wurde der den Mittelfinger rehabilitierende Fall ad acta gelegt – mit dem Vermerk:
“Vorsicht – bedenklicher Präzedenzfall!“

Weitere Folgewirkungen dieses denkwürdigen Falles - nämlich dass der Haderlunp einstimmig zum Bürgermeister jener Stadt, die nicht genannt werden möchte gewählt wurde, und dass er als Mahnmal für alle künftig unrechtmäßig geschmähten Mittelfinger auf dem Marktplatz einen goldenen, lotrecht nach oben weisenden Fingerzeig errichtete - erspare ich euch ...

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