Pflichten der Nachbarschaft
Mann, 63 Jahre, aus Durles
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Sobald ein Mann geheiratet hatte, wurde er in die Nachbarschaft aufgenommen. Zu den Pflichten in der Nachbarschaft gehörte die gegenseitige, unentgeltliche Hilfe, zum Beispiel bei Bauvorhaben. Eine der wichtigsten Pflichten war die Teilnahme am Begräbnis.
Aufnahmejahr zwischen 1966 und 1975 - Veröffentlicht am 30. März 2011
Schlagwörter: Brauchtum, Nachbarschaft, Begräbnis
Aus Mitteln des Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen gefördert.
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