Rumänien heute

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@ grumpes
schrieb am 13.12.2012, 20:16 Uhr
Das ist die historische Realität.
Ich würde mal gerne die Meinung der Russen dazu hören
TAFKA"P_C"
schrieb am 13.12.2012, 20:18 Uhr
Nein, das ist wie es schon öfters war! Sich aus der Verantwortung herausstehlen. Und dann wundern sie sich, wenn sie kaum gemocht werden. Passt schon, Rumänien heute und immer schon so. Leider!
lucky_271065
schrieb am 13.12.2012, 20:18 Uhr
@Elsam

Die historische Realität ist recht kompliziert.

Jedenfalls haben sich die damalige RumÄnische Regierung an der Durchführung dieser Deportation sehr direkt beteiligt.

Und seit wann sind Zivilpersonen von 17-35, inklusive Frauen, "Kriegsgefangene"?

Hier ein Artikel in gleicher Sache, allerdings mit Bezug auf das Urteil eines Bukarester Gericthes, im letzten Sommer.

Kommenteirt von Dr. Bernd Fabritius:

15. September 2012

10 000 Euro Entschädigung für Zwangsarbeit in Russland
Das Tribunal Bukarest hat durch ein am 22. August 2012 zugestelltes Urteil einer im Januar 1945 für fünf Jahre zu Zwangsarbeit nach Russland verschleppten Siebenbürger Sächsin 10 000 Euro Entschädigung zu Lasten des rumänischen Staates zugesprochen (Urteil 441/2012 in der Akte 52663/3/2010). Die Generalstaatsanwaltschaft Rumäniens strebt eine allgemeine Klärung der nicht einheitlichen Rechtsprechung der Gerichte an und erhebt „Rekurs im Interesse des Gesetzes“ vor dem Obersten Gerichtshof des Landes.

In einer umfassend begründeten Entscheidung des für Betroffene mit Wohnsitz im Ausland zuständigen Tribunals in Bukarest wurde erneut festgestellt, dass die Verschleppung rumänischer Staatsangehöriger deutscher Volkszugehörigkeit durch die Behörden des rumänischen Staates im Januar 1945 zu Zwangsarbeit nach Russland eine politische Verfolgung im Verantwortungsbereich des rumänischen Staates darstellt. Gleichzeitig wurde der rumänische Staat verpflichtet, der Betroffenen „10 000 Euro für nicht materielle Schäden, zahlbar als Gegenwert in Lei zum Zeitpunkt der Auszahlung“ zu zahlen. Gegen diese Entscheidung kann der rumänische Staat Rechtsmittel einlegen. Nach bisher oft ablehnenden Entscheidungen (vgl. „Entschädigung politischer Verfolgung“) stellt dieses Urteil eine positive Abweichung dar und bestätigt eine Haftung des Staates für derartiges Unrecht und den Vorrang von europäischem Recht nach der Aufhebung der entsprechenden Zahlvorschrift (Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes 221/2009) durch das rumänische Verfassungsgericht (s. „Entschädigungsrecht neu beurteilt“).

In seiner Begründung betonte das Gericht, dass der hier vorliegende Angriff auf „die Freiheit einer Person als vom Gesetz geschützter gesellschaftlicher Wert“ eine Verletzung der Menschenwürde darstelle, die den Staat als Urheber dieser Verletzung zum Schadensersatz verpflichte. Gleichzeitig bestätigte das Gericht die Verantwortung des rumänischen Staates für diese Maßnahme. Damit verwarf es den Einwand der Staatsanwaltschaft, die Maßnahme sei nicht von Organen des rumänischen Staates durchgeführt worden, sondern als „Kriegsfolge“ einzustufen. Die Behörden des rumänischen Innenministeriums hätten – so die Feststellungen des Gerichtes anhand der Unterlagen, die von der Klägerin vorgelegt werden konnten – schon durch die Anordnung 32475 vom 3. Januar 1945 verfügt, dass „alle Männer zwischen 17 und 45 Jahren“ sowie „alle Frauen zwischen 18 und 30 Jahren“ zu internieren wären. Daraus könne man keinesfalls schließen, dass die rumänischen Behörden nicht Urheber der Maßnahme gewesen seien. Zudem habe das rumänische Innenministerium auch nach dem im Gesetz festgelegten Zeitraum, nämlich durch Anordnung (Zirkularanweisung) 34376 vom 29. März 1945 die Verschleppung weiter betrieben und sogar Maßnahmen gegen diejenigen angeordnet, die sich einer Verschleppung entzogen hätten. Letztlich habe sich das Unrecht der Verschleppung ganz überwiegend erst nach dem 6. März 1945 verwirklicht, so dass eine Verantwortung des rumänischen Staates unbestreitbar sei.

In der rechtlichen Würdigung stellte das Gericht fest, dass für diesen Personenkreis noch keine ausreichenden Entschädigungsregeln vorhanden seien. Auch entspreche die Entschädigungsverpflichtung für Maßnahmen dieser Art den Grundsätzen des europäischen Rechtes. In Abgrenzung zu den ablehnenden Entscheidungen des rumänischen Verfassungsgerichtes betonte das Tribunal, dass immer dann, wenn eine „Diskrepanz“ zwischen Verpflichtungen nach europäischem Recht und der nationalen Rechtslage bestehe, wie diese durch die Entscheidungen des Verfassungsgerichtes entstanden sei, das Gericht selbst das vorrangige europäische Recht anzuwenden habe. In seiner 20-seitigen Begründung legte das Gericht dann anhand von sechs europäischen Schutzvorschriften dar, dass sich eine Verpflichtung zu effektivem Schutz der Betroffenen vor derartigen Maßnahmen durch den Staat sowie ein Anspruch auf angemessene Entschädigung bei Verstößen ergebe. Unter „Beobachtung der physischen und psychischen Leiden, denen die Betroffene unterzogen worden ist und in Anbetracht der geschilderten Bedingungen während der Deportation“ bewertete das Gericht eine Entschädigung in Höhe von 10 000 Euro als „angemessen“ und verpflichtete den Staat zur Zahlung.

Dieses Urteil kann laut geltendem Recht innerhalb von zwei Wochen mit Rechtsmitteln angegriffen werden. Es ist zu erwarten, dass der rumänische Staat durch das zuständige Finanzministerium gegen diese Entscheidung alle möglichen Rechtsmittel einlegen wird.

(...)


http://www.kv-banater-schwaben-reutlingen.de/aktuelles.html

(Ein wenig runterscrollen!)

P.S. Was im Kontext noch wichtig ist: Eine in Deutschland lebende Siebenbürger Sächsin hatte gegen den Rumänischen Staat geklagt.

Insofern geht es nicht direkt um die in Rumänien - in gleicher Höhe wie für andere ehemalige politische Häftlinge - ausgezahlten Renten für ehemalige Russlanddeportierte.
TAFKA"P_C"
schrieb am 13.12.2012, 20:21 Uhr
Elsam, einsam! Du merkst noch nicht einmal den Widerspruch in deinem Zitat!
Elsam
schrieb am 13.12.2012, 20:28 Uhr

Und seit wann sind Zivilpersonen von 17-35, inklusive Frauen, "Kriegsgefangene"?


Das sollten wir lieber die damalige Sieeger, die das Kriegsrecht hatten fragen?
TAFKA"P_C"
schrieb am 13.12.2012, 20:32 Uhr
Und wie es sonst nicht anders zu erwarten war, sind (wie immer) die anderen schuldig gewesen. So ging es jahrhundertelang, immer waren andere schuld daran.
@ grumpes
schrieb am 13.12.2012, 20:36 Uhr (am 13.12.2012, 20:39 Uhr geändert).
Das sollten wir lieber die damalige Sieeger, die das Kriegsrecht hatten fragen?

@el zamă,
in diesem Fall hast Du eindeutig die A- Karte.
Zum Glück gibt es noch genügend Zeitzeugen die erzählen können WER sie in die Waggons getrieben hat.
lucky_271065
schrieb am 13.12.2012, 20:50 Uhr (am 13.12.2012, 20:53 Uhr geändert).
Die ganze Problematik ist recht kompliziert.

Tatsache ist, dass Stalin persönlich diese Deportationen angeordnet hat.

Tatsache ist, dass Rumänien damals nicht in der Lage war, sich diesen Anordnungen zu widersetzen (obwohl die rumänische Regierung auf internationaler Ebene - bzw gegenüber den Allierten - protestiert hat).

Tatsache ist, dass jene Deportierten nach dem Prinzip der Kollektivschuld behandelt wurden.

Tatsache ist, dass sie für den Vernichtungskrieg des Dritten Reiches gegen die Suwjetunion "gebüsst" haben.

Wer soll sie nun für ihr Leiden "entschädigen"?

Rumänien hat es teilweise ja schon getan - durch die Gleischstellung mit anderen ehemaligen politischen Häftlingen. Aber natürlich ist das praktisch nur eine kleine Aufbesserung der rumänischen Renten.

Deutschland hat das wohl in der einen oder anderen Form auch schon getan - gegenüber den Aussiedlern (ich weiss da nicht so genau Bescheid - Kriegsfolgenbereinigungsgesetz, LAstenausgleich usw).

Von Russland dürfte Nichts zu erwarten sein.

Und das rumänische Finanzministerium ist natürlich nicht besonders gut bei Kasse. Und fürchtet wohl einen Präzedenzfall ... Ob das Ganze beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte landen wird?
@ grumpes
schrieb am 13.12.2012, 21:06 Uhr
....eine Tante hat erst Arbeitsdienst in Deutschland auf dem Bauernhof leisten müssen, die Bedingungen waren wohl sehr gut.
Danach wurde sie nach Russland verschleppt, obwohl ihr Mann in der rumänischen Armee gedient hatte.

Sie hat nie einen Cent Entschädigung gesehen oder verlangt.

Wer mit diesen Gefühlen und dem Leid dieser Menschen spielt,
verdient nur die allerhöchste Verachtung.
lucky_271065
schrieb am 13.12.2012, 21:11 Uhr
@grumpes

Wer mit diesen Gefühlen und dem Leid dieser Menschen spielt,
verdient nur die allerhöchste Verachtung.


Soweit voll einverstanden.

Aber: Trotzdem dürfte es für ein Gericht (in welchem Land oder welcher Union auch immer) nicht einfach sein, nun zu entscheiden, mit wieviel Geld dieses Leid nun zu "entschädigen" ist.
@ grumpes
schrieb am 13.12.2012, 21:25 Uhr (am 13.12.2012, 21:26 Uhr geändert).
Dieses Leid kann kein Staat mit Geld und guten Worten bezahlen(wiedergutmachen).
Das dürfte jedem von uns klar sein.
Mynona
schrieb am 13.12.2012, 21:34 Uhr
Mynona, nur gut, dass man sich als Mynona-ANONYME, so fein darauf herausreden kann, was es nicht überall für sö böööööse, böööööse Leute gibt - wie hier z.B. -, die nichts Besseres zu tun hätten /haben, als guuute Leute ganz schlecht zu machen. Man hat ja auch sooo viel zu verbergen, wenn man ein guuutes Leute ist, gä?

Au contraire meine Liebe,au contraire, ich habe nie gesagt jemand hier sei böse, die Böse bin ich :-)))
Zu verbergen hab ich nichts und es gibt einige die mich auch persönlich kennen, soooo anonym bin ich also gar nicht
Elsam
schrieb am 13.12.2012, 21:35 Uhr

Dieses Leid kann kein Staat mit Geld und guten Worten bezahlen(wiedergutmachen).


Was das Leid angeht, Leid das du nicht kennst, fange bitte nicht mit der billigen Larmoyanz an. Da lesen hier eventuell nocht die letzte Überlebenden von Auschwitz, die Ihre Eltern und Geschwister dort sterben gesehen haben, die noch Mengele persönlich kennengelernt haben.

A fi în Auschwitz era ca şi cum ai fi într-un accident de maşină în fiecare zi
Friedrich K
schrieb am 13.12.2012, 21:50 Uhr
Was das Leid angeht, Leid das du nicht kennst, ...
Aber Sie kennen es, das Leid?
Was sind Sie nur für ein viereckiger Schafskopf.
lucky_271065
schrieb am 13.12.2012, 22:02 Uhr
@Elsam
@grumpes
@Friedrich K

Ich denke, wir sollten auch nicht versuchen, das Leid der Einen (Juden im KZ) gegen das Leid der Anderen (Deutschen bzw Sachsen im Arbeitslager) aufzuwiegen.

Keiner von uns war dort - weder unter den Einen, noch unter den Anderen.

In Geld ist es nicht aufzuwiegen.

Und doch werden in diesem Kontext auch Prozesse um "Entschädigungen" in Geld geführt ...

Und wie immer die Richter entscheiden, Jemand wird sie kritisieren.

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