Rahmenbedingungen für Arbeitsaufenthalte zwischen Rumänien und Deutschland
Von: Christian Binder
Donnerstag, 23. Mai 2013
Klausenburg - Was gilt es zu beachten, welche Regeln, Einschränkungen und Risiken bestehen für Deutsche und Rumänen die im jeweils anderen EU-Land einen Arbeitsaufenthalt planen? An der Konferenz „Aufenthalt und Arbeitsmarktzugang für Deutsche in Rumänien und für Rumänen in Deutschland“ in Klausenburg/Cluj-Napoca, legten am Freitag, dem 17. Mai 2013, deutsche und rumänische Rechtsexperten den rechtlichen Rahmen, den es diesbezüglich zu befolgen gilt, dar. Organisiert wurde die Konferenz von der Deutsch-Rumänischen Juristenvereinigung gemeinsam mit der Rechtsfakultät der Babeş-Bolyai Universität in Klausenburg sowie dem deutschsprachigen Wirtschaftsclub Nordtranssilvanien.
Eingegangen wurde gesondert auf Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen, den rechtlichen Rahmen für den Arbeitsaufenthalt selber sowie auf steuerliche und strafrechtliche Bestimmungen. Zwar ist die Abwanderung von Rumänen nach Deutschland viel intensiver als in die Gegenrichtung – 2012 waren Rumänen mit rund 116.000 neu nach Deutschland eingewanderten Personen die, nach Polen, zweitgrößte Zuwanderergruppe – jedoch wurden auf der Klausenburger Konferenz beide Seiten gleich stark gewichtet.
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Entsendungen
Deutsche Arbeitnehmer, die in Rumänien einer Arbeitstätigkeit nachgehen wollen, können dies im Rahmen einer Entsendung durch den deutschen Arbeitgeber oder durch eine Anstellung bei einem rumänischen Unternehmen realisieren. Anwältin Iulia Scurt von der Kanzlei Cunescu, Balaciu & Asociaţii aus Bukarest erläuterte hierzu, dass auch bei einer Entsendung Arbeitnehmern der Mindestschutz nach rumänischem Arbeitsrecht zusteht. Der einzige Bereich in welchem Angestellten durch rumänisches Recht mehr zugesprochen wird als nach deutschem sei der Mutter- und Schwangerschaftsschutz.
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