Interessant, kurios, skurril

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getkiss
schrieb am 06.11.2013, 10:27 Uhr
@Gerri, der Mann hatte eine Wohnung in München gemietet, eine Zweitwohnung, gelebt hat er in Salzburg und war glaube ich auch dort gemeldet, ist jetzt aber untergetaucht.
Die Pressekonferenz hat auch etwas Klarheit zu Art, Anzahl der Bilder und deren Zustand gebracht. Es waren offensichtlich nicht nur von den Nazi´s geraubte Bilder sondern auch andere wertvolle dabei, sogar unbekannte Bilder von berühmten Künstlern.
Bis alles klar ist dauert es bestimmt noch ein Jahr, für jeden Künstler gibt es mehrere Spezialisten, von denen wird ausgewählt zur Begutachtung.
Schwierig ist ja die Erforschung der Wege der verschiedenen Bilder, seit 1937/38 ist viel Zeit vergangen, einige könnten inzwischen mehrere Besitzer gewechselt haben, gibt es überhaupt noch berechtigte Antragsteller, etc...

gerri
schrieb am 06.11.2013, 11:27 Uhr
@ Also wenn man mietet muss man sich anmelden,doch in der Zeitung stand schwarz auf weiss,das er nicht angemeldet war,wie können die sowas schreiben was öffentlich wird?
TAFKA"P_C"
schrieb am 06.11.2013, 12:09 Uhr
gerri, kein Vermieter verlangt den Wisch vom Einwohnermeldeamt. Hauptsache seine Miete kommt pünktlich. Was meinst du, weswegen der Zensus durchgeführt wurde? Damit sie auch herausfinden, wie viele Immobilien es tatsächlich gibt.
Mynona
schrieb am 06.11.2013, 12:57 Uhr
Was meinst du gerri wie viel Menschen nicht angemeldet sind und irgendwoe wohnen?Und wie viele gar ohne einen normalen Mietvertrag....alles ist möglich ;-)
gerri
schrieb am 06.11.2013, 14:10 Uhr (am 06.11.2013, 14:14 Uhr geändert).
@ Ja sicher,seit die Grenzen offen sind,aber nicht dieser alte Herr der schon immer mit seinem Vater der nicht unbekannt war in einem Mehrfamilienhaus in München.
Von Zeit zu Zeit hat er ein Bild verkauft um zich Hunderttausende und das nicht an der Straßenecke,da muss man schon hochkarätige Bekannte haben.Bekam er das Geld zugesteckt?
Reblaus
schrieb am 06.11.2013, 15:56 Uhr
Ich lese hier nur von gestohlenen Gemälden.
Der Mann wird wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung gesucht. Steuern fallen nur bei legalen Geschäften an, oder ist der Staatsanwaltschaft kein anderer "Vorwand" eingefallen?
_grumpes
schrieb am 06.11.2013, 17:34 Uhr
Reblaus:
Steuern fallen nur bei legalen Geschäften an
Und genau das ist der "springende Punkt".
Der Mann hat seine Einnahmen nicht versteuert, war illegal tätig.
Der Fiskus wird nun herausfinden müssen(wollen), welche Einnahmen(Gewinne) er über einen bestimmten Zeitraum gehabt hat.
Darauf wird dann nachträglich der geltende Steuersatz erhoben.
Grob gerechnet, muß er die Hälfte seiner Einnahmen an den Staat abführen.
Eine zusätzliche Strafe, wird er wahrscheinlich auch noch zahlen müssen.
Natürlich muß der Fiskus auch Beweise vorlegen.

getkiss
schrieb am 06.11.2013, 18:19 Uhr (am 06.11.2013, 18:20 Uhr geändert).
Grob gerechnet, muß er die Hälfte seiner Einnahmen an den Staat abführen.

Und wenn nicht genug Bares vorhanden?
Verstaatlicht der Fiskus die schon einmal "legal geraubten" Bilder?
orbo
schrieb am 06.11.2013, 18:39 Uhr
Meine, es fällt Erbschaftssteuer an.
Verstaatlicht nicht, aber sichergestellt um es entweder den rechtmäßigen Eigentümern zuzuführen oder einen Teil zwangszuversteigern um die Steuerschuld zu tilgen.
getkiss
schrieb am 06.11.2013, 19:21 Uhr
zwangszuversteigern
Die Möglichkeit hatte ich vergessen. Ist ja keine Verstaatlichung
orbo
schrieb am 06.11.2013, 19:34 Uhr (am 06.11.2013, 19:36 Uhr geändert).
"zwangszuversteigern"
Die Möglichkeit hatte ich vergessen. Ist ja keine Verstaatlichung


Nein, ist es nicht. Die Zwangsversteigerung erfolgt nicht, damit der Staat Eigentümer der Gemälde wird sondern um eine finanzielle Schuld gegenüber dem Staat zu tilgen. Diese finanzielle Schuld könnte auch anderweitig getilgt werden, soweit entsprechende Mittel vorhanden wären. Sollten die Zwangsversteigerung bezüglich der zu tilgenden Schuld einen Überschuss abwerfen, so kommt der dem ursprünglichen Schuldner zu gute.
Reblaus
schrieb am 07.11.2013, 10:04 Uhr
Auch Steuerschulden verjähren!
getkiss
schrieb am 07.11.2013, 10:12 Uhr
Auch Steuerschulden verjähren!

Leider in den seltesten Fällen, sonst würden viele davon Gebrauch machen....
getkiss
schrieb am 07.11.2013, 10:13 Uhr
Sollten die Zwangsversteigerung bezüglich der zu tilgenden Schuld einen Überschuss abwerfen, so kommt der dem ursprünglichen Schuldner zu gute.

Eine objektive Beschreibung?
Was ist mit den ursprünglichen, zu entschädigenden Eigentümern?
Reblaus
schrieb am 07.11.2013, 10:31 Uhr
Bei der Wertsteigerung von Gemälden fällt Spekulationssteuer an, wenn diese innerhalb eines Jahres mit Gewinn wieder veräußert werden. Auch diese Steuer dürfte entfallen. Vor 1999 betrug die Spekulationsfrist nur 6 Monate.

Natürlich tritt Verjährung ein. Siehe Fall Hoeneß. Dadurch reduzierte sich seine "Steuerschuld".

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