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Marius
schrieb am 14.09.2013, 15:52 Uhr
Noch eine Meinung:

Gegen die hysterische Massenflucht seiner Landesleute in den Westen findet er deftige Worte: „Wenn einer sagt: 'Gott wollte, dass ich nach Deutschland auswandere und mein alter Vater bleibt hier, die Rumänen füttern ihn und die Zigeuner wischen ihm den Arsch ab, und, bitte, lieber Herr Pfarrer, sehen Sie doch ab und zu nach ihm', dann weiß ich: Das ist nicht, was Gott wollte.“

An den Rumänen hat er immer mehr ihre Nachbarschaftshilfe auch für ihn zu würdigen gelernt. Auf die Frage, was er an den Roma schätze, antwortet er: „Ihre Lebensfreude und ihr Gottvertrauen.“ Den Häftlingen in den von ihm aufzusuchenden Gefängnissen fühlt er sich nahe durch die eigene Biografie.

Seine Treue zur siebenbürgisch-sächsischen Ethnie überwiegt noch seine scharfe Kritik an ihrer inneren Unbeweglichkeit und zerstörerischen Mobilität 1989/90. Bei aller Distanz steht er zu seiner Herkunft.


Endzeit ohne Schlussstrich - Eginald Schlattner wird 80
kranich
schrieb am 14.09.2013, 16:15 Uhr (am 14.09.2013, 16:26 Uhr geändert).
Wenn er Dich wegen einiger Deiner Äusserungen hier als Lehrer für untragbar hält, fällt das wohl unter Meiningsfreihet.

Was du da nicht sagst... Einen Menschen, den man nicht kennt, keine Ahnung hat, wie er seinen Beruf ausübt, als untragbar zu bezeichnen, ist Verleumdung, Lucky. Mit Meinungsfreiheit hat dies nichts, aber gar nichts mehr zu tun! Du solltest dir mal das Grundgesetz zur Hand nehmen bevor du solch einen Schmarrn erzählst!

§ 187 Verleumdung
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Meinungsfreiheit:

Artikel 5 Grundgesetz Aktuell
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
kranich
schrieb am 14.09.2013, 16:20 Uhr
Hat die zweite Schicht angefangen, Momo?
MomoB
schrieb am 14.09.2013, 16:59 Uhr
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Eine Frage hätte ich noch. Was du hier betreibst, es ist Kunst oder Wissenschaft?
kranich
schrieb am 14.09.2013, 18:36 Uhr
Momo: Nicht viel los heute, was? Jammer schade, denn nun kannst du die Beiträge nicht mit den "fachlichen" Analysen ausstatten...

Nicht verzweifeln, Junge, vielleicht kommt ja noch was.
MomoB
schrieb am 14.09.2013, 20:05 Uhr
Ein sehr interessanter Link was du hier angegeben hast Marius.

Valentin Aldea jedenfalls, der clevere rumänische Bürgermeister, hat dem bekanntesten Einwohner auf dem Internetportal des Rothberger Bürgermeisteramtes eine ganze Seite gewidmet, und die Ortsschilder von ehemals siebenbürgisch-sächsisch dominierten Dörfern dieser Gemeinde sollen auf Weisung von Aldea zweisprachig sein, wurde mir einmal von einem Kenner der Gegend erzählt. In Rothberg jedenfalls hat mir das mein Augenschein bestätigt. Und das bei nicht mehr ganz einer Handvoll Siebenbürger Sachsen.
lucky_271065
schrieb am 14.09.2013, 21:05 Uhr (am 14.09.2013, 21:06 Uhr geändert).
@kranich

Wenn er Dich wegen einiger Deiner Äusserungen hier als Lehrer für untragbar hält, fällt das wohl unter Meiningsfreihet.

Was du da nicht sagst... Einen Menschen, den man nicht kennt, keine Ahnung hat, wie er seinen Beruf ausübt, als untragbar zu bezeichnen, ist Verleumdung, Lucky. Mit Meinungsfreiheit hat dies nichts, aber gar nichts mehr zu tun! Du solltest dir mal das Grundgesetz zur Hand nehmen bevor du solch einen Schmarrn erzählst!


Ich versuche es einmal mit einer Parallele:

Thilo Sarrazin (SPD, also für Dich wohl ein Linker?), ehemaliger Finanzsenator von Berlin etc. wurde 2010 als Mitglied des Vorstandes der Deutschen Bundesbank untragbar, nachdem er sein Buch "Deutschland schafft sich ab" mit seinen wohl bekannten Urteilen über gewisse Bevölkerungsgruppen mit Migrationshinergrund publiziert hatte. Egal, wie gut er seinen Pflichten als Mitglied des Vorstandes der Deutschen Bundesbank nachgekommen war.

Im gleichen Sinne könnte ein Lehrer im Öffentlichen Dienst, der gegen gewisse Parteien des verfassungskonformen politischen Spektrums hetzt, wenn Dieses öffentlich bekannt wird, untragbar werden. Denn von einem Lehrer darf man wohl erwarten, dass er seinen Schülern vor allem einen Respekt für Demokratie und somit auch Respekt für die Existenz der ganzen Bandbreite von politischen Parteien vermittelt.

lucky_271065
schrieb am 14.09.2013, 21:46 Uhr (am 14.09.2013, 21:48 Uhr geändert).
P.S.

§ 35 Unparteilichkeit der Schule

(1) Die Aufgabe der Schule erfordert es, daß sie sich einseitiger Parteinahme zugunsten oder zuungunsten gesellschaftlicher oder politischer Gruppen und Interessenverbände enthält. Im Rahmen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ermöglicht und respektiert sie unterschiedliche Auffassungen und vermittelt eine tolerante Grundhaltung.

(2) Diese Unparteilichkeit der Schule bindet insbesondere das Handeln von Organen der Schule sowie die Ausrichtung von Schulveranstaltungen.

(3) Schulleiter und Lehrer haben ihre Aufgaben unparteiisch wahrzunehmen. Dies schließt die politische Meinungsäußerung des Lehrers im Unterricht nicht aus, erlegt ihm jedoch als Lehrer aller Schüler eine besondere Pflicht zu ausgewogener Darstellung und zur Zurückhaltung auf.

(4) In Erziehung und Unterricht ist alles zu vermeiden, was die Empfindungen Andersdenkender verletzen könnte (§ 1 Abs. 5 SchOG),


Die Allgemeine Schulordnung - Unparteilichkeit
kranich
schrieb am 14.09.2013, 22:03 Uhr
Lucky: Noch einmal: Um Jemanden als untragbar zu bezeichnen, muss man ihm das auch beweisen. Sonst handelt es um Unterstellungen und dies landet in Verleumdung! Was ich zu tun und zu unterlassen habe, braucht mir niemand beizubringen, denn dafür sind wir geschult. Was ich in meiner Freizeit mache, hat mit dem Beruf nichts am Hut! Hoffentlich hast du es jetzt verstanden!
lucky_271065
schrieb am 14.09.2013, 22:19 Uhr
@Kranich

Was ich in meiner Freizeit mache, hat mit dem Beruf nichts am Hut! Hoffentlich hast du es jetzt verstanden!

Ob Dein Schulleiter das im Falle eines Falles genauso sehen würde? Willst Du es darauf ankommen lassen, das herauszufinden?
Joachim
schrieb am 14.09.2013, 22:49 Uhr
Hier noch einmal der Beitrag des beamteten Lehrer`s walter-georg, alias kranich:

Nur zur Erinnerung (es gibt noch andere Beiträge....).

"Vor einiger Zeit verriet mir ein Türke folgendes "Geheimnis", in der Annahme, ich sei genau so ein Ausländer, wie er: " Was wir uns hier (in Deutschland) erlauben können, ist wirklich bewundernswert! Unsere Jugendlichen können ohne Weiteres Einheimische zusammenschlagen, und es passiert kaum etwas. Wir können auch unsere Weiber dazu zwingen - viele wollen es nicht (!!!!), da lachst du - Kopftücher zu tragen, um unsere Macht über sie zu beweisen! Das können wir nichtmal in unserem Heimatland; in Frankreich nichtmehr und woanders auch nicht. Wie blöd sind diese Deutschen wirklich? Da bin ich schon stolz, Türke zu sein, denn unseren sogenannten "Mitbewohnern" (z.B. Kurden) zeigen wir bei jeder Gelegenheit, wer Herr im Haus ist! Und Griechen haben wir auch fast keine mehr! Das mit den Armeniern war "etwas" übertrieben... (lachte er hämisch)."

Das ist eines beamteten Lehrers unwürdig!
_grumpes
schrieb am 14.09.2013, 22:50 Uhr (am 14.09.2013, 22:51 Uhr geändert).
Ob Dein Schulleiter das im Falle eines Falles genauso sehen würde? Willst Du es darauf ankommen lassen, das herauszufinden?

@Lucky,Du armes Würstchen !
Hast Du wirklich nichts Besseres zu tun ?
seberg
schrieb am 14.09.2013, 22:59 Uhr (am 14.09.2013, 23:10 Uhr geändert).
Danke grumpes!
Tut mir leid, dich hier mehr oder weniger alleine lassen zu müssen, aber ich ertrage den Schwanzschwachsinn nicht mehr, dieses geistige Onanieren dieser 3-4 Leute hier. Jetzt auch noch von Joachim diese zum x-ten Mal wiederholt gepostete, von Kranich ebenso schwachsinnig erfundene Geschichte vom Türken. Immer auf Kranich druff, der schon längst am Boden liegt...widerlich...
lucky_271065
schrieb am 14.09.2013, 23:02 Uhr
@grumpes


@Lucky,Du armes Würstchen !
Hast Du wirklich nichts besseres zu tun ?


Was hast Du denn verstanden? Etwa, dass ich "Kraniche" alias Walter-Georg drohe, ihn anzuzeigen? Dann hast Du nix kapiert.

Zwar hätte er es verdient, wenn er auch mich hier weiter grundlos beleidigt.

Aber nicht das war der Sinn meiner Aussage. Es könnten ja auch Andere auf die Idee kommen, dass er als Lehrer untragbar ist. Joachim sowieso schon längst. "Desteptule"!

P.S. Cum mai merge afacerea de pe Strada Luminii? Se pare ca ai din nou destul de mult timp de pierdut pe net.
_grumpes
schrieb am 14.09.2013, 23:05 Uhr (am 14.09.2013, 23:07 Uhr geändert).
Verstehe.
Das hat gesessen.

Und die Kopfnuss die Du jetzt (auch privat) an meine Wand geworfen hast , bleibt eh nicht kleben .

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