Meinungsfreiheit / Zensur?

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schuetze
schrieb am 19.11.2017, 22:46 Uhr
Es wird ja immer wieder betont es gäbe keine Zensur der Meinungsfreiheit bei uns. Besonders von den Grünen die emsig alles zu unterdrücken versuchen, was nicht ihrem Weltbild entspricht und nicht ihre Meinung vertritt.
Es gibt da offenbar aber auch andere Meinungen.

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gehage
schrieb am 02.01.2018, 14:27 Uhr
sind wir nun ab heute endgültig im zeitalter der zensur angekommen?

(David Berger) Die Zensur und die damit einhergehenden Sperrungen, die wir im letzten Jahr erlebt haben, waren nur ein kleiner Vorgeschmack dessen, was wir in dem heute beginnenden neuen Jahr erleben werden. Ab heute gilt das NetzDG, von Heiko Maas entworfen und mithilfe der Unions-Parteien durchgesetzt.

Die Menschen, die die DDR nur aus lustigen, bagatellisierenden TV-Produktionen kennen, werden hautnah erleben, was es heißt, wenn einem der Staat ein Menschenrecht aus ideologischen Gründen entzieht.


Der erste Zensurfall unter dem NetzDG, der zeigt: das Gesetz wollte und wird nie Gesetzesverstöße eindämmen, es ist zur Zensur, Einschüchterung und dem Mundtotmachen von Kritikern des Systems Merkel entworfen worden.
Maas-Gesetz ab heute in Kraft

nichts für ungut...
kokel
schrieb am 02.01.2018, 17:49 Uhr
Vor nicht allzu langer Zeit war ein hier bekannter "Gutmensch" - den Namen verrate ich aus Pietätsgründen nicht, weil es eine P.N. war - darüber empört, weil ich erwähnt hatte, dass in Deutschland Muslime Christen wegen ihres Glaubens angreifen, mit der Begründung, dass dies der Stimmungmache gegen Muslime dienen könnte. Daraus kann gefolgert werden, dass es auch nicht erlaubt ist zu erwähnen, wenn ein Flüchtling eine Einheimische vergewaltigt, Terrorakte vorbereitet, Drogenhandel betreibt, usw. Es könnte ja zur Stimmungmache gegen Flüchtlinge verstanden werden... Dazu sogt der Ösi: "Da legst di nieder!"
Bäffelkeah
schrieb am 02.01.2018, 21:28 Uhr (am 02.01.2018, 21:30 Uhr geändert).
Leute, zur Erinnerung: Das Land, in dem wir "gut und gerne"?) leben, heißt Bundesrepublik Deutschland und ist kraft Verfassung ein demokratischer und sozialer Rechtsstaat.

Zum Sachverhalt:

Beatrix von Storch, Vize-Chefin der AfD-Bundestagsfraktion, hat am Silvesterabend aus Verärgerung darüber, dass die Polizei in Köln die Neujahrsgrüße in mehreren Sprachen veröffentlicht hatte, darunter auch Arabisch, getwittert: "Was zur Hölle ist in diesem Land los? Wieso twittert eine offizielle Polizeiseite aus NRW auf Arabisch. Meinen Sie, die barbarischen, muslimischen, gruppenvergewaltigenden Männerhorden so zu besänftigen?"

Die Kölner Polizei hat die AfD-Politikerin daraufhin wegen Volksverhetzung angezeigt. Der Tatbestand und die Rechtsfolgen sind im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt:
§ 130 StGB: Volksverhetzung

"(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. (...)"

Warten wir das Urteil der Justiz ab.
Jedenfalls erhoffe ich mir, dass Beatrix von Storch nach gültiger Rechtslage angemessen bestraft wird. Ihre Äußerung wirkt volksverhetzend und ist nach meiner nichtjuristischen Auffassung geeignet, den sozialen Frieden zu stören. Die Politikerin sollte sich schleunigst ihrer besonderen sozialen und gesellschaftlichen Verantwortung als Bundestagsabgeordnete bewusst werden (oder besser noch sich nach einer beruflichen Alternative umsehen).
Bäffelkeah
schrieb am 02.01.2018, 21:50 Uhr (am 02.01.2018, 21:51 Uhr geändert).
Donnerstag (4. Januar) um 17.05 Uhr sendet SWR 2 passend zum Thema folgende Diskussion:
Darf ich das sagen? Die Grenzen des Gestatteten

Die Majestätsbeleidigung wird abgeschafft. Seit Neujahr ist der Strafrechtsparagraph 103 gestrichen, der ausländische Staatsoberhäupter vor Unverschämtheiten besonders schützen sollte. Doch während diese Gesetzesänderung als ein Sieg der Redefreiheit gefeiert wird, weitet sich die Zone öffentlicher Sprechverbote zusehends aus. Unter der Rubrik „Hatespeech“ versucht unsere Regierung eine neue Hierarchie des Sagbaren zu etablieren; wer seine Wut in Worte faßt, bekommt es immer schneller mit dem Staatsanwalt oder sogar privaten Anklägern zu tun. Geht es dabei nur um eine Verschiebung dessen, was politisch erlaubt ist, oder ändert sich auch unsere Auffassung von der Wirksamkeit verbaler Äußerungen überhaupt?

Es diskutieren:
Prof. Dr. Jochen Hörisch, Literatur- und Medienwissenschaftler, Mannheim
Prof. Dr. Reinhard Merkel, Jurist und Rechtsphilosoph, Hamburg
Prof. Dr. Barbara Stollberg-Rilinger, Historikern, Münster
Gesprächsleitung: Burkhard Müller-Ullrich
gehage
schrieb am 02.01.2018, 23:08 Uhr
Die Kölner Polizei hat die AfD-Politikerin daraufhin wegen Volksverhetzung angezeigt. Der Tatbestand und die Rechtsfolgen sind im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt: 

richtig und gut so dass es strafanzeige gab! dann soll aber ein gericht darüber entscheiden ob es volksverhetzung war/ist und nicht irgend ein mausklicker! das wäre dann rechtsstaatlich. so ist das löschen des postings willkür und dadurch zensur...

was ist da viel anders als das wort "ziegenficker"? und, was war da los? nichts! das eine passte ins "systembild" das andere nicht. komm mir jetzt nur nicht mit "satierefreiheit"!

nichts für ungut...
Vampyrette
schrieb am 02.01.2018, 23:29 Uhr
In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf das Grundgesetz § 2 hinweisen:(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
schuetze
schrieb am 02.01.2018, 23:41 Uhr
Wir haben Stufe zwei der Gutmenschen Diktatur erreicht.
Jetzt sitzen die vielen fleißigen Denunzianten hechelnd an den Monitoren und durchsuchen das Netz nach Beiträgen aus denen sie irgendwie eine Anzeige basteln können.

Meinungsfreiheit sieht anders aus. Wir kommen wieder in die unfreien Zeiten die wir im Kommunismus in Rumänien erlebt haben.

Von einem freien Meinungsaustausch in diesem und in anderen Foren kann keine Rede mehr sein, und ich überlege ernsthaft ob es noch Sinn macht hier irgendwas zu schreiben.

Die Angst vor Denunzianten der Diktatur die mich in Rumänien durch meine Kindheit und Jugend fast tagtäglich begleitet hat, hatte ich hier nach meiner Einreise ablegen können und war frei. Jetzt taucht sie wieder auf in meinem Leben.

Freiheit sieht anders aus, ich hatte sie hier kennengelernt in unserem einst schönen Deutschland.
getkiss
schrieb am 03.01.2018, 07:59 Uhr
In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf das Grundgesetz § 2 hinweisen

Ein anderen Zusammenhang kennen wir aus Dialogen und Sprüchen aus anderen Zeiten auch anders:

- "Constituţia îmi dă dreptul..."
- "Lasă că-ţi aplic eu constituţia imediat..."

oder
"Până ajungi la Dumnezeu te mânăncă sfinţii"

Darum: Macht die Augen auf! Wehret den Anfängen!
TAFKA"P_C"
schrieb am 03.01.2018, 11:59 Uhr
Freiheit sieht anders aus, ich hatte sie hier kennengelernt in unserem einst schönen Deutschland.

falsch!!! es war nur westdeutschland!
Vampyrette
schrieb am 03.01.2018, 16:54 Uhr
Wie darf ich dich verstehen, Tafka? Meinst du, dass im vereinigten Deutschland keine Freiheit existiert?
TAFKA"P_C"
schrieb am 03.01.2018, 17:00 Uhr (am 03.01.2018, 17:02 Uhr geändert).
wusstest du nicht, dass ostdeutschland (für rechte mitteldeutschland), bekannt unter der bezeichnung ddr (im volksmund "zone"), ein kommunistischer unrechtsstaat war? dort konnte keiner die freiheit kennengelernt haben.
Vampyrette
schrieb am 03.01.2018, 17:22 Uhr (am 03.01.2018, 17:27 Uhr geändert).
Ich fragte dich nicht nach der DDR. Ich fragte dich nach der Existenz der Freiheit im vereinigten Deutschland, Tafka. Es gibt doch einen aktuellen Anlass für das Thema dieses Strangs und der liegt nicht etwa 30 Jahre zurück. Deswegen meine Frage, ob du die letzten etwa 30 Jahre keine Freiheit genossen hast?
gehage
schrieb am 03.01.2018, 17:34 Uhr (am 03.01.2018, 17:36 Uhr geändert).
...dass ostdeutschland (für rechte mitteldeutschland), bekannt unter der bezeichnung ddr... 

dann müsste der "mitteldeutsche rundfunk", auch als mdr bekannt , der sich auf dem gebiet der "ex-ddr" befindet, nach deiner auffassung ein rechter sender sein...

wird der (mdr) eventuell vom verfassungsschutz beobachtet? rechte sind doch gefährlich.,.

nichts für ungut...
getkiss
schrieb am 04.01.2018, 01:58 Uhr
ES ist schon interessant wie bekennende Laien in Sachen Rechtsprechung so schnell "Urteile" sprechen, noch bevor überhaupt über eine Anzeige ein Richter sein Haupt neigte.
Rechtsprechung ist eine ziemlich komplizierte Sache und in Sache Meinungsfreiheit hat die Siebenbürger Zeitung mit der Veröffentlichung eines Artikels so ihre Mühe. Es handelt von einem Artikel des Dichters Wagner, der darin einen anderen rumäniendeutschen Schriftsteller beschuldigte, Spitzel der Securitate gewesen zu sein.

An ein paar Tagen hatte ich der Verhandlung beigewohnt. Der Kläger meinte, die so genannten Beweise, die in den Akten der Securitate gefunden wurden, sind nichts anderes als plumpe Fälschungen dieser Organisation und als solche überhaupt nicht als Beweise brauchbar.
Die Sbg. Zeitung wurde von Richter verurteilt...

Nun ich schrieb was über unsere "Rechtsexperten" die zur Untermauerung ihrer Meinung sofort z. Bsp. mit der Verfassung parat sind, ohne die Rechtsprechung in der Sache zu kennen.
Das die Sache gar nicht einfach ist, kann man im folgenden Interview erläutert bekommen. Sie steht in der Süddeutschen Zeitung, ein Presseorgan das in keinem Fall als AfD-freundlich bezeichnet werden kann. Darum warte ich ab, die Zeitung wird bestimmt auch andere Meinungen einholen...

AfD kein Fall für das Strafrecht

Das Interview wurde geführt mit Matthias Jahn, 49, der Strafrecht lehrt an der Goethe-Universität Frankfurt.

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