Entschädigung für Russlandverschleppte aus Bukarest

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Fabritius (Moderator)
schrieb am 29.02.2012, 17:38 Uhr (am 29.02.2012, 17:41 Uhr geändert).
Hallo.

Die Verfahren zur Entschädigung nach dem Gesetz 221/2009 sind NICHT im Zuständigkeitsbereich einer Behörde, sondern direkt des Gerichtes. Bei Wohnsitz in Deutschland ist das Tribunal Bucuresti, sectia civila, zuständig. Die Bearbeitungsdauer hier schwankt sehr und hängt von der Arbeitsbelastung der zufällig ausgewählten Kammer ab, die für genau Ihren Fall zuständig ist. Einige Monate müssen Sie schon rechnen.

ABER: derzeit ist keine Eile angesagt. Das Gericht kann derzeit sowieso nur den Feststellungsantrag gem. §4 Abs. 2 des Gesetzes positiv entscheiden, der Zahlungsantrag gem. §5 kann (noch) nicht positiv entschieden werden, weil diese Vorschrift noch nicht wieder in Kraft gesetzt wurde, nach dem das Verfassungsgericht einen Fehler moniert hatte.

Die erste Kammer (der Senat) hat das Projekt dazu positiv verabschiedet, nunmehr "liegt" die Sache im Abgeordnetenhaus. Dort ist eine Entscheidung abzuwarten. Es gibt einen "Raport Final" des Ombudsmannes (avocatul poporului), in welchem dieser sich für eine unverzügliche Verabschiedung einer Schadenszahlung in Höhe von 50.000 RON (etwa 15000 €) ausspricht, die Entscheidung der Abgeordneten steht noch aus.

STRATEGIE wäre daher im Moment eine Entscheidung der Gerichte hinauszuzögern (am besten durch eine Vertagung = suspendare), bis die Entscheidung der Abgeordnetenkammer vorliegt.

Entscheiden die Gerichte trotz dem und Genehmigen etwa nur die Feststellung (constatare) nach Art 4 und lehnen die Zahlung nach Art 5 ab (oder lehnen gar alles ab) würde ich daher Recurs einlegen (2Wochenfrist!!!) und dann warten bis die Vorschrift wieder in Kraft ist. Bis über den Rekurs entschieden wird, dürfte die Abgeordnetenkammer hoffentlich entschieden haben!

Viele Grüße
Mame1007
schrieb am 01.03.2012, 10:08 Uhr
Hallo Herr Fabritius,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Ich hatte mich leider nicht konkret genug ausgedrückt. Aktuell habe ich einen Antrag nach dem Dekret 118/1990 gestellt. Hier entscheidet meines Wissens nicht das Gericht. Für dieses Verfahren würde mich die Bearbeitungsdauer interessieren.

Den Antrag aufgrund des Gesetzes 221/2009 habe ich noch nicht gestellt. Ihren Aussagen entnehme ich, dass es hier jedoch besser ist noch etwas abzuwarten.
Fabritius (Moderator)
schrieb am 01.03.2012, 18:15 Uhr
Hallo
Für ein Verfahren gem. Dekret 118/1990 gilt rechtlich eine Bearbeitungsfrist von 30 Tagen ab Eingang des vollständigen Antrages mit allen Anlagen. Von letzterem hängt es wesentlich ab.

Ihr Rückschluss zu den Verfahren nach Gesetz 221/2009 (abwarten) ist so nicht richtig. Es kann durchaus sein, dass bei Verabschiedung des Gesetzes nur laufende Verfahren berücksichtigt werden (hat auch der deutsche Bundestag bei den Übergangsvorschriften zur 40%-Kürzung seinerzeit genau so entschieden).

Ich empfehle daher eher die Anträge zu stellen und dann mit einem anhängigen Verfahren zu warten (durch eine Suspendare).

Viele Grüße
Mame1007
schrieb am 18.04.2012, 10:48 Uhr (am 18.04.2012, 10:49 Uhr geändert).
Hallo Herr Fabritius,

der Antrag nach dem Dekret 118/1990 wurde von uns gestellt. Jetzt möchte die rumänische Behörde binnen 30 Tage noch einen Nachweis über die rumänische Staatsangehörigkeit haben. Unabhängig davon, dass diese aufgrund des rumänischen EU-Beitritts für die Antragsberechtigung nicht mehr notwendig sein dürfte, haben wir versucht diesen Nachweis beim rumänischen Konsulat in Bonn zu beantragen.
Der Antragssteller, mittlerweile 84 Jahre und pflegebedürftig, ist 1989 nach Deutschland ausgesiedelt. Seiner Auskunft nach, hat er die rumänische Staatsangehörigkeit nicht abgegeben. Ebenso ist er im Besitz eines rumänischen Reisepasses, welcher anlässlich der Aussiedlung ausgestellt wurde und bis 1990 gültig war.

Vom rumänischen Konsulat erhielten wir die Aussage, dass bei allen Aussiedlungen bis 1989 an der Grenze die rumänische Staatsangehörigkeit abgegeben werden musste. Ebenso verlangt es, dass wir für den Antragssteller einen neuen rumänischen Reisepass beantragen. Hierfür jedoch, wegen unterschiedlicher Namensschreibweise in Deutschlans und Rumänien, noch diverse Dokumente notwendig sind. Lt. Auskunft des Konsulates dauert die Ausstellung eines Reisepasses 6 Monate.

Wir haben den Eindruck, dass dies alles dazu dient, um das Entschädigungsverfahren zu verzögern bzw. zum erliegen zu bringen.

1. Nach Auskunft des Antragsstellers wurde die rumänische Staatsangehörigkeit nicht abgegeben. Auch haben wir keinerlei diesbezügliche Unterlagen. Ebenso denken wir, dass dann auch der rumänische Reisepass, welcher bis 1990 gültig war, bereits bei Grenzübertritt als ungültig erklärt wurden wäre.

2. Falls die rumänische Staatsbürgerschaft tatsächlich nicht mehr besteht, so dürfte doch auch die Ausstellung eines rumänischen Reisepasses nicht möglich sein.

Herr Fabritius, welche weiteren Möglichkeiten sehen Sie, die bestehende rumänische Staatsangehörigkeit nachzuweisen. Es muss doch in Rumänien eine Art Zentralregister geben, wo die Staatsangehörigkeit nachgeprüft werden kann.

Vielen Dank!
Fabritius (Moderator)
schrieb am 23.04.2012, 10:00 Uhr
Hallo.
Ja, eine solche Stelle gibt es, Zugriff hat das Generalkonsulat in Bonn. Dafür gibt es einen Antrag "cerere pentru clarificarea cetateniei romane", der auszufüllen ist. Das Formular können Sie im Internet auf der Seite des Konsulates herunterladen. Daraufhin bekommen Sie dann (nach einiger Zeit) eine Antwort, die zum Nachweis der Staatsangehörigkeit ausreicht. Einen Pass müssen Sie nicht extra beantragen.

Wenn Sie den NAchweis nicht erbringen, lehnt die Behörde wegen der aktuellen engen und EU-rechtswidrigen Auslegung des Art. 12 des Dekretes 118/1990 ab. Dann müssten Sie eine "planegere prealabila" und dann einen Prozess im "contencios administrativ" durchführen. Die Beschaffung der Bescheinigung vom Konsulat ist sicher der einfachere und schnellere Weg.

Beste Grüße und viel Erfolg.
Mame1007
schrieb am 23.04.2012, 16:17 Uhr
Hallo Herr Fabritius,

vielen Dank für Ihre Antwort.
Genau diesen Antrag wollten wir ausgefüllt beim Konsulat in Bonn abgeben. Die Annahme wurde dort verweigert und wir wurden stattdessen aufgefordert, einen rumänischen Reisepass zu beantragen.
Wir hatten alle angeforderten Unterlagen dabei. Als gültigen Ausweis eine Kopie des deutschen Personalausweises.
Welche Vorgehensweise raten Sie uns bzgl. der Antragstellung, da zu befürchten ist, dass wir bei einer erneuten Vorsprache wieder abgewiesen werden? Evtl. bringt eine schriftliche Antragsstellung mehr? Oder gibt es eine Vorschrift, auf welche wir uns berufen können, dass die Beantragung eines Reisepasses zum Nachweis der rum. Staatsangehörigkeit nicht notwendig ist.
So langsam haben wir den Eindruck, dass die rum. Behörden mit allen "Mitteln" eine Leistungsgewährung verhindern möchten.
martix
schrieb am 26.04.2012, 22:36 Uhr
Hall Herr Fabritius,

obwohl evtl. im falschen Zusammenhang, traue ich mich wegen des mutmaßlich "allgemeinen Interesses" Ihnen hier eine allg. juristische Frage zu stellen: In einem Behördenbescheid erhielt ich eine Antwort mit dem Zusatz "Spre stiinta: Cabinet av. (dann die Adr. meines RA)".
Bedeutet das, dass ICH meinem RA das Schreiben zur Kenntnis bringen muss, oder dass vom Absender eine Kopie des Schreibnes zur Kenntnisnahme auch an meinen Anwalt geschickt wird?

Besten Dank im Voraus
(falls ich hier nicht völlig offtopic bin)
getkiss
schrieb am 27.04.2012, 07:49 Uhr
Bedeutet das, ....dass vom Absender eine Kopie des Schreibnes zur Kenntnisnahme auch an meinen Anwalt geschickt wird?
Dass ist auch die Antwort...
martix
schrieb am 03.05.2012, 09:40 Uhr
Gehe also davon aus, dass der im Hintergrund wachende & waltende juristische Sachverstand des Moderators, Herr RA Fabritius, die Antwort von getkiss gutheißt und möchte getkiss hiermit danken. Hatte die Formulierung der Behörde

"Spre stiinta: Cabinet av. (dann die Adr. meines RA)".

auch als Hinweis verstanden auf eine Ausfertigung an meinen RA. Da dieser aber sagte, er hätte nichts erhalten, fragte ich hier zur Sicherheit noch einmal nach.

martix
getkiss
schrieb am 03.05.2012, 14:31 Uhr
Da dieser aber sagte, er hätte nichts erhalten

dann soll er doch nachfragen, wenn er Dein Anwalt ist...
Mame1007
schrieb am 21.05.2012, 13:55 Uhr
Hallo Herr Fabritius,

es wäre nett, wenn Sie zu meinem Beitrag vom 23.04. noch einen kurzen Kommentar schreiben könnten.

Vielen Dank!
cäsar
schrieb am 18.06.2012, 20:23 Uhr
Hallo,
Willkommen im rumänischen Absurdistan!!!Ich habe dieser Tage ein Urteil in Sachen "Russlandentschädigung" gesehen. Der Richter, den ich namentlich nennen könnte(wahrscheinlich ist es rechtlich nicht zulässig)zieht sich auf folgende Position zurück-dies ergibt sich aus der Zusammenfassung des deutschen Anwalts bzw.meine Interpretation des Urteils in rumänischer Sprache:die Person um die es sich handelt, sei vor dem 6. März 1945, der Bildung der rumänischen Regierung verfolgt worden, daher ist die Anerkennung als politisch Verfolgter durch das kommunistische Regime abzulehnen. Dem Richter scheint es entgangen zu sein, dass Rumänien schon im Januar 45 eine Regierung hatte bzw. die Repressalien gegen die Deutschen Rumäniens, auch Wochen, Monate und Jahre nach dem 6. März 45 andauerten!!!
Das lässt für mich einen Schluss zu: Entweder ist der Richter ein IDIOT oder arbeitet er auf "WEISUNG VON OBEN",letzendlich ist im engeren Sinne der Angeklagte das rumänische Finanzministerium!
Diesen Sachverhalt und ähnliche Auswüchse rumänischer "Rechtssprechung" thematisierte Dr. Fabritius in der Mai- Ausgabe der SBZ. Er stellte zu Recht die Frage, "wieviel Entgleisung verträgt der Rechtstaat" , wobei ich grosse Zweifel hege, ob Rumänien ÜBERHAUPT ein Rechtstaat ist.
Verehrter Herr Bundesvorsitzender Dr. Fabritius:auf der einen Seite stellen Sie eine für Ihre Verhältnisse ketzerische Frage, die so interpretiert werden kann wie ich das tue.(s oben!)Auf der anderen Seite lassen Sie sich gerade von den REPRÄSENTANTEN dieses Staates, also von den Vorgesetzten des Richters DEKORIEREN und ziehen jedes Jahr eine MAKABRE SHOW in Dinkelsbühl ab, wobei ich mit Show nicht Peter Maffay meine! Das passt NICHT ZUSAMMEN! Sie sind die EKLATANTESTE FEHLBESETZUNG, die es in der LEITUNG eines siebenbürgisch sächsischen Verbandes je gab!!! Tun Sie mir und vielen anderen auch den Gefallen, nehmen Sie Ihren Hut und machen Sie den Weg frei für einen NEUANFANG!

ave
Fabritius (Moderator)
schrieb am 19.06.2012, 00:25 Uhr
Hallo Mame,
sorry, ich bin eher selten hier online, wenn mal eine Antwort auf sich warten lässt, empfehle ich eine telefonische Anfrage in der Geschäftsstelle.

Ich würde Anträge bei rumänischen Dienststellen IMMER schriftlich einreichen, für einen Staatsangehörigkeitsnachweis hat das Konsulat in Bonn einen Antragsvordruck sogar online auf der Homepage zum Ausdrucken (cerere pentru clarificarea cetateniei). Diesen würde ich einreichen und mich keinesfalls abwimmeln lassen. Am schnellsten dürfte das Ziel (Nachweis) erreichbar sein, wenn Sie beim Konsulat einen "Pasaport temporar" beantragen, meiner Erfahrung nach geht das am schnellsten und reicht auch.

Viele Grüße
Dorothea Krampol
schrieb am 25.06.2012, 16:11 Uhr
Hallo,
ich habe am 8. Juni, nachdem ich diesen Beitrag (verspätet)gelesen habe,die angehängten Formulare ausgefüllt und 2 "Adeverinte" beigefügt, die belegen, dass mein Vater 1946
zum Wiederaufbau der Sowjetunion verschleppt wurde und dass er bei der Rückkehr als "repatriat" sich bei der Polizei melden sollte. Da mein Vater nicht mehr lebt, habe ich keine anderen Einzelheiten oder Dokumente. Die Formulare habe ich gefaxt und auch mit der Post nach Bukarest an das bukarester Tribunal, sectia civila geschickt (kein Einschreiben!). Heute morgen habe ich ein Einschreiben von eben diesem Tribunal erhalten,mit einer "Citatie" vom 14. Juni 2012. Demnach wird es Anfang 2013 in Bukarest eine Anhörung zu meiner Reklamation geben. Das geht mir etwas zu schnell, denn wenn ich richtig verstanden habe, gibt es noch keine Entscheidung, was die Entschädigungshöhe betrifft. Ist das jetzt ein gutes Zeichen oder eher Grund vorsichtig zu sein? Welche Erfahurng habt ihr damit?

DK
cäsar
schrieb am 25.06.2012, 19:30 Uhr
Hallo Frau Krampol,

Wenn Sie erlauben würde ich Ihnen empfehlen alles in die Hände eines Anwaltes zu geben der sich mit dem Thema auskennt. Wie ich schon sagte, dafür wurde ich oft gescholten, Rumänien ist ein SCHEISSSTAAT. Ich persönlich gehe davon aus, dass eine Entschädigungszahlung zum Sankt- Nimmerleinstag ausgezahlt wird!!! Und das mit Hilfe eines Anwalts...aber die Hoffnung stirbt zuletzt bzw. bin ich der Meinung man muss diesen Staat ab und an mal in die Schranken weisen. Glauben Sie, dass Sie in der Lage sind rumänische mafiöse Strukturen ohne jegliche Anwaltshilfe zu meistern? Es sei denn Sie haben Spass an den vielen Bukarest- Reisen zu den vielen "Citaţii", und grosszügige finanzielle Mittel!

ave

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