Restitution/Europaeischer Gerichtshof fuer Menschenrechte

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Lavinia
schrieb am 23.03.2010, 19:11 Uhr
htmm5odersoähnlich:
"Es wurde uns HIER auch nahe gelegt , aus bestimmt nicht Kasseler Psychologen Fachbereich EHER, aus securitate Psychologie Abteilung ,„wir sollen besser (für die Verbrecher die uns Enteignet haben) uns damit (mit unserer Enteignung) abfinden und abschliessen“.

Ich habe die Passagen, auf die sich meine Fragen beziehen fett hervorgehoben.
1. Wer ist "uns"? In wessen Namen geben Sie vor zu sprechen?
2. Securitate? Lassen Sie uns an Ihrem Herrschaftswissen teilhaben? Wer hat hier mit der Securitate zu tun und wenn dies der Fall sein sollte, belegen Sie ihre Behauptungen. Andernfalls sind solche Behauptungen als Beleidigung und Verleumdung anzusehen und dementsprechend zu ahnden.
3. Wer, wo, wann, wie hat Ihnen geraten, sich "zugunsten der Verbrecher, die Sie/sie(?) enteignet haben, abzufinden?"
Belegen, anderenfalls mit Unterstellungen, mit Hetze und Untracht säen aufhören.
4. 'Mit der Enteignung abfinden' ist ein vielschichtiges Unterfangen, welches Sie grob auf sich selbst, bzw. auf Ihr Hab und Gut herunterbrechen und reduzieren. (dabei könnte das in bestimmten Fällen sogar ziemlich deckungsgleich sein...) Darüber würde sich ein ernsthaftes Gespräch lohnen und das Forum wäre auch der geeignete Ort dafür, sogar dieser thread würde sich anbieten, allerdings scheint man hier eher auf extreme Simplifizierung des Themas, auf Durchhalteparolen und antirumänische Propaganda zu setzen. In Endlosschleife.

Friedrich K
schrieb am 23.03.2010, 20:10 Uhr
Hugh, sie hat gesprochen.
hrrmt5
schrieb am 23.03.2010, 21:29 Uhr (am 23.03.2010, 21:33 Uhr geändert).
Wichtig


Wenn man den Artikel „Cererea cetăţeanului străin de restituire în natură a unei construcţii şi a terenului aferent“ bei ReRo e.V durchgelesen hat, dann stellt sich die Frage OB überhaupt Recht und Gerechtigkeit ODER, und überhaupt Anstand in dem rumänischen Staat und ihrer Justiz, bekannt ist?

Stellen Sie sich vor, nachdem sie nach fast zehn RO. Gerichtsjahren für die Rückgabe ihres Eigentums gekämpft haben, UND glauben sich ENDLICH am Ziel zu sein, teilt Ihnen der rumänische Staat mit:
IST NIX!
Ganz GLEICH, ob Sie bei der Enteignung mit den Gesetz „Decretul NR. 223/1974“ rumänische Staatsbürger waren, wie seit Hunderen von Jahren Ihre Vorfahren auch, UND ganz GLEICH das, UNRECHTMÄSSIG, der rumänische nationalkommunistische Staat, mit Ihren Eigentum AUCH die Staatsangehörigkeit entzogen haben, wenn Sie HEUTE keine rumänische Staatsangehörigkeit
besitzen, IST DAS NIX.
Sie werden wie JEDER Ausländer der IN Rumänien Eigentum besitzen möchte sein, ABER nicht Eigentümer mit den selben Rechten wie die rumänischen Staatsbürger auch.

Da kündigen sich gegen Rumänien bestimmt die nächsten Massenklagen vor dem EGMR an.
Offensichtlich will der rumänische Staat auf diese beschämende Weise angelernt werden, was Recht und Unrecht ist.

Gruß aus Aachen, den 23.03.10
Georg

PS: Wir sind den PRO Rumänischen, und für die Verbrecher die uns Enteignet haben keine Rechenschaft schuldig, und mit so einen Schmutz, wie der securist von Timisoara ( merkwürdig eure Heimatstadt, Geschäfts alle Art Stadt? ) ,wovon Herta Mühler, Literatur Nobel Preis Gewinnerin spricht, reden wir NICHT.
Was wollt Ihr eigentlich HIER, die Offensichtlich Nicht zu den Enteigneten gehören, ODER irgendetwas zu Thema Restitutions zu sagen hatten, sondern NUR das Ziel haben JEDEN zu Attackieren?
Ich mache sie NOCHMAL darauf aufmerksam das, das Forum Rstitution/Europaeischer Gerichtshof für Menschenrechte IST, und NICHT Forum der PRO Rumänischen, und für die Verbrecher die uns Enteignet haben!
AUCH nicht Forum Bla, Bla, Bala, Bala!
hrrmt5
schrieb am 24.03.2010, 21:17 Uhr (am 25.03.2010, 16:06 Uhr geändert).
Berichtigung

hiermit versichern WIR, das wir NIE Feinde Rumäniens und des rumänischen Volks waren und sind, im Gegenteil wir sind loyal Rumänien gegenüber, (Nicht zu verwechseln mit der RO. Regierung UND, abgesehen von den Verbrechern die uns enteignet haben). UND auch NIE gegen Rumänien ODER das rumänische Volk, JE Jemanden aufgehetzt, Oder dazu ermutigt haben (Zitat Unterstellung: „antirumänische Propaganda zu setzen. In Endlosschleife“) irgendwas zu tun Oder es zu lassen. Sondern, uns Nur auf unseren von der Verfassung und Menschenrechtskonvention Artikel 10, das Recht auf freie Meinungsäußerung berufen haben, UND auch wenn dieser Eindruck OHNE unseren verschulden oder Intention, irrtümlicherweise entstanden ist, bedauern wir das sehr.

Wir tun dies hier nicht um der hoffnungslos Unbelehrbaren, „bösen Hornissen“ (Verbrecher und Schlechter die uns enteignet haben) Willen, sondern für UNS und für die Freiheit, um den bosshaften, STRAFBAREN Unterstellungen, Defimirungen, Androhungen an UNS, und auch allen anderen ca. 300.000 Enteigneten des nationalkommunistischen Rumänien, entgegen zubringen UND, die ungeheuerlichen Unwahrheiten RICHTIGZUSTELLEN.

Richtig ist das, das nationalkommunistische Rumänien mit dem Gesetz „Decretul NR. 223/1974“, hat uns UNRECHTMÄSSIG enteignet.

Richtig ist das, das internationale Recht UND sogar das RO. Gesetz 10/2001, unseren Enteignung als UNRECHT verurteilt.

Richtig ist, das der rumänische Staat seit bald zehn Jahren, bei drei Gerichten in RO. bis zum EGMR sich weigert unseren Eigentum zu Restituieren, und uns zu entschädigen.

Richtig ist, das es unser gutes Recht ist die Restitutions einzuklagen, und die Schuldigen zu benennen Und zur Verantwortung bei EGMR zu ziehen, sowie auch HIER. Friedlich und unter Beachtung des Datenschutz, die Wahrheit NICHT von den „bösen Hornissen“ verfälschen zu lassen, UND schon gar nicht UNS mit Stasi Methoden zum Schweigen bringen zu lassen, SONDERN wir werden die Wahrheit IMMER UND EWIG auch veröffentlichen.


Unsere Antwort ( eure Beschuldigen sind eigentlich unwürdig überhaupt einer Beachtung zu schenken, weil WIR solchen Schmutz schon lange aus unseren Leben verbannt haben) ) auf euren ungeheuerlichen Unterstellungen, Beleidigungen, Verleumdungen bis zu volksverletzenden Straftaten.


>1. Wer ist "uns"? In wessen Namen geben Sie vor zu sprechen?

Wir sind den PRO Rumänischen, und für die Verbrecher die uns Enteignet haben keine Rechenschaft schuldig, und mit so einen Schmutz, wie der securist von Timisoara ( merkwürdig eure Heimatstadt, Geschäfts alle Art Stadt? ) ,wovon Herta Mühler, Literatur Nobel Preis Gewinnerin spricht, reden wir NICHT.

>2. Securitate? Lassen Sie uns an Ihren Herrschaftswissen teilhaben? Wer hat hier mit der Securitate zu tun, und wenn dies der Fall sein sollte, belegen Sie ihre Behauptungen. Andernfalls sind solche Behauptungen als Beleidigung und Verleumdung anzusehen, und dementsprechend zu ahnden.

Das ist die Aufgabe der Staatsanwaltschaft, Verfassungsschutz und Europol.

> 3. Wer, wo, wann, wie hat Ihnen geraten, sich "zugunsten der Verbrecher, die Sie/sie(?) enteignet haben, abzufinden?"
Belegen, anderenfalls mit Unterstellungen, mit Hetze und Zwietracht säen aufhören.

Wenigstens zwei davon, trotzt Datenschutz wurden von einen Nobody HIER entlarvt.
Mächtig enttäuschend was? Wenn man irgendwie Informatik ( bei Elenas Akademie?) gelernt hat, und so arrogant ist zu glauben, es / sie sei der/die „Besten“ OBWHOL, wir sie auch ( umsonst) über Internet Sicherheit informiert haben. ODER glauben sie wirklich in ihrer Arroganz, das mit der Löschung HIER, sind die DATEN auch gleich weg?
Wie erwähnt, viel Glück.....

ALLE Verbrecher die uns Enteignet haben, mit allen Beweisen auch beim EGMR, haben WIR sie alle angezeigt!

>4. 'Mit der Enteignung abfinden ist ein vielschichtiges Unterfangen, welches Sie grob auf sich selbst, bzw. auf Ihr Hab und Gut herunterbrechen und reduzieren (dabei könnte das in bestimmten Fällen sogar ziemlich deckungsgleich sein...).

UBEHAUPT NICHT!
IHR wollt wegen euren niederträchtigen Vorteilen aus unserer Enteignung „ein vielschichtiges Unterfangen“ machen!

Das nationalkommunistische Rumänien hat uns binnen Stunden enteignet!
So sollten die Wiedergaben AUCH geschehen!

UNVESCHÄMTER GEH ES WOHL NICHT ,WAS? ("dabei könnte das in bestimmten Fällen sogar ziemlich deckungsgleich sein...").
Dabei kennen Sie die genaue Zahl an Enteigneten des nationalkommunistischen Rumänien, seit ca. 30 Jahren!

>Darüber würde sich ein ernsthaftes Gespräch lohnen und das Forum wäre auch der geeignete Ort dafür, sogar dieser thread würde sich anbieten, allerdings scheint man hier eher auf extreme Simplifizierung des Themas, auf Durchhalteparolen und antirumänische Propaganda zu setzen. In Endlosschleife.

VERLEUMDERISCH GEHT ES WOHL AUCH NOCH, WAS?
Wie vielen Male sollen WIR euch noch sagen, das WIR mit den Verbrecher und Schlechter, die uns enteignet haben, UND mit so einen Schmutz, NICHTS zu tun haben wollen!

>Durchhalteparolen und antirumänische Propaganda zu setzen. In Endlosschleife

JA wir sind IMMERNOCH da, UND wir prangern euch an, wegen der Enteignung unseres Eigentums in Rumänien, HIER und beim EGMR, oder sonst wo!

>In Endlosschleife.
IHR habt das verursacht, UND müsst das AUCH verantworten!

Gruß auch Aachen, den 24.03.10
Georg








hrrmt5
schrieb am 30.03.2010, 20:45 Uhr

Systematische rechtswidrige Hinderung des rumänischen Staat UND der rumänischen Justiz, bei der Restitution nach Gesetz 10/2001, unseren von nationalkommunistischen Rumänien enteigneten Eigentums.

Durch die Mitglieder des Vereins für die Restitution unserer vom nationalkommunistischen Rumänien enteignete Eigentum, ResRo e.V. unter http://www.resro.eu/a00.html offenbart wurde, das sie mit denselben systematischen, illegalen Straftaten des rumänischen Staat, und die rumänische Justiz, die WIR wie sie alle, ca. neun Jahre bei drei Gerichten, ertragen mussten.

Gesetzesübertretungen in unseren Fall, wie vorenthalten und manipulieren von gerichtlichen Beweisen und Dokumenten, Betrug, Korruption, Komplizenschaft der Behörden , Verzögerung, willkürliche Terminsetzungen, Amtsmissbrauch, Verstoß gegen die eigenen Gesetze, Menschenrechtsverletzungen, etc..
AUCH Beteiligte, Nutznießer, Mandatsmissbrauch durch Rechtsanwälte, Veruntreuung, wissentlicher Kauf konfiszierter Grundstücke und Immobilien, alles mit den Beschuldigten, namentlich benannt, und bewiesen in unserer EGMR Beschwerde bestens dokumentiert.

Gruss aus Aachen den, 30.03.10
Georg
getkiss
schrieb am 15.04.2010, 10:36 Uhr
Rumänien hat 2009 von den vom EUGH für Menschenrechte verhängten Strafen nur ca. 6% beglichen:
www.ziare.com/stiri/cedo/romania-uita-sa-indeplineasca-sentintele-cedo-1009442

Es sollten 200 Kläger gegen Rumänien mit ca. 12 Millionen Euro entschädigt werden. Davon wurden nur 6% ausgezahlt.

Wenn dies so weitergeht, entpuppen sich auch die gewonnenen Prozesse als Pyrrhus-Siege.
Was nutzt ein gewonnener Prozess wenn der Verlierer nicht zahlen kann oder will? Und wie es mit der Zahlungsbilanz aussieht, scheinen die Chancen sogar zu sinken....
hrrmt5
schrieb am 15.04.2010, 21:17 Uhr
Hi getkiss

Vielen Dank für die Information.

Offensichtlich sind die rumänischen Bürger, wie wir schon mal hier erwähnt haben, ganz und gar nicht damit einverstanden, wie ihre Justiz und Regierung, betreffend der Vorgehensweise, in Sache Restitution unseren vom nationalkommunistischen Rumänien enteigneten Eigentun, UND sie wollen sogar wie wir, das die Verantwortlichen dafür bestraft werden.

Es trifft also überhaupt nicht zu was man uns, auch in diesen Forum von den „bösen Hornissen“, als nationalistische Meinung des rumänischen Volkes suggerieren wollten, SONDEN NUR die Meinung der Verbrecher und Schlechter die uns Enteignet haben, wie in den Beitrag von Lavinia. Erstellt am 01.03.2010, 10:17 Uhr und am 01.03.2010, 10:39 Uhr geändert :

„Man kann sich ja bald der Wohltätigkeit ihrer illustren Sippschaft nicht mehr erwehren! Damit 'rechtfertigen' Sie doch Ihre weinerlich-penetrante Präsenz hier im Forum und versuchen Ihre privaten Restitutionsansprüche zu einem kollektiven Anliegen der SBS zu machen. Es ist immer nur das eine Thema und die gleiche Leier! Wir haben es doch alle schon längst kapiert, das ganze Ausmaß des Elends, der Ungerechtigkeit...Muss doch auch für Sie inzwischen schon längst öde und langweilig sein...? Nein?“
Worauf mich Karin Decker, auf ihre gewohnt schleimige Art, zum Teil ihrer Paranoia machte und der Mitarbeit mit der Securitate bezichtigte. Im Grunde das oben genannte Schema im Kleinen: Das, was sich nicht mit der „zivilisierten Welt“ zusammenrotten will, muss isoliert werden, als gefährlich abgestempelt werden und wird zum Feindbild. Dabei spielt die Realitätsnähe eines solchen Vorwurfs, (mal meine eigene Integrität ganz auf die Seite gelassen) natürlich gar keine Rolle, denn es geht ja nicht darum, sondern um eine „DeKonstruktion“. Und weil dieser Schwachsinn anscheinend noch nicht reicht , hat Decker jetzt noch ‚Sektenstrategien‘ nachgereicht....“

Solche Personen ignoriert man am besten, verbannt man aus dem eigenen Leben, solchen Schmutz haben wir schon langeeee hinter uns gelassen, ABER man muss sie zur Verantwortung zu ziehen für Beleidigungen, Verleumdungen, Verhöhnungen bis zu volksverhetzenden Straftaten.

ABER vor der Restitution unseres Eigentums können sie uns SOWIESO NICHT abhalten.

Wir haben schon der EGMR einen weiteren Schadenersatzantrag, angesichts der schlechten Erfahrungen mit der Umsetzung der EGMR Urteile durch den rumänischen Staat, gestellt:

1. Anwaltskosten für für die Dokumente, Urkunden, Eintragungen als Eigentümer, wieder Beschaffung usw.
2. Anwaltskosten für die Beauftragung eines Gerichtsvorsitzender mit Begleitung der Polizei, für die Durchsetzung des EGMR Urteil.
3.Die EGMR sollte eine Summe festsetzen, als Tagesgeldstrafe für
jeden Tag der nicht Erfüllung, durch den rumänischen Staat des EGMR Urteil.

Gruß aus Aachen, den 15.04.10
Georg

PS.

Die Geschichte lehrt uns, das all diese Regierungen, meistens diktatorischer Art, oder nicht, bis heute, wie Ceaucescu, der glaubte jemanden durch seine Unterschreibung der UNO und Menschenrechtskonvention , jemanden dadurch täuschen zu können (dabei täuschte er NUR sich selbst), das sein Rumänien zu den „Guten“ angehören würde, um die Klausel der favorisierten Nation von den USA zu bekommen.

Über Nacht war die Klausel weg, die internationalen Banken kündigten allen seine Kredite, UND leuteten sein, Und seinen Rumänien das Ende ein.

NUN das heutige Rumänien, EU Mitglied, glaubt vielleicht das WIR und alle anderen, ca. 300.000 von ca.1970 bis ca. 1987 Enteigneten des nationalkommunistischen Rumänien, seit ca. 10 Jahren mit den Gesetz 10/2001, um die Restitution gerichtlich kämpfend, SEIEN ALLE „freierii“?
DA TÄUSCHEN SIE SICH, ABER MÄCHTIG!

ABER
Es gibt DOCH die Menschenrechtskonvention, und das EGMR, und AUCH der IGH, wo sie schon Heute, wie der Link zeigt, ABER auch die nächsten Generationen, ((die werden sie bestimmt zur Rechenschaft ziehen (wie Ceaucescu? )) , für dieses Unrecht teuer bezahlen müssen!

Da hilft ihnen keine „bösen Hornissen“, keine Rechtsverdreher, NICHTS MEHR!
Vielleicht sollten sie die WAHRE Geschichte mal nachlesen, möglich, doch bezweifele ich das sie etwas davon lernen könnten.
Es gibt leider Menschen die meiner Meinung nach, diese Bezeichnung NICHT mal verdienen, sind einfach unbelehrbar.


hrrmt5
schrieb am 01.06.2010, 13:43 Uhr
Georg P.
XXXXXX 11
11111 Aachen
hrrmt5@web.de

An Verband der Siebenbürger Sachsen in Deutschland e.V

An ResRo - Interessenvertretung RESTITUTION in Rumänien e.V.
c/o Günter Czernetzky
Isabellastr. 35
D-80796 München
info@resro.eu



Hallo allerseits,

zählt Ihr in freudiger Erwartung, die Tage / Stunden bis zur EGMR „Plilot“ Verhandlung am 08.06.10 ?
Warum stellt Ihr dann keinen Stundenzähler auf eurer Homepage, ODER ist das auch schon zu viel Anstrengung für euren Arbeitsloser Webmaster, der/die seit Monaten, seit Abgang von Frau Karin Decker, NIX mehr getan hat, als wäre die Restitution schon Geschichte?

Wie zufrieden sind die Menschen in Polen, mit ihren „erfolgreichen“ EGMR Pilot Urteil, braucht man nicht mal die Erika Steinbach aus der Vertriebenenstiftung fragen, die den Kampf gegen den römischen Imperator Westerwelle verlor?
Immerhin hat Erika Steinbach uns ALLEN Vertriebenen, auch wenn unser Vertriebenenausweis längst abgelaufen ist, mit-vertreten!

Glaubt Ihr vielleicht das die EGMR pauschal Restitution „Pilot Verfahren“ unseren vom nationalkommunistischen Rumänien enteigneten Eigentum, für euch zufriedenstellend sein wird?
Dann wünschen wir euch ALLEN nur das Beste damit, und hoffentlich könnt Ihr AUCH bis zu euren Tod, mit eurer Entscheidung AUCH Leben.

Offensichtlich verfolgt die LM AUCH ganz andere Interessen, als unsere, beispielsweise die Restitution unsres vom nationalkommunistischen Rumänien enteigneten Eigentum, und Entziehung unseren Rumänische Staatsangehörigkeit.

Alle anderen Enteigneten die auf das Recht AUCH vor dem EGMR gegen die Verletzung der Menschenrechtskonvention Art.1, das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren bestehen, UND ein Gerichtsurteil wegen eigener Enteneignung, die Restitutions und Schadenersatz erwarten, können Sie sich unserer Petition im Fall, Elisabeth P. c/ Romania Beschwerdenummer 31873/09 an, José Manuel Barroso President of the European Commission 1049 Brussels, Belgium, anschliessen.


Gruss aus Aachen, den 01.06.10
Georg

PS: Dieses Schreiben darf nicht als Anstiftung oder Aufhetzung gegen Irgendwas oder Irgendjemand, Irgendwas zu tun oder es zu lassen, aufgefasst werden.

PS: Dieses Schreiben und unsere persönlichen Daten sind gemäß den Datenschutz entsprechend zu behandeln.

PS: Dieses Schreiben mit Teilen der Petition / Schreiben an den EGMR und an José Manuel Barroso President of the European Commission 1049 Brussels, Belgium, datenschutzrechtlich AUCH im Forum Restitution/Europaeischer Gerichtshof für Menschenrechte, unter Pseudonym hrrmt5 veröffentlicht.

PS: Allein in unserer Familie sind mehrere Restitutions Verfahren in verschiedenen Stadien anhänglich, wobei unser Fall der einzige seit mehr wie einen Jahr beim EGMR vor liegt.

Darf der EGMR die Flagge der Menschenrechtskonvention hochhalten ABER unsren EGMR berechtigte Beschwerde / Klage trotz EGMR Regularien die besagen unter andern, das BIS zum einen Jahr dauern KANN bis die Beschwerde / Klage angenommen oder abgewiesen bzw. entschieden wird?
Heute sind ein EGMR Jahr UND fünfzehn Tage vergangen und, die Entscheidung bzw. Gerichtsurteil sind ausgeblieben.
Unsre Menschenrechte und Gerechtigkeit sollen bei EGMR NUR so wenig Wert sein?

PS: Schönen Gruß an Frau Karin Decker.




Elisabeth P.
XXXXXXXX 11
11111 Aachen, D





an
President of the European Commission
José Manuel Barroso
1049 Brussels,
Belgium





Petition

hiermit wenden wir uns an sie, in ihren Funktion als President of the European Commission, und bitten wir sie um Hilfe um einen möglichen historischen Fehler, davor können wir nur dringend warnen, wegen die EGMR Entscheidung am 08.06.2010 im Fall Rumäniens, das Mittel der Sammel-und Musterklage anzuwenden.

Die vom EGMR ausgewählten Fälle für Sammel-und Musterklagen, Atanasiu und
Poenaru gegen Rumänien sowie Solon gegen Rumänien, sind uns vollkommen unbekannt. UND haben wahrscheinlich mit unserer Enteignung, UND allen anderen ca. 300.000 Enteigneten, die ab ca. 1970 bis ca. 1989 wegen der Ausreise in die BRD, mit Cuacescus Gesetz Decretul NR. 223/1974, unseren Eigentum UND unsere rumänische Staatsangehörigkeit, enteignet bzw. entzogen wurden....
Alexanderhausen
schrieb am 02.08.2010, 16:32 Uhr (am 02.08.2010, 16:33 Uhr geändert).
Ich würde kein Vertrauen in den Europäischen Gerichtshof legen. Die rumänischen Sachbearbeiter und Richter dort sind korrupt!

Meine Familie hat zwischen 2006 und 2010 versucht, mein Elternhaus zurückzubekommen, das 1982 vom rumänischen Staat konfisziert wurde.

- Wir riefen zwischen 2006 und 2007 die rumänische Vertretung am Gerichtshof jeden Monat an, um zu erfahren, ob unser Fall bereits bearbeitet wird. "Nein, Sie brauchen nicht anzurufen. Wir kontaktieren Sie."
- Die Zeit verging, und wir riefen Ende 2007 wieder an. "Wir haben Ihr Dossier zerstört, weil Sie nicht innerhalb der Frist geantwortet haben", sagte der rumänische Sachbearbeiter. Man sagte also, dass man eine Antwort geschickt hätte, aber wir haben nie einen Brief bekommen.
- 2008 haben wir deshalb den Fall noch einmal eingereicht.
- Wir riefen jeden Monat an. Jetzt weigerte man sich aber, überhaupt Auskünfte per Telefon zu geben.
- 2010 kam die Antwort: "Unser Beschluss von 2007 ist endgültig. Wir können in Ihrem Fall keine neuen Anträge annehmen."
hrrmt5
schrieb am 03.08.2010, 14:21 Uhr
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser! Lenin lässt grüssen.....

@ Alexanderhaus

Folgenden Lehrreichen Fakten sollten KEINEN Enteigneten betreffend der Restitution Vorgehensweise endgültigen.
Bedenken Sie das AUCH der geglaubte unumstößliche, allmächtigen Schlechter Ceucescu und sein Gefolge, die uns beraubt haben, HEUTE Geschichte sind.

Endlich traut sich Einer seine Erfahrung mit den EGMR Restitution unserem von nationalkommunistischem Rumänien enteignete Eigentum, HIER zu veröffentlichen!
WIR konnten nicht glauben das WIR die Einzigen von ca. 300.000 von ca. 1970 bis 1999 Enteigneten seien, mit eine Beschwerde / Klage seit ein Jahr und drei Monaten bei EGMR vorstellig.

Fest steht das kein einzigen Restitution EGMR Urteil an einen Enteigneten Siebenbürger Sachsen JE erlassen hat!

Fest steht AUCH das Erika Steinbach und der Preußischen Treuhand AUCH KEINE Restitution von EGMR erfahren haben.
Ein PILOT EGMR Urteil für Polen ( Ostpreußen ) gibt es ( im Gegenteil zu uns, unseren EGMR Pilot Urteil gibt es bis HEUTE von den überlastete EGMR NICHT!

Fest steht das in ganzen Internet KEINEN ( Ostpreußen ) Enteigneten zufrieden mit der EGMR Pilot Urteil für Polen ( Ostpreußen ) zu finden!

Dafür der Kniefall von Warschau und die Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze hat Willy Brandt 1971 der Friedensnobelpreis eingebracht.

Wie zufrieden die Enteigneten und vertriebenen aus Ostpreußen sind, deren Menschenrechte AUCH von EGMR missachtet wurden, kann man sich vorstellen.

ABER

Es gibt noch den Internationale Gerichtshof, IGH (frz. Cour internationale de Justice, CIJ, engl. International Court of Justice, ICJ), das ist Hauptrechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen und hat seinen Sitz im Friedenspalast in Den Haag , Niederlande.

UND

Mann kann immer noch in Zeitalter der Informationsgesellschaft das höchste Gericht „die Offentlichkeit“ weltweit, wirkungsvoll darüber informieren.
So werden die Schlechter dieser Welt für die Ewigkeit angeprangert.

Das IST ein Teil der seelischen Wiedergutmachung.

Diesen Möglichkeiten haben sie AUCH vorausgesetzt Ihre Geschichte HIER, entspricht der Wahrheit.

Warum veröffentlichen Sie nicht HIER Teile der EGMR Beschluss , UND benennen sie nicht AUCH die „korrupten“ Rumänischen EGMR Richter die sie so übel ausgespielt haben?

Wie man den deutschen Datenschutz bei Veröffentlichungen beachtet, ABER die Beschuldigten trotzdem Eindeutig erkennbar für jeden macht, geben WIR keine Anweisungen dazu.
Das Internet ist überfüttert mit sämtlichen Informationen, die keine Schlechter dieser Welt, Gott sei Dank, aufhalten kann, UND Schutz gibt es für diese AUCH nicht!



Gruß aus Aachen den 03.08.10
Georg

PS: Der Antwort von President of the European Commission José Manuel Barroso 1049 Brussels,
Belgium auf unsre Petition lautet;
Die Europäische Union ist NICHT, und kann überhaupt NICHTS TUN für die Restitution unsre von nationalkommunistische Rumänien enteignete Eigentum, UND auch NICHTS dagegen tun das seit bald zehn Gerichtsjahren von heutige Rumänien EU Mitglied trotzt Gesetz 10/2001 unsre Eigentum immer noch NICHT Restituirt .

WOZU ist ODER für WENN dann ist die Europäische Union da?

Jedenfalls NICHT für UNS.

Sollen WIR uns damit zufrieden geben?
Würden sie Herr José Manuel Barroso President of the European Commission, an unserer Stelle zufrieden sein?
sibihans
schrieb am 16.08.2010, 22:40 Uhr
Hallo zusammen
Report-ARD über die Wiedervereinigungslüge
Und wir ärgern uns über Rumänien wo es hierzulande nicht anders ist. Ich bin auf den Bericht nur zuffälig gestoßen.

http://www.youtube.com/watch?v=S_EWSnruXZE
sibihans
schrieb am 12.10.2010, 20:33 Uhr
hrrmt5
schrieb am 13.10.2010, 21:12 Uhr (am 13.10.2010, 21:33 Uhr geändert).
Das EGMR Pilot Urteil vom 12.10.2010, eine Falschheit der Menschenrechtsgeschichte?

Völlig ungeachtet, ausgerechnet HIER (wo die meisten Enteignenden der nationalkommunistischen Rumänien UND heutigen Rumänien, EU Mitglied zu zählen sind) scheint keinen außer UNS und die resro.ev Mitglieder, mitgekriegt zu haben, das schon nach ca. drei Monaten, seit der öffentlichen Anhörung, der EGMR Pilot Gerichtsverhandlung vom 8. Juni 2010 ( sarkastisch gemeint) schon ein Urteil, am 12.10.2010 ausgesprochen wurde.

Zu finden unter:http://cmiskp.echr.coe.int/tkp197/portal.asp?sessionId=60461179&skin=hudoc-pr-en&action=request

Im Anhang ist die doofe google, deutsche Übersetzung beigelegt.
Könnte es sein, ausnahmsweise, das ein Besserwisser unter UNS, eine bessere Übersetzung HIER veröffentlicht?

NEIN!
Sie haben immer noch NICHT, genauso-wenig wie WIR, ihren/unseren Eigentum, NICHT mal von der EGMR restituiert, UND schon gar keine Entschädigung durch dieses EGMR Urteil erhalten!

ABER!
Das EGMR vertagt ihr EGMR Pilot Urteil gegen Rumänien, UM ACHTZEHN MONATEN!

Das heisst; die Verbrecher die uns Enteignet haben, UND der heutige rumänische Staat, als EU Mitglied darf sich weiterhin ACHTZEHN MONATE als Besitzer unseres, UND ihren Eigentum nennen!

Nachdem WIR festgestellt haben, wer die Profitoren von ACHTZEHN MONATEN Vertagung des EGMR Urteil vom 12.10.2010 sind, nämlich die Verbrecher die uns enteignet haben und der rumänische Staat, heutige EU Mitglied, kann man den Eindruck gewinnen, das der EGMR alles Unrecht der rumänischen Justiz übernommen hat, UND sogar gegen uns alle Enteigneten sei!

Das kannten WIR, wie alle, bei drei Gerichten in RO. dauert es zwischen drei Monaten bis ein Jahr, bis man sein rumänisches Unrechts Urteil, mit der NICHT Zurückgabe unseres enteigneten Eigentum, ODER man bekam gar kein Gerichtsurteil, weil Papier oder Tinte fehlte, ODER die Armen, überarbeiteten RO. Gerichte drei Monate, jedes Jahr Ferien machte usw.
Jede erdenkliche rumänische juristische Schikane, war gerade gut, um uns vor der Restitution abzuhalten, so das wie bei UNS, bald zehn Gerichtsjahre vergangen sind, und so mein Vater 2008 starb, OHNE seinen Grund und Boden von seinen Vorfahren, UND sein 1987 neu gebautes Haus einmal wieder gesehen zu haben!

Dafür wird der rumänische Staat, heutige EU Mitglied ewig büßen müssen!

Denkt das EGMR vielleicht das ACHTZEHN MONATE eine Nichtigkeit sei, da WIR schon seit ca. 25 Jahren enteignet wurden vom nationalkommunistischen Rumänien, UND schon fast 10 Jahre bis zum EGMR die Rückgabe und Entschädigung vom heutigen Rumänien, EU Mitglied eingeklagt haben?

Auf mehreren Seiten beschreibt das EGMR Urteil vom 12.10.2010 wie die beiden Musterkläger, die NICHT wie WIR und alle Enteigneten wie WIR, in ganz anderen Zeiten als WIR, UND unter ganz anderen Umständen enteignet wurden.

Das interessiert ABER niemand außer die Betroffenen!

Mit keinen Satz erwähnt ABER das EGMR, in das Urteil vom 12.10.2010 das WIR ALLE systematisch, wegen die Ausreise aus Rumänien in die BRD enteignet wurden!

Der EGMR hofft in dem EGMR Urteil vom 12.10.2010 das in ACHTZEHN MONATEN Rumänien die Restitution für alle Enteigneten der kommunistischen Ära, zu unserer Allen Zufriedenheit vollzieht, bevor ACHTZEHN MONATE vergangen sind, sonst erlässt das EGMR das endgültige Urteil, wie es auch immer aussehen wird.

Ob WIR damit leben können, werden WIR vielleicht wie mein Vater, auch nicht mehr erleben.

ABER
Unsere Kinder werden sie ALLE an diesen uns angetanen Unrecht, immer und ewig daran erinnern, UND büßen lassen!

Offensichtlich unter Recht und Gerechtigkeit, versteht das EGMR irgendwas ganz anderes wie WIR!

Immerhin ca. eineinhalb Jahre, liegt unsere Beschwerde / Klage beim EGMR, schon als ein Fortschritt zu bezeichnen, ist, das der EGMR UNS zum ersten Mal in deutsch ( nach mehreren Beschwerden ) angeschrieben hat.



Georg
Aachen den, 13.11.2010


PS: AUCH völlig ungeachtet HIER ( weil man HIER beschäftigt ist z.b UNS psychisch zu analysieren "wie weit WIR mit unserer Securitate Verfolgung, Vertreibung UND Enteignung HEUTE noch leben können" ) , AUCH VON ALLE MEDIEN ungeachtet, ist am 25 August 2009 von EGMR der Fall Carlo Giuliani Application no. 23458/02 verhandelt worden.

Immerhin ist Carlo Giulianii das Symbol für Millionen Globalisierungsgegner Weltweit! Stuttgart 21 lässt grüßen!

PS: @ sibihans
Bei aller Unzufriedenheiten in UNS sebst, sollten WIR nicht vergessen, das unsere neue "Heimat" uns aus den, wie einen HIER, als RO. kommunistischen Freiluftgefängnis bezeichnete, gerettet hat, UND dafür Schulden WIR D. ewige Loyalität.

ABER
Wer kämpft kann verlieren.
Wer nicht kämpft, hat schon verloren!
Bertolt Brecht


Wenn die Guten aufhören zu kämpfen,
gewinnen die Schlechten!

############################################
Übersetzung von Englisch in Deutsch
ausgestellt von der Kanzler des Gerichtshofes
keine. 742
12.10.2010
In einer Pilotstudie Urteil vertagt das Gericht die Fälle im Zusammenhang mit
Eigenschaften während der kommunistischen Ära in Rumänien verstaatlicht
anhängigen allgemeinen Maßnahmen auf nationaler Ebene
In der heutigen Urteil der Kammer im Fall von Maria Atanasiu und andere gegen Rumänien
(Anwendungen Nr. 30767/05 und 33800/06), die nicht endgültig ist 1, der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte statt, einstimmig, dass es war a:
Verletzung von Artikel 6 § 1 (Recht auf ein faires Verfahren) - über Frau und Atanasiu
Frau Poenaru
Ein Verstoß gegen Artikel 1 des Protokolls Nr. 1 (Schutz des Eigentums) - über die
drei Bewerber
Der Gerichtshof stellte fest, dass Rumänien muss generell Maßnahmen zu ergreifen, um einen wirksamen Schutz zu sichern
der Rechte durch diese Bestimmungen garantiert, und vertagte Prüfung aller
Anwendungen, die sich aus der gleichen allgemeinen Problem.
Principal Fakten
Der Fall von Maria Atanasiu und andere gegen Rumänien betrifft die Frage der Restitution oder
Entschädigung für Eigenschaften verstaatlicht oder konfisziert vom Staat vor
1989.
Eine Reihe von Restitutionsgesetze wurde in Rumänien nach dem Zusammenbruch des verabschiedet
kommunistischen Regimes, auf dem Grundsatz der Naturalrestitution beruht oder Entschädigung, wenn
Rückgabe nicht möglich war. Der Ausgleich war während einiger Perioden verschlossen und nicht
während andere und war zahlbar in bar zu bestimmten Zeiten und in bar oder Aktien
andere, seit 2005 durch das Eigentum des Proprietatea Fund, der erst noch zu gezahlt worden
notiert an der Börse. Mehrere hunderttausend Menschen in Rumänien weiter
zur Verarbeitung ihrer Ansprüche auf Erstattung oder Entschädigung zu erwarten.
Die Kläger in Maria Atanasiu und andere gegen Rumänien sind drei rumänische Staatsangehörige
leben in Bukarest. Die ersten beiden Klägerinnen, Maria Atanasiu und Ileana Iuliana
Poenaru (Application-Nr. 30767/05), wurden 1912 und 1937 jeweils geboren. Sie sind
die Erben von Herrn Atanasiu, der ehemalige Eigentümer eines Gebäudes in Bukarest wurde
im Jahre 1950 verstaatlicht und ist nun in mehrere Wohnungen aufgeteilt. Nach 1989 unter Berufung auf die
Bestimmungen des allgemeinen Rechts, sicherte sie die Rückkehr von sieben der Wohnungen und
Entschädigung für ein Achtel, wobei die innerstaatlichen Gerichte entschieden, dass die
Verstaatlichung des Gebäudes war rechtswidrig. Im Hinblick auf die letzten verbliebenen Immobilie,
1 Nach den Artikeln 43 und 44 des Übereinkommens ist diese Kammer Urteil nicht rechtskräftig. Während der dreimonatigen
Zeit nach seiner Verkündung, kann jede Partei verlangen, dass der Fall an die Große Kammer des stehen
Gericht. Wenn ein solcher Antrag gestellt wird, hält eine Jury, ob der Fall eine weitere Prüfung verdient.
In diesem Fall wird die Große Kammer in der Sache und liefern ein rechtskräftiges Urteil. Wenn der Antrag auf Verweisung
verweigert, wird das Urteil der Kammer wird endgültig an diesem Tag.
Sobald ein Urteil rechtskräftig wird, ist es an das Ministerkomitee des Europarats für Durchlicht
Überwachung der Ausführung. Weitere Informationen über die Ausführung kann hier gefunden werden:
www.coe.int / t / dghl / Überwachung / Ausführung
das Gegenstand des Rechtsstreits in Frage, der Hohe Kassationsgericht und Justiz
("Die HCCJ") am 11. März 2005 erklärte der Kläger Klage auf Wiederherstellung des Besitzes
unzulässig, mit der Begründung, dass sie Verwendung der Rückgewähr oder gemacht haben
Entschädigungsverfahren zum Zeitpunkt aufgrund des Gesetzes Nr. 10/2001 zur gesetzlichen
Status des verstaatlichten Eigentums. Als sie erhielten keine Antwort innerhalb der gesetzlichen
Frist in Reaktion auf die behaupten, sie nach diesem Gesetz zur Rückgabe der Immobilie eingegangen ist,
die Klägerinnen Klage gegen Bukarest Stadtrat, der am 18. April
2005 wurde von der HCCJ bestellt, eine Entscheidung zu geben. Bisher hat sich die Klägerinnen für
Entschädigung ist noch nicht vom Stadtrat bestimmt.
Der dritte Antragsteller, Ileana Florica Solon (Anwendung nicht. 33800/06), wurde 1935 geboren.
Sie klagte über ihre Unfähigkeit, die Ausgleichsleistungen auf der Grundlage des Gesetzes keine erhalten. 10/2001
(Mit späteren Texte der geänderten Fassung) für den Schaden wegen der anhaltenden
Verstaatlichung der eine Fläche für die Nutzung durch die Universität Craiova. Frau Solon angewandt
Entschädigung an die Universität, die ihren Antrag in einer Entscheidung vom 10. Juli abgelehnt
2001. Anschließend entschied das HCCJ, in einem rechtskräftigen Urteil des 30. März 2006, dass Frau
Solon wurde Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe beansprucht. Bis heute hat die Klägerin
erhielten keine Entschädigung. Im Juni 2010 wird die rumänische Regierung dem Gericht mitgeteilt,
dass ihr Anspruch, vorrangig behandelt werden.
Das Gericht entschied, sich mit dem Fall befassen Rahmen des "Pilot-Urteil"-Verfahren, das
richtet sich an die gesamte Abwicklung von großen Gruppen von identischen Fällen. Der Gerichtshof hat bereits
finden mehr als 150 Verstöße in Fällen dieser Art, und mehrere hundert ähnliche Fälle sind
anhängig ist.
Beschwerden, Verfahren und Zusammensetzung des Gerichtshofs
Die ersten beiden Kläger beschwerte sich, sie hätten keinen Zugang zu einem Gericht in Ordnung war
Anspruch Restitution eines der verstaatlichten Wohnungen. Alle drei Bewerber für Verzögerungen beklagt
seitens der Behörden in der Entscheidung über ihre Anträge auf
Rückerstattung oder Entschädigung. Sie berief sich auf Artikel 6 § 1 (Recht auf ein faires Verfahren innerhalb einer
angemessener Zeit) und Artikel 1 des Protokolls Nr. 1 (Schutz des Eigentums).
Die Anträge wurden mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte am 11. August eingereicht
2005 und 4 August 2006 jeweils. Eine Anhörung wurde in der Öffentlichkeit in den Menschenrechtsrat statt
In Straßburg, am 8. Juni 2010.
Das Urteil wurde von einer Kammer mit sieben Richtern, setzt sich wie folgt angegeben:
Josep Casadevall (Andorra), Präsident,
Elisabet Fura (Schweden),
Corneliu Bîrsan (Rumänien),
Alwine Gyulumyan (Armenien),
Egbert Myjer (Niederlande),
Ineta Ziemele (Lettland),
Ann Power (Irland), die Richter,
und auch Santiago Quesada, Abschnitt Kanzler.
Die Entscheidung des Gerichts
Artikel 6 § 1
Zum fraglichen Zeitpunkt in Anbetracht der fehlenden Reaktion der Behörden,
Frau Atanasiu und Frau Poenaru hatte keine Möglichkeit der Inanspruchnahme Rückgabe der Immobilie in hatte
Frage durch die rumänischen Gerichte. Der Gerichtshof der Auffassung, dass die Behörden nicht
2
zu antworten und das Fehlen eines Heilmittels hatte eine unverhältnismäßige Belastung für auferlegt
Frau Atanasiu und Frau Poenaru die unter Verstoß gegen ihr Recht auf Zugang zu einem Gericht.
Anschließend entschied das HCCJ, in einem Urteil vom 19. März 2007, dass, wenn die
Verwaltungsbehörden nicht innerhalb der gesetzlichen Frist keine Antwort, die Gerichte könnten
bestimmen Forderungen an die Verdienste an ihrer Stelle und könnte gegebenenfalls anordnen, dass der
Rückerstattung des Grundstücks in Frage.
Da die Dauer des Verfahrens für eine Rückerstattung oder Entschädigung von denen Frau Solon
klagte nach Artikel 6 § 1 war aus der Unwirksamkeit der Folge
Ausgleichsmechanismus untersuchte das Gericht ihre Beschwerde unter dem Gesichtspunkt ihrer
Recht auf Achtung ihres Besitzes.
Artikel 1 des Protokolls Nr. 1
Die Parteien unterschieden sich hinsichtlich der Punkt, an dem Menschen, die angemeldeten Forderungen im Rahmen der hatte
einschlägigen Rechtsvorschriften wurden zur Herausgabe der betreffenden Immobilie oder berechtigt
Entschädigung. Das Gericht vertrat die Auffassung, dass der Anspruch auf Entschädigung, wenn die entstanden
innerstaatlichen Gerichte festgestellt hatte, dass die betreffende Person die Voraussetzungen erfuellt sind
nach den Rechtsvorschriften und hatte die verfügbaren Rechtsmittel ausgeschöpft. Dementsprechend die
Kläger hätten zumindest ein Recht auf Schadensersatz in Höhe von einer "Eigentumsansprüche"
ausreichend im rumänischen Recht gegründet und fallen unter den Begriff der "Besitz"
gemäß Artikel 1 des Protokolls Nr. 1. Der Beklagte war daher zutreffend.
Der Gerichtshof der Auffassung, dass die Notwendigkeit, einen gerechten Ausgleich zwischen dem allgemeinen Interesse Streik
und den Schutz der individuellen Grundrechte auch im Rahmen der angewandten
weitreichende Änderungen im Zusammenhang mit der Reform des Staates, aber komplex solche Reform muss es
nicht verbunden Konsequenzen im Widerspruch mit der Konvention.
Im Fall der Kläger, die Bestellung der endgültigen gerichtlichen Entscheidungen der Behörden, eine Entscheidung zu geben
auf die Forderung von Frau und Frau Atanasiu Poenaru eingereicht und die Festsetzung der
Schadensersatz wegen Frau hatte Solon bisher nicht durchgesetzt.
Die rumänische Regierung hatte nicht gegeben irgendwelchen Gründen zum Scheitern, um die sichere rechtfertigen
Kläger Anspruch auf Schadensersatz. Das Scheitern und die Unsicherheit darüber, wann die
Entschädigung gezahlt werden könnte, hatte eine unverhältnismäßige und übermäßige Belastung auferlegt
die Kläger, die nicht mit ihr Recht auf Achtung ihres war ihre
Habe nach Artikel 1 des Protokolls Nr. 1.
Artikel 46
Gemäß Artikel 46 Die Mitgliedstaaten verpflichteten sich, durch die endgültigen Urteile des einhalten
Gericht in jedem Fall, zu denen sie beteiligt waren, die Ausführung durch das Wesen überwacht
Ministerkomitee.
Der Pilot-Urteil Verfahren, das der Gerichtshof beschlossen, auf den Fall von Maria zutreffen
Atanasiu und andere gegen Rumänien, wurde entwickelt, um die Mitgliedstaaten bei der Erfüllung helfen
ihre Rolle im System der Konvention durch die Lösung struktureller Probleme schnell auf nationaler
Niveau. Das bringe eine Beurteilung durch das Gericht, die über den Fall des
einzelnen Antragsteller, im Interesse der anderen möglicherweise betroffenen Personen.
Mehrere Urteile des Gerichts - in den Fällen des Viaşu, Faimblat und Katz 2 - hatte
bereits im Ergebnis einer Verletzung von Artikel 6 § 1 geführt und Artikel 1 des Protokolls Nr. 1
2
Viaşu gegen Rumänien (Nr. 75951/01, 9. Dezember 2008), Katz gegen Rumänien (Nr. 29739/03, 20. Januar 2009) und
Faimblat gegen Rumänien (Nr. 23066/02, 13. Januar 2009).
3
wegen Mängeln der rumänische System der Entschädigung und Restitution 3.
Diese Urteile waren einige der Ursachen der Probleme in Frage identifiziert, in
Insbesondere die schrittweise Erweiterung der Gesetze zur Wiedergutmachung decken praktisch alle verstaatlicht
unbeweglichen Vermögen, was zu einer schweren Belastung für die Behörden. Die Vereinfachung
der Verfahren als Folge des Gesetzes Nr. 247/2005 stellte einen Schritt in die richtige
Richtung, vorausgesetzt, es wurde von den entsprechenden personellen und materiellen gesichert
Ressourcen. Das Gericht stellte jedoch fest, dass bis zum Mai 2010, von insgesamt 68355 Dateien
registriert mit der Zentralen Ausgleichsstelle Board hatte nur 21.260 in einer Entscheidung geführt
Vergabe eines "Ersatz-Zertifikat", und dass weniger als 4.000 Zahlungen worden
gemacht 4. Während das Gericht nahm Kenntnis von den sehr hohen Kosten für den Staat Budget 5
vertreten durch die Restitution und Ausgleichsregelung, beobachtete er, dass die Liste der
das Eigentum des Proprietatea Fonds an der Börse, die seit wegen im Jahr 2005 stattfinden musste,
noch immer nicht erreicht worden, obwohl die Abzweigung in Richtung der Börse von
einige der Forderungen aus der Empfänger von "Kompensation Zertifikate" reduzieren würde
Druck auf den Haushalt.
In Anbetracht der Vielzahl von Problemen, die nach der Verabschiedung des Viaşu beharrte,
Faimblat und Katz Urteile wurden allgemeine Maßnahmen gefordert. In diesem Zusammenhang sind die
Gericht verwies auf die Empfehlungen des Europarates 6 und beobachtet
dass, während es war nicht Sache des Gerichts, festzustellen, welche Maßnahmen der Wiedergutmachung sollte
angenommen durch den Staat, sollte die ehemalige dennoch bieten Anregungen, um leihen
die Behörden die Unterstützung, die sie verlangt hatte.
In der heutigen Rechtsprechung des Gerichtshofs empfohlen, vereinfachte und effiziente Verfahren gestellt werden
statt wie dringend auf der Grundlage der Gesetzgebung und der Justiz-und kohärenten
Verwaltungspraxis, während ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Interessen auf dem Spiel.
Das Gericht vertrat die Auffassung, dass die rumänischen Behörden sollten den Grad der gewährt werden
Diskretion durch die außerordentlich schwierige Aufgabe. Er prüfte den rumänischen
Regierung den Vorschlag, verbindliche Fristen für jede Phase in der Einrichtung
Verwaltungsverfahren von Interesse sein, sofern solche Maßnahmen realistisch waren
und vorbehaltlich der Überprüfung durch die Gerichte. Darüber hinaus Maßnahmen, die von anderen Staaten getroffen werden könnte
eine Quelle der Inspiration für die rumänischen Behörden. Dazu gehörten Überholung
der Rechtsvorschriften im Hinblick auf eine weitere absehbare Ausgleichsregelung, Festlegung einer Obergrenze
für Ausgleichs-und damit die Zahlung in Raten über einen längeren Zeitraum. Seit dem
Auswirkungen einer solchen Regelung auf das ganze Land war beträchtlich, die rumänische
Behörden müssen volle Entscheidungsfreiheit in der Wahl der allgemeinen Maßnahmen beizubehalten.
Als der Pilot-Urteil Verfahren an eine schnelle Wiedergutmachung ausgerichtet war, um zu gewährt werden
nationaler Ebene, um all jene durch das strukturelle Problem identifiziert betroffen, der Pilot
Urteil könnte darauf hindeuten, dass die Untersuchung von allen anderen vergleichbaren Fällen würden vertagt
Bis zum Erlass von allgemeinen Maßnahmen. In der heutigen Fall angesichts der sehr großen
Zahl der Anträge in Bezug auf ähnliche Fragen hat das Gericht zu vertagen
Prüfung dieser Anträge für 18 Monate ab dem Zeitpunkt, zu dem die vorliegende
Urteil wurde rechtskräftig, bis zur Annahme durch die rumänischen Behörden von Maßnahmen
der Lage sind, angemessene Entschädigung für alle, die Wiedergutmachung Gesetzgebung betroffen.
3
Dieser Fall trat in Betracht gezogen werden nach dem oben genannten Urteile, im Gegensatz zu anderen Piloten Fälle
(Broniowski und Hutten-Czapska v. Polen), in dem die Mängel in der nationalen Rechtsordnung wurden identifiziert
für die erste Zeit.
4
Statistiken von der Nationalen Agentur für die Rückgabe von Eigentum ("NAPR") geliefert.
5
Nach einer Schätzung von der rumänischen Regierung zur Verfügung gestellt, musste die Summe der Entschädigung zahlen
im Rahmen der einschlägigen Gesetze würden insgesamt 21000000000 €.
6
Entschließung Res (2004) 3 und die Empfehlung Rec (2004) 6 des Ministerkomitees des Rates vom
Europa, auf 12. Mai 2004 angenommen.
4
Artikel 41
Mittels gerechte hat der Gerichtshof entschieden, dass Rumänien bis 65.000 Euro (EUR) zu zahlen bereit war
gemeinsam mit Frau und Frau Atanasiu Poenaru zur Deckung aller Schäden. Es erhielt Frau Solon EUR
115.000 im Hinblick auf alle Schäden und EUR 3,151.48 für Kosten und Auslagen.
Diese Pressemitteilung ist eine von der Kanzlei hergestellt. Es macht den Gerichtshof nicht binden.
Entscheidungen, Urteile und weitere Informationen über das Gericht finden Sie auf seiner
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Nina Salomon (Tel: 33 3 90 21 49 79)
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wurde in Straßburg vom Rat der Reihe
Europa Mitgliedstaaten im Jahr 1959 mit angeblicher Verstöße gegen die 1950 Europäische Deal
Übereinkommen über Menschenrechte.
5
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PS: issued by the Registrar of the Court
no. 742
12.10.2010
In a pilot judgment, the Court adjourns the cases concerning
properties nationalised during the communist era in Romania
pending general measures at national level
In today’s Chamber judgment in the case of Maria Atanasiu and Others v. Romania
(applications nos. 30767/05 and 33800/06), which is not final 1 , the European Court of
Human Rights held, unanimously, that there had been a:
Violation of Article 6 § 1 (right to a fair hearing) - concerning Mrs Atanasiu and
Mrs Poenaru
Violation of Article 1 of Protocol no. 1 (protection of property) – concerning the
three applicants
The Court held that Romania must take general measures to secure effective protection
of the rights guaranteed by these provisions, and adjourned examination of all
applications stemming from the same general problem.
Principal facts
The case of Maria Atanasiu and Others v. Romania concerns the issue of restitution or
compensation in respect of properties nationalised or confiscated by the State before
1989.
A series of restitution laws was enacted in Romania following the collapse of the
communist regime, based on the principle of restitution in kind, or compensation where
restitution was not possible. The compensation was capped during some periods and not
during others and was payable in cash at some times and in either cash or shares at
others; since 2005 it has been paid through the Proprietatea Fund, which has yet to be
listed on the stock exchange. Several hundred thousand individuals in Romania continue
to await processing of their claims for restitution or compensation.
The applicants in Maria Atanasiu and Others v. Romania are three Romanian nationals
who live in Bucharest. The first two applicants, Maria Atanasiu and Ileana Iuliana
Poenaru (application no. 30767/05), were born in 1912 and 1937 respectively. They are
the heirs of Mr Atanasiu, the former owner of a building in Bucharest which was
nationalised in 1950 and is now divided into several flats. After 1989, relying on the
provisions of ordinary law, they secured the return of seven of the flats and
compensation in respect of an eighth, the domestic courts having held that the
nationalisation of the building had been unlawful. With regard to the last remaining flat,
1 Under Articles 43 and 44 of the Convention, this Chamber judgment is not final. During the three-month
period following its delivery, any party may request that the case be referred to the Grand Chamber of the
Court. If such a request is made, a panel of judges considers whether the case deserves further examination.
In that event, the Grand Chamber will hear the case and deliver a final judgment. If the referral request is
refused, the Chamber judgment will become final on that day.
Once a judgment becomes final, it is transmitted to the Committee of Ministers of the Council of Europe for
supervision of its execution. Further information about the execution process can be found here:
www.coe.int/t/dghl/monitoring/execution
which is the subject of the case in question, the High Court of Cassation and Justice
(“the HCCJ”) on 11 March 2005 declared the applicants’ action for recovery of possession
inadmissible, on the ground that they should have made use of the restitution or
compensation procedure applicable at the time under Law no. 10/2001 on the legal
status of nationalised property. As they did not receive any reply within the statutory
time-limit in response to the claim they lodged under that law for restitution of the flat,
the applicants brought proceedings against Bucharest City Council, which on 18 April
2005 was ordered by the HCCJ to give a decision. To date, the applicants’ claim for
compensation has still not been determined by the city council.
The third applicant, Ileana Florica Solon (application no. 33800/06), was born in 1935.
She complained of her inability to obtain compensation on the basis of Law no. 10/2001
(as amended by subsequent texts) for the damage sustained on account of the
nationalisation of an area of land for use by the University of Craiova. Mrs Solon applied
for compensation to the University, which refused her request in a decision of 10 July
2001. Subsequently, the HCCJ, in a final judgment of 30 March 2006, ruled that Mrs
Solon was entitled to compensation in the amount claimed. To date, the applicant has
received no compensation. In June 2010 the Romanian Government informed the Court
that her claim would receive priority treatment.
The Court decided to deal with the case under the “pilot-judgment” procedure, which is
aimed at the overall settlement of large groups of identical cases. The Court has already
found over 150 violations in cases of this kind, and several hundred similar cases are
pending before it.
Complaints, procedure and composition of the Court
The first two applicants complained that they had not had access to a court in order to
claim restitution of one of the nationalised flats. All three applicants complained of delays
on the part of the administrative authorities in giving a decision on their applications for
restitution or compensation. They relied on Article 6 § 1 (right to a fair hearing within a
reasonable time) and Article 1 of Protocol No. 1 (protection of property).
The applications were lodged with the European Court of Human Rights on 11 August
2005 and 4 August 2006 respectively. A hearing was held in public in the Human Rights
Building, Strasbourg, on 8 June 2010.
Judgment was given by a Chamber of seven judges, composed as follows:
Josep Casadevall (Andorra), President,
Elisabet Fura (Sweden),
Corneliu Bîrsan (Romania),
Alvina Gyulumyan (Armenia),
Egbert Myjer (the Netherlands),
Ineta Ziemele (Latvia),
Ann Power (Ireland), Judges,
and also Santiago Quesada, Section Registrar.
Decision of the Court
Article 6 § 1
At the material time, in view of the lack of response from the administrative authorities,
Mrs Atanasiu and Mrs Poenaru had had no possibility of claiming restitution of the flat in
question through the Romanian courts. The Court considered that the authorities’ failure
2
to reply and the lack of a remedy had imposed a disproportionate burden on
Mrs Atanasiu and Mrs Poenaru which was in breach of their right of access to a court.
Subsequently, the HCCJ, in a judgment of 19 March 2007, ruled that, where the
administrative authorities failed to reply within the statutory time-limit, the courts could
determine claims on the merits in their place and could, if appropriate, order the
restitution of the property in question.
As the length of the proceedings for restitution or compensation of which Mrs Solon
complained under Article 6 § 1 had resulted from the ineffectiveness of the
compensation mechanism, the Court examined her complaint from the standpoint of her
right to the peaceful enjoyment of her possessions.
Article 1 of Protocol no. 1
The parties differed as to the point at which people who had lodged claims under the
relevant legislation were entitled to restitution of the property concerned or
compensation. The Court took the view that entitlement to compensation arose once the
domestic courts had established that the person concerned met the requirements laid
down by the legislation and had exhausted the available remedies. Accordingly, the
applicants had at least a right to compensation amounting to a “proprietary interest”
sufficiently established in Romanian law and covered by the notion of a “possession”
under Article 1 of Protocol No. 1. The latter was therefore applicable.
The Court considered that the need to strike a fair balance between the general interest
and the protection of the individual’s fundamental rights also applied in the context of
far-reaching change linked to reform of the State; however complex such reform, it must
not entail consequences at variance with the Convention.
In the applicants’ case, the final court rulings ordering the authorities to give a decision
on the claim lodged by Mrs Atanasiu and Mrs Poenaru and fixing the amount of
compensation due to Mrs Solon had not been enforced to date.
The Romanian Government had not given any reasons to justify the failure to secure the
applicants’ right to compensation. That failure, and the uncertainty as to when the
compensation might be paid, had imposed a disproportionate and excessive burden on
the applicants which was incompatible with their right to the peaceful enjoyment of their
possessions under Article 1 of Protocol No. 1.
Article 46
Under Article 46 the member States undertook to abide by the final judgments of the
Court in any case to which they were parties, execution being supervised by the
Committee of Ministers.
The pilot-judgment procedure, which the Court decided to apply to the case of Maria
Atanasiu and Others v. Romania, was designed to assist the member States in fulfilling
their role in the Convention system by resolving structural problems speedily at national
level. That entailed an assessment by the Court extending beyond the case of the
individual applicant, in the interests of other potentially affected persons.
Several judgments by the Court – in the cases of Viaşu, Faimblat and Katz 2 – had
already resulted in findings of a violation of Article 6 § 1 and Article 1 of Protocol No. 1
2
Viaşu v. Romania (no. 75951/01, 9 December 2008), Katz v. Romania (no. 29739/03, 20 January 2009) and
Faimblat v. Romania (no. 23066/02, 13 January 2009).
3
on account of shortcomings in the Romanian system of compensation and restitution 3 .
Those judgments had identified some of the causes of the problems in question, in
particular the gradual extension of the reparation laws to cover virtually all nationalised
immovable property, resulting in a heavy workload for the authorities. The simplification
of the procedures as a result of Law no. 247/2005 represented a step in the right
direction, provided that it was backed up by the appropriate human and material
resources. The Court noted, however, that by May 2010, out of a total of 68,355 files
registered with the Central Compensation Board, only 21,260 had resulted in a decision
awarding a “compensation certificate”, and that fewer than 4,000 payments had been
made 4 . While the Court took note of the very substantial cost to the State budget 5
represented by the restitution and compensation scheme, it observed that the listing of
the Proprietatea Fund on the stock exchange, which had been due to take place in 2005,
had still not been accomplished, although the diversion towards the stock market of
some of the claims from persons in receipt of “compensation certificates” would reduce
pressure on the budget.
In view of the large number of problems which persisted after the adoption of the Viaşu,
Faimblat and Katz judgments, general measures were called for. In that context the
Court drew attention to the recommendations of the Council of Europe 6 and observed
that, while it was not for the Court to determine what measures of redress should be
adopted by the State, the former should nevertheless offer suggestions in order to lend
the authorities the assistance they had requested.
In today’s case the Court recommended that simplified and effective procedures be put
in place as a matter of urgency on the basis of legislation and of coherent judicial and
administrative practice, while striking a fair balance between the interests at stake.
The Court took the view that the Romanian authorities should be afforded the degree of
discretion required by that exceptionally difficult exercise. It considered the Romanian
Government’s proposal to establish binding time-limits for each stage in the
administrative procedure to be of interest, provided that such measures were realistic
and subject to review by the courts. In addition, measures taken by other States might
provide a source of inspiration for the Romanian authorities. Those included overhauling
the legislation in order to create a more foreseeable compensation scheme, setting a cap
on compensation and allowing payment in instalments over a longer period. Since the
impact of such a scheme on the entire country was considerable, the Romanian
authorities must retain full discretion in the choice of general measures.
As the pilot-judgment procedure was aimed at allowing rapid redress to be afforded at
national level to all those affected by the structural problem identified, the pilot
judgment could indicate that examination of all similar applications would be adjourned
pending the adoption of general measures. In today’s case, in view of the very large
number of applications concerning similar issues, the Court decided to adjourn
examination of those applications for 18 months from the date on which the present
judgment became final, pending adoption by the Romanian authorities of measures
capable of providing adequate redress to all those affected by the reparation legislation.
3
This case came to be considered following the above-mentioned judgments, unlike other pilot cases
(Broniowski and Hutten-Czapska v. Poland), in which the failings in the domestic legal system were identified
for the first time.
4
Statistics supplied by the National Agency for Property Restitution (“NAPR”).
5
According to an estimate provided by the Romanian Government, the sum needed to pay the compensation
under the relevant laws would total 21 billion euros.
6
Resolution Res(2004)3 and Recommendation Rec(2004)6 of the Committee of Ministers of the Council of
Europe, adopted on 12 May 2004.
4
Article 41
By way of just satisfaction, the Court held that Romania was to pay 65,000 euros (EUR)
jointly to Mrs Atanasiu and Mrs Poenaru to cover all damages. It awarded Mrs Solon EUR
115,000 in respect of all damages and EUR 3,151.48 for costs and expenses.
This press release is a document produced by the Registry. It does not bind the Court.
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The European Court of Human Rights was set up in Strasbourg by the Council of
Europe Member States in 1959 to deal with alleged violations of the 1950 European
Convention on Human Rights.
5

hrrmt5
schrieb am 18.10.2010, 22:10 Uhr
EGMR Pilot Urteil vom 12.10.2010

Sicher! Man kann ACHTZEHN MONATE zufrieden mit dem EGMR Pilot Urteil, mit der Verurteilung Rumäniens, und der Zurückgabe unseres enteigneten Eigentums und Wiedergutmachung, sprich Schadenersatz abwarten.

Das scheint die mehrheitliche Meinung dazu, HIER zu sein.

Die meisten warten schließlich schon mehr wie ein viertel Jahrhundert lang darauf, sie vertrauen "ehrenwerten" Personen, Institutionen oder Vereinen, ABER sollten sie aus ihrer Lebenserfahrung mit unseren Landsleuten im Hinterkopf immer behalten, das deren eigenen Interessen, vor ihren schon immer standen, und stehen werden.

DESHALB sollten Sie sich erstmal selber klar werden, was die enteigneten Erben von ihren Vorfahren für Sie, für einen Stellenwert hat, UND wie ihre Vorfahren mit ihrer Entscheidung zufrieden sein könnten?

Sollten Sie, wie WIR ihr enteignetes Erbe als heilig und von unschätzbaren Wert sehen, DANN:

1. Stehen Sie auf für ihr Recht!
2. Tun Sie alles, was Sie können um die Wiedergabe und Entschädigung zu erreichen!
3. Wie im Leben können Sie sich, dabei AUCH NUR auf sich selbst verlassen!

WIR schreiben den Primarul X durch den rumänischen Präsident, Traian Basescu als Verantwortlichen des heutigen Rumänien, EU Mitglied, UND legen die Kopie dieses Schreiben bei unserer Beschwerde / Klage beim EGMR ein.
So können der EGMR rumänische Referent, Juritici UND Rumänien beim EGMR nicht behaupten, WIR hätten Rumänien nicht die Gelegenheit gegeben, selber Wiedergutmachung zu unserer Zufriedenheit zu leisten.

In unseren Fall :
1. Die sofortige Wiedergabe unseres enteigneten Eigentums
2. Wiederherstellen aller Besitzgrundbucheintragungen, Unterlagen / Papiere und alle Rechte wie vor der Enteignung.
3. Schadenersatz für Wiederinstandsetzung unseres Hauses, wie bei der Enteignung, als Neubau und auch den Grund und Boden.
4. Schadenersatz für Ernteausfälle, für ca. 25 Jahre.
5. Schadenersatz für das Baugrundstück, für ca. 25. Jahre.
6. Mietausfälle, für ca. 25. Jahre
7. Eine offizielle Entschuldigung der rumänischen Regierung, für das uns angetane Unrecht bei unserer Enteignung, auch die Schuld des heutigen Rumänien, als EU Mitglied für fast zehn Gerichtsjahre, indem sie sich geweigert haben Wiedergutmachung zu leisten.

UND

Was tun Sie?

Gruss aus Aachen, den 18.10.2010
Georg

PS. Dieses Schreiben darf NICHT als Aufforderung irgendwas gegen irgendjemand zu tun, oder irgendwas, was zu tun oder zu lassen, aufgefasst werden.
hrrmt5
schrieb am 05.11.2010, 21:51 Uhr
Europäischen Gerichtshof
für Menschenrechte,
Quai Ernest Bevin,
67000 Strasbourg, F Strasburg 29.10.2010


Musterman Musterman
Musterstrasse 111
111111 Musterstrstadt


Application no.11111/11
Musterman v. Romania

Dear Sir or Madam,

I would inform you that on 12 October 2010 a Chamber of Section III adopted a pilot judgment in the case of Maria Atanasiu and Ohers v. Romania (applications nos. 30767/05 and 33800/06) wich concerns a situation to that in your application.
In order to assess the factual situation in your application, you are invited to inform the Court if you have made any application based on restitution laws. If that was the case, you are invited to submit information about the current stge of this application. For this purpose, you can inquire with the local and national competent commisions and submit to the Court the replies from these authorities.
The current latter is a standard latter sent to all applicants before the Court who have an applications raising issues related to the Romanian restitotion lawas. You should therefore disregard if you deem it not relevant to your application or if you have allredy answered the above questions.


C. Kaufrisan
Head of division


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Europäischen Gerichtshof
für Menschenrechte,
Quai Ernest Bevin,
67000 Strasbourg, F Strassburg 29.10.2010



Musterman Musterman
Musterstrasse 111
111111 Musterstrstadt


Beschwerde-nr.11111/11
Musterman c. Romania

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich möchte Ihnen mitteilen, dass am 12. Oktober 2010 eine Kammer des Abschnitts III ein Pilot Urteil erlassen hat, im Fälle der Maria Atanasiu und Anderen gegen Rumänien (Anwendungen Nr. 30767/05 und 33800/06), in die sich um selben Situation zu, dass in Ihrer Anwendung hadelt.
Um die tatsächliche Situation in Ihrer Klage zu beurteilen, werden Sie aufgefordert, das Gericht informieren, wenn Sie jede auf Restitution Gesetzen gemacht haben. Wenn das der Fall ist, werden Sie aufgefordert, Informationen über die aktuelle stand dieser Antrag einzureichen. Zu diesem Zweck können Sie mit den lokalen und nationalen zuständigen Kommissionen und legen sie dem Gericht die Antworten von dieser Behörden vor.
Die aktuelle Brief ist ein Standard Brief an alle Kläger vor dem Gericht, im Zusammenhang mit der rumänischen restitotion Gesetzen. Daher sollten Sie es ignorieren, wenn Sie es nicht als relevant erachten, um Ihre Fall oder wenn Sie schon die oben gestellten Fragen beantwortet, haben.

C. Kaufrisan
Head of division



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Europäischen Gerichtshof
für Menschenrechte,
Quai Ernest Bevin,
67000 Strasbourg, F Strassburg 29.10.2010




Musterman Musterman
Musterstrasse 111
111111 Musterstrstadt



Cererea nr.11111/11
Musterman c. Romania

Stimate Domnule sau Doamnă,

Aş dori să vă informez că la 12 octombrie 2010, o Cameră din secţiunea III a adoptat o hotărâre pilot în cazurile Maria Atanasiu şi Ohers v. România (nr. 30767/05 şi 33800/06 aplicaţii.), Care se referă la o situaţie ca în cererea dvs.
În scopul de a evalua situaţia de fapt în cererea dumneavoastră, vă sunt invitate să informeze Curtea, dacă aţi făcut nici o aplicaţie bazată pe legile de retrocedare.
În cazul în care a fost cazul, sunteţi invitat să prezinte informaţii despre starea actuală a acestei cereri. În acest scop, aveţi posibilitatea să întrebe cu comisiile locale şi naţionale competente, precum şi să prezinte Curţii răspunsurile de la aceste autorităţi.
Acesta scrisore este standard trimisa tuturor solicitanţilor în faţa Curţii, care au un aplicaţii ridică probleme legate de lagile restitotion române. Aceasta trebuie să ignorati, dacă nu-l consideră relevante pentru cererea dumneavoastră, sau dacă aţi răspuns deja la întrebările de mai sus.


C. Kaufrisan
Head of division

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