Sachsesch Wält
Oswald Kessler

Schon im Jahr 1960 begann er als Schüler der 5. Klasse, Gedichte in hochdeutscher Sprache zu schreiben, acht Jahre später dann auch in siebenbürgisch-sächsischer Mundart. Er hat seit dem ersten 1977 in Kerz an allen sechs Mundartdichter-Treffen in Siebenbürgen teilgenommen. Seit dieser Zeit sind seine Mundartgedichte in den deutschsprachigen Zeitungen Rumäniens erschienen, so zum Beispiel auch „Dem Hunklichprädijer“ in der Neujahrsausgabe der Woche vom 30.12.1980. Darin überlegt Kessler, den Diktator mit einem Stein vom Bachufer zur Vernunft zu bringen. Weil die Bedeutung des Wortes „Hunklichprädijer“ nur den Mundartsprechern bekannt war, gab es keine Folgen. Dagegen durfte das Gedicht „Bai Kopesch um Reech“ (1988), welches die Umweltkatastrophe von Kleinkopisch/Copșa Mică beschreibt, nicht publiziert werden.
Das siebte bzw. erste siebenbürgisch-sächsische Mundartautorentreffen in Deutschland, 1994 vom Bundeskulturreferat der Landsmannschaft in Augbsurg veranstaltet, initiierte er und organisierte es zusammen mit dem Augsburger Kulturreferenten Willi Roth. Nach dem zweiten Treffen 1996 in München, das erneut vom Bundeskulturreferat veranstaltet wurde, gründeten Elisabeth und Oswald Kessler einen siebenbürgisch-sächsischen Literaturkreis, der sich zu Lesungen und Mundart-Seminaren im Haus des Deutschen Ostens in München traf und später von Doris Hutter im Haus der Heimat in Nürnberg fortgesetzt wurde. Auf Oswald Kesslers und Doris Hutters Initiative hin wurde außerdem das Internetportal Saksesch Wält unter www.siebenbuerger.de eingerichtet.
Oswald Kessler hat seine Mundarttexte in Zeitungen und Zeitschriften veröffentlicht. Von ihm ist im Druck erschienen:
- Oswald Kessler/Elisabeth Kessler/Wilhelm Meitert: Af deser Ierd als Gast derhiem. München: Selbstverlag, 1996
- Sommerdäsch mät siwe’ Kruëden. Hermannstadt: Honterus, 2024
Da für Oswald Kessler nach eigenem Bekunden das Schriftbild Teil seiner Aussage ist, wird die vom Autor verwendete Schreibweise unverändert wiedergegeben, auch wenn sie sich von der für die Rubrik Sachsesch Wält erarbeiteten stellenweise unterscheidet.