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walter-georg
schrieb am 15.05.2011, 00:41 Uhr
@ aurel: Wenn auch nach Mitternacht, versuche ich - diesmal etwas konkreter zu werden. Davor gebe ich gerne zu, dass die Paragrafen schon ihre Gültigkeit haben, allerdings nicht die wahren Zustände beschreiben.

Stell` dir mal vor, du fährst in den zentralafrikanischen Busch und triffst auf Pygmäen, die so um die 1,40 Meter "groß" sind, du aber 2,22 Meter misst. Deren Delikatesse sind fette weiße Raupen. Angenommen, du isst mit und wirst sogar zu deren Häuptling erhoben. Bist du dann ein Pygmäe?

Während meiner Rundreise in der Karibik bin ich auf Deutsche gestoßen, die schon viele Jahre dort leben, sich jedoch ausgegrenzt fühlen und das Ganze auch zu spüren bekommen. Natürlich haben die den Pass des betreffenden Landes, sind jedoch ein Leben lang Deutsche.

Ich bin fest überzegt, dass du dies schon kapierst, aber nicht willst! Deshalb schließe ich diese Diskussion für immer ab.
aurel
schrieb am 15.05.2011, 00:46 Uhr


Nochmal!

Oben (vorherige Seite) ist keine „Theorie“ sondern ein Extrakt aus dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland.
.grumpes
schrieb am 15.05.2011, 00:47 Uhr (am 15.05.2011, 01:15 Uhr geändert).
@aurel schrieb:
Oben ist keine „Theorie“ sondern ein Extrakt aus dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland.


Welches Grundgesetz @aurele ?
Das ist ein bisschen anders :
Art 116 (1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.

(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.

(Übergangs- und Schlußbestimmungen)

Die siebenbürgische Mundart ist eine Moselfränkische Reliktmundart, die eng mit dem in Luxemburg gesprochenen „Luxemburgisch“ (Letzebuergesch) und der Trierer Mundart verwandt ist. Sie war Teil eines Dialektes, der im Mittelalter in einem relativ großen Gebiet (das nicht nur Luxemburg, sondern auch das Erzbistum Köln umfasste) gesprochen, danach aber immer mehr überformt und verdrängt wurde.
Quelle:Wiki



Willst Du uns wieder saure Gurken verkaufen ?
Mynona
schrieb am 15.05.2011, 00:48 Uhr (am 15.05.2011, 00:50 Uhr geändert).
wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling...Letzter sind Statusdeutsche.

Statusdeutscher (auch Status-Deutscher) ist derjenige Deutsche, der Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist, jedoch nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

Da hast du es nun,ja,wir hatten die rumänische Staatsangehötigkeit,aber deutsche Volkszugehörigkeit.Deswegen waren hier sofort deutsche Staatsbürger.
Also für Rumänien:cetăţean romăn de origine germană.
aurel
schrieb am 15.05.2011, 00:49 Uhr

Das ist ein bisschen komplexer als dein Zitat aus :


wie meinen ?!
ich bin gespannt!
aurel
schrieb am 15.05.2011, 00:50 Uhr


@Mynona
Da hast du es nun,ja,wir hatten die rumänische Staatsangehötigkeit


Auch für Mynona.

Wer die rumänische Staatsangehörigkeit besitzt, ist Rumäne.
Mynona
schrieb am 15.05.2011, 00:51 Uhr (am 15.05.2011, 00:52 Uhr geändert).
Ich sag nur:Dummbatz :-)

wie meinen?
wie meinen?
wie meinen?
walter-georg
schrieb am 15.05.2011, 00:56 Uhr
Leute: Merkt ihr wirklich nicht, dass aurel immer wieder versucht, euch auf den Arm zu nehmen. Diese Diskussion läuft doch schon seit Wochen. Wenn aurel keinen Schlaf hat, kommt er u.a. mit diesem Problem, das so nie zu lösen ist. Gehen wir lieber schlafen.
aurel
schrieb am 15.05.2011, 00:56 Uhr (am 15.05.2011, 00:56 Uhr geändert).


@Mynona

wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling...Letzter sind Statusdeutsche.


Statusdeutscher (auch Status-Deutscher) ist derjenige Deutsche, der Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist, jedoch nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.


Mynona, sind Sie Abkömmling, der Aufnahme gefunden hat in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 ?!

Wachen Sie aus Ihrem (Rausch) Zustand auf.
Mynona
schrieb am 15.05.2011, 01:03 Uhr
Mynona
schrieb am 15.05.2011, 01:06 Uhr (am 15.05.2011, 01:07 Uhr geändert).
aurel lies das mal:

http://360romania.eu/360romania-62/consideratii-generale-217/

Der Link wird deinen Horizont ungemein erweitern.
btw.von einem Rumänen geschrieben!
walter-georg
schrieb am 15.05.2011, 01:17 Uhr
@ aurel: Dass ich von dieser Welt nur minimal was verstehe, ist Ihr Eindruck. Den lasse ich mal so stehen und erkläre Ihnen zwei Beispiele:

Letzten Sommer war ich auf den Seychellen, in den heurigen Osterferien in der Karibik. Warum wohl?

Die Seychellen hatten während meiner Reise Trockenzeit, die mit weniger Luftfeuchtigkeit verbunden ist.

Um die Karibik zu bereisen, musste ich meine Vorgesetzte bitten, mir zwei Tage Extraferien zu genehmigen wegen des Fluges, weil ich sonst in die Regenzeit hineingeschlendert wäre, verbunden mit der Hurrikanzeit. Darauf angesprochen, haben mir Einheimische erklärt, dass sie während der Sommerzeit nur Touristen haben, die die dortigen Gegebenheiten nicht kennen würden.

Undnun möcht e Ich Sie bitten, mir zu erklären, weshalb ich von dieser Welt nur minimal etwas verstehe...

P.S. Zur Beruhigung von @ bankban: Vor meinem Reiseantritt hatte ich noch keinen Tag gefehlt. Die nichtanwesende Zeit stottere ich als Ersatzstunden ab. Du kannst mich trotzdem anzeigen!
aurel
schrieb am 15.05.2011, 01:21 Uhr

@ aurel: Dass ich von dieser Welt nur minimal was verstehe, ist Ihr Eindruck. Den lasse ich mal so stehen und erkläre Ihnen zwei Beispiele:

Letzten Sommer war ich auf den Seychellen, in den heurigen Osterferien in der Karibik. Warum wohl?

Die Seychellen hatten während meiner Reise Trockenzeit, die mit weniger Luftfeuchtigkeit verbunden ist.

Um die Karibik zu bereisen, musste ich meine Vorgesetzte bitten, mir zwei Tage Extraferien zu genehmigen wegen des Fluges, weil ich sonst in die Regenzeit hineingeschlendert wäre, verbunden mit der Hurrikanzeit. Darauf angesprochen, haben mir Einheimische erklärt, dass sie während der Sommerzeit nur Touristen haben, die die dortigen Gegebenheiten nicht kennen würden.

Undnun möcht e Ich Sie bitten, mir zu erklären, weshalb ich von dieser Welt nur minimal etwas verstehe...


Gehen Sie schlaffen walter-georg!
Gute Nacht!
.grumpes
schrieb am 15.05.2011, 01:26 Uhr (am 15.05.2011, 01:38 Uhr geändert).
Art.119 GG
(Flüchtlinge und Vertriebene)
1In Angelegenheiten der Flüchtlinge und Vertriebenen, insbesondere zu ihrer Verteilung auf die Länder, kann bis zu einer bundesgesetzlichen Regelung die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates Verordnungen mit Gesetzeskraft erlassen.
2Für besondere Fälle kann dabei die Bundesregierung ermächtigt werden, Einzelweisungen zu erteilen.
3Die Weisungen sind außer bei Gefahr im Verzuge an die obersten Landesbehörden zu richten.



@Aurele,
außerdem genießen wir noch o.g. Sonderstatus den Du natürlich gerne übersehen hast.
Wie immer, um uns in ein bestimmtes "Raster" zu stecken.
Böser @aurel.

Wer ist Spätaussiedler?
Das im Grundgesetz verankerte Recht von Personen deutscher Herkunft, ihren Aufenthalt und ihre Heimat nach Deutschland zu verlegen, findet seine Bezugspunkte in der jüngeren deutschen Geschichte. Es zielt im Wesentlichen auf die Nachkommen von Auswanderern ab, die die ehemaligen Länder Deutschlands zum Teil vor gut zwei Jahrhunderten verlassen haben. Spätaussiedler ist nach der Terminologie des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG), wer als deutscher Volkszugehöriger die ehemalige Sowjetunion (einschließlich Baltikum) nach dem 31.12.1992 im Wege des Aufnahmeverfahrens verlassen und innerhalb von sechs Monaten ständigen Aufenthalt in Deutschland genommen hat. Für ihn besteht die gesetzliche Vermutung, dass er im Herkunftsgebiet benachteiligt wurde. Weitere Herkunftsgebiete von Spätaussiedlern sind die anderen ehemaligen "Ostblockstaaten" (Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Rumänien, Bulgarien), aber auch die heutigen Staaten des ehemaligen Jugoslawiens, Albanien und China. Allerdings müssen die deutschen Volkszugehörigen aus diesen Ländern für sich persönlich nachweisen oder glaubhaft machen, dass sie dort benachteiligt wurden. Das Kriterium der deutschen Volkszugehörigkeit liegt für Personen vor, die sich in ihrer Heimat zum deutschen Volkstum bekannt haben, wenn dieses Bekenntnis durch Merkmale wie Abstammung, Sprache, Erziehung und Kultur bestätigt wird. Näheres ist in § 6 BVFG geregelt. Außerdem können auch die nichtdeutschen Ehegatten und Abkömmlinge des Spätaussiedlers unter den begünstigten Personenkreis fallen.

Trotz all deinen Bemühungen uns in eine bestimmte "Ecke" zu stellen wirst Du immer nur "Schäferhunddeutscher" bleiben.
So hast Du es ja auch einmal gesagt.
walter-georg
schrieb am 15.05.2011, 01:27 Uhr (am 15.05.2011, 01:30 Uhr geändert).
@ aurel: Eine sehr passende Antwort und dazu noch sehr aufschlussreich. Danke für alle Erklärungen... Das klingt ganz nach Joachim! Gute Nacht.

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