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aurel
schrieb am 15.05.2011, 01:45 Uhr

@grumpes

Art.119 GG
(Flüchtlinge und Vertriebene)

außerdem genießen wir noch o.g. Sonderstatus

Welches Grundgesetz @aurele ?
Das ist ein bisschen anders :
Art 116 (1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.


Frage:
grumpes, sehen Sie ein Komma oben (fett markiert) ?!
Können Sie eine einfache Textanalyse vornehmen und ein deutsches Text verstehen ?!

Tipp
Flüchtlinge und Vertriebene (wer) sind fett markiert Art 116 (1) GG

Fazit
Das 3 Reich ist längst Geschichte grumpes.
.grumpes
schrieb am 15.05.2011, 01:58 Uhr
@aurel schrieb:
Fazit
Das 3 Reich ist längst Geschichte grumpes.


Und was bitteschön möchtest Du uns damit sagen ?

Nimm dir genug Zeit dafür.
aurel
schrieb am 15.05.2011, 02:01 Uhr


@grumpes

Und was bitteschön möchtest Du uns damit sagen ?

Nimm dir genug Zeit dafür.


Soll ich verstehen, dass alles andere von Ihnen verstanden wurde ?!

Dann hätten Sie die Frage nicht gestellt.
.grumpes
schrieb am 15.05.2011, 02:06 Uhr (am 15.05.2011, 02:25 Uhr geändert).
Weitere Herkunftsgebiete von Spätaussiedlern sind die anderen ehemaligen "Ostblockstaaten" (Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Rumänien, Bulgarien), aber auch die heutigen Staaten des ehemaligen Jugoslawiens, Albanien und China. Allerdings müssen die deutschen Volkszugehörigen aus diesen Ländern für sich persönlich nachweisen oder glaubhaft machen, dass sie dort benachteiligt wurden. Das Kriterium der deutschen Volkszugehörigkeit liegt für Personen vor, die sich in ihrer Heimat zum deutschen Volkstum bekannt haben, wenn dieses Bekenntnis durch Merkmale wie Abstammung, Sprache, Erziehung und Kultur bestätigt wird. Näheres ist in § 6 BVFG geregelt.

Dann lies dir das mal in Ruhe durch:
Näheres ist in § 6 BVFG geregelt.

Kleine Nachhilfe:
Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG)
§ 6 Volkszugehörigkeit
Bundesvertriebenengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. August 2007 (BGBl. I S. 1902), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. Juli 2009 (BGBl. I S. 1694) geändert worden ist
(1)Deutscher Volkszugehöriger im Sinne dieses Gesetzes ist, wer sich in seiner Heimat zum deutschen Volkstum bekannt hat, sofern dieses Bekenntnis durch bestimmte Merkmale wie Abstammung, Sprache, Erziehung, Kultur bestätigt wird.
(2)Wer nach dem 31. Dezember 1923 geboren worden ist, ist deutscher Volkszugehöriger, wenn er von einem deutschen Staatsangehörigen oder deutschen Volkszugehörigen abstammt und sich bis zum Verlassen der Aussiedlungsgebiete durch eine entsprechende Nationalitätenerklärung oder auf vergleichbare Weise nur zum deutschen Volkstum bekannt oder nach dem Recht des Herkunftsstaates zur deutschen Nationalität gehört hat. Das Bekenntnis zum deutschen Volkstum oder die rechtliche Zuordnung zur deutschen Nationalität muss bestätigt werden durch die familiäre Vermittlung der deutschen Sprache. Diese ist nur festgestellt, wenn jemand im Zeitpunkt der verwaltungsbehördlichen Entscheidung über den Aufnahmeantrag, in Fällen des § 27 Abs. 2 im Zeitpunkt der Begründung des ständigen Aufenthalts im Geltungsbereich dieses Gesetzes, auf Grund dieser Vermittlung zumindest ein einfaches Gespräch auf Deutsch führen kann, es sei denn, er kann die familiäre Vermittlung auf Grund einer später eingetretenen Behinderung im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch nicht mehr auf diese Weise nachweisen. Ihre Feststellung entfällt, wenn die familiäre Vermittlung wegen der Verhältnisse in dem jeweiligen Aussiedlungsgebiet nicht möglich oder nicht zumutbar war oder wenn dem Aufnahmebewerber die deutsche Sprache wegen einer in seiner Person vorliegenden Behinderung im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch nicht vermittelt werden konnte. Ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum wird unterstellt, wenn es unterblieben ist, weil es mit Gefahr für Leib und Leben oder schwerwiegenden beruflichen oder wirtschaftlichen Nachteilen verbunden war, jedoch auf Grund der Gesamtumstände der Wille unzweifelhaft ist, der deutschen Volksgruppe und keiner anderen anzugehören.
getkiss
schrieb am 15.05.2011, 08:21 Uhr
Analog ist:
Art 116 GG
(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
(2) ... „
@aurel
Analog:
Rumäne ... ist ... wer die rumänische Staatsangehörigkeit besitzt.


Eine "reduzierte" Analogie.
Denn "korrekt" hätte es heißen müssen, wenn es eine Analogie gäbe (die es nicht gibt):

"Rumäne ist wer die rumänische Staatsangehörigkeit besitzt,oder als Flüchtling oder Vertriebener rumänischer Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete Großrumäniens nach dem Stande vom 31. Dezember 1922 Aufnahme gefunden hat."

Dieser Satz, etwa in der Verfassung Rumäniens, oder in einem rumänischen Gesetz wäre nicht nur eine unsachgemäße Wiedergabe der multinationalen Wirklichkeit des Landes, sondern auch historisch gesehen eine Fälschung.
Es müsste irgendwie anders dort stehen. Revisionistischerweise, wie manche rumänische Bürger/Politiker sind, könnte vielleicht stehen,
"oder auf den ehemaligen rumänischen Territorien, als rumänische Staatsbürger, zwischen 1920 und 1938 lebten, oder deren Nachkommen, in Bessarabien oder Transnistrien geboren sind aber jetzt in Rumänien leben...etc."

So etwas, oder ähnliches, wird heutzutage doch auch in Rumänien praktiziert. Den "Brüdern über dem Prut" wird schon lange, zwecks Bewegungsfreiheit in der EU, die rumänische Staatsangehörigkeit gewährt. Massenhaft.

Gleichzeitig regt man sich fürchterlich auf, wenn Ungarn so etwas macht mit den Ungaren, deren Vorfahren Jahrhunderte lang in Ungarn lebten?

Wieso eigentlich? So eine Politik hatten doch der deutsche und rumänische Staat selbst vorexerziert!

....und jetzt lehne ich mich ruhig zurück und warte auf weitere Anallogien....
aurel
schrieb am 15.05.2011, 09:23 Uhr

@getkiss
Eine "reduzierte" Analogie.
Denn "korrekt" hätte es heißen müssen, wenn es eine Analogie gäbe (die es nicht gibt):


Legea nr. 21/1991 a cetateniei romane
(publicata in Monitorul Oficial nr. 98 din 6 martie 2000)


Art. 1.
Cetatenia romana este legatura si apartenenta unei persoane fizice la statul roman.
...
Art. 5.
Copiii nascuti pe teritoriul Romaniei, din parinti cetateni romani, sunt cetateni romani.
....
etc.

dar mai mergeti si pe la biserica dle. getkiss, oricare ar fi ea.
astazi e ziua Domnului
poate mai ajungeti si la alte ganduri
aurel
schrieb am 15.05.2011, 09:30 Uhr

@aurel schrieb:
"Fazit
Das 3 Reich ist längst Geschichte grumpes.
"

Und was bitteschön möchtest Du uns damit sagen ?

Nimm dir genug Zeit dafür.


und grumpes, ist jetzt alles bis zu dem Punkt klar ?!
aurel
schrieb am 15.05.2011, 09:34 Uhr

Interessant wäre zu wissen, wie viele Siebenbürger hier in Deutschland, tatsächlich Rumänen sind.
Ich meine ganz offiziell, mit einem noch gültigen rumänischen Reisepass.

BRD hat es damals in diesem Fall es erlaubt, nach 1989, Ausnahmsweise die doppelte Staatsangehörigkeit.
getkiss
schrieb am 15.05.2011, 09:48 Uhr
poate mai ajungeti si la alte ganduri

Mulţumesc. Asemenea. Citiţi ceva prin Tema "Institution Kirche"....
gehage
schrieb am 15.05.2011, 09:53 Uhr (am 15.05.2011, 09:54 Uhr geändert).
@aurel
hey verstaubter dobrudschanischer biersaufender rural-agrarer sauergurkentandler,die frage nochmal an dich. warum antwortest du mir nicht auf meine frage, ob alle ardeleni vor 1918 nun ungarn waren oder nicht? und wenn ja, dann hätte die moldau und die walachei das ardeal anekdiert? ist das richtig? das wäre doch völkerrechtswidrig! deine logik diente mir als grundlage zu dieser annahme. liege ich da richtig?

nichts für ungut...
gehage
schrieb am 15.05.2011, 10:15 Uhr
und an dich lucky, da du dich bei dem thema vornehm zurück hältst. ist das absicht, oder bist du wieder mal unterwegs? das sollte dich, wie schon oft gesehn, aber dabei nicht hindern stellung zu nehmen... ich würde gerne deine einschätzung zu aurels verhalten in bezug zu diesem thema wissen. da du aurel als einen angenehmen, korrekten inteligenten forum teilnehmer hältst...und ihm oft recht "gibst"!

nichts für ungut...
Mynona
schrieb am 15.05.2011, 10:27 Uhr
Das 3 Reich ist längst Geschichte grumpes.

...nicht im deutschen Gesetzbuch....

...Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling...

was stört dich denn daran relule?
bankban
schrieb am 15.05.2011, 10:29 Uhr (am 15.05.2011, 10:46 Uhr geändert).
Walter-georg am 14.5 um 23:08
„Vielen Dank für die Blumen, aber ich fürchte, dass du da @ bankban sehr beleidigt hast! Der geht nämlich davon aus, in allen Bereichen der Beste zu sein!“

Als These schön formuliert. Gibt’s aber Belege dafür?

Walter-georg am 14.5. um 23:49:
„@ Mynona: "In allen Bereichen kann niemand der Beste sein"
Dachte ich auch, bis mir bankban begegnet ist... Schau dir nur an, was er hinsichtlich rumänischer Grammatik behauptet hat, obwohl er meines Wissens kaum eine rumänische Schule besucht hat. So Einer will mich lehren, wie man zu schreiben hat, wo ich Geografie in rumänischer Sprache absolviert habe! Peinlicher geht`s wohl nimmer...
Wie sagt man so schön: Jeder blamiert sich auf seine Art.“

Doch: Worum ging es? Habe ich irgendetwas über die rumänische Grammatik behauptet oder ist das eine aus der Luft gegriffene Behauptung ??? "O poveste din pädurea verde?"
Darum ging es:

Mein Beitrag am 14.5. um 19:45:
„walter-georg am 14.5. um 12:46:
"Jedes Wort, dem ein bestimmter Artikel vorausgeht, wird im Deutschen groß geschrieben! "
und walter-georg am 14.5. um 18:46:
"... als er die Idee äußerte, dass es in Rumänien keinen Fremdenführer gab, der nicht mit der securitate zusammengearbeitet hätte"
Dem Wort Securitate geht ein bestimmter Artikel voraus. Also müsste es (auch wenn es ein Fremdwort ist) groß geschrieben werden.

Mit welchem Recht/welcher Berechtigung korrigiert ein Lehrer einen anderen Menschen und belehrt ihn, wenn er selbst die eingeforderte/angemahnte Regel nicht einhält?“

Das habe ich gestern Abend geschrieben.

D.h.: Ich habe walter-georg mit den Worten zitiert, dass "Jedes Wort, dem ein bestimmter Artikel vorausgeht, wird im Deutschen groß geschrieben!" und ihm nachgewiesen bzw. vorgehalten, in seinem eigenen deutschen (und nicht rumänischen!) Text das Wort "Securitate" nicht großgeschrieben zu haben. Obwohl er selbst dies vom User seberg gefordert hat. Habe ich etwas von "rumänischer Grammatik" irgendwo geschrieben? Nein! Ich habe nur den User walter-georg an die Einhaltung jener Regel gemahnt, deren Einhaltung er selbst von einem anderen User verlangte!

Wer ist hier peinlich ???

Es geht also um die Praxis der Schreibweise des Wortes „Securitate“ im Deutschen. Nicht im Rumänischen! Bedingt durch die Diskussion der letzten Jahre in der Öffentlichkeit (vor und nach dem Nobelpreis an Herta Müller) kann das Wort als Lehnwort aufgefasst werden.

Solche Lehnwörter werden in der deutschen Presse großgeschrieben. Ein paar Beispiele:
http://www.zeit.de/2009/31/Securitate
http://www.siebenbuerger.de/zeitung/artikel/verschiedenes/10979-leserecho-informelle-mitarbeiter-der.html
http://www.spiegel.de/kultur/literatur/0,1518,718071,00.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Securitate
http://www.faz.net/s/RubDDBDABB9457A437BAA85A49C26FB23A0/Doc~EF89EDA9C9B68415C86F9FE7C7A49C527~ATpl~Ecommon~Scontent.html

Auch in Buchtiteln wird das Wort großgeschrieben:
http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3837053423/7b-21


Ich denke, weltweite Leuchttürme der Presselandschaft wie Der Spiegel, FAZ und Die Zeit zählen mehr als das Unwissen eines Geographielehrers aus der bayrischen Provinz.
aurel
schrieb am 15.05.2011, 10:37 Uhr (am 15.05.2011, 10:51 Uhr geändert).

@gehage
hey verstaubter dobrudschanischer biersaufender rural-agrarer sauergurkentandler,die frage nochmal an dich.

warum antwortest du mir nicht auf meine frage, ob alle ardeleni vor 1918 nun ungarn waren oder nicht? und wenn ja, dann hätte die moldau und die walachei das ardeal anekdiert?


„anekdiert“?!

Ardeal war annektiert schon vorher, aber von den Hunen, die spätere Ungaren, die „freundliche und nützliche“ Weise auch an Siebenbürger ausgeliehen haben. Meine Meinung.

Ihr rüpelhafter aggramater Ton, schließt Sie aber für eine weitere Diskussion aus.
aurel
schrieb am 15.05.2011, 10:49 Uhr


@aurel
Das 3 Reich ist längst Geschichte grumpes.



Ich sehe, ihr habt auch ein Problem damit.

Ich meine damit die „glorreiche Zeiten“, als in denen die Volkszugehörigkeit wichtiger als die Staatsangehörigkeit war. Es stand nicht nur in Papieren, man trug es auch auf der Brust als gelber Stern, bis man noch gründlicher vorgegangen ist und gab’s (für manche) gleich ein Tattoo auf dem rechten Arm, obwohl Deutsche.
Vorübergehend ,.. bis zum Zyklon B.

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