Nach dem Zusammenbruch der Donaumonarchie sprachen sich Siebenbürger Sachsen und Banater Schwaben im Jahre 1919 in getrennten Erklärungen ausdrücklich für die Zugehörigkeit zum Königreich Rumänien aus.
Der neue rumänische Staat verwirklichte jedoch nur einen Teil der den Minderheiten gemachten Versprechungen der so genannten „Karlsburger Beschlüsse“ vom 1. Dezember 1918. Zwar hatte die rumänische Regierung den Siebenbürger Sachsen die kulturelle Gruppenautonomie gewährt, doch im Zuge der 1921 eingeleiteten rumänischen Agrarreform wurde das Nationalvermögen der Siebenbürger Sachsen weitgehend enteignet. Die evangelische Kirche, welche die Schulautonomie besaß, verlor mehr als die Hälfte ihres Grundbesitzes. Dadurch wurden die Mittel für das deutschsprachige Schulwesen der Siebenbürger Sachsen erheblich geschmälert. Zudem wurde der den Minderheiten zugesagte muttersprachliche Unterricht durch die Einführung rumänisch-sprachiger Pflichtfächer reduziert, der Zugang nichtrumänischer Studenten zu den Universitäten erschwert. Versuche der Bukarester Regierung, ein die ethnischen Rumänen begünstigendes Einstellungsverfahren auch in der Wirtschaft einzuführen, scheiterten am Einspruch des Völkerbundes.
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Geschichte der Deutschen in Rumänien