Ist Ungarn noch demokratisch?

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getkiss
schrieb am 11.03.2013, 19:36 Uhr
Letzte Woche sind 70 Demonstranten in den Sitz der FIDESZ eingedrungen. Die Besetzung endete, nachdem die Polizei, zu deren Erstaunen sie gewähren liess....
Und am Wochenende waren es ein paar, ca 4000, jetzt lese ich gerade, nach der Annahme der Verfassungsänderung durch die 2/3 Mehrheit der Fidesz/Kdnp, haben heute Abend wieder vor dem Parlament ein paar hundert demonstriert.
Sogar das ZDF brachte Bilder, nahe aufgenommen, da sah man die Ausdehnung der "Massen" nicht...

Was die "rumänische Brot und Milch"-Politik betrifft, eine lustige Geschichte. In den 70-ern, mit meiner Frau und die 8-Jährige Tochter der Nachbarin aus .... am Strand von Mamaia. Plötzlich wird die Kleine von einer rumänischen Dame angesprochen:
- Tu ce limbă vorbeşti, fetiţo?
- Limba germană, Doamnă;
- Dar cum te chiamă?
- Mă chiamă Maurer.
- Apoi dacă suntem în Românica, iar Şefu cel Mare, pe care îl chiamă tot Maurer şi el vorbeşte româneşte, tu dece nu vorbeşti aşa?
- O fi, eu nu ştiu dece a uitat Şefu Maurer germana, eu vorbesc cum m-a-nvăţat mama.....
Elsam
schrieb am 11.03.2013, 19:41 Uhr
Foarte amuzant, am ras de m-am prapadit.
Umorul sasesc e ... inconfundabil.
getkiss
schrieb am 11.03.2013, 19:43 Uhr
PS
So eine Frechheit auch.
Die Ungaren lassen ihre Verfassung nicht vom Spiegel schreiben....
kranich
schrieb am 11.03.2013, 21:13 Uhr
Foarte amuzant, am ras de m-am prapadit.

Ce-ai ras? Cumva morcovi sau castraveţi? Ai făcut cumva o ciorbă? Şi: Ce are rasul cu umorul săsesc?
harald815
schrieb am 11.03.2013, 21:48 Uhr (am 11.03.2013, 21:50 Uhr geändert).
Letzte Woche sind 70 Demonstranten in den Sitz der FIDESZ eingedrungen. Die Besetzung endete, nachdem die Polizei, zu deren Erstaunen sie gewähren liess....
Und am Wochenende waren es ein paar, ca 4000, jetzt lese ich gerade, nach der Annahme der Verfassungsänderung durch die 2/3 Mehrheit der Fidesz/Kdnp, haben heute Abend wieder vor dem Parlament ein paar hundert demonstriert.
Sogar das ZDF brachte Bilder, nahe aufgenommen, da sah man die Ausdehnung der "Massen" nicht...


Ich denke, dass man aus der Geschichte lernen sollte bzw. dass man Tatsachen die man so ähnlich aus der Geschichte kennt, zumindest nachträglich, korrekt bewerten sollte. Natürlich komme ich auf das 3. Reich zu sprechen, auch wenn mir Hetze oder sonst was vorgeworfen werden wird.
Wie groß war die Anzahl der Protestieren nach der Machergreifung? Wie viele haben protestiert, als die Ermächtigungsgesetze (23.03.1933 - in knapp 2 Wochen sind es 80 Jahre her) verabschiedet wurden? Wie viele Protestierer hat es überhaupt gegeben? Ist die Anzahl der Protestierer ein Kriterium das irgend eine Rolle spielen darf? Für Anhänger des Orban offensichtlich – und wer distanziert sich tatsächlich vor diesem alten, verkalkten, revanchistischen Ungarn (der sich so gern als Deutscher ausgibt)? Da haben wir es.

So eine Frechheit auch.

Ja, dein jetziger Auftritt hier ist eine weitere Frechheit, insbesondere eine Frechheit gegenüber den Ungarn.


Ce are rasul cu umorul săsesc?
Desigur nimic, absolut nimic.
Elsam
schrieb am 11.03.2013, 21:52 Uhr
Ce are rasul cu umorul săsesc?

Nimic.
kranich
schrieb am 11.03.2013, 22:19 Uhr (am 11.03.2013, 22:21 Uhr geändert).
Atunci rade în continuare bucătarule. Poate mă inviţi şi pe mine la o ciorbiţă de văcuţă sau de burtă...

P.S. Poate explici "logica" ta de mai sus...
Diana -->
schrieb am 11.03.2013, 22:25 Uhr
"Ce are rasul cu umorul săsesc?"

Nimic.


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Râs zu Deutsch Lux
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@ grumpes
schrieb am 11.03.2013, 23:16 Uhr
Ce are rasul cu umorul săsesc?

Keine Angst,
langsam entdecken auch die Siebenbürger Sachsen Ihren Humor wieder.
Es gab ja nichts mehr zum Lachen in Rumänien , nur "Auslachen" mit einer Portion Galgenhumor ging noch .
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getkiss
schrieb am 12.03.2013, 04:17 Uhr (am 12.03.2013, 04:18 Uhr geändert).
@harald
der junge, unverkakte 0815-Sympathisant der Ungarn
getkiss
schrieb am 12.03.2013, 04:33 Uhr
Natürlich komme ich auf das 3. Reich zu sprechen
@harald815 und Martin Luther:
Da steht´s: er kann nicht anders.
Morgen vergleicht er den Putzlappen mit dem "Gogoschar".
Ein wahrer Kämpfer!
getkiss
schrieb am 12.03.2013, 09:38 Uhr
Ich meine, man sollte, bevor man große Töne spuckt und den Splitter im Auge eines anderen sieht, zu erst mal den eigenen Balken betrachten.

Die Diskussion geht doch darüber: Ist die Prozedur im ungarischen Parlament mit EU-Recht vereinbar?

Was ist eigentlich Sache?
Im vorigen Jahr hat das ungarische Parlament dem Land eine neue Verfassung gegeben. Durchaus gesetzlich: Mit über 2/3 der Stimmen. Ist das vergleichbar mit anderen Ländern?

Z.Bsp. Deutschland:

Änderung der geschriebenen Verfassung. Die Verfassungsänderung ist grundsätzlich an strenge Voraussetzungen geknüpft. So ist eine Änderung des Grundgesetzes (GG) nur mit der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestags und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrats möglich (Art. 79 II GG). Einer Verfassungsänderung entzogen ist die Gliederung des Bundes in Länder, deren Mitwirkung an der Gesetzgebung sowie die in Art. 1 und 20 GG niedergelegten Grundsätze (Art. 79 III GG, "Ewigkeitsklausel").

Das heisst, beide Prozeduren sind fast gleich. Die Differenz besteht in der "Länderhoheit", die in Ungarn nicht existiert.
Das ist nicht in allen Staaten so. Z.Bsp. Rumänien. Dort reicht ein Parlamentsbeschluss z.Zt. nicht, es ist eine Volksabstimmung durch zu führen. Finde ich durchaus positiv.

Doch, anbetracht des ersten Zitats, schauen wir weiter. Für die Annahme gelten Regeln:

Art 1
....
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Art 20
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.


Also: Absatz 2 des Art. 20 GG legt Prinzipien fest.
a) Das Volk ist der Souverän, nicht Parteien, Gesetzgebung oder andere Organe. Diese können, im Auftrag des Volkes, diese Souveranität ausüben, aber in Reihenfolge.
Zu erst entscheidet das Volk, in Wahlen und Abstimmungen.

Und hier liegt ein entscheidender Mangel des GG.
Das GG selbst wurde noch immer nicht vom Volk, in direkter Abstimmung gutgeheißen.
In contra, alle Maßgebende Parteien haben, seit Anfang an, dies verhindert.
Somit ist dies etwas geworden, was es nicht sein sollte:
Ein Lippenbekenntniß.
Und nicht nur das. Durch dieses Prozedere, haben die Parteien praktisch, die Bestimmungen des Art.1, Abs.3 nicht respektiert. Also eigentlich Verfassungsbruch begangen!
orbo
schrieb am 12.03.2013, 12:24 Uhr
Die Diskussion geht doch darüber: Ist die Prozedur im ungarischen Parlament mit EU-Recht vereinbar?

Kisùr, natürlich ist eine Verfassungsänderung mit 2/3-Merheit völlig legal. Die Diskussion geht allerdings nicht um die Prozedur, sondern um die Inhalte der Verfassungsänderung. Die Gewaltenteilung von Legislative und Exekutive ist fester Bestandteil europäischer Demokratien. Die Gleichschaltung von L+E hingegen Anzeichen einer zentralistischen Verwaltung und auf eine Person zugeschnittenen Machtkonzentration. Ganz ehrlich: lustig ist das nicht. (Der Fairnes halber: Das Stürmen einer Parteizentrale ist auch nicht lustig.)

getkiss
schrieb am 12.03.2013, 13:00 Uhr
Die Gewaltenteilung von Legislative und Exekutive ist fester Bestandteil europäischer Demokratien.

Richtig!
Und so soll es auch sein.
Hier habe Sie etwas noch vergessen. Judikative ist Aufgabe eines Verfassungsgerichts, nicht das Legislative!

Darum unterscheidet die Verfassung zwischen den Organen der Staatsmacht:
Die Legislative unterliegt dem Parlament als Aufgabe;
Die Exekutive dient der Ausführung der Gesetze;
Die Judikative interpretiert die von der Legislative geschaffenen Gesetze.
Das heisst, das Verfassungsgericht prüft Gesetze, Verordnungen, Parteien, etc. auf Verfassungsmäßigkeit. Keinesweges ist es befugt auf eine Änderung der Verfassung, geschweige zu deren Konzept!

Und das ist passiert in Ungarn. Das Parlament genehmigte eine neue Verfassung. Und Übergangsbestimmungen. Dann hob das VG diese auf, mit der Begründung, diese seien nicht übergänglich, sondern permanenter Natur. Nun hat das Parlament, im Einklang mit dem Urteil, die Bestimmungen in die Verfassung integriert.

Dass es im Innland und im Ausland Kritik gibt, ist natürlich. Der Regierung selbst auch bewusst. Und darum hat Außenminister Mártonyi auch erklärt: Wenn es Probleme mit der EU-Besetzen geben sollte, werde die Regierung diese objektbezogen, sachlich erörtern. Selbstverständlich ist, dass die Kritiker dies auch tun...
zockerbaby2
schrieb am 12.03.2013, 13:19 Uhr
Die Sicht der EU ist hier dargestellt:


http://www.stern.de/politik/ausland/umstrittene-verfassungsaenderung-bruessel-prueft-ob-ungarn-noch-zur-eu-passt-1982705.html

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