Der ZDF-Dreiteiler „Unsere Mütter, unsere Väter“

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getkiss
schrieb am 21.03.2013, 14:37 Uhr
Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Polizei
Aufgaben?
Befugnisse?

Wieso werden die nicht erfüllt?

Gibt es ein Kontrollgesetz für die Prüfung/der Erfüllung dieser Aufgaben und Befugnisse?
Wer kontrolliert wen?
getkiss
schrieb am 21.03.2013, 14:46 Uhr
Tag und Ort der Geburt
Wozu erfragen, wenn im PA steht: 30.04.1865, Ouagadougou?
Ist doch "Docoment?
Wenn Polizist dem Dokument nicht glaubt, kann er dssen Innhaber glauben?
Muss er prüfen ob der Mann sein eigenen PA lesen kann?
Kann es passieren dass Jemand nicht mehr weiss, wann und wo geboren? Kann der Polizist solche psychiatrische Probleme lösen?
Wieso müssen Doktoren der Psychiatrie Polizeidienst leisten?

OK, ich habe noch was anderes zu tun......
gehage
schrieb am 21.03.2013, 14:49 Uhr
oder getkiss, könnte es vielleicht sein, dass der PA gefälscht ist und wenn man die person auf die schnelle fragt wann und wo er geboren ist, dass derjenige ins schwitzen kommt?
viele fragen gell?

nichts für ungut...
harald815
schrieb am 21.03.2013, 14:53 Uhr
Kannst du was mehr ins Detail gehen? Ich fülle gerade einen Visumsantrag aus. Da muss ich meine Staatsangehörigkeit angeben. Und den Pass beilegen. Kommt mir ok vor.
Können könnte ich schon bloß warum sollte ich? Es ist vollkommen in Ordnung wenn ein Polizist den Ausweis verlangt. In deinem Fall würde ich es sogar für in Ordnung halten, wenn du auch danach gefragt werden würdest, ob du weitere Staatsangehörigkeiten hast, aber eben auch nur unter gewissen Umständen.

Du fühltest dich von der Frage angegriffen/gedemütigt o.ä., bestimmt nicht nur aufgrund der Frage, sondern aufgrund der Umstände, und was die Frage impliziert? Vielleicht, dass du überhaupt erst mal nach einem PA gefragt wurdest?
Nein, ich fühlte mich weder angegriffen noch gedemütigt. Die Umstände waren überhaupt nicht das Problem, hatte doch ich, wegen eines davor liegenden Vorfalls, die Polizei gerufen. Und du musst bei mir nichts hineininterpretieren. Ich bin in dar Lage das zu sagen was ich meine. Mich stört, nicht speziell auf mich bezogen, wenn sich im Jahre 2013 ein Polizist nach der Volkszugehörigkeit einer Person erkundigt. Das spielte (leider !!!) vor 1945 eine große Rolle und darf HEUTE UND JETZT keine Rolle spielen. Vom Vorgesetzten erwarte ich nur, dass er mir antwortet, dass die Beamten besser geschult werden werden, auch diesbezüglich.

Haiduc, danke. Also Frage nach Staatsangehörigkeit ist erlaubt - richtig, war aber beantwortet durch die Übergabe des deutschen PA. Frage nach Volkszugehörigkeit scheint nicht erklaubt zu sein, oder doch? Oder war die Frage doch nach der Staatsangehörigkeit, weil die Polizitin nicht weiß, dass man die deutsche Staatsangehörigkeit hat, wenn man in Besitz eines deutschen PA ist? Noch schlimmer.
gehage
schrieb am 21.03.2013, 15:01 Uhr
hey haraldescu, könnte es aber nicht auch sein, dass der polizist, den für sich unaussprechlichen namen der im PA stand sehr schön und entzückend fand, und deswegen danach gefragt hat? oder diejenige person sympathisch fand? einfach menschlich ist? minderwertigkeitskomplexe a la kronstadt?

nichts für ungut...
Haiduc
schrieb am 21.03.2013, 15:04 Uhr
Die deutsche Staatsangehörigkeit kann durch eine Staatsangehörigkeitsurkunde (Staatsangehörigkeitsausweis) nachgewiesen werden. Sie wird auf Antrag von der Staatsangehörigkeitsbehörde ausgestellt. Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Link

getkiss
schrieb am 21.03.2013, 15:05 Uhr
Doch Harald:

weiteren Auskünften verpflichtet

Z.Bsp. siehe @gehage:
Warum hast Du geschwitzt, bei +35°C?
harald815
schrieb am 21.03.2013, 15:17 Uhr
Ich sehe schon, unterhalten wir uns über die Kriegszeit, über das wie es damals war und wie es hätte sein können, lassen wir aber das HEUTE UND JETZT. Gut.
Hellenen
schrieb am 21.03.2013, 15:18 Uhr (am 21.03.2013, 15:21 Uhr geändert).
Nein, ich fühlte mich weder angegriffen noch gedemütigt. Die Umstände waren überhaupt nicht das Problem, hatte doch ich, wegen eines davor liegenden Vorfalls, die Polizei gerufen. Und du musst bei mir nichts hineininterpretieren. Ich bin in dar Lage das zu sagen was ich meine. Mich stört, nicht speziell auf mich bezogen, wenn sich im Jahre 2013 ein Polizist nach der Volkszugehörigkeit einer Person erkundigt. Das spielte (leider !!!) vor 1945 eine große Rolle und darf HEUTE UND JETZT keine Rolle spielen. Vom Vorgesetzten erwarte ich nur, dass er mir antwortet, dass die Beamten besser geschult werden werden, auch diesbezüglich.

Haiduc, danke. Also Frage nach Staatsangehörigkeit ist erlaubt - richtig, war aber beantwortet durch die Übergabe des deutschen PA. Frage nach Volkszugehörigkeit scheint nicht erklaubt zu sein, oder doch? Oder war die Frage doch nach der Staatsangehörigkeit, weil die Polizitin nicht weiß, dass man die deutsche Staatsangehörigkeit hat, wenn man in Besitz eines deutschen PA ist? Noch schlimmer.



Da streiten die Welten!

Es gibt in Sachen Staatsbürgerschaft zwei völlig verschiedene Prinzipien:

Das "ius sanguinis" = Abstammungsprinzip

und

das "ius territorialis" = Territorialprinzip

Den deutschen Staaten ist das ius sanguinis Tradition ...

Es besagt, dass Deutscher sei wer von deutschen Eltern geboren wurde. Im Grunde genommen wurde - und wird unverändert - dieses Prinzip von einer Reihe anderer Länder in Europa ebenso gepflogen. Auch die rumänische Staatsbürgerschaftsregelung folgt diesem Prinzip.

Auch der Begriff der "Nation" kann verschieden ausgelegt werden. Der deutsche - "herdersche" - Begriffsinhalt ist ein vorwiegend "romantischer" und "emotioneller".

Der angelsächsische Begriff ist ein vorwiegend "formaler". "Nation" ist alles was der Herrschaftsgewalt der ein Territorium beherrschenden Macht unterworfen ist. Punkt und aus! Ob mit Schlitzaugen oder mit kaukasischen, ob rotbraun gesprenkelte Haut oder blassgelb eingefärbelte, ob blond ob brau ob wurscht ...

Zwischen diesen beiden "Denkwelten" bewegt sich das alles nun einmal.

Jede dieser "Schulen" wird aus irgendeiner Perspektive betrachtet immer "die bessere" sein. Es wird halt wie immer auf die Perspektive des Betrachters ankommen ...
Haiduc
schrieb am 21.03.2013, 15:38 Uhr
Der Paß ist der edelste Teil von einem Menschen. Er kommt auch nicht auf so einfache Weise zustande wie ein Mensch. Ein Mensch kann überall zustande kommen, auf die leichtsinnigste Art und ohne gescheiten Grund, aber ein Paß niemals. Dafür wird er auch anerkannt, wenn er gut ist, während ein Mensch noch so gut sein kann und doch nicht anerkannt wird.

(Bertolt Brecht,
Der Paß / Flüchtlingsgespräche)
Hellenen
schrieb am 21.03.2013, 15:45 Uhr
Ach, wissen Sie, der olle alte Saubär Berthold schrieb im Laufe seines Lebens so allerlei zusammen.

So unbrauchbares Zeugs über "Pässe" wie von ihnen zitiert wurde, aber auch

durchaus "vernünftige Aussagen" wie

Katharina im Spital

Ich brauche einfach meinen geregelten Geschlechtsverkehr Alles andere ist Seife. Ich arbeite wie ein Pferd, bitte sehr Mir ist nichts geholfen mit der sittlichen Reife.

Mir sagt der Arzt, ich kriege es sonst am Eierstock Ich werde sowieso jeden Tag gelber. Ich denke da ganz anders, lieber ein Ziegenbock Als ich selber.
TAFKA"P_C"
schrieb am 21.03.2013, 16:47 Uhr
Eine Polizeibeamtin, die meinen PA in Händen hielt, fragte mich "Sind Sie Deutscher?" oder "Sind Sie deutscher?".

Auzi nene, dar cine te-a pus să te muţi în Bavaria? Mai bine te mutai la mare.
Mynona
schrieb am 21.03.2013, 18:03 Uhr (am 21.03.2013, 18:06 Uhr geändert).
Du fühltest dich von der Frage angegriffen/gedemütigt o.ä., bestimmt nicht nur aufgrund der Frage, sondern aufgrund der Umstände, und was die Frage impliziert? Vielleicht, dass du überhaupt erst mal nach einem PA gefragt wurdest?

Das kann natürlich sein, wird man doch nicht einfach so mir nichts, dir nichts nach dem Perso gefragt, passiert meist nur verdächtig aussehenden Personen :-)

btw.warum wurde die Polizei gerufen?Vll. liegt da der grund für die befragung? ;-)

ob ein Polizeibeamter sich danach erkundigen darf
Ja, darf er!
Mynona
schrieb am 21.03.2013, 18:13 Uhr
Da wäre es interessant zu überlegen, was denn "Bösartigkeit" ist und wann man Egoismus und Eigeninteresse als "gutartig", wie bei den Tieren, und wann als "bösartig", wie bei Menschen, bezeichnen kann.

Ich denke Egoismus ist nie gut, wenn ich aber von "Bösartigkeit" spreche, dann meine ich Menschen die einfach Spass daran haben anderen weh zu tun, die aus Lust an der Freude morden etc.Das sind zwar die wenigsten, aber dazu ist eben nur der Mensch fähig.

das ethisch-moralische Verhalten aus einer bewussten Entscheidung ---> das gibt es übrigens beim Menschen auch ganz ohne Religion und Glaube an einen Gott, sondern einfach aus Liebe zu den Menschen und zum Leben.

Richtig, das gibt es und eigentlich sollte diese Entscheidung in jede Handlung fließen, nicht nur in Ausnahmesituationen...wichtig vor allem der Aspekt, dass das nichts mit Gott zu tun hat.
Wie auch erwähntw urde, ist das Tieren auch nicht fremd, opfern sie sich für ihre Jungen, andere Tiere oder ihre Menschen...helfen sie anderen verletzten Tieren etc.
orbo
schrieb am 21.03.2013, 18:47 Uhr (am 21.03.2013, 18:47 Uhr geändert).

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