Osteuropafreund Seehofer

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_grumpes
schrieb am 15.01.2014, 18:00 Uhr (am 15.01.2014, 18:01 Uhr geändert).
G. Schröder hat drei Frauen J. Fischer vier betrogen und beide sind nicht mehr zu ihnen zurückgeflogen.

....Reibungsverluste, normaler "Schwund"
getkiss
schrieb am 15.01.2014, 19:57 Uhr
Danke @Mynona.
Die Zahlen des IAB sind zwar geschätzt; die Max. Zahlen der möglichen Sozial"Schmarotzer" nicht übermäßig. Allerdings bei Größenordnungen ab 100.000/Jahr werden die Summen empfindlich.

Der Regelsatz, je nach Fall, beträgt 2013 zwischen 224 und 382 EUR.
Link

Neben der Regelleistung gibt es auch Leistungen für Mehrbedarf, bis zu 60% der Regelleistung.
Link

Daneben gibt es Anspruch auf eine angemessene Wohnung:
Was die angemessene Größe der Wohnung betrifft, so gelten in der Regel 45m² für eine, bzw. 60m² für zwei Personen, sowie weitere 15m² für jede weitere Person, als angemessene Wohnungsgröße

Die Mietkosten richten sich nach denen der Ortschaft:
Als Orientierung dienen den Behörden hier oftmals die Mietobergrenzen des Wohngeldgesetzes (WoGG). Allerdings sind hierbei die am jeweiligen Ort marktüblichen Mieten zu berücksichtigen. Nach der Rechtsprechung sind hierbei Mietpreise im unteren, aber nicht im untersten Bereich des ortsüblichen Mietpreises zugrunde zu legen.


Link

So. Das wäre ungefähr die Berechnungsbasis. Dazu gibt es noch "Ausstattungskosten" für Wohnung, Baby, Schulbedarf...
Wer nicht zu tun hat, sollte mal ausrechnen was 100.000 Leute ca. kosten. Die zahlen wir, die Steuerzahler. Alle.
orbo
schrieb am 15.01.2014, 20:19 Uhr
Danke an Mynona für den Link zum Bericht.
Darin heißt es: "Unter optimistischen Annahmen wird die Zahl der SGB-II-Leistungsempfänger zum Jahresende 2014 auf 50.000 bis 58.000, unter extrem pessimistischen Annahmen auf 80.000 bis 93.000 Personen steigen"
Dass Medien die Zahl 93.000 aufgreifen ist der reißerischen Berichterstattung geschuldet. Einen anderen Grund nun eine Rechnung für 100.000 Personen aufzustellen sehe ich aber nicht. Geht man gemäß Bericht von einer 2/3-Beschäftigung der Rumänen und Bulgaren in Deutschland aus, so relativiert sich diese Zahl stark weiter.

Ich bitte nicht falsch verstandenzu werden: Es ist durchaus vorteilhafter, den EU-Mitgliedsländern zu helfen, ihre Probleme nicht nach Außen zu verlagern sondern daheim zu lösen.
getkiss
schrieb am 15.01.2014, 20:59 Uhr
eine Rechnung für 100.000 Personen aufzustellen

hat einen einfachen Grund: Runde Zahl....mit der man dann auf %-Basis jonglieren kann ...
orbo
schrieb am 15.01.2014, 23:17 Uhr
na dann jongliere mal...
Reblaus
schrieb am 16.01.2014, 09:28 Uhr
So. Das wäre ungefähr die Berechnungsbasis. Dazu gibt es noch "Ausstattungskosten" für Wohnung, Baby, Schulbedarf...
Wer nicht zu tun hat, sollte mal ausrechnen was 100.000 Leute ca. kosten. Die zahlen wir, die Steuerzahler. Alle.

Wenn 100.000 Personen 10% der Leistungsempfänger entsprechen, bedeutet dies, dass 900.000 Personen in unser Stuer- und Sozialsystem einzahlen. Die Leistungsempfänger bringen so zu sagen ihre Leistungsträger mit (oder umgekehrt).
Reblaus
schrieb am 16.01.2014, 09:33 Uhr
"WER BETRÜGT, DER FLIEGT:"
@ Ganz einfach,betrügt nicht dann fliegt ihr auch nicht!

Wann fliegt Hoeneß?
gerri
schrieb am 16.01.2014, 09:40 Uhr
@ Jetzt ehrlich,wer möchte sein Geld nicht behalten?
Mit fremden Schmarotzern kann man ihn nicht vergleichen.
Meine persönliche Meinung.
coco23
schrieb am 16.01.2014, 10:29 Uhr (am 16.01.2014, 10:30 Uhr geändert).
Wann fliegt Hoeneß?

Wohin? Meines wissens ist der deutscher Staatsbürger
TAFKA"P_C"
schrieb am 16.01.2014, 10:29 Uhr
Wann fliegt Hoeneß?
Er wird aus BY nach BW abgeschoben!
Slash
schrieb am 16.01.2014, 11:11 Uhr
Debatte über Armutsmigration: So wenig Sozialhilfe zahlen Bulgarien und Rumänien - Von Keno Verseck

Interessanter Artikel aus dem u. a. hervorgeht, dass Empfänger von Sozialhilfeleistungen in Rumänien und Bulgarien zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet sind. Dieses war mir nicht bekannt.
TAFKA"P_C"
schrieb am 16.01.2014, 11:22 Uhr
Länderlexikon Rumänien

Bevölkerung: 21,190 Mio.
??????????
TAFKA"P_C"
schrieb am 16.01.2014, 11:24 Uhr (am 16.01.2014, 11:42 Uhr geändert).

....gewähren auch Bulgarien und Rumänien allen EU-Bürgern denselben Anspruch auf Arbeitslosengeld und Sozialhilfe.
.....
Voraussetzungen für den Erhalt von Sozialhilfeleistungen sind:


◾fester Wohnsitz im Land,
◾kein oder ein Einkommen unter dem garantierten Mindesteinkommen (in Rumänien derzeit umgerechnet rund 30 Euro pro Person, in Bulgarien 33 Euro pro Person),
◾Nachweise erfolgloser Arbeitssuche,
◾kein Immobilien- und bewegliches Vermögen, das auf nationalen amtlichen Ausschlusslisten verzeichnet ist.


Also auch so eine Art "Wer betrügt, der fliegt"
_grumpes
schrieb am 16.01.2014, 14:39 Uhr
Also auch so eine Art "Wer betrügt, der fliegt"
Schweiz streicht arbeitssuchenden Deutschen Sozialhilfe
coco23
schrieb am 16.01.2014, 14:59 Uhr
Interessanter Artikel aus dem u. a. hervorgeht, dass Empfänger von Sozialhilfeleistungen in Rumänien und Bulgarien zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet sind

Da kann Deutschland von diiesen Ländern endlich auch was lernen

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