„Das schaffen wir???" „ Hoffentlich schafft das nicht uns!

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Brombeer
schrieb am 26.08.2016, 08:51 Uhr
Das BMI Bundesamt Migration veröffentlicht unter:

http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/08/asylantraege-juli-2016.html;jsessionid=4ACFB50757934704E58B2F0501A5EAB4.2_cid295?nn=3315850

In der Zeit von Januar bis Juli 2016 haben insgesamt 479.620 Personen in Deutschland Asyl beantragt, davon 468.762 als Erstanträge und 10.858 als Folgeanträge. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (218.221 Personen) bedeutet dies eine Erhöhung um 119,8 Prozent.
Hauptherkunftsländer von Januar-Juli 2016 (im Vgl. zu 2015):


Jan-Juli 2015 Jan-Juli 2016

1. Syrien „ 44.417 197.039
2. Afghanistan 10.479 79.704
3. Irak 11.578 66.625
4. Iran 2.369 15.743
5. Ungeklärt 3.243 13.229
6. Albanien 29.857 9.685
7. Eritrea 4.936 9.230
8. Pakistan 2.546 9.185
9. Russ. Föderation 3.389 6.942
10. Nigeria 3.446 6.127
gehage
schrieb am 26.08.2016, 10:59 Uhr
In der Erstaufnahmeeinrichtung in Fürstenfeldbruck ermittelt die Polizei wegen einer Reihe von Betrugsfällen.

Asylbewerber sollen mehrere Hausausweise, sogenannte Yellow Cards, beantragt und damit ihr Taschengeld doppelt einkassiert haben.


Link

nichts für ungut... 
_Gustavo
schrieb am 27.08.2016, 01:08 Uhr
Strafgesetzbuch
§ 130
Volksverhetzung

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. eine Schrift (§ 11 Absatz 3) verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder einer Person unter achtzehn Jahren eine Schrift (§ 11 Absatz 3) anbietet, überlässt oder zugänglich macht, die
a) zum Hass gegen eine in Absatz 1 Nummer 1 bezeichnete Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstachelt,
b) zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen in Buchstabe a genannte Personen oder Personenmehrheiten auffordert oder
c) die Menschenwürde von in Buchstabe a genannten Personen oder Personenmehrheiten dadurch angreift, dass diese beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
2. einen in Nummer 1 Buchstabe a bis c bezeichneten Inhalt mittels Rundfunk oder Telemedien einer Person unter achtzehn Jahren oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder
3. eine Schrift (§ 11 Absatz 3) des in Nummer 1 Buchstabe a bis c bezeichneten Inhalts herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diese Schrift ein- oder auszuführen, um sie oder aus ihr gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen.

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.

(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.

(5) Absatz 2 Nummer 1 und 3 gilt auch für eine Schrift (§ 11 Absatz 3) des in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalts. Nach Absatz 2 Nummer 2 wird auch bestraft, wer einen in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalt mittels Rundfunk oder Telemedien einer Person unter achtzehn Jahren oder der Öffentlichkeit zugänglich macht.

(6) In den Fällen des Absatzes 2 Nummer 1 und 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, ist der Versuch strafbar.

(7) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, und in den Fällen der Absätze 3 und 4 gilt § 86 Abs. 3 entsprechend.

Fassung aufgrund des Neunundvierzigsten Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht vom 21.01.2015 (BGBl. I S. 10), in Kraft getreten am 27.01.2015 Gesetzesbegründung verfügbar

Vorherige Gesetzesfassungen
gerri
schrieb am 27.08.2016, 09:22 Uhr
@ Und welche Strafe gibt es für die Nichtbeachtung des eigenen Volkes?
seberg
schrieb am 27.08.2016, 10:11 Uhr (am 27.08.2016, 10:19 Uhr geändert).
@ Und welche Strafe gibt es für die Nichtbeachtung des eigenen Volkes?
Was hälts du davon: du wählst zusammen mit deinem eigenen Volk einen neuen Hitler? Harte Strafen müssen manchmal sein, oder?
gerri
schrieb am 27.08.2016, 11:32 Uhr
@ Es geht nicht um harte Strafen,sondern um die Beachtung und Befragung des Volkes,um eine Zusammenarbeit für ein allgemeines Wohl.Wenn man einmal gewählt wurde,heisst das nicht das man keine Fehler machen kann,zwischendurch das Volk befragen und sich vergewissern das alles richtig läuft.
-Die Hunderten,die den Regierenden umringen verschweigen meißtens die Wahrheit damit es ihnen weiterhin gut geht.
(Wir kennen ein gutes Beispiel,N.Ceausescu).
gehage
schrieb am 27.08.2016, 13:23 Uhr
Söder: Hunderttausende Flüchtlinge nicht integrierbar

Link

Zwölf Stunden lang klapperte er nach dem Amoklauf von München die Vermisstenstellen ab, dann wusste Arbnor Segashi: Seine Schwester ist tot. Jetzt spricht der 21-Jährige über den Verlust.
Trotzdem empfindet der Bruder keinen Hass auf den Täter. Hass, sagt er, sei der falsche Weg, denn Hass habe schließlich auch den Amokläufer zu seinen Taten getrieben. Es gelte vielmehr, die Ursachen zu bekämpfen, die Menschen wie Ali David S. zu Menschenhassern machten. Der 18-Jährige sei in der Schule offenbar ständig gemobbt worden, oft von ausländischen Mitschülern.


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nichts für ungut...
Brombeer
schrieb am 27.08.2016, 16:06 Uhr
seberg schrieb:

Was hälts(t) du davon: du wählst zusammen mit deinem eigenen Volk einen neuen Hitler?

seberg, malen Sie den Teufel bitte nicht an die Wand. Wenn unsere Regierung so weitermacht, könnte das eine Option werden.
Diana -->
schrieb am 27.08.2016, 16:07 Uhr (am 27.08.2016, 16:13 Uhr geändert).
gehage, von wem wurdest du immer gemobbt? Oder gemoppt?

Brombeer, du meinst Selbstmord aus Angst vor dem Tode wäre eine Option?
Brombeer
schrieb am 27.08.2016, 18:47 Uhr
Für solche die über den Tellerrand sehen wollen.


DIE MACHT DES NARRATIVS

Merkel und die Hidschra: unbeabsichtigte Einladung zur Eroberung

Quelle: www.rolandtichy.de/.../merkel-und-die-hidschra-unbeabsichtigte-einladung-zur-erobe...
gehage
schrieb am 27.08.2016, 19:59 Uhr
diana, was du heute geraucht hast verrätst du uns sicherlich nicht, oder? wäre es strafbar?

nichts für ungut...
Brombeer
schrieb am 28.08.2016, 05:47 Uhr
@ gehage

Söder: Hunderttausende Flüchtlinge nicht integrierbar.

Werter gehage,

leider kommt Herr Söder aus dem gleichen Papiertiger-Gehege wie sein Chef Seehofer.
Es zählt nur was einer macht. Seehofer redet nur, der will nur spielen aber das schon sehr lange und mit genau der Absicht, möglichst viele glauben zu lassen, die CSU würde Opposition gegen Merkel sein. Ein Irrtum. Wer CSU wählt, bekommt Merkel!

gehage
schrieb am 28.08.2016, 10:36 Uhr (am 28.08.2016, 10:46 Uhr geändert).
der eine wendehals. was hat er (und seine spd) nicht alles geschwafelt als seehofer von einer obergrenze sprach...

SPD-Chef Sigmar Gabriel hat einem Medienbericht zufolge erstmals in der Flüchtlingsdebatte Kritik an Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) geäußert. Im ZDF-Sommerinterview forderte der Vizekanzler eine Obergrenze für Integration.

"Die Union hat die Herausforderungen unterschätzt, und wir haben immer gesagt, es ist undenkbar, dass wir in Deutschland jedes Jahr eine Million Menschen aufnehmen", sagte er laut am Samstag vorab verbreiteten Ausschnitten aus dem Interview, das am Sonntagabend ausgestrahlt wird.

Es reiche nicht, ständig zu sagen, wir schaffen das, sagte Gabriel weiter. Vielmehr müssten die Voraussetzungen geschaffen werden, "dass wir es auch hinkriegen" - das aber habe die CDU/CSU "immer blockiert".


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...und der nächste. ich weiß nicht, sind die nächsten wahlen "nimmer so weit weg"? scheint fast so zu sein.

Der FDP-Vorsitzende Christian Lindner hat die schwarz-rote Regierung eindringlich aufgefordert, ein Jahr nach dem großen Flüchtlingsandrang die Weichen neu zu stellen. „Ich halte es für notwendig, dass die Bundesregierung eines mal unmissverständlich klarmacht: Wenn Menschen wirklich in Not sind, dann geben wir ihnen Schutz - aber nicht auf Dauer“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. „Sondern wenn in der alten Heimat die Lage wieder sicher und stabil ist, dann reisen diese Leute in der Regel zurück - das ist die Genfer Flüchtlingskonvention.“

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nichts für ungut...
Harald815
schrieb am 28.08.2016, 11:12 Uhr
Wer CSU wählt, bekommt Merkel!
Wahrscheinlich wird man Merkel bekommen, egal was man wählt!

Wir leben in der Demokratie in der wir leben. Während die Meisten Deutschen in sie hineingeboren wurden, haben wir (älteren) uns für sie entschieden. Natürlich dürfen wir, wie jeder Bürger, sie kritisieren bzw. zu ändern versuchen.
Der Kanzler wird nicht vom Wähler gewählt sondern vom Parlament. Der Wähler wählt das Parlament, besser gesagt Kandidaten die die Parteien (demokratisch parteiintern?) aufstellen. Kanzlerkandidaten werden von Parteien benannt, damit der Wähler irgendeine Orientierung hat. Natürlich kann dann jemand zum Kanzler gewählt werden, den keine Partei als Kandidat genannt hat.
Bei den Wahlen (aus dem September?) 2017 werden voraussichtlich 6 Parteien über 5% kommen. Es könnte sein, dass 6 (oder 7, falls die CSU einen eigenen Kandidaten vorstellt) Kandidaten benannt werden. Keine der Parteien wird 50% der Parlamentarier erhalten. Es wird zu einer 2-Parteien Koalition (Union-SPD) oder einer 3-er Koalition kommen. Mit der AfD wird niemand eine Koalition eingehen. Es kommen also Koalitionen UNION-SPD; UNION-GRÜNE-FDP in Frage, den für SPD-GRÜNE-LINKE wird es nicht reichen und SPD-GRÜNE-LINKE-FDP kann ich mir nicht vorstellen. Die SPD kommt also nur an die Regierung, wenn es ihr gelingt die jetzige Koalition fortzuführen. Dabei wird sie kaum Forderungen stellen können – welche auch? Die Angela hat diesbezüglich keine Probleme. Nur wenn „das Volk“ sich sehr klar gegen sie stellen wird, wird sie dazu bewegen zu verzichten. Angenommen es käme so – wer soll dann der Kanzler der UNION-SPD Koalition sein?
AfD wählen hat nur einen Effekt : für SPD-LINKE-GRÜNE wird es nicht reichen.
Hatzfelder
schrieb am 28.08.2016, 13:40 Uhr
@ Und welche Strafe gibt es für die Nichtbeachtung des eigenen Volkes?
gerri, was meinst du genau? Hier ist der deutsche Amtseid:

Bundesrepublik Deutschland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der deutsche Amtseid ist in Art. 56 des deutschen Grundgesetzes festgelegt und wird vom Bundespräsidenten und nach Art. 64 vom Bundeskanzler und den Bundesministern bei ihrem Amtsantritt geleistet. Der Bundespräsident leistet den Amtseid auf einer gemeinsamen Sitzung von Bundestag und Bundesrat; der Bundeskanzler und die Bundesminister leisten den Eid vor den Mitgliedern des Bundestages.

Der Amtseid lautet:

Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.

https://de.wikipedia.org/wiki/Amtseid

Welche Stelle davon meinst du, wird nicht beachtet?

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