Restitution/Europaeischer Gerichtshof fuer Menschenrechte

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Georg51
schrieb am 23.02.2010, 20:08 Uhr (am 23.02.2010, 20:13 Uhr geändert).
@ hrrmt5, Zitat:Voraussichtlich wird der rumänische Staat bzw. der Steuerzahler mindestens 30 Jahre, also auch die nächsten RO. Generationen die Schuld der Ära Ceaucescu zu zahlen haben.

Menschenrechte verjähren nicht! - und sollten durch Wirksamkeit die Schuld der nachkommenden Generationen eher verringern.
Monica
schrieb am 24.02.2010, 07:22 Uhr
Menschenrechte verjähren nicht!

Sie haben Recht, theorethisch. Praktisch aber konnen die Betroffenen nur bis 2012 die Akten, Dokumenten vorzulegen. Und wenn man annimmt das die Sammlung von all die notige Dokumenten auch mehr als 1-2-3 Jahre dauert, dann ist dieses Termin merkwurdig.
Karin Decker
schrieb am 06.03.2010, 00:18 Uhr
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wendet nun im Fall Rumäniens das Mittel der Sammel-und Musterklage an:

>> Mehr Info
hrrmt5
schrieb am 06.03.2010, 20:35 Uhr (am 06.03.2010, 22:20 Uhr geändert).
Hallo Frau Karin Decker

>Die Vorlagen für Sammel-und Musterklagen, die vom EGMR ausgewählt wurden, betreffen die Klagen Atanasiu und Poenaru gegen Rumänien, sowie Solon gegen Rumänien.

Unter http://www.coe.int/t/e/human_rights/execution/03_Cases/ Datei Romania_en.pdf kann man auch ablesen, das kein einziger Fall mit deutschen, sächsischen Namen von EGMR geurteilt worden sind, oder zur gerichtlichen Verhandlung für 2010 vorgesehen ist.
Mit Sicherheit sind wir nicht die einzigen, die seit fast einen Jahr mit unserer Beschwerde und Klage beim EGMR vorliegen, von ca. 30.000 Landsleute die wie wir, zwischen ca. 1970 bis ca. 1999 in die BRD eingereist sind und vorher von Ceaucescu und dem RO Staat enteignet wurden.

>Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wendet nun im Fall Rumäniens das Mittel der Sammel-und Musterklage.

Eine Zusammenlegung nur weil wir dieselben Enteignungen erlebt haben ( Gesetz 10/2001 ), finden wir nachteilig weil bei jeden Fall die Restitution und der Schadenersatz unterschiedlich sind.
EGMR Gleichstellung der Fälle bedeuten automatisch Zugeständnisse und Kompromisse.

In dem EGMR Urteil erwarten wir, das der RO Staat verurteilt wird weil sie uns damals, bis heute als Staatsverräter behandelt hat, und sämtliche Menschenrechte verletzt wurden durch die Enteignung unseres Eigentum in RO, und Entziehung unserer RO Staatsangehörigkeit.

Gruß aus Aachen, den 06.03.10
Georg

PS: Besonderes die von der EGMR ausgewählten Klagen, Atanasiu und Poenaru gegen Rumänien, sowie Solon gegen Rumänien, sind uns unbekannt und haben soweit mit unserer Enteignung gar nichts zu tun, DESHALB lehnen wir das kategorisch als GROBE MENSCHENRECHTSVERZUNG AB!
Karin Decker
schrieb am 07.03.2010, 10:25 Uhr (am 07.03.2010, 18:40 Uhr geändert).
Sehr geehrter Herr Georg Popa (hrrmt5),

ob die Entscheidung des EGMR, die Restitutionsklagen gegen Rumänien durch Musterprozesse zu lösen, für die Betroffenen vorteilhaft ist, oder ob es sich diesmal um einen „europäischen Verrat“ an den Opfern des rumänischen Nationalkommunismus handelt, ist schwer zu beurteilen. Ein „Szenenwechsel“ für die Urteilsfindung ist es auf jeden Fall.

Selbst Rechtsanwälte haben mit dem EGMR ihre liebe Not, weil sich dieser Gerichtshof äußerst bedeckt hält und sich ungern in die Karten schauen lässt.

Leider sind die Internetseiten des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) nicht so strukturiert, dass sich die Bürger ein klares Bild davon machen können, wie die Klagen genau aussehen, welche Fälle verhandelt werden und wie die Urteilsfindung betrieben wird. Erschwerend ist auch, dass die wesentlichen Inhalte nur auf Französisch und Englisch vorliegen.

Sie haben wohl Recht mit Ihrer Feststellung, dass siebenbürgisch-sächsische oder banater schwäbische Konfiskationsopfer beim EGMR bislang kaum Genugtuung erfahren haben.

Auch die Namen der für Musterprozesse Auserlesenen („Atanasiu“, „Poenaru“ und „Solon“) klingen nicht sonderlich siebenbürgisch-sächsisch. (Der dritte im Bunde erweckt jedoch den Eindruck, als gehe es um den Erhalt der Attischen Demokratie … ;-)

Anfang dieses Jahres erhielt ich aus unserem rumänischen ResRo-Partnerverein APP folgende Mitteilung:

„Eine saechsische Familie Schwarz, die jetzt in Augsburg wohnt, hat einen schweren Prozess in Strassburg gewonnen.“

Der Fall ist in französischer Sprache unter dem folgenden Link abrufbar:

>> AFFAIRE SCHWARZ C. ROUMANIE

Inwiefern es sich bei den Brüdern Schwarz um Siebenbürger Sachsen handelt, kann ich nicht beurteilen. Es ist mir bislang auch nicht gelungen, den Kontakt mit ihnen aufzunehmen, – was vorteilhaft wäre, weil sie uns wichtige Hinweise für erfolgreiche Prozessführung beim EGMR geben könnten.

Es ist im Allgemeinen sehr bedauerlich, dass jene, die schon Restitutionserfolge gegen Rumänien zu verzeichnen hatten, den anderen, die sich noch in den nervenaufreibenden Prozessen innerhalb Rumäniens oder in der vermeintlichen Sicherheit ihres Falles beim EGMR befinden, nicht freundlich den Weg zum Erfolg weisen.

Damit eine solche Selbsthilfe künftig praktiziert werden kann, wird der ResRo e.V. bald ein Internetforum anbieten, das den ResRo Mitgliedern die Möglichkeit eines intensiven Erfahrungsaustausches bietet.

****

Nun folgt, zu meinem Bedauern, ein gänzlich deplazierter Beitrag unserer Forums-Hausmeisterin Lavinia, welche darauf hofft, der Lächerlichkeit zu entgehen, indem sie andere serselben zeiht:
Lavinia
schrieb am 07.03.2010, 16:34 Uhr (am 07.03.2010, 17:57 Uhr geändert).
Eine Internetplattform für den Verband finde ich eine tolle Idee!
Dort bietet sich für Sie eine wundervolle Entfaltungsmöglichkeit und Sie sind nicht mehr gezwungen jede, aber auch jede Diskussion hier (!) auf die Restitutionsproblematik umzulenken und darauf zu reduzieren.

(Insgeheim weiß ich, Karin Decker, Sie werden weiterhin Hausmeisterin hier sein - Sie erheben ja Anspruch auf viele Immobilien; Ihnen reicht die Vereinsadresse nicht....;-))

Und dass Sie sich für keinen Blödsinn zu schade sind, beweisen Ihre fortwährenden Unterstellungen, die mich belustigen und Sie lächerlich machen. Jo, mei,...wenn's schee mach(en würde)...

Übrigens, den Link zu der "Affaire Schuster" habe ich gaaaaanz easy im Internet gefunden...Dass der Fall für Sie/Ihren Verein etwas Neues ist, spricht nicht gerade für ein professionelles Vorgehen...Gehört wahrscheinlich nicht in den Kompetenzbereich eines Hausmeisters und deshalb muss man es anscheinend doch durch penetrantes Hausmeisterauftreten wettmachen...?
Karin Decker
schrieb am 07.03.2010, 16:48 Uhr (am 07.03.2010, 18:39 Uhr geändert).
@ Lavinia:

Dass Sie sich hier als Hausmeisterin gerieren, kann niemandem entgehen. Es fragt sich, ob Sie das aus eigenem Antrieb tun, oder ob Ihnen jemand diese merkwürdige Tätigkeit aufgetragen hat.

Als Mitglied des Verbands der Siebenbürger Sachsen, erlaube ich mir selbstverständlich diese Internetplattform weiterhin für meine Anliegen, die im Falle des Themas Restitution auch gleichermaßen Anliegen der Vorstände unserer Landsmannschaften sind, zu nutzen.

Der Vorstand des Verbandes der Siebenbürger Sachsen scheint das Thema „Restitution“ sogar als hoch prioritäre Aufgabe einzustufen. Das lässt sich beispielsweise dem Menüpunkt links oben im Zeitungsteil dieses Internetauftritts ablesen („Rentenrecht und Restitution“) stehen nicht von ungefähr an erster Stelle und sind rot hervorgehoben.

Desgleichen kann man davon ausgehen, dass sich auch viele Mitglieder unseres Verbandes der Siebenbürger Sachsen, welche deswegen nicht gleich ResRo-Vereinsmitglieder sein müssen, für das Thema „Restitution“ brennend interessieren und gerne auf manch einen neuen Aspekt hingeweisen werden wollen.

Es wäre schön, wenn sich die Administratoren hier die Dienste von „Hilfscheriffs“ wie Lavinia zum Schutze der Allgemeinheit verbitten würden.

P.S.: Als inkonsequente Aktion hat die der Restitution so abholde Lavinia hinter ihrem bissigen Beitrag weiter oben uns noch den folgenden Link spendiert (später hat sie ihn leider wieder gelöscht und durch ein erneutes Giftspritzlein ersetzt), welcher wohl beweisen sollte, dass auch Siebenbürger Sachsen bereits in den Genuss von EGMR-Urteilen gekommen sind. Also, Dank an Lavinia für den folgenden Link:

AFFAIRE SCHUSTER c. ROUMANIE


Leider haben unsere politischen Kontrahenten einen hohen Wissensvorsprung und kennen die einzelnen Klagen, die beim EGMR gegen Rumänien anhängig sind, besser als wir.
Lavinia
schrieb am 07.03.2010, 18:40 Uhr (am 07.03.2010, 18:44 Uhr geändert).
Karin Decker
"Leider haben unsere politischen Kontrahenten einen hohen Wissensvorsprung und kennen die einzelnen Klagen, die beim EGMR gegen Rumänien anhängig sind, besser als wir."

Ohhhhhhhh! Wen meinen Sie denn, Karin Decker? Sind es womöglich die frei zugänglichen Informationen im Internet, die Ihre politischen Kontrahenten sind?

Oder...

www.youtube.com/watch?v=P5_Msrdg3Hk

(auch aus dem Internet...)
Karin Decker
schrieb am 07.03.2010, 18:41 Uhr (am 07.03.2010, 18:58 Uhr geändert).
@ Lavinia:

So gute Kontakte, wie Sie, habe ich leider nicht. Und was nützten Ihnen schon Pseudonyme?
Lavinia
schrieb am 07.03.2010, 18:57 Uhr
Danke vielmals. Aber viel zuviel der Ehre, meine Gute...Ich habe lediglich Grundkenntnisse im Umgang mit dem Internet, wo natürlich noch weitere Fälle zu finden sind, die ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Kenntnis gebracht hätte, wenn...ja wenn...diese Unterstellungen, diese Undifferenziertheit... Unglaublich mit wie viel Verve, Feindschaft und letztendlich Aggression "Abweichler" verfolgt werden...
Karin Decker
schrieb am 07.03.2010, 18:58 Uhr (am 07.03.2010, 19:02 Uhr geändert).
Lavinia, mal ganz ehrlich: Würden Sie diesen Klamauk, den Sie hier in diesem Forum regelmäßig vollführen, auch dann betreiben, wenn Sie nicht unter dem Schutze Ihres Spitznamens und unter Wahrung Ihrer Anonymität operierten?

(Was aber Ihre Anschuldigungen betrifft, schauen Sie bitte gelegentlich in einen Spiegel.)

Falls Sie sich jedoch als Infobroker in Sachen Restitution hervortun möchten, werde ich Ihnen ganz gewiss keine Steine in den Weg legen. Nur zu!
Lavinia
schrieb am 07.03.2010, 19:04 Uhr (am 07.03.2010, 19:18 Uhr geändert).
Mein Auftreten hier hat nichts damit zu tun, ob ich anonym bin oder nicht. Sie, Frau Decker, lassen sich von Ihrer 'bürgerlichen Identität samt Bild' ja auch nicht davon abhalten, sich mit Ihren haltlosen Verdächtigungen und Unterstellungen lächerlich zu machen...

Karin Decker: "Falls Sie sich jedoch als Infobroker in Sachen Restitution hervortun möchten, werde ich Ihnen ganz gewiss keine Steine in den Weg legen. Nur zu!"

Ich weiß, Frau Decker, wiederholt haben Sie bewiesen, dass Sie diesbezüglich nicht wählerisch sind (übrigens auch nicht mit der Vorverurteilung von Menschen) und mit jedem paktieren würden, der Ihnen das Geweih aufzusetzen bereit wäre...Ich bin dagegen ziemlich wählerisch. Ist so 'ne Macke von mir...
Sie werden verzeihen...ich muss jetzt los...
"Intuieren" Sie mal ruhig weiter...Ja mei, wenn's schee macht..
Karin Decker
schrieb am 07.03.2010, 19:10 Uhr (am 07.03.2010, 20:08 Uhr geändert).
@ Lavinia:

Das musste ja kommen. Aber glauben Sie wirklich, Sie hätten die Chuzpe, hier alle anzumaunzen, die eine andere Meinung vertreten als Sie, wenn jeder wüsste, so also benimmt sich Herr „Liviu Lavinsky“?!

Die wohl fragwürdigste Passage in Ihrem letzten Beitrag (welcher sich auch ansonsten selbst disqualifiziert):

Sie werfen mir „Vorverurteilung von Menschen“ (?) vor. Das ist gar nicht freundlich von Ihnen. Damit es jedoch nicht bei einer leeren Behauptung bleibt, werden Sie doch bitte den Anstand aufbringen und uns eine Liste meiner Vorverurteilungsopfer präsentieren. Bin ja gespannt …

---------

Eine Anregung an die Administratoren:

Wäre es denn nicht möglich, zweierlei Nutzer in diesem Forum zuzulassen? – :

[1.] Mitglieder des Verbandes der Siebenbürger Sachsen, die sich unter Preisgabe ihrer bürgerlichen Identität anmelden und so zumindest den Administratoren namentlich bekannt sind. Von Leuten, die hier nicht völlig anonym sind, ist weniger anzunehmen, dass sie sich „wie die Axt im Walde“ aufführen werden. Falls sie es dennoch tun, wird eine freundliche Rüge sie wieder Manieren annehmen lassen.

[2.] Weiterhin auch Hinz & Kunz, jedoch unter der Maßgabe, dass sie sofort gesperrt würden, wenn sie die Leute derartig anfegen, wie etwa dieses schneeverbrämte Rumpelstilzchen, das eine Lizenz zum Anpöbeln zu besitzen meint.
hrrmt5
schrieb am 07.03.2010, 19:37 Uhr (am 07.03.2010, 19:43 Uhr geändert).
Hallo Frau Karin Decker

>ob die Entscheidung des EGMR, die Restitutionsklagen gegen Rumänien durch Musterprozesse zu lösen, für die Betroffenen vorteilhaft ist, oder ob es sich diesmal um einen „europäischen Verrat“ an den Opfern des rumänischen Nationalkommunismus handelt, ist schwer zu beurteilen. Ein „Szenenwechsel“ für die Urteilsfindung ist es auf jeden Fall.

Auch das RO Sprichwort sagt „lucru inpreunat miroase....“
Ein Musterprozess von EGMR ist gar nicht nötig weil Gesetz 10/2001, Ceaucesus Gesetz, das uns enteignet hat als Unrecht verurteilt.
Einzelne EGMR- Urteile sind richtungsweisend, weil die betroffenen Ländern, in unseren Fall Rumänien, angewiesen werden ihre Gesetzgebung / Praktiken so zu verändern, das künftige EGMR Urteile nicht mehr nötig werden.

>> AFFAIRE SCHWARZ C. ROUMANIE

>Inwiefern es sich bei den Brüdern Schwarz um Siebenbürger Sachsen handelt, kann ich nicht beurteilen. Es ist mir bislang auch nicht gelungen, den Kontakt mit ihnen aufzunehmen, – was vorteilhaft wäre, weil sie uns wichtige Hinweise für erfolgreiche Prozessführung beim EGMR geben könnten.

Zunächst „der Name“ ( unter dieser Betrachtungsweise ) ist es NUR ein Hinweis und macht niemanden zu einer Volkszugehörigen, wobei wir uns von jegliche Rassismus distanzieren möchten, es geht uns NUR um Landsleute ( ganz gleich welche Volkszugehörigkeit ), die dieselben Enteignungen wegen der Einreise in die BRD erfahren haben.

Wir werden tatsächlich bei der dritten Kammer der EGMR mit unserer Beschwerde und Klage vorstellig.
ABER,
gravierende Unterschiede fallen mir auf.
1. Beschwerden / Klagen werden „Mustermann Musterman c/Romania Beschwerde Nr. 111111/09 ( Cererea NR:111111/09 )“ genannt und nicht „ Karl Gottfried Schwarz und Helmut Martin Schwarz c. Roumanie.
2 .Wir werden von der EGMR in RO Sprache von mehreren RO „Referent Juritic“ angeschrieben.
3. Die genannten Richter sind in unseren Fall nicht beteiligt /bekannt.

>Es ist im Allgemeinen sehr bedauerlich, dass jene, die schon Restitutionserfolge gegen Rumänien zu verzeichnen hatten, den anderen, die sich noch in den nervenaufreibenden Prozessen innerhalb Rumäniens oder in der vermeintlichen Sicherheit ihres Falles beim EGMR befinden, nicht freundlich den Weg zum Erfolg weisen.

Natürlich scheut jeder den Gang in die Öffentlichkeit, ABER wenn man soviel Porzellan zerschlagen hat, bis zum EGMR wo sowieso alles Publik gemacht wird, was hat einer noch zu verlieren?

Es ist auch bekannt wie ich schon mal erwähnt habe, das wir niemanden dafür verurteilen, weil sie sich der Korruption in RO angepasst haben, um ihr Eigentum zurück zu bekommen, oder wie die meisten unserer Landsleute nach den Motto „lieber teilweise etwas von der RO Justiz aus ihrer Enteignung anzunehmen, als 10 Jahre bis zum EGMR zu klagen und, vielleicht gar keine Restitution zu erhalten".
Was vollkommen unrealistisch ist, weil das auch die EGMR weiß, und möchte bestimmt nicht, von dem internationalen Gerichtshof, IGH (franz.: Cour internationale de Justice, CIJ, engl.: International Court of Justice, ICJ), ist das Hauptrechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen und hat seinen Sitz im Friedenspalast in Den Haag (Niederlande),belehrt werden.

>Damit eine solche Selbsthilfe künftig praktiziert werden kann, wird der ResRo e.V. bald ein Internetforum anbieten, das den ResRo Mitgliedern die Möglichkeit eines intensiven Erfahrungsaustausches bietet.

Das würde der Wahrheitsfindung helfen, weil wie in unseren Fall, nach 25 Jahren, die Wahrheit ans Licht kommt und, die Schuldigen zur Verantwortung dafür gezogen werden.

Gruß aus Aachen,den 07.03.10
Georg

PS: es ist mir ein Rätsel, warum sich das EGMR mit uns so schwer tut, obwohl alles bewiesen ist, angesichts das, das internationale Recht auch in der Ex DDR praktiziert, besagt das der enteignete Eigentümer alles zurück bekommt, samt Entschädigungen, ganz gleich wie vielen vom Dieb und Hehler, in unseren Fall der rumänische Staat, an neuen Besitzer verkauft haben, gehen alle leer aus.

PS: Nicht zu sehr über die Hornissen ärgern Frau Karin Decker, die können uns sowieso nicht vor der Restitution unseres vom rumänischen Staat geraubten Eigentum abhalten.
Karin Decker
schrieb am 07.03.2010, 20:30 Uhr (am 07.03.2010, 21:02 Uhr geändert).
Hallo Georg – hrrmt5 –,

weshalb die Klagen von Siebenbürger Sachsen und Banater Schwaben gegen Rumänien bisher noch so wenig Berücksichtigung und Resonanz beim EGMR gefunden haben, kann ich mir nur schwerlich erklären.

Am plausibelsten scheint mir der Umstand, dass „unsere Leute“ erst nach Erscheinen des rumänischen „Gesetzes 10/2001“ überhaupt in ihrer Sache aktiv werden konnten, und andere Verfahren, die rumänische Staatsbürger bereits früher gegen ihren Staat angestrengt hatten, sind dadurch auch früher in Strassburg gelandet. Im Falle von Grund und Boden gab es bekanntlich noch größere Schwierigkeiten, weil die Behörden, von Ort zu Ort mit unterschiedlicher Sturheit, an dem Grundsatz festhielten, dass nur rumänische Staatsbürger restitutionsberechtigt seien. Auch hierbei konnten rumänische Staatsbürger schneller durch die Instanzen Rumäniens gehen, um ein letztes Unrechtsurteil zu erhalten, welches sie dazu berechtigte, sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu wenden.

Eine Behandlung als „Bürger zweiter Klasse“ für Deutsche aus Rumänien scheint mir angesichts eines Europäischen Gerichtshofs recht unwahrscheinlich.

Aber es wäre m.E. auch denkbar, dass die Klagen von Deutschen aus Rumänien absichtlich hintangestellt werden, weil ihre prioritäre Behandlung, oder ihr gehäuftes Vorkommen, in einem nach wie vor sehr nationalistisch geprägten Land wie Rumänien, von der Bevölkerungsmehrheit sehr übel aufgenommen würde. – Das ist ein großer Unterschied zu anderen Staaten des ehemaligen Ostblocks, und ein geradezu eklatanter zur ehemaligen DDR.

Ob es mit den Musterprozessen zum Besten steht, oder ob es im Gegenteil auf die faktische Besiegelung der Konfiskationen hinausläuft, lässt sich leider erst sagen, wenn diese beiden Musterprozesse (am 8. Juni 2010) stattgefunden haben.

Schlimmstenfalls beschließt der EGMR, dass es zu lächerlichen Geldentschädigungen kommt, die weiterverkauften Objekte jedoch in den Händen der Diebe und Hehler bleiben. Das wäre, gelinde gesagt, eine Katastrophe.

Wir werden jedenfalls die Zeit bis zum 8. Juni nutzen, um auf die Gefahren eines großen Unrechtsurteils, welches das Vertrauen vieler EU-Büger zum „gemeinsamen Haus Europa“ nachhaltig erschüttern würde, eindringlich zu warnen.

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