Restitution/Europaeischer Gerichtshof fuer Menschenrechte

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Trix
schrieb am 07.03.2010, 21:14 Uhr
@ Lavinia:
Stänkerei ist bei Lavinia Programm.
Auf gut deutsch: Es stinkt!
Sie ignoriert systematisch die zentralen Argumente des anderen und legt es allein darauf an, zu provozieren, zu diffamieren und jeden für unterbelichtet darzustellen.
So ein Umgang ist hier wirklich nicht die feine Art.
Zeit - mal über die Postings nachzudenken, hm?
Karin Decker
schrieb am 07.03.2010, 21:37 Uhr (am 07.03.2010, 22:09 Uhr geändert).
@ Trix:

Ja, – aber weshalb um Himmels Willen, macht ein Mensch sowas? Und warum wird er* nicht seitens der Schiedsrichter (Administratoren) zumindest für einige Zeit (das wäre auch ein denkbares Modell der Disziplinierung; – eine Art temporärer Führerscheinentzug) des Platzes verwiesen?

Das Gesprächsklima wird durch „lavineske“ Provokationen dermaßen vergiftet, dass der Tonfall auf „ihre“ Opfer abfärbt, und letztere daraufhin rausfliegen, während sie munter weitermachen darf.

Dabei hätte diese Person, welche sich hinter dem klangvollen Namen „Lavinia“ verbirgt, durchaus auch intelligente Äußerungen beizusteuern und tut dies zuweilen auch, wenn ihr der Sinn grade mal nicht nach Hader steht.

Es ist völlig in Ordnung, wenn Lavinia mich oder eine andere Person auf Dinge hinweist, die ihrer/seiner Meinung nach „zu viel des Guten“ oder vielleicht sogar manchmal „political incorrect“ sind, aber mit welcher Vehemenz solche Kritik von ihr/ihm vorgebracht wird, als gälte es gleichsam den Gesprächsteilnehmer zu zernichten, ist wirklich jenseits von Gut und Böse.

* Wenn's denn überhaupt eine Frau ist! – Was wiederum nur insofern von Belang ist, als dass es einen gewissen Schutz bedeutet, dergestalt dass man hierbei nicht so schnell geneigt ist, jemanden als ausgemachtes „…“ zu bezeichnen.
seberg
schrieb am 07.03.2010, 22:39 Uhr
"Was aus Liebe getan wird, geschieht immer jenseits von Gut und Böse." NIETZSCHE
rhe-al
schrieb am 07.03.2010, 22:49 Uhr
"O heuchlerische Güte! Schmeichelnd kitzelt die Schlange, wo sie sticht!"
William Shakespeare
Karin Decker
schrieb am 07.03.2010, 22:57 Uhr (am 07.03.2010, 22:58 Uhr geändert).
@ seberg & rhe-al:

Durchaus ein Erklärungsmodell:

Lavinias Zirkuseinlagen als rhetorische Dressurnummern für die Kurzweil der Besucher …

Nun gut, so mag sie walten, wie sie aus Dunst und Nebel um uns steigt!
Anchen
schrieb am 07.03.2010, 23:01 Uhr
"Liebe ist ein Zeitwort, ein Verhältniswort, ein Zahlwort oder ein Umstandswort - je nachdem." Orson Welles
Gilgamesch
schrieb am 08.03.2010, 07:08 Uhr (am 08.03.2010, 07:08 Uhr geändert).
Lavinia
schrieb am 08.03.2010, 10:21 Uhr
...und nach Enjoycapitalism kein Restitutionswort...?
Mindthegap ;-)
hrrmt5
schrieb am 08.03.2010, 20:31 Uhr
Gratulation zum 08. März, den internationalen Frauentag Frau Karin Decker, Gott soll Ihnen die Kraft geben weiter zu kämpfen, zum Wohle uns allen.

Anmerkung

Wie erwähnt; Nicht zu sehr über die Hornissen ärgern Frau Karin Decker, die können uns sowieso nicht vor der Restitution unseres vom rumänischen Staat geraubten Eigentum abhalten.
Unsere Eltern haben uns gelernt niemanden zu unterschätzen, auch vom dümmsten kann man was lernen, nämlich nicht so wie er zu sein oder zu handeln. Wenn man das Böse mit der Wahrheit konfrontiert bleiben ihnen NUR noch Beschimpfungen als Antwort und, ob sie wollen oder nicht müssen sie doch die Wahrheit akzeptieren. Solche bedauernswerte „Schlechter“ schliessen wir sowieso aus unseren Leben aus.

>weshalb die Klagen von Siebenbürger Sachsen und Banater Schwaben gegen Rumänien bisher noch so wenig Berücksichtigung und Resonanz beim EGMR gefunden haben, kann ich mir nur schwerlich erklären.
Am plausibelsten scheint mir der Umstand, dass „unsere Leute“ erst nach Erscheinen des rumänischen „Gesetzes 10/2001“ überhaupt in ihrer Sache aktiv werden konnten, und andere Verfahren, die rumänische Staatsbürger bereits früher gegen ihren Staat angestrengt hatten, sind dadurch auch früher in Strassburg gelandet.

Erst mit Inkrafttreten am 08.02. 2001 des Gesetzes 10/2001 ( nochmal unseren Dank an SBZ die damals mehrmals darüber berichtet haben ) Konnten wir, wie alle anderen die Restitution durch PrimarulXXX oder, „Execurorul judecatoresc“ beantragen.
Wie erwähnt fast neun Jahre bis zum Obersten Gericht in Bukarest mussten wir jede unbegreiflichen Unverschämtheiten, verpackt als Gerechtigkeit von der rumänischen Justiz, rumänischen Staat und PrimarulXXX ertragen.
Wir haben angenommen, da wir fast neun Jahre durch die RO Justiz hingehalten wurden, bis wir uns an jetzt seit fast einen Jahr bei der EGMR Beschwerden durften, das alle anderen Landsleute es vielleicht schon geschafft hätten.
ABER, wo bleiben sie denn alle?

Wie rumänische Staatsbürger ihren, oder auch nicht Eigentum von der RO Justiz zurück erhalten haben , wie die Beispiele Preda Buzescu oder Hotel Lido widerspiegelt, die Korruption in der Justiz und den rumänischen Staat wieder.

Warum NUR rumänische Staatsbürger mit ihren Beschwerden bisher auch beim EGMR Erfolg hatten, und dieses Jahr weiter NUR RO. Bürger vorgesehen wurden, aber GAR KEINEN DEUTSCHEN, SIEBENBÜRGER SACHSEN ODER BANATER SCHWABEN, werden wir demnächst beim EGMR freundlich anfragen.
OBWOHL bisher überhaupt keine Antwort, auch über die Dauer der Beschwerden Bearbeitung, die jetzt schon fast ein Jahr beträgt, von der EGMR nicht beantwortet wurde.
WARUM bei die ausgewählten Musterfälle KEINER von ca. 30.000 enteigneten Siebenbürger Sachsen oder Banater Schwaben dabei ist, und wie sollen wir dadurch berücksichtigt werden, bzw. unseren Eigentum zurück bekommen, und Entschädigung KANN uns vielleicht der EU Kommissionspräsident José Manuel Barroso ( Petition Post Adresse: José Manuel Barroso Präsident der Europäischen Kommission 1049 Brüssel, Belgien ) beantworten.

>Aber es wäre m.E. auch denkbar, dass die Klagen von Deutschen aus Rumänien absichtlich hintangestellt werden, weil ihre prioritäre Behandlung, oder ihr gehäuftes Vorkommen, in einem nach wie vor sehr nationalistisch geprägten Land wie Rumänien, von der Bevölkerungsmehrheit sehr übel aufgenommen würde.

Wer Interesse daran hat uns übel in den RO Medien zu diskreditieren, liegt auf der Hand, es sind die Schlechter von damals die bis heute immer noch Rumänien beherrschen, deshalb kann das Gesetz 10/2001 nicht funktionieren.
Die meisten unserer Nachbarn kennen uns und unsere Eltern und Vorfahren, und haben sich auch nicht unseren Eigentun unter den Nagel gerissen, sie wissen das wir die rechtmäßigen Eigentümer sind, und trauern uns auch nach.

Gruß aus Aachen, den 08.03.10
Georg

PS: Natürlich hat auch uns die RO Justiz hoch in Gerichtsurteile angepriesen, Teilentschädigung angeboten, ABER wir wurden nicht Teilenteignet, DESHALB die EGMR Beschwerde.
Natürlich hat der rumänische Staat immer noch „Zeit“, die Restitution unseren Eigentum mit der verlangten Entschädigung zu leisten. Wenn bald der Gerichtsvollzieher mit den EGMR Urteil beim RO. Staat und Primarul XXXX anklopft, ist es zu spät!
Friedrich K
schrieb am 08.03.2010, 21:01 Uhr (am 08.03.2010, 21:21 Uhr geändert).
Nicht zu sehr über die Hornissen ärgern Frau Karin Decker
... und schon gar nicht über unbefriedigte und frustrierte Schrappnelle die endlich in der Sadt wohnen dürfen, gelle; allesklarneundTschiss :-)
Lavinia
schrieb am 08.03.2010, 23:17 Uhr (am 08.03.2010, 23:18 Uhr geändert).
Allen Frauen, zum internationalen Tag der Frau...stoßen wir an!


www.youtube.com/watch?v=-6w71XVtRj0&feature=related
hrrmt5
schrieb am 09.03.2010, 19:29 Uhr (am 09.03.2010, 20:20 Uhr geändert).
>Friedrich K, Lavinia und alle anderen „ Hornissen“

Anmerkung / Rechtsbelehrung

Das gehört nicht ins Forum Restitution/Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, der auch eine Brücke für Aufarbeitung und Bewältigung unserer gemeinsamen Vergangenheit, unserer rumänischen nationalkommunistischen Enteignung und Vertreibung, zudem auch die Täter angehören, um eine friedliche gemeinsame Zukunft zu schaffen!
ABER um ständige unanständige Attacken von „ Hornissen“ Einhalt zu gebieten betreibe ich AUFKLÄRUNG.

Offensichtlich haben sich „ die Hornissen“ nicht mit der Internet Sicherheit beschäftigt, oder sind so arrogant zu glauben sie seien „schlauer“, ( eine Neuigkeit es gibt immer einen der noch schlauer ist ), das JEDER JEDERZEIT SPUREN IM INRERNET HINTRLÄSST!
Es ist ein leichtes die Spuren zurück zu verfolgen, und es gibt auch die EU Verfassung, die uns alle ( auch in RO. ), die selben Rechte und Pflichten zu spricht.
Volksverhetzung, weil sie verschiedenen Personen einer Volksgruppe beleidigt haben, ist strafbar! Eine Strafanzeige falls noch nicht geschehen, verfolgt einen auch in sogenannten „neutralen“ Ländern, wie die Beispiele der Waffenhändler Schreiber oder, die Reemtsma Entführer zeigen.
Glauben sie, das ca. 30.000 vom rumänischen Staat in ca. 30 Jahren bis heute Enteigneten, hauptsächlich Siebenbürger Sachsen vom Internationalen Recht nicht schutzwürdig seien ?
DANN TAÜSCHEN SIE SICH!
GLAUBEN SIE, DAS RUMÄNIEN UND DIE TÄTER DAFÜR NICHT ZAHLEN WERDEN? DANN TAÜSCHEN SIE SICH!

Gruß aus Aachen, den 09.03.10
Georg

PS: Auch für eine kontroverse Diskussion im Forum Restitution/Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, stehe ICH bereit, ABER für Beiträge unter jeden Niveau NICHT!
Wie erwähnt, das haben wir schon langeeeeee, aus unseren Leben verbannt.
Bedenken sie, das mit ihren „Beiträgen“ auch das EGMR das wahre Gesicht der Täter, und des rumänischen Gesetz 10/2001 sieht, den Unwillen zur Anerkennung ihrer Schuld, und überhaupt kein Wiedergutmachungswille beweist. Durch ihre „ Beiträge“ haben sie NUR weitere rechtliche Nachteile davon zu erwarten.
Lavinia
schrieb am 09.03.2010, 22:04 Uhr
Difficile est satiram non scribere....

hrrmt5
schrieb am 11.03.2010, 20:58 Uhr (am 11.03.2010, 21:01 Uhr geändert).
Wie angekündigt:


Die EGMR verpflichtet uns, jede Änderung betreffend unseres Verfahren sofort anzuzeigen.

Wie angekündigt, haben wir die EGMR offiziell benachrichtigt über das abscheulichste Verbrechen, das Verhöhnen, uns als Opfer der rumänischen nationalkommunistischen Enteignung und Vertreibung, bewiesen, auch hier in diesen Forum, Restitution/Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, das wir als Volksgruppe ständigen Beleidigungen und Angriffen ausgesetzt werden.

Weiterhin haben wir mit Hochachtung die EGMR davor gewarnt, vor einen möglichen historischen Fehler, indem wir möglicherweise als Bauernopfern weiter geopfert werden sollten, bzw. das die ausgewählten Musterklagen, GAR NICHTS MIT UNSEREN UND, CA. 30.000 hauptsächlich Siebenbürger Sachsen, DIE SO WIE WIR WEGEN, DIE EINREISE IN DIE BRD ab ca. 1970 bis 1989, ENTEIGNET UND VERTRIEBEN WURDEN.

Wir erwarten VON DER EGMR, weil unser Fall bestens dokumentiert, und alles bewiesen ist, zumal besonders das mein Vater und wir ca. 25 Jahre bis heute, als PROTEST GEGEN DIE ENTEIGNUNG, Ceaucescus sogenannten Entschädigung NIE angenommen haben, als Einzelklage zu urteilen und Recht zu sprechen.

Wir mussten unserer Verpflichtung gegenüber EGMR nachkommen, weil der PrimarulXXX schrieb uns zum dritten mal in letzten zwei Monaten, mit der Aufforderung wir sollen Nachweise über unseren Erbnachweis und Staatsangehörigkeit bringen.
Beide Nachweise liegen ABER in unseren / ihren Unterlagen seit ca. neun Gerichtsjahren in RO. vor.
Was wollen sie überhaupt mit unserer Staatsangehörigkeit?
Haben sie noch eine Möglichkeit gezaubert, um uns von der Restitution hinzuhalten?

Neun Gerichtsjahre hat PrimarulXXX und der RO. Staat in unzähligen Entscheidungen ( Decizia ) und Gerichtsurteilen niedergeschrieben, WIR HÄTTEN ÜBERHAUPT KEIN RESTITUTIONSRECHT.

Nach ca. vier Gerichtsjahren entschied ein RO. Gericht; Ihr habt doch ein Restitutionsrecht, ihr kriegt als Teileschädigung EINEN „Knochen“, ABER ihr müsst dafür immer und ewig Dankbarkeit und Unterwerflichkeit zeigen, sonst ist euer „Knochen“ nicht mal das Urteilspapier wert!

UND jetzt wo jeder Tag die EGMR Entscheidung erwartet wird, will plötzlich PrimarulXXX und der Rumänischen Staat, vermutlich durch die legale / illegale Einflussnahme von EGMR Refernt Juritic A. A. Und, A. B. diesen symbolischen „Knochen“ durch die drei Schreiben uns aufzwingen?

Um vielleicht der EGMR zu zeigen, seht her wir bieten den Enteigneten „großzügige“ Entschädigung an, aber sie nehmen es nicht an!
ABER:
WIR WURDEN NICHT TEILENTEIGNET UND EUREN „ KNOCHEN“ KÖNNT IHR EUCH SONST WOHIN SCH_E_EN!

Finden wir das die Verbrecher für unsere Enteignung und Vertreibung bezahlen sollen?
JAWOHL!
Auf diese Weise sollen diese Verbrecher lernen was Recht und Unrecht ist!

Vorwerfen kann man uns nichts, weil wir ca. neun Gerichtsjahre bis zum obersten Gericht in Bukarest, sie immer davor gewarnt haben, sogar durch die EX rumänische Justizministerin, Monica Luisa Macovei, und sie haben immer noch die Möglichkeit unsere Restitution und die Entschädigung zu leisten.
Wenn bald der Gerichtsvollzieher bei PrimarulXXX und dem rumänischen Staat mit den EGMR Urteil anklopft, ist es zu spät!

Gruß aus Aachen, den 11.03.10
Georg

PS: Wenn die bösen „Hornissen“ die Hoffnung hatten, auch hier uns vertreiben zu können, DANN HABEN SIE SICH, MAL WIEDER, MÄCHTIG GETAÜSCHT!
GENAUSO WIE DER PRIMARULXX UND DER RUMÄNISCHE STAAT, DIE GLAUBTEN WIR WÄHREN BETREFFEND DER RESTITUTION UNSERES EIGENTUMS,AUF IHREN GUTEN WILLEN ANGEWIESEN.
DAS INTERNATIONALE RECHT IST AUCH IN RUMÄNIEN GÜLTIG.
Karin Decker
schrieb am 11.03.2010, 22:11 Uhr (am 11.03.2010, 22:54 Uhr geändert).
Sehr geehrter Herr Popa (hrrmt5),

Ihre Mitteilung, „nach ca. vier Gerichtsjahren entschied ein RO. Gericht; Ihr habt doch ein Restitutionsrecht, ihr kriegt als Teileschädigung EINEN Knochen…“, hat bei mir alle Allarmglocken läuten lassen.

Es handelt sich m.E. um die neuesten Tricks der Restitutionsverhinderer in Rumänien. Wie ich nämlich von einigen ResRo-Mitgliedern in letzter Zeit erfuhr, versuchen die Bürgermeister in Rumänien seit ca. einem Jahr, die gegen sie, bzw. den Staat Rumänien, geführten Prozesse beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte durch nachträgliche Entschädigungsangebote zu torpedieren.

Es ist richtig, dass der Kläger den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte über jede Änderung seines Falles in Rumänien informieren muss. Tut er das im Falle eines nachträglichen Entschädigungsangebotes, wird das nicht als „Schuldeingeständnis“ des rumänischen Staates gewertet, sondern offenbar als Aufhebung der Menschenrechtsverletzung.

Der Betroffene erhält dann folgendes Schreiben (im Original auf rumänisch):

***

EUROPÄISCHER GERICHTSHOF FÜR MENSCHENRECHTE

Herrn/Frau (Name Ihres Rechtsanwalts/Ihrer Rechtsanwältin)

DIE DRITTE KAMMER

Strassburg, Datum

Antrag Nr. 23456/04
Mustermann und andere gegen Rumänien


Herr/Frau Rechtsanwalt,

ich setze Sie davon in Kenntnis, dass am (Datum) der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einer Zusammensetzung von drei Richtern (Namen der Richter; ein rumänischer darf nicht dabei sein) beschlossen hat, Ihren am 11. Mai 2004 eingereichten Antrag, welcher unter der weiter oben genannten Nummer registriert wurde, als unzulässig zu erklären. Der Gerichtshof hat festgestellt, dass die Bedingungen, welche die Konvention vorsieht, nicht erfüllt wurden.

In Betrachtung der Gesamtheit aller Elemente, welche sich in seinem Besitz befinden und innerhalb seiner Kompetenz, die dargelegten Anliegen zu überprüfen, hat der Gerichtshof keinen Anhaltspunkt einer Übertretung von Menschenrechten gefunden, welche die Konvention oder ihre Zusatzprotokolle gewährleisten.

Dieser Beschluss ist endgültig und kann werder Gegenstand einer Berufung vor dem Gerichtshof, einschließlich der Großen Kammer, noch einer anderen Körperschaft sein. Sie werden folglich verstehen, dass die Protokollführung weder in der Lage sein wird, Ihnen andere Erklärungen bezüglich der Beschlüsse des Ausschusses zu liefern, noch Ihnen auf eventuelle Briefe zu antworten, die Sie ihm womöglich hinsichtlich des gefällten Beschlusses in dieser Angelegenheit zuschicken mögen. Sie werden keine anderen Dokumente in dieser Sache seitens des Gerichtshofs erhalten und, gemäß der Maßgaben des Gerichtshofs, wird Ihre Akte innerhalb eines Jahres ab dem Datum dieses Beschlusses zerstört werden.

Das vorliegende Schreiben wird Ihnen aufgrund des Artikels 53 § 2 der Gerichtshofsordnung angefertigt.

Nehmen Sie bitte, Herr/Frau Rechtsanwalt, die Zusicherung meiner vornehmlichen Wertschätzung entgegen.

Im Namen des Gerichtshofs,

(Name des Gerichtsschreibers)
Hilfsgerichtsschreiber der Abteilung


ADRESSE | ADDRESS
COUNCIL OF EUROPE | CONSEIL DE L’EUROPE
67075 STRASBOURG Cedex, France

T | +33 (0)3 88 41 20 18
F | +33 (0)3 88 41 27 30
www.echr.coe.int

***

Ich halte dieses für eine sehr bedenkliche Entwicklung und es muss dringend überlegt werden, wie die Opfer der rumänischen Konfiskationen sich gegen dieses erneute Unrecht (diesmal in Koproduktion mit einer wichtigen EU-Institution) möglichst gemeinsam wehren.

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