Ist Ungarn noch demokratisch?

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getkiss
schrieb am 03.02.2012, 17:20 Uhr (am 03.02.2012, 17:30 Uhr geändert).
1.@Indiana-„Die insolvente Fluglinie stellt ihren Betrieb ein. Die Rechnungen können nicht bezahlt werden. Außerdem muss die Fluglinie der EU illegale Staatsbeihilfen zurückzahlen.”

2.@Indiana-„Auch ein Betrieb in öffentlicher Hand muß wirtschaften können.
Die Inanspruchnahme staatlicher Hilfen bedeutet :Wettbewerbsverzerrung.

Zum Vergleich:
Private ungarische WiZZ Air

Allein der Fluglinie gegenüber, wäre es unfair und ungerecht dass die Eine Geld vom Staat bekommt und die Andere nicht.”

3.@orbo:” Ist die Aufforderung zur Zurückzahlung der vor Jahren schon zu Unrecht geleisteter Zahlungen zum jetzigen Zeitpunkt ein Zufall?

Eine Insolvenz ist durch Aufstockung des Stammkapitals/Eigenkapitals durch die Eigentümer vermeidbar. Nur der ungarische Staat kann zur Zeit nicht aufstocken.”

Quod erat demonstrandum.
Die Gesellschaft ist pleite und soll unrechtmäßige Hilfen des Staates/der EU zurückzahlen? Aus leeren Kasse?

Porsche und BMW können staatliche Hilfe beanspruchen?

Die Deutsche Post muss ebenfalls Subventionen zurückzahlen?
Gibt es in Deutschland so sclimme politische Verhältnisse wie in Ungarn?

Was ist jetzt. Gibt´s vielleicht diskriminatorische Handhaben?

Antwort:Nee. Es gibt nur organisierten Durcheinander.
Indiana
schrieb am 03.02.2012, 17:37 Uhr (am 03.02.2012, 17:41 Uhr geändert).
@getkiss,
einen kleinen wichtigen Unterschied gibt es.

Die Deutsche Post muss, zu unrecht erhaltene Gelder, zurückzahlen.

Die staatliche Ungarische Fluggesellschaft auch.

Bisher einverstanden ?

BMW und Porsche bekommen die Hilfen, um Arbeitzplätze im Struktur schwachen Osten zu schaffen (ob das noch stimmt sei mal dahingestellt).

Hätte Ungarn Arbeitsplätze in Struktur schwachen Gegenden geschaffen,und dafür den Firmen Geld gegeben, hätte kein Mensch etwas dagegen gehabt.

P.S. Bin mir sicher dass, selbst ein neuer Flughafen im Osten Ungarns, subventioniert werden könnte.
Joachim
schrieb am 03.02.2012, 18:23 Uhr (am 03.02.2012, 18:38 Uhr geändert).
slash,
danke Dir für diesen Beitrag.
Jetzt sind wir doch einmal vernünftig am Diskutieren.

Hier soll sicher nicht Ost gegen West ausgespielt,
oder Stimmung gemacht werden. Ich gönne es dem Osten, dem ist es lange genug schlecht gegangen.
Aber wir sind jetzt eins und wir müssen "gemeinsam" den richtigen Weg finden und gehen.
Es darf nicht sein, dass ein großteil der Menschen, wochenlang von ihrer Familie getrennt leben, ganze Gebiete im Osten entvölkert werden, um im "Westen" ihren Lebensunterhalt verdienen zu müssen. Das kann es nicht sein.
Von den daraus entsehenden Folgekosten (Sozialausgaben) ganz zu schweigen.
Bei dem Werk von BMW in Leipzig werden Subventionen von
360 Mill. Euro angegeben. Dieser Betrag bezieht sich auf Förderung des Landes Sachsen und der Bundesrepublik. Leider ist es schon so lange her und ich habe die Daten nicht mehr greifbar. Aber mir ist noch in Erinnerung, dass Das BMW Werk in Leipzig ca. 1,4 Milliarden Euro gekostet hat. Der gesamte Subventionsbetrag ca. 1 Millarde Euro betragen hat.
Da waren aber auch Beträge der Eu und auch der Arge mit eingerechnet. Es gab da eine Vereinbarung von Lohnzuschüssen seitens der Arge für Ältere und auch Langzeitarbeitslose, sowie eine "freiwillige" längere Wochenarbeitszeit. Dieses zusammengenommen käme auf ca. 1Millarde Euro. Damals äußerte ich noch; dieses Werk wird nach den neuesten, modernsten Erkenntnissen der Ökonomie entstehen. Es wird hochproduktiv, so weit wie möglich automatisiert mit so wenig wie möglichen Arbeitskräften bestückt sein. Ich bin gespannt, wann die erste kleine Krise kommt und dann in dem unproduktivsten Werk Leute entlassen werden. Und es hatte nicht lange gedauert, dann wurden in der nächsten "Krise" ca.8000 Arbeitnehmer entlassen.
Aber zum "Glück" waren es ja (laut BMW) nur Leiharbeiter, die abgebaut wurden. "Leiharbeiter" scheinen ja schon mittlerweile Menschen zweiter Klasse in Deutschland zu sein, obwohl sie die gleiche Arbeit, wie Menschen "erster Klasse" leisten. Ist das Rassismus ? Diskriminierend ist es für mich auf jeden Fall.
Joachim
schrieb am 03.02.2012, 18:36 Uhr
Indiana schrieb:
"P.S. Bin mir sicher dass, selbst ein neuer Flughafen im Osten Ungarns, subventioniert werden könnte. "

Die Flughäfen Frankfurt/Hahn und Zweibrücken Rheinland-Pfalz werden auch subventioniert.

Zum Nachteil von Saarbrücken.
Statt dass Saarland und Rheinland-Pfalz zusammenarbeiten, wird hier nur gegeneinander gearbeitet. Schuld daran ist aber Rheinland-Pfalz. Zweibrücken ist überflüssig, da nur wenige km von Saarbrücken entfernt. Aber das eine Land ist CDU regiert und das andere von der SPD. Zum Nachteil der Steuerzahler. Da könnte man anfangen zu sparen......
Aber das ist ja gar nicht gewollt.
wamba
schrieb am 03.02.2012, 19:42 Uhr
Zum Ausgleich setzt sich die SPD in RP (eine Partei mit Zukunftsvisionen) für die Einführung der Scharia ein.
TAFKA"P_C"
schrieb am 03.02.2012, 19:50 Uhr (am 03.02.2012, 19:51 Uhr geändert).
Statt dass Saarland und Rheinland-Pfalz zusammenarbeiten, wird hier nur gegeneinander gearbeitet. ... Da könnte man anfangen zu sparen......

Ganz einfache Lösung. Eine Fusion.
kranich
schrieb am 03.02.2012, 20:07 Uhr
Höchste Zeit!
orbo
schrieb am 03.02.2012, 20:08 Uhr
@getkiss, so wie Du es aus mehreren unterschiedlichen Kommentaren aufgelistet hast ist es tatsächlich ein ganzes Durcheinander. Meine Frage bezog sich auf den Zeitpunkt der Aufforderung der Rückzahlungen und dem momentanen Unvermögen, das Eigenkapital der MALEV durch den Eigner aufzustocken. Darauf bist Du noch nicht eingegangen.

Weiß jemand, welche Art die Zuschüsse an die Malev waren und warum die Subventionen als illegal eingestuft wurden?
wamba
schrieb am 03.02.2012, 20:12 Uhr
Europäische Kommission – Pressemitteilung

Staatliche Beihilfen: Kommission fordert Ungarn auf, rechtswidrige Beihilfen von der ungarischen Fluggesellschaft Malév zurückzufordern

Brüssel, 9. Januar 2012 – Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die Finanzmittel, die dem ungarischen Luftfahrtunternehmen Malév zwischen 2007 und 2010 im Zusammenhang mit dessen Privatisierung und Wiederverstaatlichung gewährt worden waren, rechtswidrige staatliche Beihilfen darstellen, da Malév eine vergleichbare Finanzierung zu den von Ungarn gewährten Bedingungen auf dem Markt nicht hätte erhalten können. Nun muss Ungarn die rechtswidrigen Beihilfen vom Empfänger zurückfordern.

Nach dem EU‑Beihilfenrecht sind staatliche Maßnahmen zugunsten von Wirtschaftsunternehmen beihilfefrei, wenn sie zu Bedingungen durchgeführt werden, die für einen marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgeber annehmbar wären. Die Kommission kam bei ihrer Prüfung zu dem Schluss, dass Malév aufgrund seiner dauerhaft schwierigen Finanzlage auf dem Markt keine Finanzierung zu den von Ungarn gewährten Bedingungen, ja vielleicht gar keine Finanzierung gewährt worden wäre.

Ein Unternehmen in Schwierigkeiten kann staatliche Beihilfen erhalten, aber nur unter strengen Auflagen, die in den EU-Leitlinien für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen von 2004 festgelegt sind (siehe IP/04/856, MEMO/04/172). Die Maßnahmen zugunsten von Malév erfüllten diese Kriterien jedoch nicht, weil Malév nicht nachweisen konnte, dass es unter Beibehaltung seines bestehenden Geschäftsmodells langfristig wieder rentabel werden würde. Malév s Geschäftsplan beinhaltete keinen Nachweis, dass ein Finanzbeitrag aus privater Hand zu den Umstrukturierungskosten beitragen würde und der Umstrukturierungsplan sah keine Ausgleichsmaßnahmen vor, um die durch die umfangreiche Unterstützung verursachten Wettbewerbsverfälschungen auf ein Mindestmaß zu begrenzen. Außerdem hatte Malév in den vorangegangenen Jahren bereits wiederholt staatliche Unterstützung erhalten.

Als Abhilfemaßnahme gegen die Wettbewerbsverfälschungen, die durch die wirtschaftlichen Vorteile entstanden sind, die Malév vom Staat erhalten hat, muss Ungarn die Beihilfen von Malév zurückfordern. Dadurch wird auf dem Markt die Situation wiederhergestellt, die vor Gewährung der Beihilfe bestand, d. h. die durch die Beihilfe verursachte Wettbewerbsverfälschung wird beseitigt oder zumindest abgeschwächt. Dies ist im Interesse gleicher Ausgangsbedingungen für alle Wirtschaftsbeteiligten im Binnenmarkt erforderlich. Die Kommission hat ihren Ansatz im Bereich der Rückforderung von Beihilfen 2007 in einer entsprechenden Bekanntmachung dargelegt.

Hintergrund
Im Anschluss an mehrere erfolglose Privatisierungsversuche schloss Ungarn 2007 mit AirBridge Zrt. einen Kaufvertrag über die Mehrheitsbeteiligung an dem staatlichen Luftfahrtunternehmen Malév. Nach Pressemeldungen und Informationen eines Beschwerdeführers über Ungarns Absicht, Malév wieder zu verstaatlichen, leitete die Kommission im Dezember 2010 eine eingehende Untersuchung ein (siehe IP/10/1753), um folgende Maßnahmen eingehend zu prüfen:

die Übernahme eines Kredits in Höhe von 76 Mio. EUR im Dezember 2007, den Malév 2003 erhalten hatte,
eine De-facto-Liquiditätsfazilität im Zusammenhang mit dem gescheiterten Verkauf der für Bodenabfertigung zuständigen Malév‑Tochtergesellschaft in Höhe von 4,3 Mrd. HUF,
eine Stundung der Zahlung von Steuern und Sozialabgaben im Umfang von 13,8 Mrd. HUF,
zwei Kapitalerhöhungen im Umfang von 25,4 Mrd. HUF im Februar 2010 und von 5,7 Mrd. HUF im September 2010,
die Gewährung von Gesellschafterdarlehen zwischen Mai und September 2010 in Höhe von insgesamt 14,9 Mrd. HUF,
die Umwandlung eines Teils dieser Gesellschafterdarlehen (und der aufgelaufenen Zinsen) in Malév-Aktien im September 2010.
Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb unter der Nummer C38/2010 zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Newsletter State Aid Weekly e-News
wamba
schrieb am 03.02.2012, 20:18 Uhr
Europäische Kommission - Pressemitteilung
Staatliche Beihilfen: Kommission leitet eingehende Untersuchungen im französischen, deutschen und schwedischen Luftverkehrssektor ein

Brüssel, den 25. Januar 1012 – Die Europäische Kommission wird untersuchen, ob die zwischen Behörden und den Flughäfen Niederrhein-Weeze, Altenburg-Nobitz (beide in Deutschland), Pau (Frankreich) und Västerås (Schweden) getroffenen Finanzierungsvereinbarungen sowie die zwischen diesen Flughäfen und einigen sie anfliegenden Luftfahrtgesellschaften geschlossenen Preisnachlass- und Marketingvereinbarungen den EU-Beihilfevorschriften entsprechen. Die Einleitung einer eingehenden Untersuchung gibt Dritten die Möglichkeit, zu den betreffenden Maßnahmen Stellung zu nehmen. Das Verfahren wird ergebnisoffen geführt.

Die Kommission hat in drei verschiedenen Fällen eingehende Untersuchungen eingeleitet und die vierte, im November 2007 eingeleitete Untersuchung auf die Verträge im Zusammenhang mit dem Flughafen Pau (siehe IP/07/1794) ausgeweitet.

Investitionen öffentlicher Stellen in Wirtschaftsunternehmen stehen mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang, wenn sie zu Bedingungen durchgeführt werden, die für einen marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgeber annehmbar wären. Im Luftverkehrssektor können Beihilfen für Infrastrukturinvestitionen grundsätzlich als mit den Leitlinien für staatliche Beihilfen im Luftverkehrssektor vereinbar angesehen werden, wenn sie notwendig und angemessen sind, eine dem Gemeinwohl dienende Zielsetzung verfolgen, den Handel im Binnenmarkt nicht ungebührlich beeinträchtigen und wenn der diskriminierungsfreie Zugang für alle Nutzer gewährleistet ist. Bei Betriebsbeihilfen hingegen sind Verzerrungen des Wettbewerbs zwischen den Flughäfen weitaus wahrscheinlicher; sie sind daher grundsätzlich mit dem Binnenmarkt unvereinbar.

Auf Grundlage der ihr vorliegenden Informationen kann die Kommission nicht ausschließen, dass die Maßnahmen zugunsten dieser vier Flughäfen und der sie nutzenden Luftfahrtgesellschaften staatliche Beihilfen beinhalten, die ihnen einen unfairen Wettbewerbsvorteil gegenüber ihren Konkurrenten verschaffen und daher mit dem Binnenmarkt unvereinbar sind.

Flughafen Niederrhein-Weeze
Niederrhein-Weeze ist ein Regionalflughafen in Nordrhein-Westfalen in der Nähe von Duisburg. Es steht zu vermuten, dass er in den letzten zehn Jahren verschiedene Darlehen und Zuschüsse zu nicht marktüblichen Bedingungen erhalten hat. Er befindet sich zudem in finanziellen Schwierigkeiten, und der Flugbetrieb scheint auf öffentliche Unterstützung angewiesen zu sein. Die Kommission hat daher Zweifel daran, dass die Behörden den Grundsatz des marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers befolgt haben und dass der Flughafen unter Marktbedingungen betriebsfähig wäre.

Flughafen Altenburg-Nobitz
Altenburg-Nobitz ist ein Regionalflughafen in Thüringen. Er hat im Zeitraum 2000 bis 2009 zum Ausgleich von Verlusten mehrere Kapitaleinlagen von Seiten seiner Anteilseigner erhalten. Die Kommission hat daher Zweifel daran, dass der Grundsatz des marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers befolgt wurde. Darüber hinaus hat die Kommission Bedenken, dass zwischen dem Flughafen und der Billigfluggesellschaft Ryanair vertraglich vereinbarte Preisnachlässe und Marketingvereinbarungen dieser Luftfahrtgesellschaft unrechtmäßige wirtschaftliche Vorteile gegenüber ihren Wettbewerbern verschaffen könnten.

Flughafen Västerås
Västerås ist ein rund 100 km von Stockholm entfernt liegender Regionalflughafen. Er hat mutmaßlich seit 2001 zum Ausgleich von Verlusten Betriebsbeihilfen sowie Einlagen von Anteilseignern erhalten. Zudem hat die Kommission Bedenken, dass die Marketing- und die Flughafengebührenvereinbarungen mit Ryanair dieser Luftfahrtgesellschaft unrechtmäßige wirtschaftliche Vorteile gegenüber ihren Wettbewerbern verschaffen könnten.

Pau
Pau ist ein Regionalflughafen im französischen Departement Pyrénées-Atlantiques (Aquitaine). 2007 hat die Kommission eine eingehende Untersuchung von Verträgen über die Inanspruchnahme der Flughafeninfrastruktur am Flughafen Pau und über Marketing-Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Werbung für den Standort eingeleitet (siehe IP/07/1794). Die Kommission hat jetzt ihre Untersuchung ausgeweitet und befasst sich nunmehr mit allen Verträgen, die zwischen 2003 und 2011 von diesem Flughafen mit Luftfahrtgesellschaften geschlossen wurden, sowie mit mehreren Infrastrukturbeihilfen und sonstigen Maßnahmen der öffentlichen Hand zugunsten dieses Flughafens in dem genannten Zeitraum.

Hintergrund
Die Kommission beabsichtigt, 2012 auf der Grundlage einer öffentlichen Anhörung neue Leitlinien für den Luftverkehrssektor und die Finanzierung von Flughafeninfrastrukturen anzunehmen.

Ebenfalls heute hat die Kommission eine eingehende Prüfung der Umstrukturierungsbeihilfe für Air Malta (vgl. IP/12/42) eingeleitet. Ferner hat die Kommission am 9. Januar 2012 Ungarn aufgefordert, die wettbewerbswidrige Beihilfe von ihrer staatlichen Luftverkehrsgesellschaft Malév zurückzufordern (vgl. IP/12/7).

Die nichtvertraulichen Fassungen der Beschlüsse werden im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und im Beihilfenregister der GD Wettbewerb unter den Aktenzeichen SA.19880 und SA.32576 (Niederrhein-Weeze), SA.26500 (Altenburg-Nobitz), SA.22614 (Pau) und SA.18857 (Västerås) Generaldirektion Wettbewerb zugänglich gemacht, sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfeentscheidungen informiert der elektronische Newsletter State Aid Weekly e-News.
orbo
schrieb am 03.02.2012, 20:30 Uhr
Danke wamba. Infos aus erster Hand.
Joachim
schrieb am 03.02.2012, 20:44 Uhr
Das sind mal konstruktive Beiträge....
Freut mich,
geht also auch so......
wamba
schrieb am 03.02.2012, 20:47 Uhr (am 03.02.2012, 20:58 Uhr geändert).
Also für die Betroffenen eher destruktiv.

Ob dir eine schwarze Katze Unglück bringt, hängt davon ab, ob Du Mensch oder Maus bist.
alma again
schrieb am 03.02.2012, 22:04 Uhr (am 03.02.2012, 22:08 Uhr geändert).
da Malév eine vergleichbare Finanzierung zu den von Ungarn gewährten Bedingungen auf dem Markt nicht hätte erhalten können. Nun muss Ungarn die rechtswidrigen Beihilfen vom Empfänger zurückfordern.
Nach diesem Prinzip werden unsere Kinder uns jede schlaflose Nacht und jeden Cent, den wir seit ihrer Geburt in sie investiert haben zurückgeben müssen, weil sie...

... Vergleichbares zu den von uns gewährten Bedingungen auf dem Markt nicht hätten erhalten können.

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