Entschädigung für Russlandverschleppte aus Bukarest

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alma_si
schrieb am 18.04.2010, 09:24 Uhr (am 18.04.2010, 09:27 Uhr geändert).
Guten Morgen, MCRANTA: Mit „niveaulos“ bezeichnete ich Ihr „altersdementen nationalistischen Müll“ bezogen auf Frau Decker, die bloß ihr Haus mit dem Hirschgeweih zurück haben will. Ebenfalls bezogen auf die bestrebte Restitution unserer Häuser in RO findet man in anderen Threads auch noch das Adjektiv „weinerlich“ und in rumänischen Foren schreien uns einige schlicht und einfach „Frustratilor!“ zu. Ist das denn die feine Art? Als wäre jemand auf eine solche Situation (staatlich enteignet zu sein) geschult! Eine politisch korrekte aber auch früchtebringende Strategie hat noch keiner von uns entwickelt, das gebe ich zu. Bis auf die, die Schmiergelder bezahlt haben – aber damit entfernen wir uns von dem, was wir als korrekt bezeichnen.

Immerhin hat Frau Decker dazu beigetragen, dass wir jetzt eine Insigne haben: eine Flagge mit einem symbolträchtigen Emblem - das Hirschgeweih. (Dazu ein gutmütiges Lächeln von mir.) Schöne Grüße
uandree
schrieb am 08.03.2011, 09:52 Uhr
Ich habe dieselbe Problematik in der Familie. Können Sie mir bitte Info zukommen lassen?
uandree@gmx.de
Schreiber
schrieb am 08.03.2011, 22:42 Uhr
Infos zu den Fragen dieses Threads gucks´du hier:

Russlandverschleppung als Verfolgung im Sinne des Gesetzes 221/2009 anerkannt.

Grüße
cäsar
schrieb am 22.03.2011, 17:46 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren,

Korrigieren Sie mich bitte wenn ich etwas Falsches schreibe, meine Kentnisse zu diesem Thema sind rudimentär.Wenn ich richtig verstanden habe, hat die rumänische Regierung nur auf Druck die Berechtigten aus dem Ausland, in das entsprechende Gesetz aufgenommen!!

Bei wem muss man sich dafür bedanken?

Konkrete monetäre Zahlen für eine etwaige Entschädigung sind noch nicht genannt worden!?

Soll man dieses Gesetz mit einer gewissen Freude oder Genugtuung aufnehmen oder mit einem bitteren Geschmack, ja Kritik, weil die rumänische Regierung sozusagen auf die biologische Lösung gesetzt hat?(Zeit war ja bis jetzt genug da)

ave
Eskimo
schrieb am 22.03.2011, 19:18 Uhr
Es war einmal ein Mann, der hat sich getraut zu sagen: „Gibt mir meine Berge zurück“. Mit diesem Titel erschien sein Buch auch in deutscher Übersetzung und wurde sogar, seitens Deutschlands, für den Literatur Nobelpreis 1949 vorgeschlagen. Zu Hause, in Siebenbürgen, wurde er für solche Äußerungen zum Tode verurteilt.

müssen solche wie du so dummdreist lügen? ist doch alles nachprüfbar, verläst du dich auf die dummheiut der leser? los, spucks aus warum der Mörder Wass wirklich und vollends zu recht vom rumänischen staat zum tode verurteilt wurde, aber leider nie erwischt
bankban
schrieb am 22.03.2011, 19:20 Uhr
Eskimo, wen zitierst du?
Haiduc
schrieb am 22.03.2011, 19:25 Uhr
bankban
schrieb am 22.03.2011, 19:32 Uhr
ich dachte, aus einem Forumsbeitrag
Haiduc
schrieb am 22.03.2011, 19:45 Uhr
bankban
schrieb am 22.03.2011, 19:53 Uhr
alma-si ist aber hier (leider) nicht mehr aktiv. weshalb attackiert man jemanden, der nicht da ist?

ist aus meiner sicht genauso niveaulos wie über jemanden herziehen, der gerade aus dem zimmer gegangen.
wamba
schrieb am 22.03.2011, 19:57 Uhr
Jetzt mache ich mir echt Sorgen um Eskimo, hoffe das es nicht die Strahlenkrankheit ist.
pavel_chinezul
schrieb am 23.03.2011, 06:53 Uhr (am 23.03.2011, 06:54 Uhr geändert).
Nee, der ist immer noch frustriert, dass keiner in der, ach so gemeinen kapitalistischen Welt, den Sozialstaat Ceausescus mitbekommen hat und er von den da lebenden kaputtgemacht wurde!
Eskimo
schrieb am 23.03.2011, 08:03 Uhr
alma-si ist aber hier (leider) nicht mehr aktiv. weshalb attackiert man jemanden, der nicht da ist?

ist aus meiner sicht genauso niveaulos wie über jemanden herziehen, der gerade aus dem zimmer gegangen.


für christen wäre das ok, die ziehen ja auch über mohammed los, obwohl der wahrscheinlich bereits tot ist.
pavel_chinezul
schrieb am 23.03.2011, 08:08 Uhr
LOL, alma-si, die Prophetin.
Fabritius (Moderator)
schrieb am 24.03.2011, 00:39 Uhr
Hallo zusammen. Das für alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland zuständige Gericht in Bukarest hat in einer umfassend begründeten Entscheidung klar gestellt, dass auch die Verschleppung nach Russland (Januar 1945 bis ca. 1950) unter die Tatbestände des Gesetzes 221/2009 fällt.

vgl. Russlandverschleppung als "politische Verfolgung im Sinne des Gesetzes 221/09 anerkannt

Ob alle Kammern des Gerichtes diesem Urteil folgen, ist abzuwarten. Wichtig ist, dass in den Klageschriften gut argumentiert wird (mit der "interpretare teleologica", mit dem "raportul comisiei prezidentiale" zu den Folgen des Kommunismus, der ausdrücklich auch die Russlandverschleppung nennt, etc.))

Grüße

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