Entschädigung für Russlandverschleppte aus Bukarest

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Fabritius (Moderator)
schrieb am 26.03.2011, 20:14 Uhr (am 09.06.2011, 01:45 Uhr vom Moderator geändert).
Auf vielfache Frage in den Beratungsstunden:

Für Anträge nach dem Gesetz 221/2009 ist die rumänische Staatsangehörigkeit NICHT erforderlich.

Diese benötigt man laut Wortlaut des Gesetzes nur für einen Antrag nach dem Dekret 118/1990. Allerdings müsste nach dem Beitritt Rumäniens zur EU eine Gleichstellung mit Bürgern aller EU-Staaten erfolgen.

Beide Verfahren können nebeneinander betrieben werden.

Vereinfacht: wer die rumänische Staatsangehörigkeit noch hat, ist auf der sicheren Seite. Wer sie nicht mehr hat, kann trotz dem einen Antrag stellen und darauf pochen, dass er auf Gleichbehandlung besteht.


WICHTIG Das Verfahren gem. Dekret 118/1990 sollte wirklich jeder einleiten, der in Rumänien nach dem Krieg verschleppt wurde (nach Russland, in den Baragan etc.) und noch im Besitz der Staatsangehörigkeit ist, weil das Verfahren sicher ist und zu einer laufenden, lebenslangen Zahlung führt, die NICHT auf die deutsche Rente angerechnet wird. Je Verschleppungsjahr werden rund 50 Euro monatlich gezahlt.

Das Dekret 118/1990 enthält in Art.1 Abs. 2 ausdrücklich den Hinweis, dass die Ausdehnung des Zeitrahmens für alle Verschleppungen ins Ausland auf August 1944 zu erfolgen hat (eine Regel, die bei dem Gesetz 221/2009 nicht ausdrücklich drinnen steht, sondern von den Gerichten in analoger Anwendung anerkannt werden muss und anerkannt wird.)

Zitat (Dekret 118/1990):

ART. 1
(1) Constituie vechime în muncă şi se ia în considerare la stabilirea pensiei şi a celorlalte
drepturi ce se acordă, în funcţie de vechimea în muncă, timpul cât o persoană, după data de 6
martie 1945, pe motive politice:
a) a executat o pedeapsă privativă de libertate în baza unei hotărâri judecătoreşti rămase
definitivă sau a fost lipsită de libertate în baza unui mandat de arestare preventivă pentru
infracţiuni politice;
b) a fost privată de libertate în locuri de deţinere în baza unor măsuri administrative sau
pentru cercetări de către organele de represiune;
c) a fost internată în spitale de psihiatrie;
d) a avut stabilit domiciliu obligatoriu;
e) a fost strămutată într-o altă localitate.
(2) De aceleaşi drepturi beneficiază şi persoana care:
a) a fost deportată în străinătate după 23 august 1944;

b) a fost constituită în prizonier de către partea sovietică după data de 23 august 1944 ori,
fiind constituită ca atare, înainte de această dată, a fost reţinută în captivitate după încheierea
armistiţiului.

Grüße
cäsar
schrieb am 18.05.2011, 18:04 Uhr
Hallo,

Gedankenspiele.
Die juristischen Argumente wie rumänisches Hoheitsgebiet, rumänische Staatsbürgerschaft rumänische Souveranität, will ich mal hinten anstelllen, obwohl Letzteres der ganze Stolz der rumänischen Identität ist, wenn man mal vom Tribut an die Paschas absieht.
Historische Argumente: nach meinem Kenntnisstand(gibt es in dieser Richtung etwas Neues, ein Protokoll einer Sitzung aus dem Jan. 45 zB?) ist es so, dass die Sowjetführung auf die Entsendung deutscher Arbeitskräfte pochte, was zur Folge eine massenhafte Deportation von Rumäniendeutschen hatte. Deswegen stellt sich mir die Frage ob es nicht mal endlich an der Zeit ist etwa Russland als Nachfolgestaat der SU irgendwie in Haftung zu nehmen?

ave
Fabritius (Moderator)
schrieb am 09.06.2011, 01:35 Uhr (am 09.06.2011, 01:37 Uhr geändert).
Der rumänische Senat hat am 4.5.2011 ein Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes 221/2009 verabschiedet. Hier wird die erneute Einführung der Zahlungsregelung mit erhöhten Entschädigungsbeträgen geregelt. Damit ist die erste Hürde genommen. Nun muss die Abgeordnetenkammer darüber entscheiden.

Anträge nach dem bestehenden Dekret 118/1990, in welchem die Russlandverschleppung ausdrücklich enthalten ist, können alle Betroffenen und deren Witwen/Witwer stellen, wenn diese nach dem Tod des Betroffenen nicht wieder geheiratet haben. Die Anforderung der rumänischen Staatsangehörigkeit dürfte nach dem Beitritt Rumäniens zur EU hinfällig sein. Ich empfehle daher jedem Betroffenen die Antragstellung. Dieses kann formfrei bei der zuständigen Rentenbehörde (Casa Judeteana de Pensii) am letzten Wohnort erfolgen. Für diese Ansprüche ist ein Gerichtsverfahren nicht nötig, zuständig sind örtliche Verwaltungsbehörden.

Informationen und auch einen Vordruck, der gerne als Muster für einen eigenen, formfreien Antrag verwendet werden kann, finden Sie hier:

www.fabritius.de /Downloads /Dekret 118/1990


Viel Erfolg
Frau Fuchs
schrieb am 19.06.2011, 17:03 Uhr
Habe jetzt zu diesem Thema gelesen und gelesen. Steige aber nicht so ganz durch. Kennt den Jemand, irgend Jemand der eine Entschädigung überhaupt gekommen hat?
Fabritius (Moderator)
schrieb am 21.06.2011, 09:26 Uhr (am 21.06.2011, 09:27 Uhr geändert).
Hallo Frau Fuchs,
ja es haben schon viele Betroffene die Entschädigung bekommen, bis zur Entscheidung des rumänischen Verfassungsgerichtes Ende 2010 wurde gezahlt. Seither hängt das weitere Verfahren von der Entwicklung der Gesetzgebung ab.

Die Rechtslage kann verhalten optimistisch beurteilt werden. Der rumänische Staat hat zwar in letzter Zeit Rechtsmittel eingelegt. Das oberste Gericht in Rumänien /Inalta Curte de Casatie si Justitie hat aber z.B. am 15.3.2011 eine Entscheidung eines Berufungsgerichtes bestätigt, mit welcher für knapp 5 Jahre Zwangsaufenthalt eine Entschädigung von 50.000 € zugesprochen wurde (Urteil 2369 vom 15.3.2011, AZ. 2004/115/2009 ICCJ). Das Urteil ist rechtskräftig und vollstreckbar.

Noch besser ist es für die direkt Betroffenen (also wer selbst verschleppt war). Diese bekommen gem. Dekret 118/90 laufende Zahlungen in Euro nach Deutschland, ich habe mehrere Fälle selbst im Büro, wo Zahlungen laufend (jeden Monat) fließen.

Grüße
Frau Fuchs
schrieb am 23.06.2011, 14:29 Uhr
Hallo Herr Fabritius,

unsere Oma war von 1945-1948 in Zwangsarbeit in Russland. Sie hat eine schriftliche Bestätigung dass sie in dieser Zeit dort war und unser Opa war 5 Jahre dort(Ob sie von ihm eine hat, weiß ich momentan nicht). Jetzt meine Frage Was kostet uns ihre Beratung, die Unterlagen für den rumänischen Staat (die Klage) zu verfassen, und kann die Oma für den Opa auch eine KLage einreichen?

Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Gruß
Ricarda Gehl
schwertfeger
schrieb am 06.07.2011, 09:55 Uhr
hallo zusammen,
meine oma wurde auch verschleppt! ich weiß nicht ob wir eine bestätigung haben!? von wem auch? haben verbrecher sowas auch noch bestätigt? scheint mir etwas absurd! aber, natürlich kann man auf entschädigung klagen. mit wieviel geld kann man bei 5 jahren zwangsarbeit in russland rechnen? bei 1.000 euro pro jahr, da lohnen sich schon die paar zeilen hier kaum. bei über 100.000,-- pro jahr, da laß ich mit mir reden. viele grüße.
schwertfeger
schrieb am 06.07.2011, 09:57 Uhr
jetzt habe ich gesehen, dass herr fabritius auch über die höhe der zahlungen berichtet hat, ok, damit ist meine frage beantwortet. danke.
Fabritius (Moderator)
schrieb am 06.07.2011, 12:46 Uhr (am 06.07.2011, 12:51 Uhr geändert).
@ Frau Fuchs. Hallo Frau Fuchs, alle Informationen zu dem Verfahren und auch zu den Kosten finden Sie hier:

www.fabritius.de


@ Schwertfeger. Ja, die Verschleppung wurde aufgezeichnet (in den Verschleppungslisten, die in den rumänischen Gendarmerien und Bürgermeisterämtern im Januar 1945 umgesetzt wurden). Diese Unterlagen wurden archiviert und werden von der CNSAS in Bukarest verwaltet. Dort kann man einen Antrag stellen, das ein Auszug aus diesen Unterlagen erstellt wird, wenn sonst noch kein Beleg da ist. Die meisten Personen haben aber ausreichende Belege: in den 50-er JAhren wurden von dem rumänischen Arbeitsministerium, dem Verteidigungsministerium oder dem Innenministerium (wer gerade das Archiv hatte) in fast allen Fällen Bescheinigungen ausgestellt, weil die Zeit der Verschleppung im rumänischen Arbeitsbuch einzutragen war und auch eingetragen wurde. Diese Bescheinigung aus der damaligen Zeit reicht auch. Selbst wenn die Bescheinigung fehlt, reicht sogar eine Kopie der Eintragung im Arbeitsbuch. Dort steht meist im Kapitel IX etwa die Formulierung drinnen: "14.1.1945 plecat munca de reconstructie URSS" und dann z.B: 23.12.1949 intors munca de reconstructie". Auch das reicht als Beleg aus. Nur wenn jemand nichts davon hat, dann kann und soll er einen Antrag an die CNSAS stellen.

Zu den möglichen Entschädigungen:

nach Dekret 118/90 werden an Berechtigte jeden Monat pro Jahr der Verschleppung etwa 50 € gezahlt (bei 5 Jahren also ca. 250 € monatlich, ein Leben lang).

nach Gesetz 221/2009 ist die Summe nach den diversen rechtlichen Entwicklungen noch offen. Bis ca. Okt. 2010 waren es 10.000 €. Nach dem Beschluss des Senates von Mai 2011 sollen es 24000 € pro Jahr der Verschleppung sein. Diese Summe scheint mir aber kaum durchsetzbar. Letztlich steht derzeit die Entscheidung der Abgeordnetenkammer aus,. die dann Gesetz ist.

Ob jemand bei dieser Sachlage einen Antrag für zweckmäßig hält, kann und soll nur er entscheiden. Wir können hier nur informieren.

Grüße
Mame1007
schrieb am 19.08.2011, 20:01 Uhr
Hallo,

ich würde gerne den Antrag nach Dekret 118/1990 stellen. Kennt jemand die Anschrift der zuständigen Rentenbehörde in Mediasch.
Vielen Dank!
Fabritius (Moderator)
schrieb am 24.08.2011, 12:03 Uhr
Die Anschrift lautet:

Casa judeteana de pensii Sibiu
Calea Dumbravii 17
RO-550197 Sibiu

Ein Antragsformular finden sie (kostenlos zum Herunterladen) auf meiner Webseite www.fabritius.de mit einigen Zusatzinfos.

Grüße
Mame1007
schrieb am 25.08.2011, 08:36 Uhr
Hallo Herr Fabritius,

herzlichen Dank!
Schreiber
schrieb am 17.09.2011, 01:49 Uhr
Was gerade im Internet kommt:

Gespräche im Senat

Gibts was Neues?
seberg
schrieb am 17.09.2011, 10:45 Uhr (am 17.09.2011, 11:12 Uhr geändert).
Herr Schreiber, könnten Sie nicht uns allen diese Peinlichkeit ersparen?
Sehen Sie sich doch die Herrenrunde auf dem Foto an, die sich in ihrem Gespräch tatsächlich darauf einigen konnte darüber nachzudenken, wie es zu einer moralischen Entschädigung für eine geringe Anzahl von in Deutschland lebenden Rumäniendeutschen kommen könnte, die unter dem Kommunismus in Rumänien gelitten haben! Und das angesichte der großen Anzahl der im Ausland lebenden Rumänen, die unterstützt werden müssen, wie der rumänische Senator betonte!

Ich habe nur wiederholt, was im Communiqué steht!

Das „Ereignis“ fand vor drei Tagen statt und Herr Schreiber fragt: Gibt’s was Neues!

Für die meisten Sbs und Banater Schwaben die das angeht, bedeutet das Lesen dieser zynischen Nachricht eine Retraumatisierung angesichte ihrer früheren Erlebnisse in Rumänien oder im Lager. Wenn Sie verstehen was ich meine...
Zum Glück erreicht die meisten Betroffenen diese eilige "Neuigkeit" gar nicht(mehr).

Wie hoch sind eigentlich die monatlichen Bezüge der acht Herren auf dem Foto?

Wurschtefat
schrieb am 19.09.2011, 09:43 Uhr
Domnul senator Viorel Badea a subliniat importanta alocării de resurse pentru a sprijini românii din diaspora, având în vedere numărul mare al acestora şi faptul că românii din străinătate sunt „ambasadori ai României” în alte ţări.

Den Schmarrn muß man sich auf der Zunge zergehen lassen ... :-(

Marsch la munka nu la-ntins mina.

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