Wahlen in Bayern 2013

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getkiss
schrieb am 17.09.2013, 15:13 Uhr
ob die da oben wirklich alles durchdacht und noch im Griff haben. Zumindest die Eltern, die haben sie im Griff bzw. in der Wahlurne.

Mann es ist dein gutes Recht, mit dem G8 nicht einverstanden zu sein. Siehe Volksentscheid, den FW-Aiwanger haben möchte. Nur dass zusätzlich zu den Eltern jetzt auch noch Kinder "in den Griff an der Wahlurne" genommen werden sollen, bei so was läuft mir die (Reb-)Laus über die Leber
getkiss
schrieb am 17.09.2013, 15:16 Uhr
Na dann sag das mal den ganzen Ausländern, die in Deutschland Kinder zur Welt bringen (die ja die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten). Dann hat es sich wohl bald erledigt mit der absoluten Mehrheit für die CSU in Bayern.

Es ist nicht unmöglich, dass es so kommt, wenn diese Kinder erwachsen sind. Und dass wäre noch immer besser wie der....Dschihad...
_grumpes
schrieb am 17.09.2013, 15:25 Uhr (am 17.09.2013, 15:33 Uhr geändert).
Die Debatte hier, liest sich so, als ob Politik nur für über
18 Jährige gemacht wird.

Meiner Meinung nach, ist so mancher 10 bis 15 Jähriger kritischer und klar denkender als ein 90 Jähriger Opa oder Oma die schon Jarzehnte lang nur die Rentenerhöhungen einer bestimmten Partei gewählt haben.

Übertrieben gesagt : Wahlrecht ab der Geburt !

P.S. Es ist gar nicht so lange her, da durften Frauen in diesem Land auch nicht wählen.

Am 19. Januar 1919 – fand mit der Wahl der Deutschen Nationalversammlung die erste reichsweite deutsche Wahl statt, bei der Frauen das aktive und passive Wahlrecht besaßen.
gerri
schrieb am 17.09.2013, 15:29 Uhr (am 17.09.2013, 15:29 Uhr geändert).
@ Wieso sind manche Menschen immer unzufrieden?
TAFKA"P_C"
schrieb am 17.09.2013, 15:35 Uhr (am 17.09.2013, 15:40 Uhr geändert).
P.S. Es iat gar nicht so lange her, da durften Frauen in diesem Land auch nicht zur Wahl.
Am 19. Januar 1919 ...

Und auch nicht so lange her (in Deutschland), da sie zwar das Wahlrecht hatten, aber als verheiratete Frauen, sonst keine Wahl hatten! Daraus erkennt man, dass zwar ein Wahlrecht schön und gut ist, aber es trotzdem noch lange nicht zum Durchsetzen der eigenen Rechte reicht.

http://www.focus.de/wissen/mensch/geschichte/tid-21578/zum-weltfrauentag-meilensteine-der-frauenemanzipation-in-deutschland-die-erste-frau-die-ohne-erlaubnis-ihres-ehemannes-arbeiten-darf_aid_605621.html

Das Bürgerliche Gesetzbuch schrieb es vor: Wollte eine Frau arbeiten, musste das ihr Ehemann erlauben. Erst 1977 wurde das Gesetz geändert.
lucky_271065
schrieb am 17.09.2013, 15:40 Uhr
@Hansi

Pädophilieskandal bei den Grünen

Welcher Pädophilenskandal bei den Grünen? Weisst Du denn wenigstens, worum es konkret geht? Was z.B. Trittin konkret vorgeworfen wird?

Und wie sehr interessierst Du Dich für die ganzen Pädophilenskandale innerhalb der Kirche?
sibihans
schrieb am 17.09.2013, 15:40 Uhr
In Deutschland geborene Kinder sind Deutsche Staatsbürger und jeder Deutsche Staatsbürger sollte wahlberechtigt sein.

Das Geburtsortsprinzip gilt nur für Kinder, die nach dem 1. Januar 2000 in Deutschland geboren wurden. Für Kinder, die bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht das 10. Lebensjahr erreicht hatten, galt für diese Übergangsfrist eine besondere Einbürgerungsregelung. Für alle anderen gelten die normalen Ansprüche und Voraussetzungen zur Einbürgerung.
Besitzt kein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit, sondern hat das Kind diese nur durch seine Geburt in Deutschland erhalten, kann es im Regelfall nicht beide Staatsangehörigkeiten auf Dauer behalten. Nach dem Optionsmodell muss das Kind sich im Gegensatz zum Abstammungsprinzip mit Erreichen des 18. Lebensjahres und spätestens mit Vollendung des 23. Lebensjahres für eine Staatsangehörigkeit entscheiden. Hat das Kind bis zu diesem Datum noch keine Erklärung über seine Entscheidung abgegeben oder erklärt es, dass es die ausländische Staatsangehörigkeit behalten möchte, verliert es automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit.
Eine Ausnahmeregelung gibt es: Wenn die Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit nicht möglich oder unzumutbar ist, muss spätestens bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres ein Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit gestellt werden. In diesem Fall kann Mehrstaatigkeit hingenommen werden.


Das Geburtsortsprinzip – Der Ort der Geburt entscheidet
Ħansi
schrieb am 17.09.2013, 15:44 Uhr
Weisst Du denn wenigstens, worum es konkret geht?
Nur was in der Bild-Zeitung steht - weist Du mehr?
Reblaus
schrieb am 17.09.2013, 15:50 Uhr
In einem Kommunalwahlprogramm stand auf der letzten Seite, hinter seinem Namen, V. i. S. d. P.
lucky_271065
schrieb am 17.09.2013, 15:51 Uhr (am 17.09.2013, 15:56 Uhr geändert).
Hansi

"Weisst Du mehr?"

Vielleicht ein wenig mehr ...

http://www.welt.de/politik/deutschland/article120047609/Trittin-winkte-Paedophilie-Programm-durch.html

Wenn wir kritiklos einfach den Begriff "Pädophilenskandal" übernehmen und neben den Namen "Trittin" stellen, entstehen sicher in vielen Köpfen schon Phantasien, als ob er persönlich sich pädophile Handlungen habe zuschulden kommen lassen ... Die Realität ist wohl eine ganz andere. Ausserdem hat er sich klar von seiner damaligen Haltung distanziert.
Karel Will
schrieb am 17.09.2013, 15:54 Uhr (am 17.09.2013, 15:56 Uhr geändert).
@ Wieso sind manche Menschen immer unzufrieden?
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Wenn es nicht so wäre…, würde es keinen Fortschritt, Wirtschaftsaufschwung, Arbeitsplätze geben – lieber Gerri!?
Shimon
schrieb am 17.09.2013, 16:29 Uhr (am 17.09.2013, 16:31 Uhr geändert).
@lucky
... als ob er persönlich sich pädophile Handlungen habe zuschulden kommen lassen ... Die Realität ist wohl eine ganz andere.
Von wo willst Du das wissen?
lucky_271065
schrieb am 17.09.2013, 16:42 Uhr
@Shimon

Aus dem, was zu der ganzen Sache publiziert wurde.

Aber Deine Reaktion ist das beste Beispiel dafür, wie man auf diese Weise Rufmord betreiben kann. Wahrscheinlich nicht ganz zufällig kurz vor einer Bundestagswahl.
Shimon
schrieb am 17.09.2013, 16:49 Uhr (am 17.09.2013, 16:49 Uhr geändert).
@lucky
Im Gegensatz zu Dir, habe ich keinen freigesprochen und auch keinen verurteilt! Ich kenne diesen Menschen und seine Neigungen nicht, daher kann ich auch kein Urteil über ihn fällen. Aber Du tust so, als würdest Du über diesen Menschen alles wissen…

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