4. Dezember 2003

Bundeskabinett hat die Rentenreform 2004 beschlossen. Stichtag für Übergangsregelungen auf den 31.12.2003 verschoben.

Am 3.12.2003 hat das Bundeskabinett mit dem "Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz" und dem "Alterseinkünftegesetz" die wesentlichen Punkte der Rentenreform beschlossen. Die Gesetze sollen nun in den Bundestag eingebracht werden und im nächsten Jahr in Kraft treten.
Die Anhebung der Altersgrenzen für Renten wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit soll wie geplant ab 1.1.2006 erfolgen und bis 2008 das 63. Lebensjahr erreichen (vgl. Siebenbürgische Zeitung Online Artikel vom 1.12.2003). Verschoben wurde jedoch der Stichtag zur Anwendung der Übergangsregelung vom 3.12.2003 auf den 31.12.2003. Damit hat das Kabinett auch dem Umstand Rechnung getragen, dass bis dahin noch Dispositionen möglich sein müssen, um Härten für zukünftige Rentner, die bereits jetzt den Abschluss von Altersteilzeitverträgen planen oder denen demnächst Arbeitslosigkeit droht, zu vermeiden.

Durch den "Nachhaltigkeitsfaktor" soll nur noch die beitragspflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme als Berechnungsgrundlage gelten. Das durchschnittliche Rentenniveau wird dadurch von heute 48 % auf 40 % des Bruttolohnes gesenkt.

Schul- und Hochschulausbildung wird nicht mehr wie bisher mit 3 Jahren dem Rentenkonto gutgeschrieben. Anerkannt werden nur noch Zeiten einer beruflichen Lehre, schulische Berufsausbildung oder berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen.

Die Besteuerung der Renten soll umfangreich geändert werden.

Weitere Änderungen und Einzelheiten werden erläutert, sobald die Rentenreform in Einzelheiten bekannt geworden ist.


RA Dr. Bernd Fabritius
Stellv. Bundesvorsitzender

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