Thema: Entschädigung für Kinder von Russlanddeportierten
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Übermittlung aktueller Lebensbescheinigungen bei Zahlungen aus Rumänien im März erneut fällig!
Rumänien hat im September 2024 eine umfassende Reform des dortigen Rentenrechtes beschlossen (Gesetz 360/2023), vgl. Folge 13 vom 5. August 2024, S. 1 und 3, siehe auch SbZ Online vom 26. Juli 2024. Das neue Recht stellt nicht nur die Behörden der Sozialsysteme in Rumänien vor erhebliche Herausforderungen, sondern führt auch wichtige Verpflichtungen für die Bezieher des Systems ein: ganz gleich ob Rentenbezieher oder Berechtigte auf Entschädigungszahlungen nach Dekret 118/1990. mehr...
Lebensbescheinigungen für Entschädigungszahlungen: Hilfestellung durch den Verband
Aufgrund der Kooperationsvereinbarung, die der Verband der Siebenbürger Sachsen und die rumänische Rentenbehörde am 4. Oktober 2024 in München unterzeichnet haben (die Siebenbürgische Zeitung berichtete in der Folge 17 vom 28. Oktober 2024, S. 1 und 6), können die Bundesgeschäftsstelle sowie die Landes- und Kreisgruppen des Verbandes die Lebensbescheinigungen ihrer Mitglieder bestätigen. Die Bundesgeschäftsstelle hat diese neuen Möglichkeiten aufgegriffen und Vorkehrungen getroffen, um die Kreisgruppen und Mitglieder zu unterstützen. mehr...
In Deutschland geborene Kinder von Russlanddeportierten werden auch entschädigt
Die Rehabilitierung für politische Verfolgung in Rumänien (z. B. Deportation in die Sowjetunion oder die Bărăgan-Steppe, politische Verhaftung, Zwangswohnsitzverfügung etc.), vom rumänischen Staat in den Gesetzen (DL) 118/1990 geregelt und durch Gesetz 211/2013 auf Betroffene im Ausland unabhängig von der Staatsangehörigkeit angewendet, wurde durch die Gesetze 130/2020 und 232/2020 auf Kinder von Betroffenen ausgeweitet. Laut Gesetz werden auch im Ausland geborene Kinder von politischen Opfern entschädigt. Die Kreisbehörde AJPIS Arad wurde durch ein Gerichtsurteil verpflichtet, diese gesetzliche Regelung umzusetzen, wie Rechtsanwalt Dr. Bernd Fabritius der Siebenbürgischen Zeitung mitteilt. mehr...
Außerordentliche Hilfe für Mitmenschen: Verbände unterzeichnen Kooperationsvereinbarung mit rumänischer Rentenbehörde
Die angekündigten Erleichterungen für Aussiedler, die Renten und Entschädigungszahlungen aus Rumänien beziehen, wurden nun offiziell besiegelt und umgesetzt. Der Verband der Siebenbürger Sachsen in Deutschland und die Landsmannschaft der Banater Schwaben in Deutschland können aufgrund einer Kooperationsvereinbarung mit der rumänischen Rentenbehörde die Lebensbescheinigungen für Leistungstransfers aus Rumänien bestätigen. "Die Renten und Entschädigungen werden ausgezahlt, auch wenn die Lebensbescheinigung noch nicht bis zum 30. September vorgelegt wurde", erklärte Daniel Baciu, Präsident der nationalen Rentenbehörde Rumäniens, bei der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung am 4. Oktober in der Bundesgeschäftsstelle des Verbandes der Siebenbürger Sachsen in München. mehr...
Neue rumänische Rentenbescheide nach Gesetz 360/2023 – Unterstützung bei Erstellung der Lebensbescheinigungen durch den Verband
Rumänien hat im letzten Jahr eine umfassende Reform des Rentenrechtes beschlossen (Gesetz 360/2023). Neben einigen Verfahrensänderungen (Verfahren zur Lebensbescheinigung für Leistungsbezieher, vgl. Siebenbürgische Zeitung, Folge 13 vom 5. August 2024, S. 1 und 3, siehe auch SbZ Online vom 26. Juli 2024) wurde auch die Formel zur Rentenberechnung grundlegend geändert und eine stärkere Beitragsbezogenheit eingeführt. Damit ist der rumänische Gesetzgeber einer Forderung der Europäischen Union nachgekommen. Als Folge dieser Änderung erhält nun jeder Bezieher einer Rente aus Rumänien einen neuen Berechnungsbescheid (Decizie Nr. XYZ privind aplicarea prevederilor art. 144 din Legea 360/2023 – XYZ ist die meist sechsstellige individuelle Nummer des Bescheids). mehr...
Verband hilft bei Lebensbescheinigungen: Kreis- und Landesgruppen sowie Bundesgeschäftsstelle sind aktiv
Die Kreis- und Landesgruppen des Verbandes der Siebenbürger Sachsen können, wie im Artikel „Unterstützung bei Erstellung der Lebensbescheinigungen durch die Geschäftsstellen des Verbandes“ von Dr. Bernd Fabritius in der heutigen SbZ Online dargelegt, nun auch Lebensbescheinigungen bestätigen. Diese neue Aufgabe bedeutet für die Untergliederungen des Verbandes gleichsam eine neue Herausforderung. Daher ist die Bundesgeschäftsstelle aktiv geworden, um sie dabei zu unterstützen. mehr...
Lebensbescheinigung bis 30. September einsenden! Bundesvorsitzender Rainer Lehni über die Bestätigungen durch den Verband
Die rumänische Rentenkasse hat die grenzüberschreitenden Zahlungen ins Ausland (also auch nach Deutschland oder Österreich) grundlegend geändert. Das Formular mit der Lebensbescheinigung müssen Bezieher von Entschädigungszahlungen und anderen sozialen Leistungen eigeninitiativ halbjährlich, zum ersten Mal bis spätestens den 30. September 2024, bei der zuständigen Rentenbehörde CJP in Rumänien einsenden. mehr...
Große Erleichterung für Bezieher von Entschädigungszahlungen aus Rumänien
Menschen, die in Deutschland leben und aus Rumänien Entschädigungs- sowie Sozialleistungen beziehen, haben es künftig bedeutend leichter. Bei ihrem Arbeitsbesuch in Rumänien konnten Bayerns Sozialministerin Ulrike Scharf sowie der Präsident des BdV Dr. Bernd Fabritius mit ihrer rumänischen Amtskollegin Simona Bucura-Oprescu vereinbaren, dass die Aussiedlerverbände in Deutschland als Dienstleister im bilateren Leistungstransfer anerkannt werden. mehr...
Das neue Formular mit der Lebensbescheinigung ist da
Wie in dem Artikel „Wichtige Änderung im Zahlungsverkehr der Renten- und Sozialbehörden aus Rumänien: Betrifft alle Entschädigungs- und Rentenzahlungen“, Siebenbürgische Zeitung, Folge 13 vom 5. August 2024, S. 1. und 3, siehe auch SbZ Online vom 26. Juli 2024, berichtet, hat die rumänische Rentenkasse die grenzüberschreitenden Zahlungen ins Ausland (also auch nach Deutschland oder Österreich) grundlegend geändert. Das dafür nötige neue rumänisch-deutsche Formular mit der Lebensbescheinigung ist ab sofort verfügbar. mehr...
Wichtige Änderung im Zahlungsverkehr der Renten- und Sozialbehörden aus Rumänien: Betrifft alle Entschädigungs- und Rentenzahlungen
Durch das Gesetz 360/2023 vom 29. November 2023 hat Rumänien die Vorschriften zur Durchführung grenzüberschreitender Zahlungen seitens der rumänischen Rentenkasse ins Ausland (also auch nach Deutschland oder Österreich) grundlegend geändert. Einzelheiten wurden durch Verwaltungsanordnung des Präsidenten der Nationalen Rentenkasse (Ordin CNPP 874/26.6.2024, veröffentlicht im Amtsblatt Rumäniens Teil I Nr. 651 vom 9. Juli 2024) geregelt. Die Neuregelung betrifft alle Zahlungen von Renten aller Art durch die Rentenkassen (CJP) sowie von Entschädigungen für politische Verfolgung (Verschleppung, Zwangswohnsitz usw.) gemäß Dekret 118/1990, Gesetze 130/2020 und 232/2020, die von der Entschädigungsbehörde AJPIS genehmigt, aber ebenfalls von der Rentenkasse (CJP) ausgezahlt werden. mehr...