2. Oktober 2000

Vierzig Kilometer Stasi-Akten warten in Rumänien darauf, eingesehen zu werden

Die Akten der rumänischen "Securitate" sind trotz eines entsprechenden Gesetzes bis heute nicht der Öffentlichkeit zugänglich. Über die Schwierigkeiten, mit denen die zuständige Behörde in Bukarest zu kämpfen hat, äußert sich deren Leiter Gheorghe Onisoru in einem Interview mit der "Siebenbürgischen Zeitung".
Gheorghe Onisoru, Jahrgang 1963, hat 1987 an der Universität "Alexandru Ioan Cuza" in Jassy sein Diplom als Historiker erworben und wurde anschließend wissenschaftlicher Mitarbeiter am renommierten Institut für Geschichte "A. D. Xenopol" in Iassy. Er kam kurz vor der Wende als Lehrbeauftragter an die Universität von Galatz, im Südosten Rumäniens. Während seiner Zeit als Forscher wirkte er als Co-Autor an verschiedenen Buchveröffentlichungen mit, so am "Schwarzbuch des Kommunismus" mit dem Beitrag über Rumänien. Onisoru hat seine von der Securitate angelegte Akte bereits gelesen. Während seiner Zeit als Professor für Geschichte in Galatz haben ihn seine eigenen Studenten bespitzelt und ihre Berichte an den Geheimdienst verfasst. Zweimal versuchte die Securitate ihn anzuwerben. Das folgende Gespräch mit dem heutigen Leiter der rumänischen "Gauck-Behörde" führte die Frankfurter Journalistin Katharina Kilzer.

Herr Onisoru, wie kam die rumänische "Gauck-Behörde" zustande?
Das rumänische Parlament hat bereits vor der Amtszeit des jetzigen Staatspräsidenten Constantinescu über ein Gesetz zur Enttarnung der Securitate debattieren. Die Vorlage ging auf eine Initiative des Senators Ticu Dumitrescu zurück. Die Debatte wurde jedoch von der damaligen Regierung Ion Iliescus so oft verschoben, dass sein Nachfolger Constantinescu erst 1997 einen mittlerweile mehrmals veränderten Gesetzesvorschlag zur Debatte stellten konnte. Es dauerte noch weitere drei Jahre bis das rumänischen Parlament am 5. Dezember 1999 das "Gesetz über die Enttarnung des ehemaligen rumänischen Geheimdienstes Securitate" verabschiedete. Laut Gesetz sollte fünf Wochen später eine Behörde mit Sitz in Bukarest ihre Arbeit aufnehmen. Bis heute wurde uns aber noch kein Sitz zugeteilt. Die Expertenkommission, die am 5. März letzten Jahres gewählt wurde, arbeitet zur Zeit in Behelfsräumen der "Casa Poporului" in Bukarest.
Wer gehört dieser Expertenkommission an?
Die Mitglieder des elfköpfigen Leitungsgremiums wurden von der Regierungskoalition sowie den Oppositionsparteien im Parlament nominiert. Einzige Bedingung war, dass die zur Wahl aufgestellten Personen vor 1989 nicht Mitglieder der Kommunistischen Partei waren. Zwei der von den Parteien nominierten Mitglieder, der ehemalige Dissident und auch im Ausland sehr bekannte Schriftsteller Mircea Dinescu sowie Andrei Plesu, ehemaliger Kultur- und Außenminister, wurden trotz ihrer einstigen Mitgliedschaft in der Kommunistischen Partei in die Kommission berufen.
Wie finanziert sich die Kommission?
Die Arbeit der Kommission wird aus dem Staatshaushalt finanziert. Das Parlament hat eine außerparlamentarische Finanzierung abgelehnt, um eventuelle Einflussnahme von außen zu verhindern. Das knappe Budget gefährdet jedoch unsere Arbeit. Für die Forschung und Weiterbildung der Mitarbeiter hoffe ich daher auch auf Unterstützung aus dem Ausland, besonders aus der Bundesrepublik Deutschland. Die Erfahrungen, die Deutschland auf diesem Gebiet bereits gesammelt hat, möchten wir in Rumänien nutzen.
Welche Ziele verfolgen Sie in Ihrer Arbeit?
Die neue Behörde hat sich als erstes die Überprüfung der Kandidaten für die öffentlichen politischen Ämter zum Ziel gesetzt sowie die Verwirklichung des Rechts der Bürger, Einsicht in die jeweils eigene Akte zu erhalten. Gleichzeitig soll ein Forschungszentrum zur Aufklärung der Repressions- und Terrormethoden des kommunistischen Regimes von 1948 bis 1989 aufgebaut werden. Buchveröffentlichungen, Artikel in Fachzeitschriften und der Tagespresse sollen zur Aufklärung der Bevölkerung über Zielsetzungen und Funktionsweise des Geheimdienstes beitragen. Zum Unterschied von der Gauck-Behörde, wo sich 2800 Mitarbeiter um die Archive der ehemaligen Stasi kümmern, wird die rumänische Aufarbeitungskommission dafür nur etwa 250 Mitarbeiter beschäftigen. Sie haben Zugang zu allen Dossiers, die von der ehemaligen Securitate erstellt wurden. Jede Akte kann öffentlich gemacht werden. Eine Ausnahme bilden jene Akten, die von den Kommissionsmitgliedern und vom Obersten Verteidigungsrat als Akten eingestuft werden, die für die nationale Sicherheit des Landes von Belang sind.
Ab wann, denken Sie, wird die Behörde richtig funktionieren?
Nach Bezug eines Sitzes in Bukarest nimmt sie ihre Arbeit auf. Ab dann können rumänischen Bürger sowie ehemalige rumänische Staatsbürger, die im Ausland leben und mindestens ein Jahr nach 1945 noch die rumänische Staatsbürgerschaft besaßen, Antrag auf Akteneinsicht stellen. Akten dürfen von ihnen auch kopiert werden. Die Antragstellung zur Akteneinsicht kann sofort nach Bezug unseres neuen Domizils bearbeitet werden. Der Zugang der Bevölkerung zu den Akten der Securitate ist voraussichtlich ab Dezember 2000 möglich.
Dennoch haben Sie jetzt schon einige Akten eingesehen...
Bisher wurden lediglich die Kandidaten für die Lokalwahlen vom Juni dieses Jahres überprüft, ob sie Mitarbeiter des Geheimdienstes waren und ob über Einzelne von ihnen eine Akte existiert. Auch die Mitarbeiter des Justizministerium sind überprüft worden. Bisher wurde kein Informant unter den Politikern gefunden. Auch für die Parlaments- und Präsidentenwahlen im Herbst werden die Kandidaten überprüft. Aber selbst wenn eine Informantentätigkeit bei Wahlkandidaten nachgewiesen wird, ist das noch kein dringender Grund für sie, sich nicht zur Wahl aufstellen zu lassen. Entscheidend ist, ob die Wähler diesem Kandidaten trotzdem ihre Stimme geben.
Sind die Akten des Nationalrats vollständig erhalten oder wurden ihres Wissens auch Akten vernichtet?
Der rumänische Geheimdienst besitzt, etwa im Unterschied zur Gauck-Behörde, nur etwa 40 Kilometer Akten, die in den Archiven des Staatssicherheitsdienstes nach der Revolution von 1989 sichergestellt wurden. Es gab zwei Perioden, in denen möglicherweise Akten vernichtet worden sind. Das war in den Jahren 1968 bis 1969 der Fall, nach der Machtübernahme Nicolae Ceausescus. Er veranlaßte damals die sogenannte "Aktion heißes Eisen", bei der etwa 200 000 Akten der Mitglieder der Rumänischen Kommunistischen Partei vernichtet wurden. Eine zweite Vernichtungswelle gab es 1989, kurz nach der Revolution.
Arbeiten Sie mit der Gauck-Behörde in Berlin zusammen?
Die Zusammenarbeit mit der Gauck-Behörde und der Austausch von Informationen sind für die rumänische Behörde sehr wichtig. Aus diesem Grund war ich bereits Anfang Mai Gast in Berlin, wo ich von Joachim Gauck empfangen wurde. In zahlreichen Gesprächen mit ihm und seinen Mitarbeitern wurde versucht, eine Vereinbarung zu treffen, um den Erfahrungsaustausch mit der deutschen Behörde sicherzustellen. Herr Gauck hat mir versprochen, nach Aufnahme unserer Tätigkeit auch Lektoren und Lehrbeauftragte seiner Behörde zur Schulung unserer Mitarbeiter nach Bukarest zu schicken.
Herr Onisoru, Sie kennen ja nun bereits einige der Akten, können Sie uns etwas über die Gliederung und den Aufbau der Securitate-Akten sagen?
Die Gliederung der Akten in der Sicherheitsbehörde war die gleiche wie die in der ehemaligen DDR. Es gibt die Akten der Informanten und die der Opfer, die in manchen Fällen auch Informanten waren. Die Zahl der Informanten in Rumänien betrug einige Hunderttausend. Eine genaue Auswertung wurde noch nicht vorgenommen. Nach der Gründung der Sicherheitspolizei am 30. August 1948, kurz nach der Machtübernahme durch die Kommunisten, wurden die Polizei und der zivile Sicherheitsdienst nach sowjetischen Modell aufgebaut. Die Securitate war bis zum Volksaufstand vom Dezember 1989 aktiv. Die Akten erhielten ihre Code-Namen wie die Stasi-Akten in der DDR. Außerdem gab es noch die Berichte der Sicherheits-Offiziere sowie allgemeine Zusammenfassungen der Securitate. Die Kommission schätzt mit einer Aufarbeitungszeit von etwa 40 bis 50 Jahren. Um aber die Tätigkeit effizient und wirkungsvoll zu gestalten, fehlen zurzeit noch immer die bürotechnischen Voraussetzungen. Obwohl das Gesetz vom Parlament am 9. Dezember 1999 ratifiziert und das Gremium am 8. März 2000 gewählt wurde, haben die elf Vorstandsmitglieder immer noch keinen Sitz, keine Büroausstattung oder andere praktische Möglichkeiten zur Aufnahme ihrer Aufklärungstätigkeit. Neben den zahllosen Personenakten haben wir zudem auch Zugang zu den Prozess- und Strafakten der Securitate, die ebenfalls massenhaft vorhanden sind. Sie können sich also vorstellen, welche Arbeit uns erwartet.
Herr Onisoru, wir danken Ihnen für dieses Gespräch.

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