15. November 2002

Wer ist Deutscher? - Versuch einer Begriffsbestimmung

In einem jüdischen Witz fragt der kleine Moritz: "Vater, wie wird man Jude?" Diese nachdenklich stimmende Pointe regt zur Frage an: Wer ist Deutscher? oder auch: Welche Elemente definieren das Deutschtum? Welche Bezeichnungen gibt es für die Formen des Deutschtums (Deutsch-Seins)? Es seien hier vorerst zwei kleine Begebenheiten erzählt, welche die Missverständnisse veranschaulichen, denen man im Alltag begegnet.
Ein Siebenbürger Sachse, der sich nach seiner Aussiedlung in einer deutschen Kleinstadt niedergelassen hatte, wurde dort bald allgemein bekannt und beliebt. Im Lokalblatt erschien einmal ein Artikel, in dem er auch erwähnt wurde, und da hieß es „der gebürtige Rumäne“ etc. Der Sachse sprach darauf mit dem Verfasser und versuchte, ihn über seine nationale Herkunft aufzuklären: Er habe wohl in Rumänien gelebt, sei aber immer, so wie der Artikelschreiber, ein Deutscher gewesen. Darauf erschien in der Zeitung eine Berichtigung: Herr X läge wert darauf, nicht als Rumäne angesehen zu werden, er habe ja schon immer einen deutschen Pass besessen! Die Handlung der zweiten Anekdote spielte sich in einem Arzt-Wartezimmer in Heilbronn-Böckingen ab, wo ein sächsischer Herr mit einer Dame ins Gespräch kam. Schließlich fragte diese: „Wie kommt es, dass Sie so gut deutsch sprechen und nach Ihrem Akzent offensichtlich doch kein Deutscher sind?“ Darauf antwortete der Sachse: „Liebe Frau, Deutsche gibt es in der ganzen Welt, auch in Russland, sogar in Kanada und in Siebenbürgen, nicht nur in Berlin, Stuttgart oder Heilbronn-Böckingen. Und ich bin eben Siebenbürger Sachse.“

Jede Volkszugehörigkeit (Nationalität, Ethnie, Volkstum) entsteht im Zusammenwirken mehrerer Faktoren. An erster Stelle zu nennen ist die Gemeinsamkeit der Sprache als verbindendes Kommunikationsmittel und als Träger des Geisteslebens und der Kultur. Doch die Sprache allein genügt nicht, um Volkstum zu definieren. Außer der Muttersprache kann man sich Fremdsprachen perfekt aneignen, ohne dabei die eigene Nationalität zu verlieren oder zu „wechseln“.

Zudem sprechen bekanntlich mehrere Volksgruppen deutsch und bekennen sich zu einem anderen Volkstum, so die Österreicher, Schweizer und Elsässer. Verblüffend ist der witzige Aphorismus von George Bernard Shaw: „Nichts trennt Deutschland und Österreich mehr als die gemeinsame Sprache.“ Problematisch wird die Sprache nach der deutschen Nationalität, wenn die Kenntnis der deutschen Sprache verloren gegangen ist. So sprechen die meisten jungen Russlanddeutschen heute nur noch russisch, weil als Kriegsfolge der Gebrauch der deutschen Sprache von der Sowjetmacht verboten worden war. So gilt heute für die meisten Russlanddeutschen bloß Deutschstämmigkeit, also bloß Abstammung von Deutschen.

Sprachverwirrung, Kauderwelsch und Sprachverfall bedeutet kulturelle, letztlich nationale Selbstaufgabe. Erhaltung und Pflege der deutschen Sprache wiederum sollte eine nationale Gemeinschaftsleistung, ein nationales Anliegen sein. Die zahlreichen sehr unterschiedlichen Dialekte, vom Bayerischen bis zum Plattdeutschen oder auch Siebenbürgisch-Sächsischen beeinträchtigen das einheitliche Deutschtum ihrer Sprecher nicht. Allerdings ist das Schriftdeutsch für alle das Gleiche. Luther wurde durch seine Bibelübersetzung der wesentliche Förderer einer einheitlichen neuhochdeutschen Schriftsprache auf der Grundlage der obersächsischen Kanzleisprache. Er schuf damit eine übermundartliche Gemeinsprache, die dann durch den Buchdruck eine weitgehende Verbreitung fand. Beigetragen hat seine persönliche Sprachgewalt, die an der Herzhaftigkeit, Frische und Unmittelbarkeit der Volkssprache geschult war (reiche Umgangssprache, Wendungen, Sprichwörter) /G.Wilpert/. So wurde Luther nicht nur zu einem Sprachschöpfer, sondern hat zugleich eine großartige nationale Tat vollbracht, indem er zu einer Identitätsfindung der Deutschen einen großen Beitrag leistete.

Wie die Sprache ist der Faktor Territorium relativ. So sind auch die Siebenbürger Sachsen, die wohl ein gemeinsames Territorium in Siebenbürgen bewohnten, nicht aber zum Stammterritorium Deutschland gehören, doch Deutsche. Es muss folglich das Stammterritorium vom jeweiligen gemeinsamen Gebiet außerhalb von Deutschland unterschieden werden. Deutsche leben allerdings in der Diaspora auch verstreut oder in kleinen Siedlungsgebieten und gelten zu Recht doch als Deutsche.

Es ist falsch, alle Personen ehemaliger verloren gegangener deutscher Ostgebiete (Schlesien, Ostpreußen), also auch solche polnischer Volkszugehörigkeit als Deutsche zu betrachten, so wie es in den heutigen deutschen Gesetzen vorgesehen ist. Hier handelt es sich um eine Gleichstellung von Nationalität und Staatsbürgerschaft.

Eine wichtige Komponente der Definition des Deutschtums ist die gemeinsame historische Vergangenheit. Das deutsche Volk ist wie jedes Volk aus einem geschichtlichen Prozess hervorgegangen. Es ist wichtig, dass sich die Deutschen diese Vergangenheit bewusst macht (Geschichtsbewusstsein) und sich zu ihr bekennen. Der Geschichtsschreibung kommt dabei eine wichtige Rolle zu. Sie sollte zur ethnischen Identifikation und Stärkung beitragen, sollte also auch eine erzieherische Funktion ausüben. In dieser Beziehung ist die „Sachsengeschichte für das Sächsische Volk“ von Georg Daniel Teutsch und Friedrich Teutsch beispielgebend. Sie hat zur Festigung der Gruppenidentität der Siebenbürger Sachsen beigetragen.

Weiterhin nehmen die gemeinsame materielle und spirituelle Kultur und die Pflege des Brauchtums, die Traditionspflege, einen wichtigen Platz in dem Bestand der Nationalität ein. Man gebraucht nicht zufällig den Begriff der Kulturnation (Kulturgemeinschaft) und spricht von der Leitkultur eines Volkes.

Innerhalb der Kultureinflüsse ist auch die Religion bzw. auch Konfession nicht unwichtig. Die unter Honterus einheitliche Annahme der lutherischen Lehre hat die Siebenbürger Sachsen vor einer konfessionellen Spaltung bewahrt. Heißt man doch in Deutschland die Ehe zwischen Katholiken und Protestanten mancherorts noch Mischehe.

Wenn aus allen genannten Faktoren und Einflüssen auf die Person charakteristische Verhaltensweisen, psychische Eigentümlichkeiten entstehen, ergibt sich das, was man Volkscharakter nennt. Natürlich kann es in der Eigenschau (Autostereotyp) und Fremdschau (Heterostereotyp) dieser Eigenschaften erhebliche Unterschiede geben: Wie sehen wir uns als Deutsche? Wie sehen andere uns als Deutsche?

Zur Bestimmung der Volkszugehörigkeit gehören auch biologisch-konstitutionelle-rassische Elemente. Anhänger der nazistischen Rassentheorie haben diese in weit übertriebenem Maße in Betracht gezogen und politisch bis zum Genozid missbraucht. Es ist jedoch nicht richtig, dass z.B. ein Vietnamese, Chinese oder ein Ghanese bei Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft als Deutscher bezeichnet wird. Es wäre eine Verwechslung oder Identifizierung des Volkstums mit der Staatszugehörigkeit.

„Gesamtdeutsch“ wurde früher auch mit „germanisch“ bezeichnet, zum Unterschied von romanisch oder slawisch. So bedeutet der Name „Germanisches Nationalmuseum“ „Gesamtdeutsches Nationalmuseum“.

Binnendeutsche sind die innerhalb der deutsche Staatsgrenzen lebenden Deutschen. Bis 1945 wurde die Bezeichnung „Reichsdeutsche“ gebraucht. Die Binnendeutschen gliedern sich nach Stämmen: Bayern, Schwaben, Sachsen, Rheinländer, Preußen, Ostfriesen u.a. Außerhalb der deutschen Grenze lebende Deutsche sind die Auslanddeutschen (bis 1945 war die Bezeichnung „Volksdeutsche“ gebräuchlich). Die Sudetendeutschen an der deutsch-tschechischen Grenze gehören in die Kategorie der Grenzlanddeutschen. Durch die Politik der Vertreibung nach dem 2. Weltkrieg gibt es in den Herkunftsgebieten nur wenige Grenzlanddeutsche. Es sind heute z.B. die wenigen in Polen verbliebenen deutschen Schlesier. Auch die Südtiroler und Elsässer können gegebenenfalls dieser Kategorie zugeordnet werden. Zu berücksichtigen ist das Bekenntnis dieser Volksgruppen zum Deutschtum oder zu einem eigenen, selbständigen Volkstum.

Die Auslandsdeutschen werden nach ihren Heimatländern bzw. Siedlungsgebieten benannt: Russlanddeutsche, Wolgadeutsche, Baltendeutsche, Rumäniendeutsche, Banater Schwaben, Siebenbürger Sachsen usw. (nicht aber: Deutschrussen, Deutschrumänen). Sie gehören in den betreffenden Ländern zu den „deutschsprachigen Minderheiten“ (Minoritäten, mitwohnenden Nationalitäten).

Deutschstämmig sind die von Deutschen abstammenden Personen, die assimiliert wurden. Oft verrät nur noch ihr Name ihre deutsche Abstammung (z.B. mayarisierte Deutsche, Deutschamerikaner). Welche Nationalität besitzt ein aus einer Mischehe stammendes Kind? In diesem Fall spielt die Erziehung eine wesentliche Rolle und führt zur Durchsetzung einer der beiden Nationalitäten. Meist ist es die Nationalität des Elternteils, der einen größeren Einfluss auf das Kind ausübt.

Die Staatsbürgerschaft ist ein juridischer Begriff und sollte keinesfalls mit Volkszugehörigkeit verwechselt werden. Ein Staatsvolk oder eine Nation umfasst meistens außer dem Mehrheitsvolk, das der Nation den Namen gibt, noch andere Nationalitäten (Volksstämme) als nationale Minderheiten. So setzt sich das rumänische Staatsvolk aus Rumänen, Ungarn, Zigeunern, Deutschen, Ukrainern, Juden u.a. zusammen. Die Staatsbürgerschaft kann man ablegen oder durch eine andere ersetzen. Sie kann auch aberkannt werden. Der Besitzer von zwei Staatsbürgerschaften heißt Doppelstaatler (etwa bei Beibehaltung der rumänischen Staatsbürgerschaft und Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft). Der heutige Begriff Nation unterscheidet sich vom historischen Begriff der Standnation. Die drei siebenbürgischen Stände, der ungarische Adel, Szekler und Sachsen bildeten die „unio trium nationum“.

Die Begriffe, die Volkstum und „Deutsch-Sein“ definieren, sind zahlreich und oft widersprüchlich, manche bedürfen noch einer zusätzlichen Klärung. Der Verfasser dieses Beitrages wäre für jeden Hinweis und alle kritischen Bemerkungen von Seiten der Leser dankbar.

Walter Roth

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