6. Februar 2003

Nicht nur für ein wissenschaftliches Publikum

Rezension des Buches Gerald Volkmer: Das Fürstentum Siebenbürgen 1541-1691. Außenpolitik und völkerrechtliche Stellung. Heidelberg: Arbeitskreis für Siebenbürgische Landeskunde, 2002, 242 Seiten, 9,80 Euro, ISBN 3-929848-31-7.
Der Autor untersucht die Geschichte Siebenbürgens in der Zeit von 1541 – 1691, als es unter der Herrschaft der Osmanen ein relativ selbstständiges Fürstentum war. Dabei interessieren ihn vor allem die völkerrechtlichen Aspekte jener Autonomie. Dennoch ist das Buch keine rein rechtshistorische Abhandlung, wie die Begrenzung des Themas zunächst vermuten lässt, sondern bleibt im historischen Rahmen eingebettet.

Volkmer geht von drei verschiedenen Ausgangspunkten aus. Zunächst nimmt er eine zeitliche Einordnung vor, die den Beginn der Zeit der Autonomie Siebenbürgens markiert, und beschreibt hierzu kurz die politische Situation Ungarns zwischen der Schlacht von Mohács 1526 und Ungarns Dreiteilung 1541. Der zweite Ansatz behandelt die komplizierte verfassungsrechtliche Lage in Siebenbürgen. Vielleicht hätte noch etwas deutlicher das Wesen der Selbstverwaltung der siebenbürgischen Stände herausgearbeitet werden sollen, selbst wenn dies nicht das eigentliche Thema des Buches ist. Allerdings werden Interessierte mittels Quellenangaben auf weiterführende Literatur verwiesen. Die außenpolitischen Anbindungen des Fürstentums, der dritte Ausgangspunkt der Arbeit, wird vom Autor klar und eingängig behandelt. Diese Art der Abhandlung zieht sich auch durch die folgenden Kapitel. Vokmer stellt die christlich-abendländische Auffassung über politische Beziehungen zum osmanischen Reich ebenso vor wie die islamisch-osmanische Sicht gegenüber Europa. Damit werden die beiden unterschiedlichen Denkmodelle, die die osmanisch-europäischen Beziehungen geprägt haben, anschaulich erörtert. Die lesenswerte Darstellung führt über den üblichen geographischen und historischen Rahmen hinaus.

Nach dieser – im Vergleich zum Gesamtumfang – recht ausführlichen, doch notwendigen Einführung nimmt sich der Autor sein eigentliches Thema vor, dabei seiner Systematik treu bleibend: Er handelt zunächst einzelne Zeitabschnitte ereignisgeschichtlich ab, um sich ausführlich Verträgen des Fürstentums mit anderen Ländern zuzuwenden und die wichtigsten Aspekte der Vertragsinhalte eingehender zu besprechen. Ihm gelingt es dabei, unter Vermeidung einer schwer verständlichen juristischen Terminologie, die Probleme und Hintergründe der einzelnen Verträge zu erörtern, ohne sich in komplizierte Detailfragen zu verlieren. So werden die Ereignisse zwar nicht sehr tiefgehend, geschweige denn erschöpfend abgehandelt, doch bleibt der Überblick gewahrt, womit das Buch gerade auch außerhalb von Fachkreisen gelesen werden kann. Jedoch scheint der Autor bei der völkerrechtlichen Bewertung der abgehandelten Verträge zu sehr aus der Sicht des Fürstentums vorzugehen.

Es kommt nicht häufig vor, dass Schülerarbeiten einen solchen Gehalt haben, um als Grundlage für eine Veröffentlichung zu dienen. In diesem Falle ist das Buch auch deswegen bemerkenswert, weil es der Autor vermag, wissenschaftliche Probleme klar und leicht verständlich zu erörtern und auch für interessierte Laien auf den Punkt zu bringen. Ein Namens-, Orts- und Regentenverzeichnis sowie eine zwar kleine, doch zum Zweck der Übersicht ausreichende Karte komplettieren die Arbeit.

Dirk Moldt


(gedruckte Ausgabe: Siebenbürgische Zeitung, Folge 2 vom 31. Januar 2003, Seite 8)

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