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Rumänen warten noch zwei Jahre auf Arbeitnehmerfreizügigkeit
Bukarest – Ab dem 1. Mai steht der Arbeitsmarkt der Europäischen Union für Arbeitnehmer aus den 2004 beigetretenen Staaten offen. Für Bürger aus den beiden 2007 der EU beigetretenen Ländern Rumänien und Bulgarien bleibt der Zugang zum EU-Arbeitsmarkt weiterhin mit rechtlichen Hürden verbunden, die längstens bis zum 31. Dezember 2013 beibehalten werden können. mehr...