17. Dezember 2002

Siebenbürgisch-Sächsische Jugend in Deutschland wirbt um neue Mitglieder

Dabei sein und mitwirken, Tradition pflegen, zeitgemäß sein: Werde auch du Mitglied in der Siebenbürgisch-Sächsischen Jugend in Deutschland (SJD)!
Die SJD ist eine Gliederung der Landsmannschaft der Siebenbürger Sachsen mit eigenen organisatorischen Strukturen. Seit ihrer Gründung 1986 ist die SJD bemüht, die Traditionen der Siebenbürger Sachsen zu bewahren und diese zeitgemäß jungen Menschen näher zu bringen.

Die Bundesjugendleitung der Siebenbürgisch-Sächsischen Jugend in Deutschland (SJD) hat im Oktober letzen Jahres in Tübingen am VI. Jungsachsentag das von ihr vollständig ausgearbeitete Mitgliederkonzept in Verbindung mit den notwendigen Änderungen in der Jugendordnung zur Abstimmung vorgelegt. Dieses Mitgliederkonzept und dessen Umsetzung stellt eine der wichtigsten mittelfristigen Aufgaben und Ziele der SJD dar. Ein derartiges Konzept ist für die weitere Arbeit der SJD unerlässlich und ermöglicht auch in Zukunft eine immer größer werdende Zahl von Jugendlichen anzusprechen, über ihre Veranstaltungen und Themen auf dem Laufenden zu halten und ein Zugehörigkeitsgefühl zu entwickeln. Die SJD kann nur dann entsprechend Gehör in der Öffentlichkeit finden, wenn sie auf eine funktionierende Organisationsstruktur mit gesicherten Mitgliederzahlen verweisen kann.

Die Idee eines Mitgliederkonzepts wurde schon 1998 beim V. Jungsachsentag vorgestellt. Die Bundesjugendleitung wurde seinerzeit beauftragt, den Entwurf des Mitgliederkonzepts auszuarbeiten, die notwendigen formellen Schritte innerhalb der Landsmannschaft einzuleiten und ein fertiges Mitgliederkonzept zum VI. Jungsachsentag zur erneuten Abstimmung vorzulegen, was auch geschehen ist. Es wurde einstimmig angenommen. Die Verabschiedung dieses Konzeptes beim VI. Jungsachsentag stellt somit einen Meilenstein für die weitere Arbeit der SJD dar.

Der Jungsachsentag, als höchstes Gremium der SJD, stimmte darüber hinaus der Änderung der Jugendordnung in drei Punkten zu: 1. Die ordentliche Mitgliedschaft in der SJD beinhaltet ebenfalls die Mitgliedschaft eines jugendlichen Mitglieds in der Landsmannschaft der Siebenbürger Sachsen in Deutschland e.V. (Zusatz am Ende von Absatz 3); 2. Die Mitglieder sind verpflichtet, Zweck und Ziele zu fördern und den vom Jungsachsentag festgesetzten Betrag zu zahlen (neuer Absatz zwischen Absatz 4 und 5); 3. Jede Landesgruppe wird von einem Delegierten pro angefangene 50 Mitglieder auf dem Jungsachsentag vertreten (Absatz 12).

Die Bundesjugendleitung wurde vom Jungsachsentag damit beauftragt, alle notwendigen verwaltungstechnischen Umstellungen (Beitrittserklärungen, Mitgliederdatei, -ausweise, Anschreiben der Mitglieder etc.) in Zusammenarbeit mit der Bundesgeschäftsstelle der Landsmannschaft einzuleiten. An dieser Stelle sei betont, dass das Mitgliederkonzept keineswegs eine Abspaltung von der Landsmannschaft darstellt. Wesentlich am neuen Mitgliederkonzept ist, dass die Mitgliedschaft in der SJD weiterhin nur über die Mitgliedschaft in der Landsmannschaft (LM) möglich ist, d.h. ordentliche Mitglieder der LM können ihre Mitgliedschaft in eine SJD-Mitgliedschaft umwandeln lassen. Im Folgenden werden die Eckdaten des Mitgliederkonzepts vorgestellt:

1. Warum überhaupt ein Mitgliederkonzept?
- Der Beitritt und die Mitgliedschaft zur SJD waren bisher sehr undifferenziert geregelt. Durch die Familienmitgliedschaft wurden Jugendliche zum Teil ohne ihr Wissen zu SJD-Mitgliedern.
- Ein SJD-Mitglied hatte bisher keinerlei Vorteile gegenüber einem Nicht-Mitglied.
- Mitglieder konnte aufgrund dieser Praxis kaum Zugehörigkeitsgefühl entwickeln.
- Eine effektive Mitgliederverwaltung war bisher nahezu unmöglich.
- Mitglieder wurden, wenn überhaupt, nur über die Leiter von Jugendgruppen erreicht. Trat das Mitglied aus der Gruppe aus oder löste sich die Gruppe auf, so endete damit auch der Kontakt des Mitglieds zur SJD.
- Mitglieder, die nicht in Gruppen engagiert waren, wurden nur über die verbandseigene Zeitung über die laufenden Aktivitäten der SJD informiert und nicht direkt angesprochen, wie in anderen Vereinen üblich.

2. Welche Vorteile bringt das Mitgliederkonzept für den Einzelnen mit sich?
- Jeder Jugendliche hat die Möglichkeit, selbst über eine Mitgliedschaft in der SJD zu entscheiden, d.h. der Beitritt zur SJD geschieht bewusst.
- Durch einen bewussten Beitritt wird das Zugehörigkeitsgefühl gefördert.
- SJD-Mitglieder werden künftig Vorteile gegenüber Nichtmitgliedern haben: Beispielsweise werden sie bei Veranstaltungen bevorzugt berücksichtigt; zudem werden Teilnahmebeiträge und Eintrittsgelder für SJD-Mitglieder günstiger sein als für Nichtmitglieder.
- SJD-Mitglieder sollen künftig direkt zu allen Veranstaltungen eingeladen werden, so dass ein Informationsfluss auch bei nicht-organisierten Jugendlichen, die ihr Interesse durch einen Beitritt dokumentiert haben, gewährleistet wird.
- SJD-Mitglieder sollen einen Mitgliedsausweis mit eigenem Lichtbild erhalten, der sichtbar auf die Mitgliedschaft in der SJD hinweist.
- Durch eine wesentlich verbesserte Mitgliederverwaltung ist die Gefahr, dass Mitglieder beispielsweise durch Umzug "verloren gehen", wesentlich geringer. Außerdem kann die SJD mit einer genauen Mitgliederzahl aufwarten, was derzeit unmöglich ist.

3. Mitgliedsbeiträge
Der Mitgliedsbeitrag kommt nach einem Verteilerschlüssel den Untergliederungen der SJD zugute und wird für die Organisation verschiedener Veranstaltungen eingesetzt. Die SJD ist damit in der Lage, effektiver zu arbeiten, ihre Mitglieder persönlich anzusprechen bzw. anzuschreiben und bei Veranstaltungen Vergünstigungen ihren Mitgliedern anzubieten.
- Ein beitragspflichtiger Beitritt zur SJD ist ab 14 Jahren möglich und endet mit Vollendung des 27. Lebensjahres. Anschließend besteht die Möglichkeit, mit einem Beitrag von mind. 13 Euro pro Jahr Fördermitglied der SJD zu werden.
- Ab 14 Jahren bis einschließlich 18 Jahre zahlt ein SJD-Mitglied 13 Euro pro Jahr (ohne Bezug der Zeitung) und mit Bezug der Zeitung 33 Euro pro Jahr.
- Ab 18 Jahren zahlt ein in der Ausbildung befindlicher Jugendlicher jährlich 33 Euro und bezieht zugleich die Siebenbürgische Zeitung.
- Ein erwachsenes, berufstätiges SJD-Mitglied bezahlt 40 Euro pro Jahr, einschließlich des Bezuges dieser Zeitung.
- Die Beiträge dienen nicht dazu, eine Selbstfinanzierung der SJD einzuleiten. Sie sind eher von symbolischem Charakter. Dementsprechend kommen die Zahlungen im Endeffekt wieder dem Jugendmitglied zugute.
- Der Mitgliedsbeitrag von 13 Euro kommt zu 100 Prozent der Arbeit der SJD zugute und wird wie folgt aufgeteilt: 5 Euro an die Landesjugend des Mitglieds, 5 Euro an die durch das Mitglied in der Beitrittserklärung angegebene SJD-Gruppe (wird keine angegeben, verbleibt der Anteil in der Bundesjugend), 2 Euro an die Bundesjugend der SJD und 1 Euro an die Geschäftsstelle der Landsmannschaft als Verwaltungskostenpauschale.

Die Bundesjugendleitung sowie die Jugendvertreter aus den Ländern, sind davon überzeugt, dass die Umsetzung des Mitgliederkonzeptes, als eine der wichtigsten mittelfristigen Aufgaben und Ziele der SJD, zu positiven Entwicklungen in der Jugendarbeit führen wird. Die SJD ist bestrebt, die siebenbürgisch-sächsische Gemeinschaft in Deutschland zu erhalten. Nur diese starke Gemeinschaft kann den Fortbestand unserer Traditionen sichern. Die SJD mit allen ihren Untergliederungen ist heute zu Beginn eines neuen Jahrtausends bestrebt, die Traditionen der Siebenbürger Sachsen hier in Deutschland - unter völlig anderen Bedingungen als in der alten Heimat Siebenbürgen - weiter zu pflegen und für die Zukunft zu bewahren.

Jeder kann durch seinen Beitritt zur Siebenbürgisch-Sächsischen Jugend in Deutschland (SJD) die Zielsetzungen der SJD unterstützen und aktiv an der Jugendarbeit teilnehmen. Das Formular der Beitrittserklärung zur SJD kann hier im pdf-Format geladen werden. Diese Beitrittserklärung mit der dazugehörigen Bankeinzugsermächtigung ist ausgefüllt, unterschrieben und mit einem Lichtbild versehen an die Landsmannschaft der Siebenbürger Sachsen in Deutschland, Karlstraße 100, 80335 München zu senden. Weiterführendes zur SJD-Mitgliedschaft ist auch im Internet unter www.sjd.siebenbuerger.de nachzulesen.

Die Bundesleitung der SJD


Download: SJD Beitrittserklärung
(gedruckte Ausgabe: Siebenbürgische Zeitung, Folge 20 vom 15. Dezember 2002, Seite 16)

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