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18. Juli 2013

Verbandspolitik

Zehntes Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes

Der Bundesrat hat in seiner 912. Sitzung am 5. Juli 2013 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 13. Juni 2013 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen. Die Folge, gemäß Artikel 78 des Grundgesetzes, ist, dass damit das beschlossene Gesetz zustande gekommen ist. Gemäß Artikel 82 des Grundgesetzes tritt das Gesetz in Kraft, nachdem es vom Bundespräsidenten gegengezeichnet und im Bundesgesetzblatt verkündet wird. Damit ist nach diesseitiger Einschätzung in den nächsten Wochen zu rechnen. mehr...

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