Ergebnisse zum Suchbegriff „Entschaedigung Rumaenischen Staates“
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Anträge auf Häuserrückgabe in Rumänien nur bis 14. August!
Achtung: Anträge auf Rückgabe oder Entschädigung von enteigneten Immobilien in Rumänien können nur noch bis zum 14. August 2001 gestellt werden! Auf den Rückgabeanspruch deutscher Aussiedler aus Rumänien und deren Erben weist die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" vom 17. Juli 2001, Seite 4, hin. Praktische Tipps zur Rückgabe und Entschädigung enteigneter Immobilien in Rumänien sind der "Siebenbürgischen Zeitung" vom 30. März, 15. April, 15. Mai und 20. Juni 2001 zu entnehmen. mehr...
Das neue Häuserrückgabegesetz - Kommentar und praktische Tipps
Das rumänische Rückgabegesetz von Wohnhäusern, Betriebs- und Industrieanlagen ist nach Bekanntgabe im rumänischen Amtsblatt am 14. Februar in Kraft getreten. Aus dem Restitutionsgesetzentwurf wurde - nach jahrelanger Hinhaltetaktik postkommunistischer Interessengruppen - ein fragwürdiges Entschädigungsgesetz, das den kommunistischen Raub an unbeweglichem Eigentum teilweise legitimiert. Der Jurist Michael Miess erläutert im Folgenden die Bestimmungen und Antragsfristen des neuen Gesetzes und zeigt auf, was die Betroffenen tun sollten. Wenn alle Rechtswege in Rumänien erschöpft sind, kann sogar der "Europäische Gerichtshof für Menschenrechte" in Straßburg angerufen werden. Weitere Infos beim Siebenbürgen- und Wirtschaftsreferenten der Landsmannschaft, siehe Adresse am Ende des Artikels. mehr...