Ergebnisse zum Suchbegriff „Entschaedigung Verfassungsgericht“
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Wiedergutmachung in Rumänien stockt
Rumänien legt die finanzielle Entschädigung für Enteignungsopfer auf Eis und begrenzt die Entschädigung für Opfer kommunistischer Verfolgung. Mit der Dringlichkeitsverordnung Nr. 62/2010, veröffentlicht im Amtsblatt Rumäniens Nr. 446 vom 1. Juli 2010, hat die Regierung in Bukarest einschneidende, nach Ansicht des Juristen Heinz Götsch verfassungswidrige und menschenrechtsverletzende Änderungen des Gesetzes 247/2005 und des Gesetzes Nr. 221/2009 verfügt. Begründet werden die Änderungen mit der angespannten Wirtschafts- und Finanzlage des Landes. mehr...
Neues Immobiliengesetz legitimiert kommunistischen Diebstahl in Rumänien
Eigentümer, denen die nationalisierten Häuser in Rumänien – nach fristgerechtem Antrag bis 2002 – noch nicht rückerstattet wurden, werden lediglich eine Entschädigung zum Marktpreis erhalten. Ein entsprechendes Gesetz ist am 3. Februar 2009 in Kraft getreten, das das Immobilienrückgabegesetz Nr. 10/2001 novelliert und die Rechte der Eigentümer stark einschränkt. Gegen das Änderungsgesetz hatte der rumänische Staatspräsident Traian Băsescu zwei Verfassungsklagen eingereicht, die vom Verfassungsgericht Rumäniens abgelehnt wurden. mehr...
Verfassungsklagen und Proteste gegen novelliertes Häuserrückgabegesetz in Rumänien
Eigentümer, denen die nationalisierten Häuser in Rumänien – nach fristgerechtem Antrag bis 2002 – noch nicht rückerstattet wurden, werden lediglich eine Entschädigung zum Marktpreis erhalten. Dies sieht das Änderungsgesetz des Häuserrückgabegesetzes Nr. 891/2008 vor, das im rumänischen Parlament am 8. Oktober verabschiedet wurde. Eine Frist für die Auszahlung der Entschädigung ist nicht vorgesehen. Die Parlamentarier der Konservativen Partei (PC), der Sozialdemokratischen Partei (PSD) und der Großrumänienpartei (PRM) stimmten für dieses Gesetz, das die Häuserrückgabe in natura ausschließt. mehr...
Dringender Handlungsbedarf: Eigentumsrückgabe in Rumänien beantragen!
In Rumänien wurde das Gesetz Nr. 247/2005 über die Reform in den Bereichen Eigentum und Justiz verabschiedet. Die sehr knapp bemessenen Antragsfristen boten den ehemaligen Eigentümern und deren Erben eine allerletzte Chance, bis zum 22. September Ansprüche auf Boden- und Waldrückgabe bzw. Entschädigung geltend zu machen. Diese Frist wurde durch einen Dringlichkeitserlass der rumänischen Regierung bis zum 30. November 2005 verlängert. Wolfgang Wittstock, ehemaliger Parlamentarier und derzeitiger Verlagsleiter der Allgemeinen Deutschen Zeitung für Rumänien, erläutert im Folgenden das Gesetz und die Möglichkeiten, die es auch den ausgewanderten Siebenbürger Sachsen bietet. mehr...