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5. November 2017

Kulturspiegel

„Ich gehe aufs Verlangen.“ – „Um Gottes Willen, das Kind?“ - Wahre Begebenheit in einer bekannten sächsischen Familie vor 150 Jahren

1475 Fälle von Kinderehen hat das Ausländerzentralregister 2016 in Deutschland registriert. Dem Bundesinnenministerium zufolge handelte es sich häufig um Mädchen, die aus Syrien, Afghanistan und dem Irak kommen. „Kinder gehören nicht vor das Standesamt und auch nicht an den Traualtar“, hat sich Bundesjustizminister Heiko Maas überzeugt geäußert. Am 22. Juli 2017 ist das Gesetz gegen Kinderehe in Kraft getreten. Danach wird das Alter der sogenannten Ehemündigkeit im Interesse des Kindeswohls auf 18 Jahre festgelegt. Eheschließungen sind also nur noch möglich, wenn beide Heiratswillige volljährig sind.
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