5. November 2017

„Ich gehe aufs Verlangen.“ – „Um Gottes Willen, das Kind?“ - Wahre Begebenheit in einer bekannten sächsischen Familie vor 150 Jahren

1475 Fälle von Kinderehen hat das Ausländerzentralregister 2016 in Deutschland registriert. Dem Bundesinnenministerium zufolge handelte es sich häufig um Mädchen, die aus Syrien, Afghanistan und dem Irak kommen. „Kinder gehören nicht vor das Standesamt und auch nicht an den Traualtar“, hat sich Bundesjustizminister Heiko Maas überzeugt geäußert. Am 22. Juli 2017 ist das Gesetz gegen Kinderehe in Kraft getreten. Danach wird das Alter der sogenannten Ehemündigkeit im Interesse des Kindeswohls auf 18 Jahre festgelegt. Eheschließungen sind also nur noch möglich, wenn beide Heiratswillige volljährig sind.
Verlassen wir nun Deutschland 2017 (keine Sorge, wir kehren hernach wieder zurück) und „zeitspringen“ wir zurück ins Siebenbürgen vor 150 Jahren, wo eine epochale Zäsur Platz gegriffen hatte: Durch den Österreichisch-Ungarischen Ausgleich von 1867 wurde das Kaisertum Österreich umgewandelt in die Doppelmonarchie Österreich-Ungarn, Siebenbürgen kam zur ungarischen Reichshälfte, die Selbstverwaltung der Siebenbürger Sachsen, die Nationsuniversität, wurde abgeschafft, der Königsboden aufgehoben.

Die hohe Politik tat freilich dem Fortgang zwischenmenschlicher Phänomene wie etwa dem Knüpfen zarter Bande, gipfelnd in der Schließung ehelicher Verbindungen, keinen Abbruch. Im Folgenden vertraut uns Julius Henning als in Pforzheim lebender Nachfahre eine familiäre Begebenheit an, die sich anno 1869 in Schäßburg zugetragen hat im Zusammenhang mit der Eheschließung von Friedrich W. Hermann und Johanna, geborene Henning.
Das um 1907 entstandene Familienbild zeigt die ...
Das um 1907 entstandene Familienbild zeigt die Eltern Friedrich W. Hermann und Johanna, geb. Henning (Bildmitte, nebeneinander sitzend) mit sechs ihrer zu der Zeit lebenden Kinder, von links: Adele, verheiratete Aussum, Karl, Dora, verheiratete von Migray, Hans, Anna, verheiratete Lang, und Margarete. Thusnelda, verheiratete Henning, fehlt wegen eines damaligen Aufenthalts in Österreich.
Man schrieb das Jahr 1861, als sich die beiden späteren Eheleute am Jahrmarkt in Schäßburg zum ersten Mal begegneten. Da zählte Johanna gerade mal acht Lenze, Friedrich, pardon Fritz immerhin schon 20. Die anrührende Szene schildert Julius Henning so: „Ein kleines Mädchen steht vor einem Haus in der alten Spitalsgasse und weint. Aus einer gerade dort liegenden Tischlerwerkstatt kommt ein Geselle heraus und fragt das Kind, weshalb es doch weine. ‚Mein eben gekauftes Krüglein ist mir zerbrochen.‘ Mit ein paar Leimstrichen ist der Schaden behoben. Er fragt das Kind: ‚Wer bist du?‘ Es antwortet: ‚Die Henning Hannchen. Und wer bist du?‘, fragt das Hannchen. – ‚Ich bin der Hermann Fritz.‘“

Acht Jahre später ereignet sich folgende gewiss lokalgesellschaftlich brisante Szene: „Fritz hat in der Zwischenzeit die Wiener Akademie für Bildhauer und Holzschnitzerei besucht und mit Erfolg abgeschlossen. Er hat einen schönen Auftrag für den Altar von Großprobstdorf erhalten und meint, er könne nun in den Ehestand treten. So sagt er: ‚Mutter, gebt mir meinen schönen Anzug, ich gehe aufs Verlangen.‘ Er wundert sich, dass die Mutter nicht einmal Neugierde zeigt, die schließlich aber doch meint: ‚Na, et wit dich det Abraham Jini senj' (Na, es wird ja die Abraham Jini sein.) Darauf erwidert er: ‚A nä, det Henningen Hannchen‘ (Ach nein, die Henning Hannchen). Die Mutter: ‚Äm Gotteswällen, dat Kängd?‘ (Um Gottes Willen, das Kind?).

Der Chronist weiß auch noch dies zu berichten: „Es fiel Hannchens Eltern schwer, das 16 Jahre alte (junge; die Redaktion) Kind schon wegzugeben, aber gegenseitige innige Zuneigung wie auch die Bildung des jungen Mannes ließen die Eltern hoffen, dass er Nachsicht mit ihrem jungen Leben haben werde, umso mehr sie für den Ernst des Lebens noch nicht genügend vorbereitet sei. Da die Eltern für eine schnelle Vermählung noch nicht Vorsorge getroffen hatten (die Aussteuer wohl noch nicht genäht war), so fand die Hochzeit nur nach einem Jahr statt, am 21. September 1870. Das Hochzeitsmahl wurde im Hause der Hermanns in der Spitalsgasse von Schäßburg abgehalten. Als der junge Ehemann alsbald einem Ruf als Zeichenlehrer nach Kronstadt folgte, wurde der Wohnsitz der jungen Familie in Kronstadt begründet. Man erwarb das Haus Rochusgasse Nr. 3, fortan der Stammsitz der im Laufe der Jahre auf acht Kinder angewachsenen Familie.“

Kehren wir, wie versprochen, wieder zurück ins Hier und Jetzt. Und wollen wir uns den moralischen Zeigefinger verkneifen, denn es war eine andere Zeit, ja auch kein Einzelfall. Die betroffenen Familien haben die delikate Angelegenheit wohl erwogen und zugunsten von Fritz und Hannchen die beiderseitige innige Zuneigung, ebenso die diplomierte Bildung des Zukünftigen in die Waagschale geworfen – „Half Gott!“ (Gott half).

Christian Schoger

Schlagwörter: Henning, Familie, Geschichte, Schäßburg, Ehepaar

Bewerten:

81 Bewertungen: ++

Neueste Kommentare

  • 10.11.2017, 00:27 Uhr von seismos: @Schoger Schon wieder gelöscht??? :-))) [weiter]
  • 07.11.2017, 06:18 Uhr von Christian Schoger: Werter Herr Wirtz (gestatten Sie, dass Ihnen statt Schober Schoger antwortet), es ist doch ... [weiter]
  • 06.11.2017, 22:56 Uhr von seismos: Nun, dieses Gesetz gibt es tatsächlich, kann aber leider auch schnell umgangen werden, wobei dann ... [weiter]

Artikel wurde 6 mal kommentiert.

Alle Kommentare anzeigen.

Zum Kommentieren loggen Sie sich bitte in dem LogIn-Feld oben ein oder registrieren Sie sich. Die Kommentarfunktion ist nur für registrierte Premiumbenutzer (Verbandsmitglieder) freigeschaltet.