Kommentare zum Artikel

23. Juli 2020

Verschiedenes

Rumänien weitet Entschädigungszahlungen auf Nachkommen von Verschleppten und Deportierten aus

Das Dekret-Gesetz 118/1990 zur Entschädigung für die Opfer des Kommunismus – dazu gehören politische Verfolgung, Verschleppung, Zwangsarbeit und Zwangsumsiedelung – wird auf Nachkommen der Opfer ausgeweitet. Ein entsprechender Gesetzesvorschlag wurde mit Unterstützung des Abgeordneten des DFDR im rumänischen Parlament, Ovidiu Ganț, als Gesetz 130 vom 15. Juli 2020 verabschiedet, das inzwischen im rumänischen Amtsblatt (Monitorul Oficial) Nr. 623 vom 15. Juli 2020 veröffentlicht wurde und am 18. Juli 2020 in Kraft getreten ist. mehr...

Kommentare

Artikel wurde 14 mal kommentiert.

  • Melzer, Dietmar

    1Melzer, Dietmar schrieb am 25.07.2020, 13:20 Uhr:
    Über das Thema DEPORTATION DER SIEBENBÜRGER SACHSEN gibt es ein sehr interessantes BUCH: Jahrbuch 2020-NACH-LESE des Hilskomitees der Siebenbürger Sachsen bestellbar bei: www.buechercafe.roJahrbuch 2020 von Berthold Köber
    Nach-Lese
    ISBN 4280000353580
    Bücher; S.
    Schiller Verlag
    Jahrbuch 2020
    Jahrbuch 2020 von Berthold Köber
    Nach-Lese

    Preis pro Stück:
    Lei 49 / € 10,95
    Inkl. Mwst.: 5% (Lei) / 7% (EUR)
    zzgl. Versandkosten
    auf Lager

    in den Warenkorb

    Kategorie: Bücher
    Seiten / Format: S.
    Erscheinungsjahr: 07.12.2019
    Verlag: Schiller Verlag
    Sprache: Deutsch
    ISBN: 4280000353580
    Siebenbürgisch-Sächsischer Hauskalender65. Jahrgangherausgegeben von Berthold W. KöberDass der Titel unseres Jahrbuches 2020 Nach-Lese heißt, ist im übertragenen Sinn zu verstehen. Wir hatten in den zurückliegenden Jahren eine Reihe von Gedenkveranstaltungen: Reformationsjubiläum und Kirchentag in Kronstadt, 100 Jahre Zugehörigkeit Siebenbürgens zu Rumänien, 50-jähriges Jubiläum der Siebenbürgersiedlung Drabenderhöhe. Vieles von dem, was dazu gesagt und geschrieben worden ist, kann in unseren letzten Jahrbüchern nachgelesen werden. Aber es konnte nicht alles, was zugeschickt worden war, gedruckt werden, sei es, dass kein Platz mehr vorhanden war, sei es, dass es erst nach Redaktionsschluss ankam. Daher wird das in diesem Jahrbuch, gleichsam liegengebliebener Ähren, als Nach-Lese veröffentlicht.Gedacht werden soll hier aber auch der Evakuierung der Nordsiebenbürger und der Deportation der Südsiebenbürger vor rund 75 Jahren sowie - als Grund zu dankbarem Feiern - des 70. Gründungsjubiläums des Verbandes der Siebenbürger Sachsen in Deutschland e. V.

    bestellbar unter:https://www.buechercafe.ro/artikel.html?nummer=82354&return=schiller
  • SIMIVALI

    2 • SIMIVALI schrieb am 27.07.2020, 18:56 Uhr:
    Das Amtsblatt mit den Gesetzesänderungen zu den Entschädigungszahlungen für die Kinder von Deportierten ist veröffentlicht. Nun noch einmal meine Frage, ob auch die Nachkommen der bereits am 13. Januar 1945 Deportierten diese Entschädigung erhalten, wenngleich die erste kommunistische Regierung Rumäniens erst am 6. März 1945 "installiert" wurde?
    Für eine klärende Antwort vorab vielen Dank.
  • Reimer

    3Reimer schrieb am 27.07.2020, 21:16 Uhr:
    Die Antwort steht m.E. schon im ersten Satz des Berichtes von Dr.B.Fabritius in der SbZ:

    Durch das Gesetz 130/2020 werden die seit 1990 (DL 118/1990) geltenden und seit 2013 (Gesetz 211/2013) auf Betroffene in Deutschland ausgeweiteten Regeln über die Entschädigung von Personen, die aus politischen Gründen von der am 6. März 1945 eingesetzten Diktatur in Rumänien verfolgt oder nach dem 23. August 1944 ins Ausland deportiert oder gefangengenommen worden sind (z.B. Russlanddeportierte, Bărăganverschleppte, Menschen mit Zwangswohnsitz etc.), nun auch auf Kinder der Betroffenen ausgeweitet.
  • SIMIVALI

    4 • SIMIVALI schrieb am 27.07.2020, 22:44 Uhr:
    .....nach dem 23. August 1944.....Vielen Dank!
  • Reimer

    5Reimer schrieb am 28.07.2020, 09:02 Uhr (um 09:07 Uhr geändert):
    Beitrag um 09:17 Uhr von Moderation geändert.
    Zum Gesetz 130/2020 Art.5, Absatz 7 habe ich noch folgende hypothetische Frage:

    Jemand, der von 1952 – 54 gemeinsam mit seinen Eltern als m i n d e r j ä h r i g e s Kind zwangsevakuiert war, hat 2013 hier in Deutschland nach Gesetz 211/2013 die Entschädigungsleistung lt. DL-118/1990 beantragt und b e w i l l i g t bekommen, bezieht also seit damals die volle Entschädigungsleistung.

    Nun die Frage:
    Werden s e i n e Kinder, heute etwa 50+ Jahre alt, nach besagtem Absatz 7, wie oben erwähnt, als K i n d e r eines Verfolgten b e r ü c k s i c h t i g t, da der Verfolgte, also das 1952 minderjährige Kind, lt. Decizie xy von der AJPIS xy 2013 als b e n e f i c i a r, also
    B e g ü n s t i g t e r, des Gesetzes 118/1990 anerkannt worden ist?
  • SIMIVALI

    6 • SIMIVALI schrieb am 28.07.2020, 11:15 Uhr:
    Ist noch klärungsbedürftig! Siehe "Hinweise zu Auslegungsfragen!"
  • SIMIVALI

    7 • SIMIVALI schrieb am 29.07.2020, 14:49 Uhr (um 14:52 Uhr geändert):
    Auf Grund dieser Unterlagen bearbeiten wir gerne Ihren Antrag und führen den Schriftwechsel in beiden Verfahrensstufen in Rumänien.

    Die Kosten der Vertretung durch unsere Kanzlei im zweistufigen Antragsverfahren (AJPIS und CJP) betragen 550 € zuzüglich Auslagen in Höhe von 20€ und 16% MwSt.

    Wenn ein Nachforschungsverfahren bei der Securitate-Unterlagenbehörde (CNSAS) nötig sein sollte und sie uns damit beauftragen, berechnen wir dafür 260 € Vertretungskosten, 20 € Auslagen sowie die gesetzliche MwSt. von 16 %.

    Obige Passage kopiert, Gebührenverzeichnis Kanzlei Dr. Fabritius.

    Gibt es eine Härtefallregelung für Antragsteller, welche in Siebenbürgen leben, noch keine eigene Rente erhalten, arbeitslos sind, von der mehr als geringen Rente des Halbbruders mit "am Leben gehalten werden?"

    Welche Option gibt es in diesem Fall?

  • Rainer Lehni

    8Rainer Lehni schrieb am 29.07.2020, 21:29 Uhr:
    Antwort zu Kommentar Nr. 5:
    M.E. werden Kinder von Zwangsevakuierten genauso behandelt wie die Kinder von Russlanddeportierten. Geht auch auch dem obigen Zeitungsartikel unter c) Absatz 7 so hervor.
  • 5gerda5

    95gerda5 schrieb am 20.08.2020, 21:52 Uhr:
    Mein Vater war in den 50-erJahren im Gefängnis und am "Kanal"zur Zwangsarbeit, Vorwand war nicht rechtzeitig abgegebenes Gold.
    Meine Eltern leben nicht mehr,die Rehabilitierung erreichte ich vor einem Bukarester Gericht aber eine Rückgabe oder Wiedergutmachung gab es nicht.Ist das auch ein Fall für dies Gesetz?
    Eine Antwort wäre für mich wichtig - herzlichen Dank dafür!
  • Rainer Lehni

    10Rainer Lehni schrieb am 21.08.2020, 08:27 Uhr:
    Wenn der Vater ein politischer Gefangener war, fallen Sie auch unter das Gesetz.
  • 5gerda5

    115gerda5 schrieb am 28.02.2021, 19:59 Uhr:
    DAS Gesuch wurde von Kronstadt negativ beschieden, obwohl ein Bukarester Gericht meinen Vater politisch rehabilitiert hat - Schriftstück von 2012 war beigefügt...
    Wie passt das zusammen?
    Kann mir da jemand helfen???
  • Rainer Lehni

    12Rainer Lehni schrieb am 01.03.2021, 08:43 Uhr:
    Wenn eindeutig aus den Unterlagen hervorgeht, dass Ihr Vater politisch verfolgt war, fällt das unter das jetzige Gesetz. Hier hilft nur ein Widerspruch. Ob mit anwaltlicher Hilfe, können nur Sie entscheiden.
  • 5gerda5

    135gerda5 schrieb am 06.04.2021, 17:50 Uhr (um 18:11 Uhr geändert):
    Sehr geehrter Herr Lehni,
    herzlichen Dank für Ihren Rat! Ich habe Widerspruch eingelegt bei der AJPIS Kronstadt und Dank eines vorhandenen Urteils der "Judecatorie Bucuresti", worin die politische Natur der Verurteilung anerkannt wurde, habe ich eine positive Entscheidung erhalten.
    Nun wurden 4,5 Monate einer Internierung in Caracal im Jahre 1945 nicht anerkannt - da besaß ich lediglich den Entlassungsschein.
    Ein Internierungsdatum könnte ich eventuell bei der CNSAS erhalten ?! Das heißt erneuter Widerspruch, monatelang warten auf ein Internierungsdatum... Ist das nicht riskant?!
    Entschuldigen Sie bitte, mein Text ist lang, der Sachverhalt kompliziert... Trotzdem wäre ich dankbar, wenn Sie mich erneut beraten würden! Danke sehr!
  • Rainer Lehni

    14Rainer Lehni schrieb am 08.04.2021, 08:36 Uhr:
    Hallo Gerda.
    Ich bin kein Jurist, somit kann und darf ich nicht beraten im juristischen Sinn. Meine persönliche Meinung dazu: Bei der CNSAS einen Antrag stellen, so dass die Internierungszeiten - Anfang und Ende - festgestellt werden. Damit würde ich dann einen komplett neuen Antrag bei der AJPIS stellen, weil Sie dann neue Erkenntnisse bzw. Nachweise haben. Da die Bearbeitung bei der CNSAS aktuell Monate dauern kann, sehe ich - so wie das geschildert wurde - keine andere sinnvolle Möglichkeit. Anträge ohne vollständigen Unterlagen machen keinen Sinn, da diese in der Regel abgelehnt werden.

Zum Kommentieren loggen Sie sich bitte in dem LogIn-Feld oben ein oder registrieren Sie sich. Die Kommentarfunktion ist nur für registrierte Premiumbenutzer (Verbandsmitglieder) freigeschaltet.